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Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.02.2024
Drucksache:20/8654 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9344 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umstellung der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme aus fossilen auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045. Dies soll einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Als Lösung sieht der Entwurf die Einführung einer verbindlichen und systematischen Wärmeplanung vor und die Setzung ordnungsrechtlicher Vorgaben an Betreiber von Wärmenetzen. Die federführenden Ministerien sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Entwurf steht im Kontext der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und sieht eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung vor, um die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen. In der Vergangenheit waren die Investitionen in die Dekarbonisierung der Wärmenetze nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen einmalige Kosten bis zum Jahr 2028 von etwa 581 Millionen Euro. Die Verwaltung trägt in der Implementierungsphase (2024 bis 2028) rund 535 Millionen Euro für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne. Ab 2029 fallen jährlich rund 38 Millionen Euro für die Verwaltung an. Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze betragen die Kosten bis 2030 etwa 415 Millionen Euro jährlich und ab 2031 im Mittel rund 770 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten entfallen auf die Wirtschaft. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf unterstreicht die Eilbedürftigkeit der Regelungen mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zum Jahr 2045 und die langen Planungs- und Realisierungszeiträume von Energieinfrastrukturen. Er zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für die Wärmeplanung zu schaffen. Zudem wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) als bestehendes Förderangebot ergänzt und es werden Anpassungen des Baugesetzbuchs sowie Anpassungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. 
 
Stellungnahmen 
Der Normenkontrollrat hat das Regelungsentwurf geprüft und festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft insgesamt erheblich sei und die Kosteneinschätzung für die Datenübermittlung, -erhebung und -verarbeitung an planungsverantwortliche Stellen in Kommunen höher als vom Ministerium angenommen ausfallen dürfte. Ebenso dürfte der Erfüllungsaufwand für die Erstellung der Wärmeplanung der Kommunen nicht ausreichend sein. Der Rat bemängelte auch, dass nicht dargestellt wurde, wie die zusätzlichen Kosten kompensiert werden sollen. 
 
Der Bundesrat hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der er grundsätzlich den Gesetzentwurf begrüßt, aber hervorhebt, dass für seine Umsetzung ein Ausgleich der finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen notwendig sei. Er betont die Notwendigkeit präziserer Regelungen, um die Qualität der Wärmepläne zu sichern und fordert eine klarere Definition unvermeidbarer Abwärme. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Punkten des Bundesrates lehnt einige Anträge ab oder prüft sie, insbesondere in Bezug auf die Datenerhebung und das überragende öffentliche Interesse. Sie betont, dass derzeit weitere Abstimmungen zur finanziellen Unterstützung der Länder stattfinden und dass der Bundeshaushalt für die Wärmeplanung zeitlich befristet mit 500 Millionen Euro unterstützt wird.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 16 Einträge zu Drucksache 20/8654 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Avacon AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einblick für Entscheidungsträger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene in den Stand der kommunalen Wärmeplanung und die jeweiligen Herausforderungen in den niedersächsischen Kommunen und einhergehend für die Netzinfrastruktur der Avacon.

Lobbyregister-Nr.: R002655 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47731

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufzeigen der Sinnhaftigkeit von Effizienzverbesserungen im Wärmebereich und dadurch resultierende Vorteile für bestehende und künftige Wärmenetze

Lobbyregister-Nr.: R002593 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48496

Bundesverbraucherhilfe e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Hinsichtlich der geplanten Umsetzung energierechtlicher Maßnahmen setzen wir uns für einen geringeren Verwaltungsaufwand für Verbraucher ein. Es werden konkrete Verbesserungsvorschläge am Gesetzesentwurf der Bundesregierung durch die Bundesverbraucherhilfe angeführt.

Lobbyregister-Nr.: R000302 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33559

Compagnie de Saint-Gobain

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufzeigen der Sinnhaftigkeit von Effizienzverbesserungen im Wärmebereich und dadurch resultierende Vorteile für bestehende und künftige Wärmenetze

Lobbyregister-Nr.: R005253 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46777

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung stebt die DENEFF an, das dabei ambitionierte Ziele verfolgt werden, Attentismus verhindert und Energieeffizienz berücksichtigt wird - auch im Sinne des EU-Rechtsgrundsatzes Efficiency First.

Lobbyregister-Nr.: R000255 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52394

Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DEPV fordert die Berücksichtigung und den Einsatz von Holzenergie in der kommunalen Wärmeplanung und Anerkennung des Beitrages der Holzenergie zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Im WPG fordert der DEPV weniger Einschränkungen für die Biomasse und Holz als Erfüllungsoption vollumfänglich anzuerkennen. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Option des Heizens mit Holz im kommunalen Bereich bekannter gemacht wird.

Lobbyregister-Nr.: R002566 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48391

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf Basis unserer Arbeit in der verbandsinternen Arbeitsgruppe "Energie" wurde zum 6. April 2023 ein Empfehlungspapier zur Ausgestaltung des bundespolitischen Rahmens für eine integrierte und sektorenübergreifende Dekarbonisierung des Gebäudebestandes erarbeitet, der sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Dieses wurde an BMWSB, BMWK, sowie den Bau- und den Energieausschuss des Bundestages übermittelt.

Lobbyregister-Nr.: R003194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51930

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
in einem ad hoc Papier am 28.09.2023 zur den Trilog-Verhandlungen über die Europäische Gebäuderichtlinie setzten wir und für die Stärkung energetischer Quartiersansätze, einer CO2- und Lebenszyklusorientierung bei energetischen Gebäudestandards (Neubau und Bestandssanierung) sowie die Mindesteffizienzstandards der Worst Performing Buildings als Durchschnittsbetrachtung ein und sprachen uns gegen detaillierten, EU einheitliche Effizienzkriterien und Berechnungsmethoden aus.

Lobbyregister-Nr.: R003194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51930

DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch das Wärmeplanungsgesetz werden die Länder aufgefordert, ihre Kommunen zur Wärmeplanung zu verpflichten. Bürgerschaftliche Akteure wie Genossenschaften können eine wichtige Rolle im Rahmen der Wärmewende spielen und müssen bei der Wärmeplanung frühzeitig beteiligt werden. Ziel ist es, die Beteiligung in sämtlichen Regelungen zu verankern und entsprechende Anreize zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R001349 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52097

enercity AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

Lobbyregister-Nr.: R001981 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52158

Energieversorgung Mittelrhein AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudeenergiegesetz, oder auch Heizungsgesetz, sollte im ersten Entwurf regeln, dass ab 2024 keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Im Gesetzgebungsprozess haben wir mit örtlichen Abgeordneten gesprochen und erklärt, dass diese Regelungen ohne Übergangsfrist nicht umsetzbar sind. Zudem haben wir erklärt, dass die Wärmewende nur mit einer Verknüpfung mit dem Wärmeplanungsgesetz funktionieren kann.

Lobbyregister-Nr.: R002518 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40525

EWE AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant.

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52958

H2ercules

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vereinfachung und Flexibilisierung der gesetzlichen Vorgaben. Verzahnung - und Harmonisierung - des WPG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Gebäudeenergiegesetz/GEG).

Lobbyregister-Nr.: R006419 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52417

Hans Bellstedt Public Affairs GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausreichend finanzielle Unterstützung für Kommunen sicherstellen; zeitnahe Vergabeentscheidungen für den Umbau der Wärmenetze.

Lobbyregister-Nr.: R001095 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40045

Kunststoffrohrverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausreichend finanzielle Unterstützung für Kommunen sicherstellen; zeitnahe Vergabeentscheidungen für Umbau der Wärmenetze.

Lobbyregister-Nr.: R001014 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47795

MAN Energy Solutions SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Deshalb müssen die Wärmenetze ausgebaut und auf Wärme aus Erneuerbaren Energien umgestellt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001653 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51350

VDMA e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehene Transformation des Wärmesektors erfordert klare Investitionsanreize. Großwärmepumpen bieten enormes Potenzial für die CO2-freie Wärmeversorgung, werden aber durch hohe Strompreise und unzureichende Förderstrukturen ausgebremst. Der VDMA fordert eine wettbewerbsfähige Strompreisgestaltung, eine verlässliche CO2-Bepreisung und eine ausreichende BEW-Finanzierung. Gleichzeitig muss KWK als Übergangstechnologie gesichert bleiben, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen bleibt das Wärmeplanungsgesetz reine Theorie, statt ein Motor für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung zu sein.

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:13.10.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8654 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9344 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen18.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen06.11.2023Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen08.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Die Anhörung im Bundestag hat sich mit der geplanten Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im Außenbereich und mit drei Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes beschäftigt.  
 
Peter Kornatz, Bereichsleiter beim Deutschen Biomasseforschungszentrum, begrüßte generell die erleichterte Nutzung von Biomasse, sprach sich jedoch gegen die befristete Regelung bis 2028 aus. Er schlug eine Verlängerung bis mindestens 2030 vor und kritisierte den geforderten räumlich-funktionalen Zusammenhang von Biomethananlagen mit bestehenden Biomasseanlagen gegenüber einer Anbindung ans Gasnetz. 
 
Christoph Spurk vom Fachverband Biogas unterstützte die Technologieoffenheit durch die erweiterte Regelung, sah aber in der Befristung ein Hindernis für die Finanzierung von Anlagen. Er betonte, dass in den Anlagen nur Abfall- und Reststoffe verwendet würden und keine Ausweitung der Biogaserzeugung geplant sei. 
 
Stefan Petzold vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) lehnte eine Verwässerung des Außenbereichsschutzes ab und argumentierte für die Nutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. 
 
Elisabeth Staudt von der Deutschen Umwelthilfe kritisierte die überbewertete Rolle von Biomasse und plädierte für eine Stärkung der Solarthermie und Geothermie durch entsprechende Privilegierungen und weniger planungsrechtliche Hemmnisse. 
 
Helmut Waniczek, Diplom-Ingenieur, meinte, kleine Biogasanlagen seien durch große verdrängt worden und warnte vor der Notwendigkeit, erneut auf industrielle Landwirtschaft und damit verbundene negative Auswirkungen, wie Kunstdüngereinsatz und Nitratbelastung, zurückzugreifen. 
 
Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag befand die Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich für angebracht, während Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag ebenfalls die Kritik an der Befristung teilte und eine Verlängerung bis 2030 oder den Verzicht auf eine Befristung empfahl. 
 
Während der Anhörung wurden auch andere Änderungsanträge, wie z. B. die Neuregulierung von Paragraf 13b Baugesetzbuch, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die vorherige Regelung für unwirksam erklärte, oder das Thema Naturerfahrungsräume in Bebauungsplänen diskutiert. 
 
Bernd Düsterdiek lobte die vorgeschlagenen Änderungen zur Schaffung von Wohnraum, während Professor Klaus Joachim Grigoleit die Änderungen als gangbar, wenn auch als Ad-hoc-Maßnahmen, bezeichnete. Tine Fuchs vom Zentralen Immobilien Ausschuss und Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, äußerten sich kritisch gegenüber der aktuellen gesetzlichen Regelung, insbesondere im Hinblick auf Wohnungsmangel und die Notwendigkeit, die Zahl der Gutachten und baurechtlichen Einschränkungen zu reduzieren.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:388/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Status Bundesrat:Zugestimmt