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Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.02.2024
Drucksache:20/8654 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9344 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umstellung der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme aus fossilen auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045. Dies soll einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Als Lösung sieht der Entwurf die Einführung einer verbindlichen und systematischen Wärmeplanung vor und die Setzung ordnungsrechtlicher Vorgaben an Betreiber von Wärmenetzen. Die federführenden Ministerien sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Der Entwurf steht im Kontext der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und sieht eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung vor, um die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen. In der Vergangenheit waren die Investitionen in die Dekarbonisierung der Wärmenetze nicht im erforderlichen Umfang erfolgt. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen einmalige Kosten bis zum Jahr 2028 von etwa 581 Millionen Euro. Die Verwaltung trägt in der Implementierungsphase (2024 bis 2028) rund 535 Millionen Euro für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne. Ab 2029 fallen jährlich rund 38 Millionen Euro für die Verwaltung an. Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze betragen die Kosten bis 2030 etwa 415 Millionen Euro jährlich und ab 2031 im Mittel rund 770 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten entfallen auf die Wirtschaft. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf unterstreicht die Eilbedürftigkeit der Regelungen mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zum Jahr 2045 und die langen Planungs- und Realisierungszeiträume von Energieinfrastrukturen. Er zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für die Wärmeplanung zu schaffen. Zudem wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) als bestehendes Förderangebot ergänzt und es werden Anpassungen des Baugesetzbuchs sowie Anpassungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. 
 
Stellungnahmen 
Der Normenkontrollrat hat das Regelungsentwurf geprüft und festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft insgesamt erheblich sei und die Kosteneinschätzung für die Datenübermittlung, -erhebung und -verarbeitung an planungsverantwortliche Stellen in Kommunen höher als vom Ministerium angenommen ausfallen dürfte. Ebenso dürfte der Erfüllungsaufwand für die Erstellung der Wärmeplanung der Kommunen nicht ausreichend sein. Der Rat bemängelte auch, dass nicht dargestellt wurde, wie die zusätzlichen Kosten kompensiert werden sollen. 
 
Der Bundesrat hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der er grundsätzlich den Gesetzentwurf begrüßt, aber hervorhebt, dass für seine Umsetzung ein Ausgleich der finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen notwendig sei. Er betont die Notwendigkeit präziserer Regelungen, um die Qualität der Wärmepläne zu sichern und fordert eine klarere Definition unvermeidbarer Abwärme. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Punkten des Bundesrates lehnt einige Anträge ab oder prüft sie, insbesondere in Bezug auf die Datenerhebung und das überragende öffentliche Interesse. Sie betont, dass derzeit weitere Abstimmungen zur finanziellen Unterstützung der Länder stattfinden und dass der Bundeshaushalt für die Wärmeplanung zeitlich befristet mit 500 Millionen Euro unterstützt wird.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:13.10.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8654 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9344 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen18.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen06.11.2023Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen08.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Die Anhörung im Bundestag hat sich mit der geplanten Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im Außenbereich und mit drei Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes beschäftigt.  
 
Peter Kornatz, Bereichsleiter beim Deutschen Biomasseforschungszentrum, begrüßte generell die erleichterte Nutzung von Biomasse, sprach sich jedoch gegen die befristete Regelung bis 2028 aus. Er schlug eine Verlängerung bis mindestens 2030 vor und kritisierte den geforderten räumlich-funktionalen Zusammenhang von Biomethananlagen mit bestehenden Biomasseanlagen gegenüber einer Anbindung ans Gasnetz. 
 
Christoph Spurk vom Fachverband Biogas unterstützte die Technologieoffenheit durch die erweiterte Regelung, sah aber in der Befristung ein Hindernis für die Finanzierung von Anlagen. Er betonte, dass in den Anlagen nur Abfall- und Reststoffe verwendet würden und keine Ausweitung der Biogaserzeugung geplant sei. 
 
Stefan Petzold vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) lehnte eine Verwässerung des Außenbereichsschutzes ab und argumentierte für die Nutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. 
 
Elisabeth Staudt von der Deutschen Umwelthilfe kritisierte die überbewertete Rolle von Biomasse und plädierte für eine Stärkung der Solarthermie und Geothermie durch entsprechende Privilegierungen und weniger planungsrechtliche Hemmnisse. 
 
Helmut Waniczek, Diplom-Ingenieur, meinte, kleine Biogasanlagen seien durch große verdrängt worden und warnte vor der Notwendigkeit, erneut auf industrielle Landwirtschaft und damit verbundene negative Auswirkungen, wie Kunstdüngereinsatz und Nitratbelastung, zurückzugreifen. 
 
Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag befand die Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich für angebracht, während Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag ebenfalls die Kritik an der Befristung teilte und eine Verlängerung bis 2030 oder den Verzicht auf eine Befristung empfahl. 
 
Während der Anhörung wurden auch andere Änderungsanträge, wie z. B. die Neuregulierung von Paragraf 13b Baugesetzbuch, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die vorherige Regelung für unwirksam erklärte, oder das Thema Naturerfahrungsräume in Bebauungsplänen diskutiert. 
 
Bernd Düsterdiek lobte die vorgeschlagenen Änderungen zur Schaffung von Wohnraum, während Professor Klaus Joachim Grigoleit die Änderungen als gangbar, wenn auch als Ad-hoc-Maßnahmen, bezeichnete. Tine Fuchs vom Zentralen Immobilien Ausschuss und Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, äußerten sich kritisch gegenüber der aktuellen gesetzlichen Regelung, insbesondere im Hinblick auf Wohnungsmangel und die Notwendigkeit, die Zahl der Gutachten und baurechtlichen Einschränkungen zu reduzieren.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:388/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt