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Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes + Energiewirtschaftsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:07.07.2023
Drucksache:20/7279 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7622 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Die Beschlussempfehlung enthielt noch Änderungen am Baugesetzbuch in Bezug auf das Windenergieflächenbedarfsgesetz, durch die einige Fristen flexibilisiert wurden.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland und die Sicherstellung einer möglichst nachhaltigen, bezahlbaren und sicheren Energieversorgung, insbesondere aufgrund der Beendigung der russischen Erdgaslieferungen. Dafür sollen vor allem die LNG-Importinfrastruktur beschleunigt ausgebaut und die Nachnutzung der Standorte für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate rechtlich besser abgebildet werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund: 
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Notwendigkeit für Deutschland, alternative Erdgasversorgungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Entwurf bezieht sich auf die momentan geltende Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas und die Bedeutung des Einkaufs von LNG als eine der wenigen schnell umsetzbaren Möglichkeiten, zusätzliche Gasmengen zu beschaffen. 
 
Kosten: 
Es entstehen keine neuen Ausgaben für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen. Allerdings könnte es durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten auf das Bundesverwaltungsgericht und die Beteiligung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Genehmigungsverfahren zu einem geringfügigen Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten kommen, der innerhalb der jeweiligen Einzelpläne ausgeglichen werden soll. Einnahmen werden im Text nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat am 25. Mai 2023 zugeleitet. Die detaillierte Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung dazu werden nachgereicht. Der Entwurf betont die Notwendigkeit der schnellen Umsetzung aller Maßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung, insbesondere im Hinblick auf den kommenden Winter 2023/2024. 
 
Maßnahmen: 
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des LNG-Beschleunigungsgesetzes um Heizkesselanlagen, die für den Regasifizierungsprozess von LNG notwendig sind. 
- Einbeziehung bestimmter Gasfernleitungen, die für das Abführen von Gasmengen aus Floating Storage and Regasification Units (FSRUs) dringend benötigt werden. 
- Anpassung der Netzentwicklungsplanszenarien aufgrund der veränderten nationalen Gasversorgungslage und vorgezogene Realisierung von Gasleitungen zur Sicherstellung der Regelleistung von FSRUs. 
- Regelung und Nachweisführung für die umweltschonende Umrüstbarkeit von LNG-Anlagen auf Ammoniak sowie Vorgaben zu Sicherheitsabständen und Materialanforderungen. 
- Umrüstung auf Ammoniak bis spätestens 31. Dezember 2043, um Treibhausgasneutralität bis 2045 zu unterstützen. 
- Einreichung der Genehmigung für Betrieb mit Ammoniak bis spätestens 1. Januar 2035; Möglichkeit zur freien Wahl eines anderen Wasserstoffderivats. 
- Kostengrenze von 10 Prozent der Errichtungskosten für eine Umrüstung auf Ammoniak, um zukünftige Umrüstungen kostengünstiger zu machen. 
- Vorgaben für den Bau der Anlagen, die eine spätere Umrüstung ohne erhebliche Zusatzinvestitionen ermöglichen. 
- Aufnahme von Gasfernleitungen und zugehörigen Anlagen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. 
- Streichung von Standorten, die als unpraktikabel angesehen wurden, und Hinzufügung neuer Standorte, die wesentlich zur Vermeidung von Gasverknappung beitragen sollen. 
- Beschleunigung gewisser Verfahren, um schnellen Aufbau der nötigen Infrastruktur zu gewährleisten. 
- Ergänzungen betreffend Gasfernleitungen zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren und frühzeitigen Bauarbeiten. 
- Bereitstellung von LNG-Importinfrastruktur mit Regelungen zur Umstellung auf andere Gase, unter Berücksichtigung synthetischen Methans und Biomethans. 
- Vorgesehene Einbeziehung von FSRUs, Nebenanlagen und Nebeneinrichtungen in das Planfeststellungsverfahren zur Verfahrensbeschleunigung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.06.2023
Erste Beratung:21.06.2023
Abstimmung:07.07.2023
Drucksache:20/7279 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/7622 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.07.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

In der Anhörung im Bundestag zur geplanten Novellierung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Änderung des Baugesetzbuchs äußerten mehrere Sachverständige ihre Bedenken und Empfehlungen.  
 
Kai Gardeja, Tourismusdirektor von Binz, kritisierte die geplanten LNG-Anlagen in Mukran als naturschutzrechtlich bedenklich und potenziell tourismusfeindlich. Er sprach für die CDU/CSU-Fraktion. 
 
Ronald Rambow, Tourismusunternehmer, betonte die negativen Auswirkungen auf die Urlaubsregion durch Lärm-, Schmutz- und Lichtemissionen. Er wurde von der AfD-Fraktion eingeladen. 
 
Karsten Fach, Senior Advisor bei der Marine Services GmbH, befürwortete eine Off-Shore-Lösung für das Terminal, um die Sicht- und Hörbarkeit der Anlagen zu vermeiden. Er sprach auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. 
 
Ulrich Ronnacker, Leiter Recht & Regulierung bei der Open Grid Europe GmbH, unterstützte die Einrichtung eines Terminals im Ostseeraum zur Nutzung bestehender Leitungsstrukturen. Er war der SPD-Fraktion zugeordnet. 
 
Jörg Selbach-Röntgen, Geschäftsführer der MET Germany GmbH, hob hervor, dass der Gasmarkt weiterhin angespannt sei und kritisierte den Mangel an langfristigen Verträgen für Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Er wurde von der SPD-Fraktion benannt. 
 
Felix Heilmann vom Verein Dezernat Zukunft bemängelte, dass die geplanten LNG-Importkapazitäten den klimakompatiblen Bedarf überschreiten könnten. Seine Nominierung kam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Cornelie Ziehm, Rechtsanwältin, sah keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für weitere LNG-Vorhaben und kritisierte die Annahme eines pauschalen Bedarfs für fossile Gasinfrastruktur. Sie vertrat Die Linke. 
 
Johann Killinger von der Hanseatic Energy Hub GmbH äußerte sich zur geforderten Ammoniak-Ready-Umrüstbarkeit der Anlagen, für die keine Normen existieren. Er wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen. 
 
Mario Ragwitz, Leiter der Fraunhofer-Einrichtung, erachtete die Umrüstbarkeit der LNG-Terminals auf klimaneutrale Energieträger als wichtig und vereinbar mit den Klimazielen. Er vertrat die Position von Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Heinrich Nachtsheim vom Verband der Chemischen Industrie warnte vor einer De-Industrialisierung und ineffizienteren CO2-Bilanz durch nichtleitungsgebundenen Import von Ammoniak. Seine Benennung erfolgte durch die FDP-Fraktion. 
 
Tilman Schwencke vom BDEW unterstützte die Erweiterung des Handlungsspielraums für Kommunen zur Ausweisung von Windenergieflächen, kritisierte jedoch die unklare zeitliche Begrenzung der Regelung und das Zielabweichungsverfahren. Er wurde von der SPD-Fraktion nominiert. 
 
Die Originalstellungnahmen und weitere Informationen zur Anhörung sind auf der Webseite des Bundestages verfügbar.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:219/23
Eingang im Bundesrat:25.05.2023
Erster Durchgang:16.06.2023
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt