Zum Inhalt springen

Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8537 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9347 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:In der Ausschussberatung wurde hier noch Änderungen im Aufenthaltsgesetz und im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hinzugefügt. Neben redaktionellen Änderungen geht es um die Einschränkung des Wechsels aus einem laufenden Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren gemäß Fachkräfteeinwanderung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Spätaussiedlerzuzug nach Deutschland nach früherer Verwaltungspraxis zu ermöglichen, indem Anforderungen an den Nachweis eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben wurden, verringert werden. Konkret soll die Änderung im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) die Rückkehr zu einer erleichterten Anerkennung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum durch rein formale Änderungen in amtlichen Dokumenten oder glaubhaft gemachten ernsthaften Bemühungen um solche Änderungen sicherstellen. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage zur langfristigen Aufbewahrung von (Spät-)Aussiedlerdaten bei den Vertriebenenbehörden geschaffen werden. Keine Angaben zu dem federführenden Ministerium oder darüber, ob der Gesetzentwurf von der Bundesregierung stammt. 
 
Hintergrund 
Die Verschärfung der Anforderungen an Spätaussiedler für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum basierte auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 1 C 5.20). Das Urteil hat zu einer höheren Ablehnungsquote und zum Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs geführt. Diese Praxis hat es Spätaussiedlern erschwert, ihre deutsche Volkszugehörigkeit nachzuweisen, wenn sie zuvor ein Gegenbekenntnis abgegeben hatten. 
 
Kosten 
Durch die Rechtsänderungen entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2027 geschätzte Kosten in Höhe von insgesamt knapp 8 Millionen Euro. Daneben sind Mehrausgaben für Integrationskurse (geschätzt 7,4 Millionen Euro bis 2028), für Migrationsberatung (bis zu 1,38 Millionen Euro bis 2028) und für ergänzende Fördermaßnahmen und Projekte (bis zu 2,7 Millionen Euro bis 2028) eingeplant. Weiterhin werden Mehrausgaben für Berufssprachkurse von insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2028 erwartet. Alle Mehrausgaben müssen entsprechend gegenfinanziert werden. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf scheint keine besondere Eilbedürftigkeit aufzuweisen, aber eine Evaluierung der Änderungen ist nach fünf Jahren geplant. Weitere wichtige Aspekte beinhalten die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und die Entlastung sowohl für Betroffene als auch für Behörden durch die vorgesehenen Änderungen des § 6 BVFG.ugins, die Entwicklung von Zukunftsstrategien sowie die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen. 
 
Maßnahmen 
 
- Erleichterung des Abrückens von einem sogenannten Gegenbekenntnis nach § 6 Absatz 2 BVFG, wodurch Bescheide von früheren Antragstellern, die aufgrund ihres Gegenbekenntnisses negativ entschieden wurden, bei Vorliegen sonstiger Voraussetzungen wiederaufgegriffen werden können. 
- Klärung, dass das Bekenntnis zum deutschen Volk ausschließlich im Sinne einer national geprägten Kulturgemeinschaft zu verstehen ist und dieses Bekennen bereits im Aussiedlungsgebiet erkennbar sein muss, nicht erst im Zusammenhang mit einem Ausreisewunsch. 
- Gegenbekenntnisse, beispielsweise Eintrag einer nichtdeutschen Volkszugehörigkeit in amtlichen Dokumenten, erfordern nun ernsthafte äußere Tatsachen, die einen inneren Bewusstseinswandel hin zu deutschem Volkstum erkennen lassen. 
- Die Rechtsprechung fordert von den Antragstellern, die einen Bekenntniswechsel hin zum deutschen Volkstum vollziehen möchten, einen umfassenden Sachvortrag und konkrete Nachweise. 
- Gesetzliche Regelung, dass die Änderung einer nichtdeutschen Nationalitätenerklärung, die zu einem deutschen Bekenntnis führt, gegenüber früheren Gegenbekenntnissen vorrangig ist. 
- Für den Fall, dass keine vollständige Änderung der Dokumente erfolgen konnte, sollen ernsthafte Änderungsbemühungen als gleichwertig anerkannt werden können (Vereinfachung des Verfahrens). 
- Bescheide und Urkunden im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens wurden als lebenslang relevant für die Betroffenen und ihre Angehörigen in Deutschland festgestellt, insbesondere für die Gewährung von Renten- und Unfallversicherungsleistungen und für statusrechtliche Entscheidungen. 
- Notwendigkeit der Verfahrensbeteiligten oder Angehörigen, ihre Rechtsstellung in Deutschland nachweisen zu können, insbesondere für den Erhalt staatsbürgerlicher Rechte, einschließlich des Wahlrechts. 
- Einrichtung einer gesetzlichen Grundlage für die Aufbewahrung von (Spät-)Aussiedlerdaten beim Bundesverwaltungsamt und Vorgaben zur Verhinderung der Vernichtung von Daten. 
- Daten zur Spätaussiedlereigenschaft sollen nur so lange aufbewahrt werden, wie schutzwürdige Interessen oder öffentliche Interessen dies erfordern, jedoch maximal bis fünf Jahre nach dem Tod der Verfahrensbeteiligten. 
- Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten, um die beabsichtigten Vereinfachungen schnellstmöglich greifen zu lassen und die Vernichtung von Aktenbeständen zu verhindern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:25.09.2023
Erste Beratung:28.09.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8537 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9347 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales08.11.2023Ergänzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union08.11.2023Ergänzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat08.11.2023Tagesordnung
Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat13.11.2023Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat15.11.2023Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss08.11.2023Ergänzung
Auswärtiger Ausschuss15.11.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss08.11.2023Ergänzung
Haushaltsausschuss16.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss08.11.2023Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.11.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Bei der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat ging es um den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Ein zentraler Punkt war das Thema des "Gegenbekenntnisses", also der Umgang mit Spätaussiedler-Bewerbungen von Personen, die in ihren Personaldokumenten mit einer anderen als der deutschen Nationalität eingetragen sind. Die Sachverständigen unterstützten weniger restriktive Verfahren. 
 
Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen, zeigte die Gefahren eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum in politisch repressiven Systemen wie aktuell in Russland auf. Er argumentierte, dass zertifizierte deutsche Sprachkenntnisse als Nachweis eines aktuellen Bekenntnisses ausreichen sollten. 
 
Nils Friedrichs vom Sachverständigenrat für Integration und Migration befürwortete Erleichterungen in der Beurteilung früherer Nationalitätseintragungen und verwies auf die historische Diskriminierung und Nachteile für russlanddeutsche Spätaussiedler. 
 
Thomas Herzog, früher im Innenministerium tätig, begrüßte einen neuen Paragraphen für die Rechtsgrundlage der Aufbewahrung von Spätaussiedler-Daten bei den Vertriebenenbehörden und betonte deren Bedeutung für den Status der Betroffenen. 
 
Elisabeth Kunze von der Ukrainehilfe Lobetal - Cura hominum, unterstützte die Vereinfachung der Rückbesinnung auf die deutsche Volkstumszugehörigkeit und deutete die Wahl der russischen Nationalität in repressiven Systemen als Überlebensstrategie. 
 
Olga Martens von der Sprach- und Partnerschaftsinitiative Gelnhausen sprach aus eigener Erfahrung über die zunehmend schwieriger werdenden Lebensbedingungen für deutsche Minderheiten in Russland. Sie warnte davor, dass jede Ausreise-Initiative möglicherweise bald als extremistisch eingestuft werden könnte. 
 
Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrationsrecht und Sozialrecht, wies auf die geringe Präsenz von Goethe-Instituten in Russland und der Ukraine hin und lobte die geplanten Gesetzesänderungen für mehr Einzelfallgerechtigkeit bei der Sprachkenntnisbeurteilung. 
 
Frank Schleicher, Fachanwalt für Sozialrecht, hob den verfahrensrechtlichen Vorteil für Spätaussiedlerbewerber hervor, da künftig nicht mehr geprüft werden muss, ob die Eintragung einer nichtdeutschen Nationalität freiwillig oder zwangsweise erfolgte. 
 
Johann Thießen von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland berichtete von vielen Ablehnungsbescheiden der Aufnahmeanträge aufgrund des "Gegenbekenntnisses" und unterstützte die Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die tatsächliche Lebenssituation der Betroffenen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beschlussempfehlung  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE, während sich die Fraktion der AfD enthalten hat.  
 
Anhörung  
Eine öffentliche Anhörung hat stattgefunden, an der sich acht Sachverständige beteiligt haben. Einzelheiten zu den Sachverständigen sind nicht gegeben.  
 
Änderungen  
In den Gesetzentwurf wurden Änderungen eingefügt, die sich auf das Bundesvertriebenengesetz sowie auf das Aufenthaltsgesetz und andere Gesetze bezogen. Da diese Änderungen nicht ausschließlich den ursprünglichen Entwurf betreffen, könnte man hier von einem "Trojaneralarm" sprechen. Sie umfassen unter anderem eine Verordnungsermächtigung im BVFG, Präzisierungen im Aufenthaltsgesetz zum Spurwechsel und die Entfristung der Beschäftigungsduldung.  
 
Begründung  
Eine ausführliche Begründung der Beschlussempfehlung liegt vor. Die Änderungen sollen die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis im BVFG ermöglichen und die Rechtsposition der Spätaussiedler stärken. Ebenso soll die Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Daten von Spätaussiedlern klargestellt werden.  
 
Statements der Fraktionen  
- SPD: Begrüßt eine schnelle Lösung und betont die Notlage durch den Krieg in der Ukraine.  
- CDU/CSU: Herausstellung der erfüllten Kernforderungen, Kritik am Gesetzgebungsverfahren.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Wichtigkeit einer schnellen Lösung und weitere geplante Änderungen.  
- FDP: Hebt die Bedeutung der Regelungen für kriegsbedingte Aufenthalte außerhalb der Aussiedlungsgebiete hervor.  
- AfD: Kritisiert, dass die Änderungen nicht weit genug gehen und hebt eigenen Vorschlag hervor.  
- DIE LINKE.: Unterstützt im Interesse der Betroffenen die Änderungen, kritisiert jedoch den Wortlaut einer speziellen Gesetzesänderung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:24.11.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt