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Gesetz zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.10.2023
Drucksache:20/8294 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8793 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen so zu stärken, dass sie ihrem gesetzlichen Kernauftrag der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser gerecht werden und effizienter arbeiten kann. Dies soll insbesondere durch eine klarere gesetzliche Ausgestaltung des risikobasierten Ansatzes und durch Anpassung der Analysepflichten bezüglich Geldwäsche, Vortaten und Terrorismusfinanzierung erreicht werden. Federführend zuständig für den Entwurf ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund des Entwurfs besteht darin, dass die Zentralstelle nach ihrer Verlagerung zur Zollverwaltung 2017 und insbesondere seit der Neufassung des Geldwäschegesetzes viele Meldungen zu bearbeiten hat, deren Zahl seitdem "um ein Vielfaches" gestiegen ist. Es gab ein Auswerteprojekt, das die risikobasierte Analyse- und Filterpraxis der Zentralstelle überprüft und offenbar Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert hat. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine neuen Haushaltsausgaben. Die Wirtschaft wird jedoch durch Informationspflichten mit wiederkehrenden Kosten von 4.000 Euro belastet, allerdings entsteht auch eine Entlastung des wiederkehrenden Erfüllungsaufwands um jährlich 590.000 Euro. Es gibt jedoch einen einmaligen Mehraufwand in Höhe von 965.000 Euro für erforderliche Prozessumstellungen. Im verwaltungstechnischen Bereich entsteht ein jährlicher Mehraufwand von etwa 8,87 Millionen Euro, aber der tatsächliche Minderbedarf kann nicht abschließend beziffert werden. Zudem entfaltet sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 150.000 Euro. 
 
Inkrafttreten 
Zum Inkrafttreten des Gesetzes sind Keine Angaben im Text vorhanden. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat bereits als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrats und die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme werden nachgereicht. 
 
Maßnahmen 
 
- **Änderung § 30 GwG**: Klarstellung der Überschrift, die die Analyseaufgabe der Zentralstelle inkludiert. 
- **Einführung risikobasierter Ansatz für Zentralstelle**: Deutliche Beschreibung und Aufnahme eines allgemeinen Grundsatzes der risikobasierten Arbeitsweise für die Zentralstelle im § 3a Absatz 1 GwG zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 
- **§ 29 GwG Anpassungen**: Konkretisierung der Vorschriften zur Nutzung automatisierter Verfahren für Risikobewertungen und Analyse eingehender Meldungen; Einsatz automatisierter Verfahren bei strategischen Analysen; Einschränkung automatisierter Verarbeitung ursprünglich von Nachrichtendiensten erhobener personenbezogener Daten; Klarstellung, dass keine Verknüpfung der Analyse- oder Auswertungseinrichtung mit dem Internet erfolgt. 
- **Echtdatennutzung zur Effizienzsteigerung**: Möglichkeit zum Einsatz von Echtdaten bei der Entwicklung und Anpassung von IT-Verfahren, mit dem Ziel die Analyseprozesse zu verbessern. 
- **Juristische Datenverwendungsbegrenzung**: Gesetzliche Begrenzung der verwendbaren Daten hinsichtlich Art und Menge basierend auf dem Urheber der Ersterhebung und der Sicherstellung einer zweckgebundenen Weiterverarbeitung. 
- **Präzisierung der Analysepflicht der Zentralstelle**: Analysepflicht auf verdächtige Transaktionen und Informationen beschränkt, die in Zusammenhang mit Geldwäsche, Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen, anstatt auf alle sonstigen Straftaten. 
- **Risikobasierte Selektion und Analyse von Meldungen**: Einführung eines risikoorientierten Bewertungssystems für die Filterung und Analyse von Meldungen zur Fokussierung auf relevante Fälle. 
- **Regelungen zur Meldungsabgabe und Strafanzeige**: Verpflichtete müssen klarstellen, ob zu einem Sachverhalt eine parallel laufende Strafanzeige oder ein Strafantrag existiert. 
- **Negativtypologien für Meldepflichten**: Festlegung von negativen Meldetypologien, also Fällen, in denen keine Meldepflicht besteht, zur Rechtssicherheit für Verpflichtete und Aufsichtsbehörden. 
- **Risikobasierte Arbeitsweise der Zentralstelle**: Anpassung des § 46 Absatz 1 GwG zur Ermöglichung eines priorisierenden und risikobasierten Arbeitens, insbesondere bei der Analyse von Fristfällen. 
- **Stärkere Kooperation und Abstimmung**: Vertiefte Zusammenarbeit zwischen Zentralstelle und Strafverfolgungsbehörden zur Entwicklung risikoadäquater Bewertungskriterien und besseren Aufgabenteilung. 
- **Evaluierung technischer Verfahren**: Vorgesehene Evaluierung des technisch neuen Verfahrens zur Bereitstellung im automatisierten Datenabruf nach einer Zweijahresfrist durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:12.10.2023
Drucksache:20/8294 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8793 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss11.10.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss11.10.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 25.09.2023 im Ausschuss für Finanzen statt.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Standpunkte der Sachverständigen, die in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Reform der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU) Stellung genommen haben: 
 
Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), eingeladen von der SPD-Fraktion, befürwortet den risikobasierten Ansatz. Er argumentiert, dass aufgrund der großen Anzahl von Geldwäschemeldungen automatisierte Prozesse zwingend erforderlich seien und verweist auf die allgemeine risikobasierte Arbeit des Zolls. 
 
Frank Buckenhöfer von der Gewerkschaft der Polizei, eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, kritisiert den risikobasierten Ansatz mit der Befürchtung, dass dadurch bestimmte Delikte möglicherweise nicht mehr ausreichend berücksichtigt würden und erklärt, die FIU sei für solch einen Ansatz nicht geeignet. 
 
Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, ebenfalls eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, lehnt den risikobasierten Ansatz ab. Er betont, dass jede Meldung von der FIU analysiert werden müsse und der risikobasierte Ansatz international lediglich für die Verpflichteten, nicht für die FIU selbst, gelte. 
 
Joachim Kaetzler, Anwalt bei CMS Hasche Sigle und vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, äußert rechtsstaatliche Bedenken gegen die Anwendung des risikobasierten Ansatzes auf alle Tätigkeiten der FIU. 
 
Die Bundesnotarkammer, auf Initiative der SPD hin in der Anhörung vertreten, unterstützt den risikobasierten Ansatz und bestätigt, dass Notare als Verpflichtete ebenfalls so handeln würden. 
 
Silvia Frömbgen vom Banken-Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK), eingeladen von der FDP-Fraktion, spricht das erhöhte Meldungsverhalten der Institute an, die aus Vorsicht agierten, um sich rechtlich abzusichern ("melden macht frei"). 
 
Hennie Verbeek-Kusters, Leiterin der niederländischen FIU und eingeladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erläutert, dass die FIU der Niederlande immer risikobasiert gearbeitet habe und betont die Notwendigkeit eines Systems, das schnell neue Risiken identifizieren kann. 
 
Dennis-Kenji Kipker, Experte von der Hochschule Bremen und ebenfalls vorgeschlagen von Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert den Gesetzentwurf in Bezug auf den Datenschutz und meint, dieser bleibe hinter verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. 
 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vorgeschlagen von der Fraktion Die Linke, sieht in der Fokussierung auf schwere Straftaten ein wichtiges Ziel, äußert jedoch auch Kritik an der Rechtsgrundlage für den risikobasierten Ansatz und spricht sich grundsätzlich für ein parlamentarisches Kontrollgremium für die FIU aus.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:363/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:20.10.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt