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Wachstumschancengesetz

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/8628 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9341 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:
Hinweis:Teile des Gesetzes wurden als Trojaner an das Kreditzweitmarktförderungsgesetz angehängt und bereits im Dezember 2023 verabschiedet.  
Durch den Vermittlungsausschuss wurden hier noch Änderungen vorgenommen.
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:30.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 433/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 15 Einträge zu Drucksache 20/8628 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bertelsmann SE & Co. KGaA

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unbürokratische Ausgestaltung des Wachstumschancengesetzes, u.a. durch verhältnismäßige Mitteilungspflichten, längere Übergangsregelungen für eRechnungen und Verzicht auf Anti-Fragmentierungsregel.

Lobbyregister-Nr.: R002001 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50530

Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke.

Lobbyregister-Nr.: R002110 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40011

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden. Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46166

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für leasingtypische Dauerrechnungen sollte ein praxisgerechter Weg zur Ausgestaltung als e-Rechnung gefunden werden. Bei der Umstellung von vor dem 1.1.2025 begründeten Dauerschuldverhältnissen auf die e-Rechnung sollte das Risiko von §-14c-Fällen praxisgerecht minimiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46166

Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Mittelstand BVMW e.V. begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung. Deutschland braucht enorme Investitionssummen, um international wettbewerbsfähig zu sein und als Gewinner aus der Transformation hervorzugehen. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf europäischer und nationaler Ebene bedarf, um diese Ziele in die Realität umzusetzen.

Lobbyregister-Nr.: R001657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50878

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG) - insbesondere Ausgestaltung der Investitionsprämie, die in einem ersten Schritt Investitionen fördert, die es den Unternehmen ermöglichen, die Energieeffizienz zu verbessern.

Lobbyregister-Nr.: R000255 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52394

Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DStV befürwortet die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Auch sind rechtliche und technische Anforderungen an die Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen so auszugestalten, dass Unternehmen, allen voran KMU, nicht überfordert werden. Der DStV setzt sich insbesondere für folgende Verbesserungen ein: Regelmäßige Prüfung der Normen und Formate moderate Anforderung an Digitalisierung von Prozessen und Abläufen Vorrang getroffener zivilrechtlicher Vereinbarungen über E-Rechnungsformate Abbau technischer Hürden für KMU Minimierung der Risiken für den Vorsteuerabzug und zusätzlicher Steuerbelastungen Vermeidung unnötigen Bürokratieaufwands

Lobbyregister-Nr.: R000737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48448

DWS Group GmbH & Co. KGaA

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In diesem Gesetzgebungsverfahren ging es um die Erleichterung von Investitionen in zukunftsfähige, nachhaltige Technologien in Unternehmen. Ziel unserer Beiträge war ein Schub für die Möglichkeit von Unternehmen, solche Investitionen zu tätigen.

Lobbyregister-Nr.: R001422 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44605

Hans Bellstedt Public Affairs GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der steuerlichen Entlastungen für den Bausektor; Einführung von Investitionsprämien in Klimaschutzmaßnahmen

Lobbyregister-Nr.: R001095 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40045

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.

Lobbyregister-Nr.: R000437 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34987

Kunststoffrohrverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der steuerlichen Entlastungen für den Bausektor; Einführung von Investitionsprämien in Klimaschutzmaßnahmen.

Lobbyregister-Nr.: R001014 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47795

REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erhalt der Möglichkeit, Rechnungen mit Geschäftspartnern im EDIFACT-Format auszutauschen (§14 UStG)

Lobbyregister-Nr.: R001003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48992

Siemens AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausweitung des Entlastungsvolumens und der Entlastungstatbestände

Lobbyregister-Nr.: R001875 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52904

Tesla Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vereinfachung des Zugangs zur Investitionsprämie für Antragsteller

Lobbyregister-Nr.: R003170 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33045

VDMA e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VDMA setzt sich für gute Investitionsbedingungen in Deutschland durch: degressive Abschreibung, faire Verlustverrechnungsmöglichkeiten für unsere zyklische Branche. Wichtige Stellschrauben: Die zeitliche und betragsmäßige Ausweitung des Verlustvortrages und eine Verringerung der Mindestbesteuerung; Administrative Optimierung und Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage zur Verbreitung der Inanspruchnahme der Förderung, insb. bei größeren Mittelständlern.

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800

Verband der Automobilindustrie e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VDA hat sich u.a. für die Möglichkeit der Beibehaltung bewährter elektronischer Rechnungsaustauschformate, ein Absehen von der Zinshöhenschranke bzw. der Neuregelung der steuerlichen Behandlung der konzerninternen Finanzierung, eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Investitionsprämie, die weitere Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage sowie die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der Abschreibungsbedingungen, die Ablehnung einer Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen eingesetzt. Zudem sollte die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels bei der Förderung von BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung realisiert und das Reichweitenkriteriums bei der Förderung von PHEV beibehalten werden.

Lobbyregister-Nr.: R001243 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52657

VTH Verband Technischer Handel e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es ist leider weniger als die versprochene Superabschreibung, die auch Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter umfassen sollte. Bei unkomplizierter Umsetzung wäre es zumindest ein geeignetes Instrument, Investitionen der Unternehmen in Energieeffizienz anzuregen. Darüber hinaus ist dringend eine Erhöhung des Stromangebots aus erneuerbaren Energien nötig. Strom am Wirtschaftsstandort Deutschland muss günstiger werden. Der Staat sollte zudem auf Stromsteuern verzichten sowie Umlagen und Entgelte möglichst komplett in den Bundeshaushalt übernehmen. Die deutsche Wirtschaft braucht aktuell nichts so sehr wie Entlastung - weniger Vorschriften und nicht immer mehr.

Lobbyregister-Nr.: R000025 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44213

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2023
Erste Beratung:13.10.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8628 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9341 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Digitales15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Finanzausschuss06.11.2023Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss08.11.2023Tagesordnung
Finanzausschuss15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Änderung
Haushaltsausschuss16.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beschlussempfehlung  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses beinhaltet die Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE.  
 
Anhörung  
Keine Angaben.  
 
Änderungen  
Der Text weist darauf hin, dass der Finanzausschuss mehrere Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen hat, darunter Änderungen im Zusammenhang mit der Klimaschutz-Investitionsprämie, Halbierung der Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung und weitere spezifische steuerrechtliche Anpassungen. Da keine Informationen über Änderungen bezüglich anderer Gesetze vorliegen, gibt es keinen "Trojaneralarm".  
 
Begründung  
Eine zusammenfassende Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt nicht vor; stattdessen wird auf einen separaten Bericht verwiesen, der gesondert verteilt wird.  
 
Statements der Fraktionen  
Keine Angaben zu Statements der einzelnen Fraktionen im bereitgestellten Text.  
 
Sonstiges  
Das Finanztableau zeigt, dass es zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe über die nächsten Jahre kommen wird, Die Ausgaben der einzelnen Haushalte und Mehrausgaben des Bundeszentralamts für Steuern werden aufgeschlüsselt. Des Weiteren führen die Änderungen zu einer Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für Bürger und Wirtschaft, während die Verwaltung einen einmaligen sowie einen jährlichen Erfüllungsaufwand hat. Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sollen verschiedene bürokratische und steuerrechtliche Prozesse beeinflussen, zudem wird auf die finanziellen Aspekte sowie den Erfüllungsaufwand der beteiligten Parteien wie Bürger, Wirtschaft und Verwaltung eingegangen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:433/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:22.03.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload