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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8289 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9357 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2024. Lösung des Gesetzentwurfs ist die Bereitstellung von rund 1 091 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen für verschiedene Förderzwecke. Es sollen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in Höhe von insgesamt ca. 11 000 Millionen Euro an Unternehmen der gewerblich orientierten Wirtschaft und Angehörige freier Berufe vergeben werden. Federführend für diesen Entwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Keine Angaben. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Kosten in Höhe von ca. 1 091 Millionen Euro, die für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Einnahmen sind im Text nicht erwähnt, somit sind diesbezüglich keine Angaben vorhanden. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum genauen Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf für das Jahr 2024 gilt. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf gilt als besonders eilbedürftig und wurde dem Bundesrat bereits am 18. August 2023 zugestellt. Eine Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu sollen unverzüglich nachgereicht werden. Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit verschiedenen Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030. Des Weiteren werden keine neuen Informationspflichten für Unternehmen oder Verwaltungen eingeführt und es wird darauf hingewiesen, dass zinsbegünstigte ERP-Darlehen tendenziell einen günstigen Einfluss auf die Preisgestaltung der Empfänger haben. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sind jedoch nicht zu erwarten. 
 
Maßnahmen 
 
- **Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens:** 
- Einnahmen in Höhe von 1.092.233 Millionen Euro, aufgeschlüsselt in Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse, Erträge sowie Einnahmen aus Vermögen. 
- Ausgaben in gleicher Höhe, verwendet für Investitionen, Zuweisungen und Zuschüsse, sowie sonstige Ausgaben. 
 
- **Ermächtigung zur Kreditaufnahme:** 
- Sicherstellung der ständigen Zahlungsbereitschaft im Rahmen des § 7 Abs. 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes. 
 
- **Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan:** 
- Regelung für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro ohne vorherige Abstimmung mit dem Parlament aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils. 
 
- **Übernahme von Gewährleistungen:** 
- Ausweisung von Haftungszusagen aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zu verschiedenen ERP-Förderprogrammen und Risiken aus ERP Venture Capital Fondsinvestments der KfW Capital und ähnlichen Engagements. 
 
- **Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge:** 
- Förderung völkerverbindender Projekte, insbesondere transatlantischer Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung, mit Mitteln von ca. 7,233 Millionen Euro für Baransätze und 11,65 Millionen Euro für Verpflichtungsermächtigungen. 
 
- **Befristung und Inkrafttreten:** 
- Die Regelungen gelten bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes. 
- Das Gesetz tritt nach einem noch nicht spezifizierten Datum in Kraft. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:29.09.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8289 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9357 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Wirtschaftsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Wirtschaftsausschuss (9. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse sind der Haushaltsausschuss und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf bezieht sich auf den jährlich zu verabschiedenden ERP-Wirtschaftsplangesetz, welches den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 festlegt. Es geht dabei um die Förderung der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands und freier Berufe durch Darlehen und Beteiligungskapital. Es finden sich keine weiteren konkreten Hintergrundinformationen oder Angaben zur Vorgeschichte des Entwurfs im Text. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zustimmung kam von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE., während die CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. 
 
Anhörung: Im bereitgestellten Text finden sich keine Angaben darüber, ob eine Anhörung stattgefunden hat oder welche Sachverständigen geladen waren. 
 
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und umfassen unter anderem die Ersetzung der Wörter „gewerblich orientierten“ durch „gewerblichen“ sowie die Einführung von Verordnungsermächtigungen zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen und zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Änderungen sich auf andere Gesetze beziehen oder dass ein sogenannter „Trojaner“ vorliegt. 
 
Begründung: Die Begründung für die Änderungen umfasst die Stärkung des fairen Wettbewerbs zwischen verschiedenen Geschäftsmodellen und Rechtsformen sowie die Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen (SIGU). Überdies soll das nachhaltige Gründungsgeschehen gestärkt werden, und dies erfordert eine Prüfung und Festlegung von Kriterien für den Nachweis der Nachhaltigkeit durch Rechtsverordnung. 
 
Statements der Fraktionen: Die Fraktionen haben unterschiedliche Haltungen zum Gesetzentwurf. Die SPD begrüßt die Weiterentwicklung, wohingegen die CDU/CSU Veränderungen der „DNA des ERP“ kritisiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonen die Bedeutung des ERP als Förderprogramm und die Notwendigkeit seiner Aktualisierung durch die SIGU. Die FDP akzentuiert den Fokus auf Nachhaltigkeit und plädiert für einen ERP-Unterausschuss. Die AfD missbilligt die Nutzung des ERP zu ideologischen Zwecken. DIE LINKE unterstützt das ERP grundsätzlich, fordert aber eine genauere Betrachtung und effiziente Mittelverwendung. 
 
Sonstiges: Keine weiteren relevanten Aspekte wurden im Text genannt, die von weiterem Interesse sein könnten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:382/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt