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3. Änderung des Mess- und Eichgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Drittes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8656 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8949 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Mess- und Eichrechts, um Smart-Meter-Gateways von bestimmten Anforderungen, insbesondere solche, die die Digitalisierung betreffen, auszunehmen. Diese Maßnahme soll die Digitalisierung der Energiewende weiter unterstützen. Das vorliegende Gesetzesvorhaben kommt von der Bundesregierung, wobei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz federführend zuständig ist. 
 
Hintergrund: 
Es gibt bisher keine Hintergrundinformationen oder eine Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf in dem mir zur Verfügung gestellten Text. Keine Angaben. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Einnahmen werden nicht erwartet und es sind auch keine weiteren Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. Im mir vorliegenden Text wird das Inkrafttreten nicht spezifiziert. 
 
Sonstiges: 
Das Vorhaben ist besonders relevant für die Vereinfachung von Prozessen und Unterstützung der nachhaltigen Energiewirtschaft. Es besteht eine Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen. Nachhaltigkeitsaspekte im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind berücksichtigt. Das Gesetz hat keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung zur Folge und schafft auch keine neuen Informationspflichten. Weitere Auswirkungen auf Demografie oder die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sind nicht zu erwarten. Eine Befristung oder Evaluierung des Änderungsvorhabens ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
- Software-Aktualisierungen von Smart-Meter-Gateways, die durch einen Smart-Meter-Gateway-Administrator durchgeführt werden und die Bedingungen des § 40 Absatz 5 MessEV erfüllen, führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung der Eichfrist. (Artikel 1) 
- Die Regelung zu Software-Aktualisierungen bei Smart-Meter-Gateways hebt die Anwendung des § 37 Absatz 6 des Mess- und Eichgesetzes auf. (Artikel 1) 
- Die Änderungen bezüglich Smart-Meter-Gateways treten unmittelbar nach Verkündung in Kraft, um die Digitalisierung der Energiewende effektiv zu fördern. (Artikel 2) 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Abstimmung:09.11.2023
Drucksache:20/8656 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8949 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:386/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt