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Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration (Pauschalentlastungsgesetz)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.10.2023
Drucksache:20/8296 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8774 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Entlastung der Länder im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Fluchtmigration. Es soll eine flüchtlingsbezogene Pauschale eingeführt werden, welche durch Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) realisiert wird. Des Weiteren soll das Mauergrundstücksgesetz geändert werden, um den Fonds nach § 5 MauerG aufzulösen und die Mittelverwaltung in den Bundeshaushalt zu überführen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund: 
Die Folgen von Fluchtmigration durch den Krieg in der Ukraine und den Zuzug Geflüchteter aus anderen Staaten erhöhen die finanziellen Belastungen der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Daher soll eine Pauschalentlastung der Länder umgesetzt werden, die bereits 2022 vereinbart wurde. Zusätzlich sollen die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie im Hinblick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst berücksichtigt werden. Die Auflösung des Fonds nach § 5 MauerG resultiert aus der abgeschlossenen Mission und den geringen verbleibenden Mitteln. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt ergeben sich im Jahr 2023 Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 3.900 Millionen Euro und ab 2024 jährliche Mindereinnahmen von 900 Millionen Euro. Die Länder verzeichnen entsprechend Mehreinnahmen in gleicher Höhe. Bei der Auflösung des Fonds nach § 5 MauerG sind keine zusätzlichen Haushaltsausgaben zu erwarten, die Kosten werden sich langfristig neutralisieren. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig und wurde dem Bundesrat bereits als solcher zugeleitet. Weiterhin besteht keine Alternative zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Weiterhin werden Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, verneint. Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Wirtschaft. Bei der Verwaltung entsteht durch die Gesetzesänderung kein zusätzlicher Aufwand.  
 
Bitte beachte, dass ich das Inkrafttreten nicht aus dem Text extrahieren konnte, da keine spezifischen Daten dafür im gegebenen Text enthalten sind. 
 
Maßnahmen  
 
- Unterstützung der Länder durch den Bund bei Ausgaben für Flüchtlinge aus der Ukraine: 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2023. 
- Einführung einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale: 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023; Ablösung bestehender Pauschalen und dadurch unbefristete Veränderung zu Lasten des Bundes um 900 Millionen Euro jährlich. 
- Erhöhung der flüchtlingsbezogenen Pauschale für 2023 um weitere 1 Milliarde Euro nach Vereinbarung vom 10. Mai 2023; in Summe Erhöhung um 3,75 Milliarden Euro für 2023. 
- Umsetzung der dritten Tranche des "Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" mit zusätzlichen 500 Millionen Euro zum Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen für 2023. 
- Auflösung des Fonds nach § 5 des Mauergrundstücksgesetzes zum 31. Januar 2024; Übertragung von Rechten und Pflichten des Fonds auf den Bund. 
- Weitere Veräußerungserlöse aus Mauer- und Grenzgrundstücken nach Fondsauflösung fließen in den Bundeshaushalt und werden zweckgebunden verwendet. 
- Mitwirkungsrechte des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bei der Mittelverwendung aus Fonds werden spezifiziert. 
- Anpassung der Verordnungsermächtigung zur Verwaltung und Auflösung des Sondervermögens sowie zur Regelung der Zahlungsmodalitäten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:12.10.2023
Drucksache:20/8296 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8774 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen11.10.2023Änderung
Ergänzung
Finanzausschuss11.10.2023Ergänzung
Haushaltsausschuss11.10.2023Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:364/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:20.10.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt