Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 zustimmen darf. Diese Verordnung betrifft die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union und die Anpassung an neue Signatur- oder Siegeltechnologien sowie die Regelung zur nachträglichen Entfernung von personenbezogenen Daten. Für die Umsetzung dieses Entwurfs ist das Bundesministerium der Justiz federführend verantwortlich.
Hintergrund
Als Hintergrundinformationen lässt sich dem Text entnehmen, dass die Veröffentlichung des Amtsblatts der EU bereits von einer gedruckten zu einer elektronischen Form gewechselt hat und diese elektronische Version durch fortgeschrittene elektronische Siegel oder Signaturen nach bestimmten EU-Verordnungen gesichert wird. Die Notwendigkeit der Anpassung ergibt sich unter anderem aus der Datenschutz-Gesetzgebung und Rechtsprechung auf EU-Ebene.
Kosten
Es entstehen keine Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder durch die Ausführung dieses Gesetzentwurfs, und es werden auch keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens.
Sonstiges
Es gibt keine Angaben darüber, ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist. Zudem wird betont, dass keine Alternativen zum Entwurf existieren und dass sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft als auch die Verwaltung kein Erfüllungsaufwand durch das Gesetz entsteht. Der Entwurf wirkt sich nicht auf die Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau aus und soll keine weiteren Auswirkungen auf Verbraucher, gleichstellungspolitische Aspekte oder demografische Veränderungen haben.
Maßnahmen
- Erteilung der Ermächtigung an den deutschen Vertreter im Rat der EU zur Zustimmung der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 bezüglich der elektronischen Veröffentlichung des Amtsblatts der EU.
- Dokumentation und Verifikation der Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts auf der EUR-Lex-Website durch ein geeignetes technisches System.
- Im Falle notwendiger Entfernung von personenbezogenen Daten nach Veröffentlichung wird eine neue Fassung des Dokuments mit entsprechendem Hinweis bereitgestellt und die Originalfassung unter bestimmten Bedingungen aufbewahrt.
- Festlegung von Notfallmaßnahmen, um die Verfügbarkeit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts auf EUR-Lex sicherzustellen.
- Regelungen für den Fall, dass eine Veröffentlichung auf EUR-Lex nicht möglich ist und eine gedruckte Version erstellt wird, inklusive späterer Dokumentation auf EUR-Lex.
- Verleihung des ausschließlichen Status der Echtheit an die elektronischen Fassungen der gedruckten Ausgaben des Amtsblatts, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht wurden.
- Festlegung des Inkrafttretens der neuen Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Stellungnahmen
Keine Angaben.