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Gesetz zur Bestimmung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8629 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9284 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Staaten Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen, um Asylverfahren für Staatsangehörige dieser Länder zu beschleunigen und damit die Anzahl aus nicht asylrelevanten Motiven gestellter Asylanträge zu reduzieren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Es wird ein Anstieg der Asylanträge in Deutschland berichtet, mit vielen Anträgen, die aufgrund geringer Schutzquoten als aussichtslos gelten. Der Gesetzentwurf folgt dem Beispiel der Westbalkanstaaten, deren Bestimmung als sichere Herkünfte zu einem erheblichen Rückgang der Anträge geführt hat. 
 
Kosten 
Es werden keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und Kommunen über den Erfüllungsaufwand hinaus angegeben. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht genannt. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Eine weitere Folge ist die mögliche Entlastung von Bund, Ländern und Kommunen von Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren, wobei die Effekte aufgrund vieler Faktoren nicht genau prognostiziert werden können. Rückführungen nach Georgien und der Republik Moldau würden ausschließlich in Gebiete unter Kontrolle der jeweiligen Regierung erfolgen. Eine regelmäßige Überprüfung der Lage in den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten ist vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen Folgendes: 
 
- Änderung des Asylgesetzes durch Ergänzung von § 87d: Asylbewerber aus den neu bestimmten sicheren Herkunftsstaaten, die bis zum Kabinettbeschluss einen Asylantrag gestellt haben, werden von dem Verbot der Erwerbstätigkeit ausgenommen, um ihnen die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. 
 
- Anlage II (Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten): Georgien und die Republik Moldau werden neu als sichere Herkunftsstaaten bestimmt. Entscheidend für diese Einstufung sind ihre Beitrittsperspektive zur Europäischen Union, laufende Reformprozesse, Anpassungen an EU-Standards und die Bewertung der Menschenrechtslage. 
 
- Änderung des Aufenthaltsgesetzes: Geduldeten aus den neu bestimmten sicheren Herkunftsstaaten, die bis zum Kabinettbeschluss einen Asylantrag gestellt oder zu diesem Stichtag keinen Antrag gestellt haben, wird die Erwerbstätigkeit ermöglicht. 
 
- Inkrafttreten: Die Regelung für das Inkrafttreten des Gesetzes wird festgelegt. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Gesetzentwurf Stellung bezogen. Dabei bewertet der NKR die Maßnahmen des Entwurfs unter den Gesichtspunkten von Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, wobei er keine Auswirkungen auf die ersten beiden Aspekte sieht. Allerdings wird eine Entlastung der Verwaltung, insbesondere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durch einen Rückgang der Asylanträge erwartet, allerdings ist der Umfang dieser Entlastung nicht quantifiziert. Hervorgehoben wird die Erwartung einer Beschleunigung in den Asylverfahren und -gerichtsverfahren sowie eine Verringerung der Anziehungskraft Deutschlands für Asylsuchende aus den benannten Staaten, die aus nicht asylrelevanten Motiven einreisen möchten. Der NKR sieht dabei Unwägbarkeiten der Abschätzung und bemängelt fehlende konkrete Zahlen zur Unterstützung der Annahmen. Zudem wird eine Belastungsspitze bei den Ausländerbehörden durch die erwartete höhere Anzahl an Ablehnungen angedeutet, die jedoch nicht beziffert wird. In der Gesamtbewertung findet der NKR, dass die Darstellungen der Regelungsfolgen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und methodengerecht sind und fordert Transparenz über die tatsächlich anfallenden Kosten. 
 
Eine Antwort oder Stellungnahme der Bundesregierung liegt in diesem Text nicht vor, daher kann dazu keine Zusammenfassung gegeben werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8629 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9284 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union08.11.2023Ergänzung
Ausschuss für Inneres und Heimat18.10.2023Tagesordnung
Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat06.11.2023Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat08.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe08.11.2023Ergänzung
Rechtsausschuss08.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Die Anhörung im Bundestag drehte sich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (20/8629), sowie um einen Gesetzentwurf (20/7251) und einen Entschließungsantrag (20/8785) der CDU/CSU-Fraktion. 
 
Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg, befürwortet beide Gesetzentwürfe, da sie seiner Ansicht nach ein Signal setzen und die Zahl unbegründeter Asylverfahren verringern können. Er betont, dass die rechtliche Vermutung der Sicherheit im Einzelfall widerlegt werden könne. 
 
Patrick Dörr, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands, kritisiert die Einstufung mit einem Hinweis auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil und führt an, dass LGBTIQ*-Personen in den neu aufgeführten und bisherigen sicheren Herkunftsstaaten nicht vor Verfolgung sicher seien. 
 
Kay Hailbronner, Universität Konstanz, erläutert, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten solle die Asylverfahren auf wirklich Schutzbedürftige beschränken, um administrative und finanzielle Ressourcen effektiv zu nutzen. Eine schnellere Asylverfahrensbearbeitung im Inland sei wichtig, löse aber das Problem der Rückführung nicht. 
 
Karl Jüsten, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro, äußert im Namen der Kirchen Skepsis über das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten. Er verweist auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die besagt, dass jeder das Recht auf Asyl habe, und spricht sich explizit gegen die Einstufung Georgiens und Moldaus aus. 
 
Gerald Knaus, European Stability Initiative (ESI), bringt die österreichische Praxis ins Gespräch und schlussfolgert, dass die Reduzierung unbegründeter Asylanträge aus Georgien und Moldau allen Beteiligten Vorteile bringen würde. 
 
Miriam Marnich, Deutscher Städte- und Gemeindebund, unterstützt die Gesetzentwürfe und den Entschließungsantrag zur Bestimmung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten, um das Vertrauen der Bevölkerung nicht zu gefährden und Migration auf Schutzbedürftige zu begrenzen. 
 
Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, plädiert dafür, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten weiter auszubauen, denn aktuell bereite die hohe Zahl an Asylanträgen aus der Türkei Sorge. 
 
Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, befürwortet die Gesetzentwürfe und spricht sich für eine konsequente Unterstützung des Bundes bei der Rückführung ausreisepflichtiger Asylsuchender aus. Zudem fordert sie die Ausweitung von Rückführungsabkommen. 
 
Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, sieht in der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ein Mittel, um die Bearbeitung von Schutzgesuchen zu beschleunigen und schnellere Rückkehr zu erreichen. 
 
Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, hält die Voraussetzungen für die Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau zum sicheren Herkunftsland für gegeben und betont, dass diese Länder rechtsstaatlich handeln. 
 
Christoph Tometten, Deutscher Anwaltverein, sieht verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten und rät vom Gesetzgebungsverfahren ab. 
 
Thomas Volk, Konrad-Adenauer-Stiftung, argumentiert vor dem Hintergrund des Entschließungsantrags, dass in den Maghreb-Staaten keine systematische Verfolgung vorliege und die Mehrheit der Menschen dort Wirtschaftsmigranten seien.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:437/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt