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Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
Initiator:Bundesregierung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8627 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9345 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Übermittlungsvorschriften des Bundesnachrichtendienstes (BND) verfassungskonform zu gestalten und den Schutz von Verschlusssachen im BND zu stärken, um Informationsabflüsse zu verhindern. Die Lösung besteht darin, sämtliche Übermittlungsvorschriften vom Bundesverfassungsschutzgesetz zu entkoppeln und diese unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts normenklar und transparent neu zu fassen sowie zusätzliche Maßnahmen zur Eigensicherung einzuführen. Das Bundeskanzleramt ist für den Gesetzentwurf federführend zuständig. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2022, der die bisherigen Übermittlungsvorschriften teilweise als verfassungswidrig erklärte und deren Anpassung anforderte. Zudem gab es einen mutmaßlichen Verrat im BND im Jahr 2022, der den Bedarf an verbesserten Maßnahmen zur Eigensicherung verdeutlichte. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen einmalige Kosten von 10 Mio. Euro sowie jährliche Kosten von 6,6 Mio. Euro für den BND. Beim Bundesverwaltungsgericht ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 170.000 Euro zu rechnen. Einnahmen werden keine erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig vom Bundesrat am 8. September 2023 eingestuft worden, da eine Neuregelung laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen muss. Weiterhin wurden aus Geheimhaltungsgründen keine internen Prozesse der Informationsweitergabe zwischen dem BND und den Abnehmerbehörden dargestellt. Auf einen Digitalcheck wurde verzichtet, da der BND keine digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger erbringt. 
 
Maßnahmen 
 
- Neuregelung der Übermittlungsvorschriften für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 
- Einrichtung spezifischer Befugnisse zum Schutz des BND und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere zum Einsatz von Legenden und Schutz vor unbemannten Luftfahrtsystemen. 
- Ermächtigung zur Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter bestimmten Voraussetzungen, um Schutzpflichten gegenüber internationalen Einrichtungen zu erfüllen. 
- Anpassung der Vorschriften zur Übermittlung personenbezogener Daten an inländische und ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen, um den Grundsatz der Normenklarheit zu entsprechen und den Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter sicherzustellen. 
- Vollständige Überarbeitung und Systematisierung der Übermittlungsbefugnisse des BND, die auf die Übermittlung selbst erhobener oder angereicherter Daten beschränkt sind, und explizite Regelungen zu ihrer Anwendung. 
- Einführung von Befugnissen zur Sicherung von Verschlusssachen innerhalb der Dienststellen des BND, um sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten aufzuspüren. 
- Festlegung von Verfahren zur Anordnung, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. 
- Definition spezifischer Protokollierungspflichten zur Transparenz und Nachprüfbarkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Verschlusssachensicherung verarbeitet wurden. 
- Regelung der Übermittlung personenbezogener Daten aus Verschlusssachensicherungsmaßnahmen an entsprechende Stellen zur Gefahrenabwehr und zu Strafverfolgungszwecken. 
- Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Daten von Minderjährigen im Rahmen der Verschlusssachensicherung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8627 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9345 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat18.10.2023Änderung
Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat06.11.2023Anhörungsbeschluss
Haushaltsausschuss16.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Sinan Selen vom Bundesamt für Verfassungsschutz sieht die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für die Terrorabwehr und betont die Relevanz der Übermittlung von Erkenntnissen an andere Stellen zur Gefahrenabwehr. Er räumt ein, dass Kritik gerechtfertigt ist, wenn wichtige Informationen nicht geteilt werden können. 
 
Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht dringenden Nachbesserungsbedarf an den Gesetzentwürfen, um sie verständlicher, konsistenter und an das Verfassungs- und Datenschutzrecht anzupassen, insbesondere bei der Definition von schweren Straftaten. 
 
Gerhard Conrad vom Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland hält die Praktikabilität der Regelungen für entscheidend und fordert eine klare Abgrenzung der Informationsübermittlung. Er empfiehlt eine frühzeitige Evaluierung der Regelungen, die bereits 2024 beginnen sollte. 
 
Professor Matthias Friehe von der EBS Universität sieht die Gesetzentwürfe als eine unzureichende Reparatur und kritisiert, dass sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht adäquat erfüllen, insbesondere hinsichtlich der geforderten konkreten Gefahrenübermittlungsschwelle. 
 
Hanno Frielinghaus, Referatsleiter im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, argumentiert, dass Nachrichtendienste operative Anschlussbefugnisse benötigen, um ihre Informationen effektiv zu nutzen. Er beleuchtet die rechtliche Grauzone zwischen Erfüllung und Überschreitung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 
 
Professor Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes erkennt die Komplexität und teilweise Widersprüchlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils, sieht aber auch, dass die Entwürfe gestaltungsspielräume ausnutzen oder überdehnen können. 
 
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, kritisiert die Entwürfe für unklare Sprache und wenig begrenzende Formulierungen, was seiner Ansicht nach keine Beachtung der Gerichtsvorgaben, sondern eine Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste darstellt. 
 
Professor Ralf Poscher vom Max-Planck-Institut sieht die Anforderungen für die Datenübermittlung an inländische Gefahrenabwehrstellen als erfüllt an, bemängelt aber die Regelungen zum administrativen Rechtsgüterschutz. 
 
Benjamin Rusteberg von der Universität Münster beurteilt die Eingriffsschwelle als adäquat, sieht aber eine problematische fehlende Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Übermittlungsadressaten, die verfassungsrechtliche Probleme aufwirft. 
 
Ulrich Vosgerau übt Kritik an der Möglichkeit der Übermittlung an Private, da dies zu einer politischen Diskreditierung von Bürgern führen kann, was an Praktiken in der DDR erinnert. 
 
Professor Mark A. Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität kritisiert die Gesetzentwürfe als den Vorgaben des BVerfG nicht entsprechend und warnt davor, dass zu weitreichende Befugnisse letztendlich den Nachrichtendiensten schaden können.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf  
Der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Digitales. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung war ebenfalls beteiligt.  
 
Beschlussempfehlung  
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung: Zu Buchstabe a (Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Zu Buchstabe b (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.  
 
Anhörung  
Ja, eine öffentliche Anhörung wurde durchgeführt. Es waren elf Sachverständige beteiligt, aber es sind keine konkreten Organisationen oder Namen genannt.  
 
Änderungen  
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf beziehen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Übermittlungsvorschriften und Übermittlung an inländische öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Spezifikationen im Minderjährigenschutz und zur Datenübermittlung in Strafverfolgungsfällen.  
 
Begründung  
In der Begründung wird ausführlich auf Probleme und Lösungsansätze im Kontext der Übermittlung von personenbezogenen Daten sowie den Schutz von Verfassungssachen eingegangen. Ziele sind die Anpassung an die Verfassungsrechtsprechung, die Stärkung der Verschlusssache, der Schutz vor fremder Kenntnisnahme und die Optimierung von Maßnahmen zur Eigensicherung im Bundesnachrichtendienst.  
 
Statements der Fraktionen  
- SPD: Befürwortung der Änderungen, Hervorhebung der Selbstkritik und des Konstruktivismus im parlamentarischen Prozess.  
- CDU/CSU: Kritische Sicht auf das Verfahren und den Inhalt, Bedenken hinsichtlich Sicherheitslücken.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Positive Bewältigung des verfassungswidrigen Zustands und starke Orientierung am Urteil des Bundesverfassungsgerichts.  
- FDP: Unterstützung der rechtssichereren und verfassungskonformen Regelung durch die Änderungen.  
- AfD: Kritik an der möglichen Denunziationskultur und Zusammenarbeit des BfV mit linksextremistischen Gruppen.  
- DIE LINKE: Kritik am Verfahren, der Lesbarkeit und an Inhalten des Gesetzes; Befürchtung einer erneuten Verfassungswidrigkeit.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:436/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt