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Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND-Freiheitsgesetz)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
Initiator:Bundesregierung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8677 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9362 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Abstimmung:17.11.2023
Drucksache:20/8677 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9362 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung18.10.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung08.11.2023Anhörung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Digitales15.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.11.2023 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden und behandelte den Gesetzentwurf des sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetzes, der der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mehr Entscheidungsfreiheit und Selbstverwaltung über Haushaltsmittel einräumen soll. Die Sachverständigen begrüßten die Änderungen, forderten aber weitere Freiheiten. 
 
Rafael Laguna de la Vera, Direktor der SPRIND, bezeichnete die Agentur als "Kreativinstrument" und drängte auf die ursprünglich vorgesehenen, aber nicht umgesetzten Kabinettsbeschlüsse, um die SPRIND "zu entfesseln". Er war ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen.  
 
Uwe Cantner, Vorsitzender der Expertenkommission Forschung und Innovation, lobte die Entwicklung der SPRIND zu einer Marke und regte Nachbesserungen an. Er hinterfragte die Fachaufsicht durch das Bundesministerium und sprach sich für eine Komplettübertragung der Aufsicht an den Aufsichtsrat aus, auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V., unterstützte die Idee, der SPRIND mehr Freiheiten und Verantwortung zuzugestehen, wies aber auf den Bedarf eines geeigneten Rechtsrahmens hin, und schlug gute Bezahlung und Vertrauen in die Angestellten als Erfolgskonzept vor. Er wurde von der Linksfraktion vorgeschlagen. 
 
Thomas Oehl von Vsquared Ventures Management GmbH argumentierte für eine SPRIND, die "schnell, effizient, agil" operieren könne und wie andere Marktteilnehmer agieren solle. Dafür sollten attraktive Gehälter für Talente gezahlt werden, eventuell mit Beteiligung am Gewinn der Agentur. Seine Teilnahme erfolgte auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. 
 
Raoul Klingner von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. betonte die Notwendigkeit, Ausgründungen zu fördern und Barrieren abzubauen. Er wurde von der FDP-Fraktion eingeladen. 
 
Rainer Kattel vom Institute for Innovation and Public Purpose des University College London sprach sich positiv über das Gesetz aus, da es Entbürokratisierung bedeute, und mahnte an, dass öffentliche Finanzierung von Innovationen weiterhin gewährleistet sein müsse. Er merkte an, dass die Rechenschaftspflicht im Gesetzentwurf noch fehle. Seine Teilnahme erfolgte auf Vorschlag der SPD-Fraktion. 
 
Für weitere Informationen wird auf die Sachverständigenliste und deren Stellungnahmen auf der Bundestagswebseite verwiesen, sowie auf die hib-Meldung zum Regierungsentwurf. Insgesamt brachten acht Sachverständige ihre Expertise ein.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten haben der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Digitales und der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Bundestag den Gesetzentwurf in geänderter Fassung annehmen soll. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen, bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und DIE LINKE.  
 
Anhörung:  
Eine Anhörung fand statt, und es waren Experten aus verschiedenen Institutionen und Organisationen geladen:  
- Prof. Dr. Uwe Cantner (Expertenkommission Forschung und Innovation)  
- Prof. Rainer Kattel (University College London - Institute for Innovation and Public Purpose)  
- Prof. Dr. habil. Michael Bruno Klein (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V.)  
- Prof. Dr. Raoul Klingner (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.)  
- Rafael Laguna de la Vera (Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND)  
- Dr. Ralf Lindner (Competence Center Politik & Gesellschaft Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung)  
- Thomas Oehl (Vsquared Ventures Management GmbH)  
- Franziska Teubert (Bundesverband Deutsche Startups e. V)  
 
Änderungen:  
Änderungen wurden eingebracht und beruhen auf einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Es sind Änderungen, die den ursprünglichen Gesetzentwurf betreffen und ihn modifizieren, keine Anzeichen eines Trojaners sind erkennbar.  
 
Begründung:  
Die Begründung der Beschlussempfehlung geht auf konkrete Änderungen ein und erklärt die Notwendigkeit deren Anpassungen bezüglich der Ziele für nachhaltige Entwicklung, Finanzierung von Sprunginnovationen, Haushaltsführung und Besserstellungsverbot. Es soll insbesondere die Handlungsfähigkeit der SPRIND verbessert und die Förderung von Sprunginnovationen effizienter gestaltet werden.  
 
Statements der Fraktionen:  
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:370/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt