Zum Inhalt springen

Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/8866 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9358 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes aufgrund der Einführung des Gesellschaftsregisters durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG). Die Lösung ist die Ergänzung des Gesellschaftsregisters im Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Der Gesetzentwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, aber es werden keine Angaben darüber gemacht, welches Ministerium federführend zuständig ist. 
 
Hintergrund 
Das Gesellschaftsregister wird mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt, und relevante Einheiten daraus müssen im Unternehmensbasisdatenregister erfasst werden. Dies erfordert die angegebene Anpassung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes. 
 
Kosten 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Einnahmen werden ebenfalls nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Über das genaue Datum des Inkrafttretens des Gesetzes werden keine Angaben gemacht. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist mit der europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten ab dem 1. Januar 2024 automatisch über eine bestehende Schnittstelle an die Registerbehörde übermittelt werden; somit entstehen keine weiteren Anpassungsaufwände. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Gesetzentwurf besonders eilbedürftig ist. 
 
Maßnahmen 
- Einführung des Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG). 
- Datenübermittlung aus dem Gesellschaftsregister an das Basisregister für Unternehmen ab dem 1. Januar 2024. 
- Ergänzung des Gesellschaftsregisters im Unternehmensbasisdatenregistergesetz als Folgeänderung aufgrund des MoPeG. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:16.11.2023
Drucksache:20/8866 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9358 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss18.10.2023Anhörungsbeschluss
Wirtschaftsausschuss08.11.2023Anhörung
Wirtschaftsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.11.2023 im Ausschuss für Wirtschaft statt.

In der Anhörung zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG), die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss stattfand, waren die Sachverständigen sich einig über die Notwendigkeit von Änderungen, wobei sie unterschiedliche Schwerpunkte setzten. 
 
Axel Rickert, Leiter des Referats Kammerrecht der Deutschen Industrie- und Handelskammer, betonte die Bedeutung eines Anschlusses weiterer Stellen an das Basisregister für dessen Wirksamkeit und plädierte für das schnelle Vorantreiben des Projekts ohne Zeitverzögerung. Er schlug vor, eine Verordnungsermächtigung zu schaffen, um weitere Register anzuschließen. 
 
Gabriele Roßkopf, Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz Rechtsanwälte in Stuttgart und vorgeschlagen von der SPD-Fraktion, stimmte Rickert zu, dass die Erweiterung der Schnittstellen zu einer Erleichterung führen würde und befürwortete ebenfalls den Anschluss weiterer Quellregister. 
 
Sirko Scheffler, Vorstandsvorsitzender des Databund e. V. und Geschäftsführer der brain-SCC GmbH, eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, sprach sich für mehr Tempo bei der Umsetzung des UBRegG aus und empfahl, Vorschläge aus den Verbänden für den Aufbau und die Umsetzung zu berücksichtigen, um Qualität und Geschwindigkeit zu erhöhen. 
 
Heino Weller, Leiter Taxonomien und Standarddaten bei der Datev eG und auf Vorschlag der FDP-Fraktion anwesend, schlug vor, das Basisregister auch außerhalb der Verwaltung nutzbar zu machen und das Transparenzregister in das Basisregister einzubeziehen, um Unstimmigkeitsmeldungen effektiver behandeln zu können.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Die Beschlussempfehlung wurde vom Wirtschaftsausschuss (9. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten hat der Rechtsausschuss.  
 
Beschlussempfehlung: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung und auch die Annahme der Entschließung. Alle Fraktionen im Ausschuss (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) haben dieser Empfehlung zugestimmt.  
 
Anhörung: Es fand eine öffentliche Anhörung statt. Geladen waren Dr. Gabriele Roßkopf (Rechtsanwältin, Gleiss Lutz Rechtsanwälte), Axel Rickert (Deutsche Industrie- und Handelskammer), Sirko Scheffler (Databund e.V., brain SCC GmbH) und Dr. Heino Weller (Datev eG).  
 
Änderungen: Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, insbesondere eine Ergänzung der Verordnungsermächtigung zur Anbindung weiterer Quellregister und von weiteren nutzungsberechtigten öffentlichen Stellen. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und keine anderen Gesetze; ein 'Trojaner' liegt hier nicht vor.  
 
Begründung: Die Änderungen sollen die Modernisierung der Registerlandschaft fördern und die Nutzungspotenziale des Basisregisters umfassend ausschöpfen. Die Anbindung weiterer Stellen soll zügig und unkompliziert ermöglicht werden, wobei Datenschutz und Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung gewahrt bleiben müssen.  
 
Statements der Fraktionen: Keine Angaben.  
 
Sonstiges: Es wird erwähnt, dass die Öffentlichkeit Zugang zum Protokoll der Anhörung hat und die Ton- und Bildaufnahme in der Mediathek des Bundestages abrufbar ist. Der Gesetzentwurf und die Änderungen wurden einstimmig vom Wirtschaftsausschuss und Rechtsausschuss angenommen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:24.11.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt