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Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:24.11.2023
Drucksache:20/8671 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8887 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich zwischen Deutschland und der Schweiz weiterzuentwickeln und zu erweitern. Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens geschaffen werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.  
 
Hintergrund:  
Das Abkommen vertieft die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Rahmen der existierenden bi- und multilateralen Verträge. Das alte Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit vom 27. April 1999 soll durch den neuen Vertrag ersetzt werden.  
 
Kosten:  
Mehrausgaben und ein entsprechender Mehrbedarf an Stellen bzw. Planstellen sollen im jeweiligen Einzelplan finanziell und stellenmäßig ausgeglichen werden.  
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.  
 
Sonstiges:  
Der Vertrag inkludiert auch die Zollbehörden innerhalb ihrer Zuständigkeiten und erfasst Ermittlungen bei der Verfolgung von Verstößen gegen Vorschriften des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Mit Inkrafttreten des neuen Vertrages wird das Abkommen von 1999 außer Kraft treten. Der Vertrag beinhaltet diverse Vorschriften zu operativen Einsätzen, Datenschutz, Rechtsverhältnissen und speziellen Kooperationsformen in den Grenzgebieten. Die beiderseitige Anerkennung von Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsscheinen ist ebenso vorgesehen. Spezielle Regelungen gelten für die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten. Eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird im Text nicht angesprochen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.10.2023
Erste Beratung:12.10.2023
Abstimmung:19.10.2023
Drucksache:20/8671 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/8887 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat18.10.2023Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:390/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:24.11.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt