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Strafbarkeit von Sterbehilfe

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde abgelehnt.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
Initiator:Bundestagsgruppen
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:24.06.2022
Drucksache:20/904 (PDF-Download)
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 5 Einträge zu Drucksache 20/904 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nach Ansicht der AGV steht die suizidale Beihilfe dem christlichen Menschenbild entgegen. Daher fordert die AGV eine bessere rechtliche Klarheit in die Frage des assistierten Suizids zu bringen.

Lobbyregister-Nr.: R000035 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35942

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer gesetzlichen Regelung und eines Schutzkonzepts sowie Ausbau von Suizidprävention.

Lobbyregister-Nr.: R005226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40414

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer gesetzlichen Regelung und eines Schutzkonzepts sowie Ausbau von Suizidprävention.

Lobbyregister-Nr.: R005072 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40335

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1) Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Suizidprävention 2) Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid, um vulnerable Personen zu schützen und mehr Transparenz hinsichtlich der durchgeführten assistierten Suizide herzustellen 3) Kein assistierter Suizid für Kinder und Jugendliche 4) Niemand (auch keine Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) dürfen verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten oder zu dulden 5) Ausbau der Hospizarbeit und Paliativversorgung, u.a. Vorhalten und Finanzierung von Palliative-Care-Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen 6) Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzlugs) 7) aktive direkte Sterbehilfe muss weiterhin strafbewehrt bleiben

Lobbyregister-Nr.: R006377 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42486

Zentralrat der Konfessionsfreien

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.

Lobbyregister-Nr.: R002762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41706

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.03.2022
Abstimmung:24.06.2022
Drucksache:20/904 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente