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KRITIS-Dachgesetz

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:28.07.2023
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:28.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch diesen Gesetzesentwurf werden erstmals kritische Infrastrukturen auf Bundesebene identifiziert und Mindeststandards für den physischen Schutz für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Bisher gab es solche Bundesregelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes, die den physischen Schutz betreffen, sollen die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergänzen. Somit soll die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen, die Resilienz gegen Gefährdungen, insgesamt in Deutschland gestärkt werden. “

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