KRITIS-Dachgesetz
Basics
Offizieller Titel: | Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen |
Initiator: | Bundesministerium für Inneres und Heimat |
Status: | Referentenentwurf |
Letzte Änderung: | 10.04.2024 |
Hinweis: | Auf der Vorhabenseite des Ministeriums wurden zwei Fassungen des Entwurfs vom 21.12.2023 und vom 25.07.2023 veröffentlicht.
Die AG KRITIS hat noch eine Fassung vom 10.04.2024 bereitgestellt. |
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf: | 25.07.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Durch diesen Gesetzesentwurf werden erstmals kritische Infrastrukturen auf Bundesebene identifiziert und Mindeststandards für den physischen Schutz für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Bisher gab es solche Bundesregelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes, die den physischen Schutz betreffen, sollen die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergänzen. Somit soll die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen, die Resilienz gegen Gefährdungen, insgesamt in Deutschland gestärkt werden. “
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