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KRITIS-Dachgesetz

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:20/13961 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Hinweis:Auf der Vorhabenseite des Ministeriums wurden zwei Fassungen des Entwurfs vom 21.12.2023 und vom 25.07.2023 veröffentlicht.  
Die AG KRITIS hat verschiedene weitere Versionen bereitgestellt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland. Der Entwurf zielt darauf ab, einheitliche Mindestverpflichtungen für Betreiber kritischer Anlagen festzulegen, um deren Resilienz gegen verschiedene Gefährdungen zu stärken. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2022/2557, die einen neuen EU-weiten Rechtsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen schafft. Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf ist auch im Kontext der UN-Agenda 2030 zu sehen, insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 9, das den Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur fördert.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen finanzielle Mehraufwände durch das Gesetz, die jedoch derzeit nicht genau beziffert werden können. Belastbare Schätzungen sind erst nach Vereinbarung der branchenspezifischen Resilienzstandards möglich. Die Wirtschaft wird mit einem einmaligen Belastungsrichtwert von 1,7 Milliarden Euro und einem jährlichen Belastungsrichtwert von 500 Millionen Euro kalkuliert. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Einnahmen werden nicht erwartet, da die Kosten nicht über die "One in, one out"-Regel kompensiert werden, sondern eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt. 
 
Inkrafttreten:  
Es werden keine exakten Angaben zum Inkrafttreten gemacht. Daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie bereits abgelaufen ist, wodurch das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens besteht. 
 
Maßnahmen:  
 
- Nationale KRITIS-Resilienzstrategie (§ 1): Die Bundesregierung muss bis Januar 2026 eine Strategie zur Resilienz kritischer Anlagen entwickeln, um ein hohes Resilienzniveau aufrechtzuerhalten. Die Strategie wird unter Beteiligung der Länder und der Zivilgesellschaft erarbeitet. 
 
- Begriffsbestimmungen (§ 2): Die Richtlinienbegriffe wie "kritische Einrichtung", "kritische Anlage" und "kritische Dienstleistung" werden definiert und spezifiziert. 
 
- Zentrale Anlaufstelle und Behörden (§ 3): Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird als zentrale Anlaufstelle benannt. Zuständige Behörden für verschiedene kritische Dienstleistungen werden ernannt, die die Überwachung und Durchsetzung der Richtlinie sicherstellen. 
 
- Identifizierung kritischer Sektoren (§ 4): Die Sektoren, die unter das Gesetz fallen, umfassen Energie, Transport, Gesundheitswesen, Wasser, Informationstechnik, u.a. Abfälle und Sozialversicherung werden ebenfalls berücksichtigt, aber nicht umfassend reguliert. 
 
- Kriterien für kritische Anlagen (§ 5): Die Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen wird durch Schwellenwerte und Kriterien festgelegt. Im Bedarfsfall können weitere Anlagen als kritisch anerkannt werden. 
 
- Zusätzliche Resilienzmaßnahmen (§ 6): Betreibern von Anlagen, die nicht explizit durch das Gesetz erfasst sind, können ebenfalls Resilienzmaßnahmen auferlegt werden, inklusive Personalschutzeinrichtungen. 
 
- Landesbehörden (§ 7): Bundesländer bestimmen verantwortliche Landesbehörden, die das Gesetz vollziehen.  
 
- Registrierungspflicht (§ 8): Betreiber kritischer Anlagen müssen sich registrieren und relevante Daten bereitstellen. 
 
- Europaweite Bedeutung (§ 9): Kritische Anlagen von besonderer Bedeutung für Europa werden identifiziert und erhalten spezifische Unterstützung und Monitoring. 
 
- Resilienzpflichten (§ 13): Betreiber müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Resilienz treffen und dokumentieren. 
 
- Meldepflichten (§ 18): Betreiber kritischer Anlagen müssen erhebliche Störungen melden.  
 
- Evaluierung und Überwachung (§ 25): Das Gesetz enthält Evaluierungsvorgaben, um etwaige Anpassungen basierend auf Erfahrungen und neu gewonnenen Erkenntnissen zu berücksichtigen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:06.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Durch diesen Gesetzesentwurf werden erstmals kritische Infrastrukturen auf Bundesebene identifiziert und Mindeststandards für den physischen Schutz für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Bisher gab es solche Bundesregelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes, die den physischen Schutz betreffen, sollen die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergänzen. Somit soll die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen, die Resilienz gegen Gefährdungen, insgesamt in Deutschland gestärkt werden. “

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 40 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

1&1 AG | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines klar definierten und überschneidungsfreien Anwendungsbereichs, insbesondere im Verhältnis zum NIS2UmsuCG, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001943 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48734

1&1 Mail & Media Applications SE | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines klar definierten und überschneidungsfreien Anwendungsbereichs, insbesondere im Verhältnis zum NIS2UmsuCG, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Lobbyregister-Nr.: R001925 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52695

1&1 Versatel GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines klar definierten und überschneidungsfreien Anwendungsbereichs, insbesondere im Verhältnis zum NIS2UmsuCG, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001935 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48531

50Hertz Transmission GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

Lobbyregister-Nr.: R001625 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52587

AG KRITIS | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die AG KRITIS fordert die Berücksichtigung vor- oder ausgelagerter Produktionsschritte oder Vorleistungen, die zur Erfüllung der kritischen Dienstleistung erforderlich sind. Darüber hinaus fordert die AG KRITIS Verschärfungen und Erhöhungen der Auflagen in den Bereichen Resilienzmaßnahmen der BetreiberInnen, Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie Evaluierung.

Lobbyregister-Nr.: R000138 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49884

Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Intensivierte Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft und Nutzung von Synergien. Schutz sensibler Daten und Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen. Realistiasche Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Lobbyregister-Nr.: R000819 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41923

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1:1-Umsetzung der CER-Richtlinie in deutsches Recht

Lobbyregister-Nr.: R002739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48776

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz soll Anforderungen zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen - u.a. Flughäfen - formulieren.

Lobbyregister-Nr.: R001167 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52724

BASF SE | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine zielgerichtete und kohärente Umsetzung des KRITIS DachG ein.

Lobbyregister-Nr.: R002326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49464

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen. Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001706 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45940

Bitkom e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Als Bitkom setzen wir uns für eine zielgerichtete und kohärente Umsetzung des KRITIS DachG ein.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 53047

BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Effektiver Schutz kritischer infrastruktur Vermeidung von Doppelregelungen zu Lasten der Wirtschaft

Lobbyregister-Nr.: R002215 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49252

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der KRITIS-Richtlinie in nationales Recht wird eine Einbeziehung der Industrie gefordert.

Lobbyregister-Nr.: R001623 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51814

Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt. Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem „All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch „physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.

Lobbyregister-Nr.: R001164 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45306

Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierung der Regelungen im Zusammenhang mit dem BSIG und der NIS2-Richtlinie (vor allem bei verwendeten Begriffen und Definitionen, in Bezug auf die Umsetzungsprozesse und die Kompetenzen der beteiligten Behörden), Vermeidung von Doppelregulierung und Inkonsistenzen

Lobbyregister-Nr.: R001089 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45851

Deutsche Bahn | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.

Lobbyregister-Nr.: R001662 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52612

Deutsche Post AG | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R001114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52945

Deutsches Nationalkomitee Blue Shield e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung des Teilsektors Kultur im Gesetzentwurf, Beteiligung von relevanten Organisationen und Verbände aus dem Kulturbereich, insbesondere des Kulturgutschutzschutzes an der Überarbeitung und Erweiterung der Nationalen KRITIS-Strategie, Konkretisierung der Struktur der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Lobbyregister-Nr.: R003996 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37330

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Belastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen zu minimieren und eine Überregulierung von im Kontext der kritischen Infrastruktur irrelevanten KMU Unternehmen zu verhin-dern. Wichtig ist zudem die Einbeziehung des parallel laufenden Verfahrens zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie

Lobbyregister-Nr.: R000415 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52599

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines harmonisierten Regulierungsgefüges in Bezug auf Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der NIS-2-Richtlinie und den daraus resultierenden Wechselwirkungen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

Lobbyregister-Nr.: R002737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51161

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52212

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Versicherungswirtschaft fällt nicht unter die Begriffsbestimmungen in § 2, dies müsste an einer Stelle im Gesetz aber noch verdeutlicht werden.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52936

HP Deutschland GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten.

Lobbyregister-Nr.: R001180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49813

IONOS Group SE | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines klar definierten und überschneidungsfreien Anwendungsbereichs, insbesondere im Verhältnis zum NIS2UmsCG, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001939 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48846

SAP SE | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beseitigung der Ausnahmen im Anwendungsbereich für staatliche oder staatsnahe Einrichtungen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R002180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51422

Securitas Holding GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben des KRITIS-Dachgesetzes zur Erhöhung des Schutzes und der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz sollte jedoch das private Sicherheitsgewerbe einbeziehen und eine Verknüpfung mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGewG, vormals SiGG) vorsehen, das aktuell ebenfalls beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet wird. Änderungen werden i. S. an § 10 des Referentenentwurfs vom 21. Dezember 2023 angestrebt: Nur Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter gemäß SiGewG dürfen von KRITIS-Betreibern beauftragt werden, internationale Normen und Standards müssen bei der Definition des Stands der Technik berücksichtigt werden, es darf keine zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsmitarbeiter eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002825 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49688

Stiftung Familienunternehmen und Politik | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der CER-Richtlinie sind mit Blick auf den Anwendungsbereich und die gesetzlichen Verpflichtungen des KRITIS-DachG insbesondere Rechtssicherheit, und -klarheit maßgeblich für die Wirtschaft. Behördliche Zuständigkeitsfragen sind im Gesetzgebungsverfahren widerspruchsfrei zu klären, der administrative Aufwand für die Unternehmen sollte möglichst geringgehalten werden, etwa durch die praxisgerechte Anerkennung von Standards und Mindestanforderungen.

Lobbyregister-Nr.: R000083 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47843

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines neuen Gesetzes zur Särkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Lobbyregister-Nr.: R002277 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47266

TenneT TSO GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

Lobbyregister-Nr.: R001647 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52370

TransnetBW GmbH | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.

Lobbyregister-Nr.: R003033 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47905

Uniper SE | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine Verbesserung des KRITIS-Dachgesetzes, insbesondere mit Blick auf eine Verbesserung der Kooperation zwischen den Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, und den staatlichen Stellen. Dabei geht es auch um eine Klarstellung der jeweiligen Verantwortlichkeiten, mit Fokus auf die Vorgaben der staatlichen Unterstützung von Betreibern kritischer Infrastrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R001306 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49927

United Internet AG | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines klar definierten und überschneidungsfreien Anwendungsbereichs, insbesondere im Verhältnis zum NIS2UmsuCG, des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001932 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48710

VAUNET Verband Privater Medien e. V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Klärung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich Medien.

Lobbyregister-Nr.: R001119 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52764

Verband für Sicherheitstechnik e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Mitwirkung bei der Definition des Kritis-Dachgesetzes. - Weitergabe und Informationsübermittlung von Definitionen und Anforderungen zur baulichen Absicherung kritischer Infrastrukturen (Verbesserung der physischen Sicherheit). - Informationsweitergabe sowie Festlegung von Definition der Schwellenwerte im Rahmen der Entwicklung einer Zuordnungsgrenze für Kritis.

Lobbyregister-Nr.: R005814 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47022

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um den Schutz der kritischen Anlagen zu erhöhen, sind klare Zuständigkeiten bei Bund und Ländern notwendig. Daneben müssen die Wirtschaftszweige eng eingebunden werden.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

Volkmar Vogel | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.

Lobbyregister-Nr.: R005605 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 53037

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Harmonisierung gesetzlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene; harmonisierter Zertifizierungsrahmen; Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft; internationaler Standards/Normen; Mindest- bzw. State of the Art-Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung von Endgeräten

Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52937

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der geplanten Novelle werden sektorübergreifende Maßnahmen und Mindeststandards für physische Resilienzmaßnahmen gegenüber Naturgefahren sowie vom Menschen verursachte Eingriffe angelegt. Betreiber kritischer Anlagen werden verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz zu treffen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Die Maßnahmen sind auf Grundlage einer vorherigen Risikoanalyse und -bewertung zu treffen. Einen Branchenstandard für den Fuels-Bereich könnte dazu beitragen, dass die aktuellen Prozesse aus dem Störfallrecht genutzt werden. Dies kann zu einer Beschleunigung der Umsetzung im Sektor Mineralölversorgung beitragen.

Lobbyregister-Nr.: R000885 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51877

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Hinblick auf zukünftig zu implementierende Maßnahmen wird auch auf den Stand der Technik verweisen, somit auf die zukünftigen branchenspezifischen Resilienzstandards. Hierbei ist zwingend ein Bestandsschutz der bereits etablierten bzw. gesetzlich festgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. ISPS-Code) unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Funktionalität zu berücksichtigen. Der Begriff "Resilienzplan" sollte daher konkreter definiert werden. Die Identifizierung und angemessene zeitliche Planung von notwendigen Maßnahmen (Berücksichtigung der betrieblichen Praxis, wie z. B. die Budgetplanung, Ausschreibungen, Genehmigungen, etc.) sollte in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Lobbyregister-Nr.: R004160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52631

Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES) | 04.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das KRITIS-DachG soll im Hinblick auf nicht-IT-bezogene Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Betreiber kritischer Anlagen erstmals einheitliche bundesgesetzliche sektorenübergreifende Mindestvorgaben normieren. Das ZOES will dazu beitragen, das Bewusstsein für eine bessere Resilienz Kritischer Infrastrukturen weiter schärfen. Insbesondere geht es um ein abgestimmtes Verständnis von Zielen, Erwartungen und Rollenverteilung der Akteure.

Lobbyregister-Nr.: R000684 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50370

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13961 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat18.12.2024Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:550/24
Eingang im Bundesrat:08.11.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload
Sachsen-AnhaltEnthaltungDownload