Gesetz zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr |
| Initiator: | CDU/CSU |
| Status: | Abgelehnt |
| Letzte Änderung: | 12.10.2023 |
| Drucksache: | 20/7347 (PDF-Download) |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht.
Lobbyregister-Nr.: R001772 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51766
| Eingang im Bundestag: | 19.06.2023 |
| Abstimmung: | 12.10.2023 |
| Drucksache: | 20/7347 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |