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Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

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Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:04.12.2024
Drucksache:20/12716 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht.
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, das Produktsicherheitsgesetz entsprechend der Verordnung (EU) 2023/988 anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Bestimmungen der Verordnung in nationales Recht überführt werden. Dies beinhaltet die Streichung von Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutscher Verband Flüssiggas e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Analyse der anstehenden Umsetzung der Auswirkungen der EU-Produktsicherheitsverordnung auf die Novelle des ProdSG. Betrachtung von Auswirkungen geänderter Produktsicherheitsverordnungen auf Produkte aus dem Bereich Flüssiggas (insbes. Gasgeräte, Druckgeräte)

Lobbyregister-Nr.: R002049 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52585

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Reduzierung der Ordnungswidrigkeitstatbestände zur Durchführung der EU-Produktsicherheitsverordnung mit stärkerem Fokus auf sicherheitsrelevante Verstöße.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

TÜV-Verband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften

Lobbyregister-Nr.: R000008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52234

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.09.2024
Erste Beratung:04.12.2024
Drucksache:20/12716 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:231/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt