Änderung des Produktsicherheitsgesetzes
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften |
Initiator: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/12716 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Datum erster Entwurf: | 25.10.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 22.05.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, das Produktsicherheitsgesetz entsprechend der Verordnung (EU) 2023/988 anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Bestimmungen der Verordnung in nationales Recht überführt werden. Dies beinhaltet die Streichung von Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Analyse der anstehenden Umsetzung der Auswirkungen der EU-Produktsicherheitsverordnung auf die Novelle des ProdSG. Betrachtung von Auswirkungen geänderter Produktsicherheitsverordnungen auf Produkte aus dem Bereich Flüssiggas (insbes. Gasgeräte, Druckgeräte)
Lobbyregister-Nr.: R002049 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52585
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Reduzierung der Ordnungswidrigkeitstatbestände zur Durchführung der EU-Produktsicherheitsverordnung mit stärkerem Fokus auf sicherheitsrelevante Verstöße.
Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG).
Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in:
Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
-Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers
-Artikel 29 – Bußgeldvorschriften
Lobbyregister-Nr.: R000008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52234
Eingang im Bundestag: | 04.09.2024 |
Erste Beratung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/12716 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 231/24 |
Eingang im Bundesrat: | 24.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |