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Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:04.12.2024
Drucksache:20/12716 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.10.2023
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, das Produktsicherheitsgesetz entsprechend der Verordnung (EU) 2023/988 anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Bestimmungen der Verordnung in nationales Recht überführt werden. Dies beinhaltet die Streichung von Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Analyse der anstehenden Umsetzung der Auswirkungen der EU-Produktsicherheitsverordnung auf die Novelle des ProdSG. Betrachtung von Auswirkungen geänderter Produktsicherheitsverordnungen auf Produkte aus dem Bereich Flüssiggas (insbes. Gasgeräte, Druckgeräte)

Lobbyregister-Nr.: R002049 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52585

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Reduzierung der Ordnungswidrigkeitstatbestände zur Durchführung der EU-Produktsicherheitsverordnung mit stärkerem Fokus auf sicherheitsrelevante Verstöße.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

TÜV-Verband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften

Lobbyregister-Nr.: R000008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52234

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.09.2024
Erste Beratung:04.12.2024
Drucksache:20/12716 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:231/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload