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2. Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/10861 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, einen bundeseinheitlichen und rechtssicheren Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen sicherzustellen, die vor Beratungsstellen und Einrichtungen stattfinden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Verwirklichung des gesetzlichen Schutzkonzepts zu garantieren, welches die Rechte und die Selbstbestimmung der Schwangeren wahrt. Zur Lösung sollen das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ergänzt, Verbote der Belästigung normiert und Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
 
Hintergrund: 
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind die zunehmenden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Gehsteigbelästigungen beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren und stören das Beratungskonzept. Zudem besteht eine Rechtsunsicherheit aufgrund unterschiedlicher Verwaltungspraxis und Rechtsprechung der Länder bezüglich dieser Belästigungen. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehraufwände von etwa 12.000 Euro und einmalige Umstellungskosten von rund 18.000 Euro. Diese Kosten werden im Einzelplan 17 (BMFSFJ) ausgeglichen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben.  
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf setzt auch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode um und ist Teil der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen. Es sind keine relevanten Änderungen der zusätzlichen Kosten zu erwarten, und der Entwurf wird auch keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen, einschließlich solcher auf Verbraucherinnen und Verbraucher, haben. Eine Evaluierung des Gesetzes erscheint aufgrund der geringen Kosten nicht erforderlich. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind: 
 
- Präzisierung des Handlungszeitraums für die verpflichtend durchzuführende Beratung nach Mitteilung der Ergebnisse pränataldiagnostischer Maßnahmen. 
- Gesetzliche Klarstellung zur Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zu Beratungsstellen für allgemeine Beratung zu Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie insbesondere zur Schwangerschaftskonfliktberatung. 
- Einführung eines Belästigungsverbots in einem Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen, um störende Verhaltensweisen zu untersagen, die geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung zu beeinträchtigen. 
- Erweiterung des Schutzes vor Belästigungen auf das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, mit Fokus darauf, ob eine Störung ihrer Beratungstätigkeit bewusst herbeigeführt wird. 
- Ausweitung des Schutzes und der übergreifenden Regelungen auf Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, im Hinblick auf die Rechte der Schwangeren vor und während des medizinischen Eingriffs. 
- Statistische Erfassungen und Bereitstellung von Daten auf Kreis- und Stadtebene werden detaillierter reguliert, mit dem Ziel, stabile Auswertungen zu gewährleisten. 
- Einführung neuer Bußgeldtatbestände im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) für Zuwiderhandlungen gegen das neue Belästigungsverbot. 
- Umsetzung von Folgeänderungen in anderen Gesetzen aufgrund der modifizierten Regelungen im SchKG. 
 
Stellungnahmen: 
Der Bundesrat hat zu dem Entwurf Stellung genommen und in bestimmten Punkten eine Reformulierung hinsichtlich des Wortgebrauchs von "bewusst" zu "wissentlich" vorgeschlagen, speziell im Kontext des behindernden Verhaltens gegenüber dem Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen. Die Änderungsvorschläge begründet der Bundesrat mit dem Ziel, einen Gleichlauf mit den flankierenden Bußgeldtatbeständen sicherzustellen und potenzielle Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Das Wort "bewusst" im bisherigen Text des Gesetzentwurfs und das Wort "wissentlich" im Bußgeldtatbestand könnten sonst als synonym betrachtet werden, wodurch sich jedoch systematische sprachliche Unstimmigkeiten ergeben könnten. 
 
Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates, indem sie die Notwendigkeit für die vom Bundesrat vorgeschlagene Klarstellung als nicht gegeben ansieht. Die Regierung führt aus, dass in der Gesetzesbegründung bereits klargestellt wird, dass "bewusstes Behindern" direkten Vorsatz erfordert und der Bußgeldtatbestand eine "wissentliche Behinderung" voraussetzt. Da der Begriff "wissentlich" in Straf- oder Bußgeldvorschriften gebräuchlich ist, um den direkten Vorsatz zu betonen, sieht die Bundesregierung keine Auslegungsschwierigkeiten aufgrund der unterschiedlichen Formulierungen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:21.11.2023
Datum Kabinettsbeschluss:24.01.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll den Schutz von Schwangeren vor Beratungsstellen zum Schwangerschaftsabbruch sicherstellen.  
Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sollen die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit gestärkt werden.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.03.2024
Erste Beratung:10.04.2024
Abstimmung:05.07.2024
Drucksache:20/10861 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend10.04.2024Tagesordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend13.05.2024Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend03.07.2024Ergänzung
Tagesordnung
Rechtsausschuss03.07.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.05.2024 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Schwangere sollen vor Gehsteigbelästigungen geschützt werden 
Während der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses wurden die geplanten Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes von den geladenen Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Hier sind die wichtigsten Kernpunkte ihrer Argumentation: 
 
Professor Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen argumentierte gegen den Gesetzentwurf und nannte ihn überflüssig. Er betonte, dass Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen bereits gesetzlich geregelt seien, und verwies auf die grundrechtliche Absicherung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. 
 
Professor Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr Hamburg sah im Gesetzentwurf keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unterstützte das Ziel, die verpflichtende Beratungslösung zu schützen, ohne dass diese zu einem zusätzlichen Konfliktfall wird. 
 
Tomislav Čunović, Geschäftsführer des Vereins „40 Days for Life International“, kritisierte die Abstandsregelung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und meinte, friedliche Aktivitäten wie Gebet oder Gespräche stellten keine Belästigung dar und sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden. 
 
Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund erachtete eine bundeseinheitliche Regelung als unabdingbar, um präventiv gegen Gehsteigbelästigungen vorzugehen und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und reproduktive Rechte zu stärken. 
 
Professor Sina Fontana von der Universität Augsburg befürwortete den Gesetzentwurf zur Schaffung von Rechtssicherheit und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schwangeren sowie des staatlichen Beratungskonzepts. 
 
Professor Helmut Frister von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf äußerte Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit, die der Entwurf bieten soll, und meinte, dass die vielen Einschränkungen den Vollzugsbehörden die Arbeit erschweren würden. 
 
Professor Christian Hillgruber von der Universität Bonn zweifelte an, dass das Gesetzesziel erreicht werden könne, und merkte an, der Bund verfüge möglicherweise nicht über die nötige Gesetzgebungskompetenz für die geplanten Maßnahmen. 
 
Claudia Hohmann, Leiterin von Pro Familia Frankfurt-Main, berichtete von zunehmenden Belagerungen der Beratungsstellen und betonte die Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung ohne Beeinflussung von außen. 
 
Julia Seeberg, Geschäftsführerin beim donum vitae Bundesverband, begrüßte den Gesetzentwurf, gab aber zu bedenken, dass ihre Beratungsstellen bisher nicht von physischen Gehsteigbelästigungen betroffen seien. 
 
Juliane Meinhold vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband stimmte dem Ziel des Entwurfs zu, kritisierte jedoch rechtliche Formulierungen, die zu Rechtsunsicherheiten führen könnten. 
 
Karsten Scholz von der Bundesärztekammer unterstützte die Einführung von Belästigungsverboten und hob hervor, dass nicht nur Schwangere, sondern auch das Personal vor Belästigungen geschützt werden sollte. 
 
Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag erkannte den Beitrag des Gesetzentwurfes zu einer rechtssicheren und bundeseinheitlichen Regelung an, machte jedoch auf weiterhin bestehende offene Fragen aufmerksam, die durch die widerstreitenden Grundrechte entstehen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:71/24
Eingang im Bundesrat:08.02.2024
Erster Durchgang:22.03.2024
Abstimmung:27.09.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt