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Vertrag mit Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundestag beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:17.05.2024
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:06.11.2023
Datum Kabinettsbeschluss:27.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland eingetreten. Ziel des Gesetzes ist es, durch die parlamentarische Zustimmung die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens herbeizuführen.“

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:158/24
Eingang im Bundesrat:05.04.2024
Erster Durchgang:17.05.2024