Vertrag mit Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
Letzte Änderung: | 27.09.2024 |
Drucksache: | 20/11474 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11994 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die parlamentarische Zustimmung zur innerstaatlichen Anwendung des Vertrags über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Deutschland und Brasilien zu erreichen. Der Vertrag soll die Zusammenarbeit in Strafsachen formal regeln und dadurch die Bekämpfung internationaler Kriminalität stärken. Federführend zuständig für den Entwurf ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund: Der Vertrag wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert. Er ist das Ergebnis von Verhandlungen, die im Mai 2005 auf Initiative des brasilianischen Justizministeriums begannen. Ziel dieser Verhandlungen war es, unterschiedliche Bereiche der strafrechtlichen Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu regeln. Die Verhandlungen zu anderen Bereichen haben sich jedoch verzögert, insbesondere aufgrund der politischen Lage in Brasilien.
Kosten: Für den Bundeshaushalt und die Länder fallen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand an. Sofern der Vertrag zu einem höheren Aufkommen von Rechtshilfeersuchen führt, stehen dem Verfahrenserleichterungen gegenüber, sodass insgesamt kein Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln zu erwarten ist. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges: Es gibt keine speziellen weiteren Aspekte bezüglich Eilbedürftigkeit oder ähnlichen dringenden Umständen im Text. Der Entwurf trägt zur Verwirklichung von Nachhaltigkeitsziel 16 der UN-Agenda 2030 bei, indem die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Justizleistung international verbessert werden.
Weitere Aspekte, wie die menschenrechtlichen Bedenken bzgl. der Haftbedingungen in Brasilien und Rückversicherungen zu deren Verbesserungen, wurden ebenfalls thematisiert, um die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu gewährleisten.
Datum erster Entwurf: | 06.11.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 27.03.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland eingetreten. Ziel des Gesetzes ist es, durch die parlamentarische Zustimmung die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens herbeizuführen.“
Eingang im Bundestag: | 21.05.2024 |
Erste Beratung: | 06.06.2024 |
Abstimmung: | 27.06.2024 |
Drucksache: | 20/11474 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11994 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Rechtsausschuss (6. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat mitberaten.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/11474 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD sowie die Gruppe Die Linke zugestimmt. Die Gruppe BSW war abwesend. Es wird kein Entschließungsantrag erwähnt.
Änderungen: Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. Es gibt keine Hinweise auf einen Trojaner.
Begründung: Der Rechtsausschuss betonte, dass der Vertrag die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien auf eine vertragliche Grundlage stellen soll, was die gemeinsame Reaktion auf internationale Kriminalität erleichtert und verbessert. Zudem wurde auf die lange Dauer des Ratifizierungsverfahrens und die Notwendigkeit einer separaten Ratifizierung hingewiesen.
Statements der Fraktionen:
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den Abschluss des Vertrages und betonte das historische Problem der unzureichenden Zusammenarbeit in Strafsachen. Sie betonten auch die Verpflichtung der aktuellen brasilianischen Regierung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
- Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass das bilaterale Abkommen einen wesentlichen Fortschritt darstellt, trotz bisheriger Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit auf Basis des IRG.
- Die Fraktion der FDP unterstrich die Wichtigkeit des Vertrages und das politische Interesse an der Ratifizierung zur Bekämpfung der organisierten und Betäubungsmittel-Kriminalität.
- Die Fraktion der SPD betonte die Übereinstimmung mit der Strategie der Bundesregierung im Umgang mit organisierter Kriminalität und verwies auf die bilateralen Abkommen der Bundesinnenministerin.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 158/24 |
Eingang im Bundesrat: | 05.04.2024 |
Erster Durchgang: | 17.05.2024 |
Abstimmung: | 27.09.2024 |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |