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Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:23.11.2023
Beschlussempfehlung:16/5700 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:23.11.2023
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen § 246e BauGB. Die Vorschrift dient der Umsetzung des am 25. September 2023 von der Bundesregierung im Rahmen des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" verabschiedeten Maßnahmenpakets für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft. Als Teil dieses Pakets ist vorgesehen, dass der Bund in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen und hierzu in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB eine bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 befristete Sonderregelung schaffen wird. Entsprechendes ist auch im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern vom 6. November 2023 vorgesehen.“

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