„Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu stärken und die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Von der Anwaltschaft und Wissenschaft wird darüber hinaus vermehrt die Forderung erhoben, gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Kartellschadensersatzklagen zu effektivieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage stellt sich die Frage, in welchen Bereichen der Fusionskontrolle der bei Unternehmen und dem Bundeskartellamt entstehende Aufwand reduziert und die Wirtschaft effektiv entlastet werden kann. Darüber hinaus stellt sich auch grundsätzlich in allen Bereichen die Frage, wie die bürokratischen Anforderungen bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln reduziert werden können, mit dem Ziel, wettbewerbspolitische Entscheidungen schneller und effizienter zu erreichen. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation werfen zudem die Problematik auf, ob für Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ausreichende Rechtssicherheit besteht.“