Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls |
Initiator: | CDU/CSU |
Status: | Abgelehnt |
Letzte Änderung: | 11.04.2024 |
Drucksache: | 20/9720 (PDF-Download) |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 2 Einträge zu Drucksache 20/9720 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
Lobbyregister-Nr.: R000658 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30937
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52596
Eingang im Bundestag: | 11.12.2023 |
Erste Beratung: | 14.12.2023 |
Abstimmung: | 11.04.2024 |
Drucksache: | 20/9720 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Rechtsausschuss | 17.01.2024 | Anhörungsbeschluss |
Rechtsausschuss | 13.03.2024 | Anhörungsbeschluss |
Rechtsausschuss | 18.03.2024 | Anhörung |
Rechtsausschuss | 20.03.2024 | Tagesordnung Ergänzung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 19.03.2024 im Ausschuss für Recht statt.
Expertenanhörung zu TKÜ bei Wohnungseinbruchsdiebstahl
Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages befasste sich mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU zur unbefristeten Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchdiebstahl (WED). Neun Sachverständige äußerten sich überwiegend positiv zur Entfristung der Maßnahme. Hier sind die Zusammenfassungen ihrer Positionen:
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der TKÜ einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf das Fernmeldegeheimnis und befürwortet daher eine repräsentative Evaluierung sowie eine Verlängerung der momentanen Regelung um weitere fünf Jahre, anstatt einer unbefristeten Aufnahme des WED in die Strafprozessordnung.
Peter Holzwarth, Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, hält die TKÜ für grundsätzlich erforderlich, da sie maßgeblich zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen beiträgt. Er betont, dass in der Praxis verantwortungsvoll damit umgegangen wird.
Lars Mahnke, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und Vertreter des Deutschen Richterbundes, verweist auf eine Evaluierung, die eine einhellige Befürwortung der Entfristung der TKÜ nahelegt und findet die Argumente für eine Entfristung überzeugend.
Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, begrüßt den Gesetzentwurf und betont, dass die TKÜ zukünftig wichtig für die Ermittlungen bleibt, insbesondere bei der Aufklärung unbekannter Mittäter und Strukturen.
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht die TKÜ als notwendiges Instrument und spricht sich gegen eine weitere Befristung und für eine Entfristung im bestehenden Gesetz aus.
Thorsten Thamm, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen, befürwortet die unbefristete Aufnahme des WED in die Strafprozessordnung, um wirksame Ermittlungen durchführen zu können.
Gina Rosa Wollinger, von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, glaubt nicht an eine signifikante Änderung durch den Gesetzentwurf hinsichtlich der Deliktszahlen und Aufklärungsquoten, hält eine Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzeslage aber für begründet.
Björn Gercke, Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), und Gül Pinar, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), lehnen den Gesetzentwurf ab, wegen der als gering bewerteten Bedeutung der Regelung in der Praxis, grundrechtsinvasiver Wirkung der TKÜ und des Trends zur Ausweitung strafprozessualer Befugnisse.
Die Sachverständigen Holzwarth, Poitz und Thamm nahmen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion teil, Mahnke und Peglow wurden von der SPD-Fraktion nominiert, Gehrke und Wollinger von Bündnis90/Die Grünen und Pinar von der FDP-Fraktion.
Die Aufzeichnung der Anhörung und die Stellungnahmen der Experten sind online auf bundestag.de abrufbar.