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Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/10032 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10428 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Im Rahmen der Beschlussempfehlung wurden noch Änderung des Handelsgesetzbuchs und des Genossenschaftsgesetzes eingefügt. Damit wurden einzelne Regelungen aus dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz vorgezogen:  
- Anhebung der Schwellwerte für Unternehmen bei der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses  
- Übergangsregelung für die vereinfachten Prüfung gemäß Genossenschaftsgesetz ab 31.12.2024
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD), wofür ein zentrales, bundesweites Naturgefahrenportal in einheitlichem und barrierefreiem Format etabliert werden soll. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung; federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs liegt in den Anforderungen der Länder nach Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen und Informationen über Naturgefahren, insbesondere bezüglich Hochwasser. Als Reaktion auf die Hochwasserereignisse im Juli 2021 und mehrere Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD wurde der DWD von den Ländern damit beauftragt, ein entsprechendes Portal einzurichten und zu betreiben. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen für den Betrieb des Naturgefahrenportals Kosten in Form von Personal- und Sachkosten sowie Investitionen und Betriebskosten. Die Kosten werden auf mehrere Jahre verteilt und betragen ab dem Jahr 2026 insgesamt jährlich etwa 1.964 T€ für Personal- und Sachkosten sowie 500 T€ für Betriebskosten. Die Länder und Kommunen sehen sich zunächst keinen unmittelbaren Auswirkungen auf ihre Haushalte durch den Rechtsakt gegenüber, jedoch können mittelbare Kosten durch die geplanten Verwaltungsvereinbarungen entstehen. Einnahmen für den Bundeshaushalt oder die Länder durch diesen Entwurf sind nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Über das Inkrafttreten des Gesetzes gibt der vorliegende Text keine expliziten Informationen, es wird also im Text nicht spezifiziert. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft worden und wurde dem Bundesrat entsprechend zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme werden nachgereicht. Der Entwurf sieht vor, bestehende Systeme und Apps (z.B. MoWaS und NINA) zu ergänzen und keine neuen oder doppelt vorhandenen Strukturen zu schaffen. Eine Befristung des Gesetzes wird nicht für angemessen gehalten, jedoch ist eine Evaluierung nach fünf Jahren vorgesehen. 
 
Die dargelegten Antworten beziehen sich ausschließlich auf die im Gesetzentwurf angegebenen Informationen. 
 
Maßnahmen 
 
- Einrichtung eines Naturgefahrenportals beim Deutschen Wetterdienst (DWD) zur Verbreitung von Frühwarnungen und Informationen über Naturgefahren wie Hochwasser 
- Der DWD soll über die notwendigen fachlichen Kompetenzen für den Betrieb des Portals verfügen (Infrastruktur, Kommunikationswege, Anbieter von Bereitschaftsdiensten) 
- Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung und den Betrieb des Naturgefahrenportals durch Änderungen des DWD-Gesetzes 
- Konkretisierung der Aufgaben des DWD, insbesondere die Erstellung, Herausgabe und aktive Verbreitung von meteorologischen Warnungen und Informationen, die direkt mit Unwettervorwarnungen oder amtlichen Warnungen des DWD in Zusammenhang stehen 
- Ergänzung einer neuen Nummer in § 4 Absatz 1 des DWD-Gesetzes zur Herausgabe von Frühwarnungen und Informationen vor weiteren Naturgefahren 
- Anpassung von § 6 Absatz 2a Nummer 2 des DWD-Gesetzes, um die Herausgabe von Frühwarnungen und Informationen als entgeltfreie Leistung zu stellen 
- Eine Evaluierung des angepassten DWD-Gesetzes ist nach fünf Jahren vorgesehen, um den Aufbau des Portals und die Datensammlung zu berücksichtigen 
- Das Gesetz soll so zeitnah wie möglich in Kraft treten, um das Naturgefahrenportal rechtlich abzusichern 
 
Stellungnahmen 
 
Der Nationale Normenkontrollrat hat zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Kostenschätzung der Bundesregierung für die Einrichtung und den Betrieb des Naturgefahrenportals umfasst einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 1,8 Millionen Euro für die Verwaltung auf Bundesebene und rund 210.000 Euro auf Länderebene. Es wird zudem ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 100.000 Euro für den Bund erwartet. Diese Kosten basieren auf dem Bedarf für die Einrichtung und Pflege des Portals, welche zehn Vollzeitstellen im höheren Dienst und zwei im gehobenen Dienst erfordert, sowie für die notwendige technische Infrastruktur wie die Einrichtung und Wartung eines Cloud-basierten Naturgefahrenportals. 
 
Auch auf der Ebene der Länder sollen Personal- und Sachkosten entstehen, unter anderem für die Bereitstellung von Informationen für das Portal und das Abschließen von Verwaltungsvereinbarungen. 
 
Der Normenkontrollrat bemängelt keine Punkte in seiner Stellungnahme zur Kosteneinschätzung und stellt fest, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht ist. Positiv hervorgehoben wird die frühzeitige visuelle Darstellung der geplanten Datenflüsse für das Portal und die sorgfältige Planung der Digitalisierungsaspekte. 
 
Das Ressort hat für die Neuregelung eine Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt, um die Effektivität des Vorhabens zu überprüfen. Ziele der Evaluierung sind unter anderem die Zahl der Nutzenden und die Verständlichkeit der Warnungen und Informationen, basierend auf Daten aus Umfragen unter den Nutzenden. 
 
Die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Punkten wurde im vorgelegten Text nicht erwähnt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:20.12.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Um seinem gesetzlichen Warnauftrag noch besser gerecht zu werden, entwickelt der DWD aktuell ein Naturgefahrenportal. Hierfür hat die Bundesregierung nun die erforderliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Hintergrund des Vorhabens ist die Flutkatastrophe von 2021. In dem Portal können sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über mögliche Naturgefahren – wie zum Beispiel Hochwasser in der Folge von Starkregen – an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland informieren.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.01.2024
Erste Beratung:18.01.2024
Abstimmung:22.02.2024
Drucksache:20/10032 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10428 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales21.02.2024Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz21.02.2024Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen21.02.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Verkehrsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
Der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Digitales, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung 
Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten der Empfehlung zu, während die Fraktion der AfD sich enthielt und die Gruppe Die Linke abwesend war. Ein Entschließungsantrag liegt nicht vor. 
 
Änderungen 
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen betreffen die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB), die für die Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen und Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts relevant sind. Zudem betrifft eine Änderung das Genossenschaftsgesetz (GenG) bezüglich der vereinfachten Prüfung. Diese Änderungen beziehen sich nicht direkt auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einrichtung des Naturgefahrenportals beim DWD, sondern scheinen inhaltlich eher wie Anhänge (sogenannte "Trojaner") zu wirken, die andere Gesetzesaspekte tangieren. 
 
Begründung 
Die Begründung zur Beschlussempfehlung und den Änderungen erläutert, dass die Anhebung der Schwellenwerte im HGB Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen beinhaltet, indem diese nun einer niedrigeren Unternehmensgrößenklasse zugeordnet werden können und damit weniger Berichtspflichten haben. Das soll zu einer signifikanten Reduzierung bürokratischen Aufwands führen. Des Weiteren soll es den Unternehmen ermöglicht werden, die neuen Schwellenwerte bereits für das Geschäftsjahr 2023 zu nutzen. Die Änderung des GenG betrifft analog dazu die Ausdehnung der vereinfachten Prüfung aufgrund der neuen Größenklassendefinition. 
 
Statements der Fraktionen 
- Die SPD unterstützt die Einrichtung des Naturgefahrenportals und legt Wert auf barrierefreie und leicht verständliche Informationen sowie die Änderungen im Handelsgesetzbuch. 
- Die CDU/CSU begrüßt ebenfalls die Einrichtung des Portals und stimmt den Änderungsanträgen zu, betont aber, dass das Portal bestehende Warnsysteme nicht ersetzen soll. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrachtet den DWD als verantwortungsbewussten Partner, unterstützt die Investitionen für das Naturgefahrenportal und stimmt dem Änderungsantrag zu. 
- Die FDP betont die Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen durch den Änderungsantrag und unterstützt die Einrichtung des Portals. 
- Die AfD unterstützt grundsätzlich die Änderung des DWD-Gesetzes, äußert sich kritisch zu den Personalkosten und enthielt sich schließlich bei der Abstimmung. 
- Die Gruppe Die Linke unterstützt den Ausbau der Frühwarnsysteme, lehnt aber den Änderungsantrag ab, da dieser inhaltlich fremde Themen regelt, und enthielt sich bei der Abstimmung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:675/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt