Zum Inhalt springen

2. Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/10285 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10753 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Über die Beschlussempfehlung wurden hier noch diverse Änderungen am Marktgesetz, Weingesetz, Lebensmittelspezialitätengesetz und an den jeweils dazugehörigen Verordnungen durchgeführt. Mit den Änderungen wurde eine Reformverordnung der EU zum Schutz geografischer Angaben im Landwirtschaftsbereich umgesetzt, die zum April 2024 in Kraft tritt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Umweltstatistikgesetzes, um verschiedenen europäischen Umweltberichtspflichten nachzukommen und die Datenerfassung und -berichterstattung in den Bereichen Abfall-, Wasser- und umweltökonomische Statistiken zu verbessern. Es sollen unter anderem eine Vollerhebung zu Verpackungsabfällen für das Berichtsjahr 2023 sichergestellt und die Periodizität der Erhebung bestimmter Abfallarten an europäische Vorgaben angepasst werden. Zudem wird die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte in das Gesetz integriert und das Erhebungswesen effizienter gestaltet. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 
 
Hintergrund: 
Der Gesetzentwurf reagiert auf das Problem, dass die Registrierung von Herstellern nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen und die damit verbundenen Berichtspflichten noch nicht hinreichend fortgeschritten sind. Die Anpassungen werden durch europäische Richtlinien und Verordnungen wie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/92 und die novellierte europäische Trinkwasserrichtlinie erforderlich. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehraufwände von 11.807 Euro und einmalige Umstellungskosten von 5.770 Euro. Die Mehrausgaben der Länder betragen jährlich 121.957 Euro mit einmaligen Umstellungskosten von 2.465 Euro. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Es werden unter anderem Entlastungen für die Wirtschaft durch die Reduzierung des Erfüllungsaufwands um etwa 493.000 Euro sowie eine Erleichterung der administrativen Belastung innerhalb der Verwaltung beschrieben. Insgesamt wird eine Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung in der Umweltstatistik angestrebt. 
 
Maßnahmen: 
 
- Erfassung von Daten über systembeteiligungspflichtige Verpackungen für EU-Berichtspflichten. 
- Sammlung der Verpackungsabfälle zentralisiert durch die Zentrale Stelle und keine Differenzierung nach Verbleib und Entsorgung je Bundesland. 
- Festlegung erster Vollerhebung gemäß § 5a Absatz 3 Satz 2 UStatG auf Berichtsjahr 2023. 
- Auswahl von Unternehmen für Stichprobenerhebung anhand mathematisch-statistischer Kriterien statt vorheriger Vollerhebung. 
- Erhebung von Daten über gewisse Abfälle gemäß Einwegkunststoffrichtlinie, teilweise finanzierbar durch den nationalen Einwegkunststofffonds. 
- Daten zu Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten sollen nur erhoben werden, soweit sie nicht anderweitig erfasst werden. 
- Anpassung der Häufigkeit der Datenerhebungen zu Fanggeräteabfällen und "passiv gefischten Abfällen" an europäische Vorgaben. 
- Integration der Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte ins UStatG. 
- Anpassung der Erhebung von Daten über Klärschlamm. 
- Streichung der Differenzierung ausgetretener Stoffe in Ladegut und Betriebsstoff wegen geringer Relevanz. 
- Einstellung der Erhebung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufgrund mangelnder Datenqualität und Relevanz. 
- Explizite Benennung der Erhebungsmerkmale der Zentralstatistik der laufenden Aufwendungen für Umweltschutz. 
- Erfassung relevanter Wasser- und Abwasserentsorgungsunternehmen für eine zielgenauere Erhebung. 
 
Stellungnahmen: 
 
**Bundesrat:** 
- Der Bundesrat bedauert das Fehlen seiner Vorschläge im Entwurf, insbesondere weil die Bürokratiekosten um ein Vielfaches zu steigen drohen. 
- Es wird eine Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung durch Beschränkung der Berichtsstellen gefordert. 
- Der Bundesrat empfiehlt eine rechtliche Prüfung der Nutzung alternativer Datenquellen und Ersetzung primärer Erhebungen durch Sekundärdaten. 
- Weitere Empfehlungen umfassen unter anderem die Änderung der Durchführung dieser Statistik in Bezug auf Fanggeräteabfälle sowie die Einreichungsfristen für die Daten. 
 
**Bundesregierung:** 
- Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge des Bundesrates ab. Sie fokussiert darauf, dass wesentliche Änderungen erforderlich sind, um EU-Berichtspflichten rechtzeitig zu erfüllen. 
- Ein Halten des Verfahrens für eine grundlegende Überarbeitung wird als unrealistisch gesehen. 
- Ein Abbau der Bürokratiekosten wird bereits im Entwurf vorgesehen. 
- Die Bundesregierung hebt hervor, dass Ausnahmen von Einschränkungen für Meldepflichten kleinerer Unternehmen nicht gerechtfertigt erscheinen. 
- Bei Sekundärdatenerhebungen hält man sich offen, die Nutzung dieser Daten für Erhebungen in Zukunft zu prüfen, wenn sich dies als machbar erweist. 
- Im Hinblick auf den Vorschlag zur Änderung der Durchführung der Statistik in Bezug auf Fanggeräteabfälle stimmt die Bundesregierung jedoch zu.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.02.2024
Erste Beratung:22.02.2024
Abstimmung:21.03.2024
Drucksache:20/10285 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10753 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz20.03.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (16. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: 
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Diese Beschlussempfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW beschlossen. Ein Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
Es wurden diverse Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt: 
1. Änderungen im Umweltstatistikgesetz, wie die Streichung und Neuformulierung verschiedener Erhebungsmerkmale und Anpassung der Erhebungsfrequenzen. 
2. Änderungen im Markengesetz, insbesondere die Einführung eines neuen Paragraphen zur Anpassung an geändertes Unionsrecht. 
3. Änderungen im Weingesetz und Lebensmittelspezialitätengesetz, ebenfalls zur Anpassung an geändertes Unionsrecht. 
4. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, wie die Aufrechterhaltung von Wirkungen der Schutzgebietsausweisungen und Heilungsmechanismen bei Verstößen gegen EU-Vorschriften. 
 
Einige Änderungen beziehen sich auf andere Gesetze und nicht direkt auf den ursprünglichen Gesetzentwurf (z.B. Markengesetz, Weingesetz, Lebensmittelspezialitätengesetz, Bundesnaturschutzgesetz), was darauf hindeutet, dass hier ein "Trojaner", also eine Einbringung von Gesetzesänderungen über einen anderen Gegenstand, vorliegt. 
 
Begründung: 
Als Begründungen für die Änderungen werden europäische Berichtspflichten, die Einführung neuer amtlicher Erhebungen sowie Anpassungen und Vereinfachungen der bürokratischen Lasten genannt. Weiterhin wird die Anpassung an geändertes Unionsrecht als Grund für Änderungen im Markengesetz, Weingesetz und Lebensmittelspezialitätengesetz angeführt. Im Bundesnaturschutzgesetz sollen mit den Änderungen die Wirkungen von Schutzgebietsausweisungen aufrechterhalten und eine Heilung bei Verstößen gegen EU-Vorgaben ermöglich werden. Dies lässt darauf schließen, dass die Änderungen auch präventiv und als Vorbereitung auf bevorstehende rechtliche Herausforderungen gedacht sind. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD: Unterstützt den Gesetzentwurf und hebt hervor, dass eine gute Datengrundlage für politische Entscheidungen wichtig ist und sprach sich für Bürokratieabbau aus. 
- CDU/CSU: Während die Anpassungen im Umweltstatistikgesetz unterstützt werden, widersetzt sich die Fraktion der Omnibus-Methodik und lehnt deshalb das Paket ab. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Bedeutung des Gesetzes für die Kreislaufwirtschaft und unterstützt die Änderungen; kritisiert die CDU/CSU für die Position zum Bundesnaturschutzgesetz. 
- FDP: Schließt sich den SPD Ausführungen an und spricht sich für die Heilungsvorschrift im Bundesnaturschutzgesetz aus, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. 
- AfD: Kritisiert das Omnibusverfahren, sieht im Gesetzentwurf keinen Sinn und möchte bürokratische Hürden zurückbauen. 
- Die Linke: Begrüßt die Einstellung von Doppelerhebungen und fordert mehr Vereinfachungen; kritisiert aber unzureichende Kapazitäten und finanzielle Ausstattung der Kommunen. 
- BSW: Begrüßt Ansätze zur Verbesserung von Statistiken und Datenverwendung, weist aber auf unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand hin und fordert Anpassungen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:674/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt