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Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/9999 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10150 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts 2024 und die Anpassung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Lösung sieht vor, Einsparungen im Haushalt durch Maßnahmen wie Abschaffung klimaschädlicher Subventionen, Absenkung von Ausgaben in einzelnen Ressorts und die Verbesserung der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben diesen Entwurf eingebracht. Da es sich um einen Entwurf der Fraktionen handelt, ist kein spezifisches Ministerium als federführend genannt. 
 
Hintergrund: 
Als Hintergrundinformation wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 genannt, welches eine Präzisierung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben bewirkte. Anpassungen am Bundeshaushalt 2023 wurden daraufhin vorgenommen und weitere Änderungen für die Jahre ab 2024 sind zusätzlich erforderlich. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch den Gesetzentwurf vor allem Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuer sowie durch die Rückführung von Subventionen, wie etwa im Energiesteuergesetz. Steuermehreinnahmen von 445 Millionen Euro im Jahr 2024 und jeweils 580 Millionen Euro in den Folgejahren werden erwartet. Weitere Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bund in Milliardenhöhe sind ebenfalls Teil des Gesetzesentwurfs. Für Länder und Kommunen entstehen keine weiteren Haushaltsausgaben. 
 
Inkrafttreten: 
Die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere bei der Luftverkehrsteuer und der Energiesteuer, sollen zum 1. Mai 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: 
Ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, wird aus dem Text nicht ersichtlich. Keine Angaben zu weiteren Aspekten von Interesse zum Eilbedürfnis des Gesetzesentwurfs. 
 
Maßnahmen 
 
- Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrsteuer zur Kompensation der Mindereinnahmen aus der nicht existierenden Kerosinbesteuerung für gewerbliche Inlandsflüge 
- Anpassung der gesetzlichen Steuersätze der Luftverkehrsteuer jährlich aufgrund der Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel 
- Reduktion der kostenlosen Zuteilungen von Emissionszertifikaten und Einführung vollständiger Versteigerung ab 2026 zur Förderung von Sustainable Aviation Fuel 
- Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, ab 2025 die Steuersätze der Luftverkehrsteuer bedarfsweise prozentual abzusenken, wenn das Luftverkehrsteueraufkommen 2,33 Milliarden Euro übersteigt 
- Datenübermittlung von den Hauptzollämtern an das Luftfahrt-Bundesamt, um die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit von Luftfahrtunternehmen außerhalb der EU zu prüfen und gegebenenfalls die Erlaubnis für gewerbliche Passagierbeförderung zu widerrufen 
- Neuverteilung der Einnahmen aus der zweiten Gebotskomponente in Bezug auf Offshore-Windenergie-Ausschreibungen, um Transformationsprozesse zu finanzieren 
- Abschaffung des Bürgergeldbonus, Weiterführung von finanziellen Anreizen durch Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie 
- Verschärfung der Regeln für wiederholte Arbeitsverweigerung im SGB II, inklusive der Möglichkeit eines vollständigen Leistungsentzug 
- Anpassung der Regelungen im SGB III, um die Finanzlagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu stabilisieren, einschließlich der Möglichkeit einer Beitragssenkung bei ausreichender Rücklage 
- Reduktion der Bundeszuschüsse im SGB VI für eine Entlastung des Bundeshaushalts 
- Teilweise Rückzahlung der BA an den Bund für finanzielle Unterstützung während der COVID-19-Pandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, aufgeteilt über vier Jahre 
- Inkrafttreten des Gesetzwurfs größtenteils am Tag nach der Verkündung, mit einigen Ausnahmen, die zu spezifischen späteren Daten oder rückwirkend in Kraft treten 
 
Anmerkung: Die Zusammenfassung beschränkt sich auf die konkreten Maßnahmen und Implementationsschritte des Gesetzentwurfs und schließt jegliche redaktionellen und Folgeänderungen sowie Übergangsregelungen aus, wie im Auftrag angegeben. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.01.2024
Erste Beratung:17.01.2024
Abstimmung:02.02.2024
Drucksache:20/9999 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10150 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales17.01.2024Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales18.01.2024Änderung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft18.01.2024Tagesordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend17.01.2024Ergänzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie17.01.2024Ergänzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie18.01.2024Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz18.01.2024Tagesordnung
Finanzausschuss09.01.2024Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss15.01.2024Anhörung
Finanzausschuss17.01.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss11.01.2024Anhörung
Haushaltsausschuss18.01.2024Ergänzung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.01.2024 im Ausschuss für Finanzen statt.

Agrardiesel: Ökonomen stützen Ampel-Kurs 
In der Anhörung zum Abbau der Subventionierung von Agrardiesel im Bundestag haben verschiedene Experten ihre Meinungen und Einschätzungen präsentiert: 
 
Alfons Balmann, Professor am Leibnitz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, gab an, dass die Streichung der Diesel-Subvention für Landwirte diese nicht in existenzielle Schwierigkeiten bringen dürfte. Er betonte, dass besonders große Betriebe von der Subvention profitieren und die durchschnittliche Vergünstigung bei 28 Euro pro Hektar liegt, bei größeren Betrieben sogar bei 35 Euro. 
 
Bernhard Brümmer, Professor für Landwirtschaftliche Marktlehre an der Universität Göttingen, lobte die schrittweise Beendigung der Subvention über mehrere Jahre hinweg, anstatt eines abrupten Endes. 
 
Berthold Wigger, Ökonomie-Professor aus Karlsruhe, sprach sich aus unterschiedlichen Gründen – umweltökonomischen, ordnungspolitischen und verteilungsökonomischen – gegen das Diesel-Privileg der Landwirte aus, da die Landwirtschaft weder in der europäischen noch in der nationalen CO2-Bepreisung enthalten ist. 
 
Friedrich Heinemann, Wissenschaftler am ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, widerlegte das Argument, dass höhere Treibstoffpreise nicht zur Senkung des Verbrauchs führen würden. Er wies darauf hin, dass sogar Landwirtschaftsverbände Vorschläge zur Einsparung von Diesel bereithalten und argumentierte, dass Subventionen zu einer Erhöhung der Pachtpreise führen, was auch durch empirische Forschung belegt sei. 
 
Ein Vertreter des Deutschen Bauernverbandes äußerte Kritik an der geplanten Streichung und erwähnte, dass der Agrarsektor bereits finanzielle Kürzungen erfahren hat und dass hohe Kosten für Düngemittel und andere Inputfaktoren aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bald deutlich werden. Des Weiteren legte der Verband dar, dass eine Umstellung auf E-Mobilität in der Landwirtschaft schwierig sei. 
 
Ludwig Theuvsen, Betriebswirtschaftsprofessor und ehemaliger niedersächsischer Staatssekretär der CDU, bezeichnete das Agrardiesel-Privileg nur dann als klimaschädlich, wenn es Alternativen zum Dieselantrieb gäbe. Er wies darauf hin, dass Motoren in Landmaschinen von Lkw-Herstellern stammen und bereits hoher Druck auf deren Effizienz und Sparsamkeit bestehe. Theuvsen warnte zudem vor negativen Anreizen, die die Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben durch junge Landwirte erschweren könnten. 
 
Bezüglich der Luftverkehrswirtschaft warnte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft vor möglichen Verlagerungseffekten aufgrund höherer Steuern. Derweil sah Ökonom Berthold Wigger nur geringe Gefahren für negative Effekte auf den deutschen Luftverkehr durch die geplanten Steueränderungen und beurteilte die Änderungen des Energiesteuergesetzes und des Luftverkehrsteuergesetzes als geeignet, zusätzliche Haushaltseinnahmen zu erzielen. 
 
Das Forum Ökologische-Soziale Marktwirtschaft machte weitere Vorschläge, z. B. höhere Pauschalbesteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor und eine höhere Besteuerung tierischer Produkte, gleichzeitig eine Reduzierung der Steuersätze für mehr pflanzliche Produkte. 
 
Die Namen der Parteien oder Fraktionen, die die Sachverständigen eingeladen haben, wurden in diesem Artikel nicht genannt.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde vom Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse sind der Finanzausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD. Entschließungsanträge werden im Text nicht erwähnt. 
 
Anhörung: 
Es fand eine öffentliche Anhörung statt. Zu dieser waren folgende Sachverständige geladen, die für verschiedene Universitäten und Institutionen sprachen: Prof. Dr. Thiess Büttner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Walter Eucken Institut), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. (Universität Augsburg), Dr. Christian Mölling (Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik), Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Prof. Dr. Fritz Söllner (TU Ilmenau), Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (HEC Paris), Prof. Dr. Alexander Thiele (BSP Business & Law School Berlin), Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Joachim Wieland (Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer). 
 
Änderungen: 
Es wurden diverse Änderungen vorgenommen, die Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie im Bereich des SGB II, SGB III und SGB VI betreffen. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. 
 
Begründung: 
Die Änderungen werden ausführlich begründet, insbesondere werden die Anpassungen der Luftverkehrsteuer, die Reduzierung von Agrardieselrückerstattungen, die Verschärfungen im SGB II und die Änderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung erläutert. Es wird auf die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen verwiesen und argumentiert, dass die Maßnahmen zur Sicherstellung eines positiven Finanzierungssaldos der BA und zur Entlastung des Bundeshaushalts beitragen. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen die Bedeutung der Gesetzesänderungen für die Haushaltskonsolidierung und den Erhalt von Handlungsspielräumen für die Zukunft. 
- Die CDU/CSU kritisiert das Fehlen ehrlicher Konsolidierungsmaßnahmen und sieht die Maßnahmen als willkürliche Einsparungen. 
- Die AfD lehnt das Gesetz als fehlgeleitet ab, kritisiert die Belastung deutscher Bevölkerungsschichten und sieht die Maßnahmen als ideologisch angetrieben. 
 
Die Informationen zu Entschließungsanträgen und mögliche Trojaner-Aspekte sind im Text nicht enthalten, darauf wird entsprechend mit „Keine Angaben“ geantwortet.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt