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Durchführung des Digital Services Act (DSA)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/10031 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10755 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065, bekannt als Digital Services Act (DSA), der ab dem 17. Februar 2024 in der EU gilt. Der DSA zielt darauf ab, einheitliche Regeln für digitale Vermittlungsdienste in der EU zu schaffen, die ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld gewährleisten und die Grundrechte, einschließlich des Verbraucherschutzes, effektiv schützen. Der Gesetzentwurf soll den nationalen Rechtsrahmen an die Vorgaben des DSA anpassen und umfasst die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund 
Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Inkraftsetzung des DSA am 16. November 2022, der ab dem 17. Februar 2024 Geltung hat. Der DSA dient der Schaffung eines horizontalen Rechtsrahmens für digitale Vermittlungsdienste in der EU. Eine konkrete Vorgeschichte des nationalen Gesetzentwurfs wird nicht aufgeführt. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Neuregelungen jährliche Personalkosten in Höhe von ungefähr 7.632 T€, Sacheinzelkosten von 2.247 T€ und Gemeinkosten von 2.904 T€ sowie laufende Sachkosten von 1.875 T€ und einmalige Sachkosten von 2.000 T€ für die Bundesnetzagentur. Hinzu kommen zusätzliche Haushaltsausgaben für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Kosten für das Bundesamt für Justiz, das Bundeskriminalamt und weitere beteiligte Stellen können teilweise über Bußgelder refinanziert werden. Die konkreten Zahlen zum Personalbedarf sind ebenfalls angegeben. Das BKA erwartet zudem einen Anstieg der Kosten um circa 44 Millionen Euro jährlich und einmalige Kosten von rund 21 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten 
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht explizit genannt. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und ist dem Bundesrat am 22. Dezember 2023 zugeleitet worden. Details bezüglich der Eilbedürftigkeit oder weiterer Hintergründe dazu werden nicht dargelegt. Außerdem wird im Gesetzentwurf erwähnt, dass eine Evaluierung der Verfahren zwischen den zuständigen Behörden fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen ist. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
1. Die Zusammenführung der bisherigen §§ 1 und 2 des TMG zu § 1 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), der den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen des DDG regelt. 
2. Die Einführung eines neuen Anwendungsbereichs, welcher eine Klarstellung vorsieht, dass das DDG sämtliche Anbieter von digitalen Diensten erfasst. 
3. Die Einrichtung und Ausgestaltung der nationalen Koordinierungsstelle für digitale Dienste und Reglungen zur nationalen Durchführung des DSA („Gesetz über digitale Dienste“). 
4. Die Übernahme und teilweise Erweiterung bisheriger Regelungen des TMG, einschließlich Haftungsprivilegierungen und der Bestimmungen zu Informationspflichten, Rechtsverletzungen durch Nutzer und der Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten. 
5. Die Definition und Festlegung von Begriffen, die sowohl in nationalem als auch EU-Recht Anwendung finden, wie z.B. "digitaler Dienst", "Koordinierungsstelle für digitale Dienste" und spezifische Kategorien von Mediendiensten. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zu dem Entwurf Stellung genommen und zeigt auf, dass die Durchführung des DSA auf Bundesebene jährliche Ausgaben von rund 8 Millionen Euro und einmalige Ausgaben von etwa 2,1 Millionen Euro verursachen wird. Der NKR hebt ferner hervor, dass die aktualisierte Schätzung des zusätzlichen Personalaufwands von Behörden mit Unsicherheiten behaftet ist und eine zeitnahe Überprüfung der geschätzten Kosten empfiehlt. Begrüßt wird die Einbeziehung der Verbändeanhörung in die Entscheidung, eine kostengünstigere zentrale Anlaufstelle anstatt einer behördlichen Doppelstruktur für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste zu schaffen. Jedoch wird kritisch angemerkt, dass für die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten weiterhin eine behördliche Doppelstruktur beibehalten wird, was aus Kostensicht und Nutzerperspektive suboptimal erscheint. Laut NKR wird die Nutzenseite des Vorhabens vom federführenden Ministerium nicht dargestellt. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten für Länder und zusätzliche betroffene Stellen werden ebenfalls betrachtet. 
 
Die Stellungnahme des Normenkontrollrats bewertet zudem die Digitaltauglichkeit des Gesetzentwurfs und stellt fest, dass die Möglichkeiten für einen digitalen Vollzug der Vorschriften geprüft und angemessen im Rahmen eines Digitalchecks berücksichtigt wurden. Bezüglich der Umsetzung von EU-Recht zeigt der Normenkontrollrat keine Anhaltspunkte für ein Übermaß über eine 1:1 Umsetzung hinaus. Eine Evaluierung ist fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, mit dem Ziel, das Zusammenspiel der zuständigen Behörden zu überprüfen. Die Darstellung der Regelungsfolgen durch das Ministerium wird als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.08.2023
Datum Kabinettsbeschluss:20.12.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.01.2024
Erste Beratung:18.01.2024
Abstimmung:21.03.2024
Drucksache:20/10031 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10755 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales20.03.2024Ergänzung
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung20.03.2024Ergänzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union20.03.2024Änderung
Ausschuss für Digitales21.02.2024Tagesordnung
Anhörungsbeschluss
Anhörung
Ausschuss für Digitales20.03.2024Ergänzung
Tagesordnung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft20.03.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat20.03.2024Änderung
Ausschuss für Kultur und Medien20.03.2024Ergänzung
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe20.03.2024Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz20.03.2024Änderung
Finanzausschuss20.03.2024Ergänzung
Wirtschaftsausschuss20.03.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 22.02.2024 im Ausschuss für Digitales statt.

Experten üben moderate Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz 
Die Anhörung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene hat bereits stattgefunden. Hier sind die wichtigsten Informationen und Kernpunkte der Argumentation der Sachverständigen zusammengefasst: 
 
Susanne Dehmel (Bitkom) lobte den DSA als wichtigen Meilenstein für Internetnutzer in der EU und betonte die Notwendigkeit einer schnellen und praxisnahen Umsetzung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie sprach sich für einheitliche Regeln und Verfahren bei den Digital Service Coordinators aus. Dehmel wurde von der FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen. 
 
Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband) unterstrich die Wichtigkeit einer starken nationalen Aufsicht und forderte Klarstellungen hinsichtlich der alleinigen Vertretung Deutschlands und des Stimmrechts im europäischen Gremium. Sie wurde von der SPD-Fraktion eingeladen und plädierte auch für ein einfaches Beschwerdesystem und Transparenz im Umgang mit Empfehlungen des geplanten Beirats. 
 
Svea Windwehr (Gesellschaft für Freiheitsrechte) unterstützte den Entwurf grundsätzlich und sprach sich langfristig für die Schaffung einer unabhängigen Behörde aus. Sie hob hervor, dass Sitzungen und Dokumente des Beirats veröffentlicht werden sollten. Windwehr wurde ebenfalls von der SPD-Fraktion eingeladen. 
 
Dirk Freytag (Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)) kritisierte, dass die nationale Umsetzung des DSA erst spät diskutiert wird, und betonte die Notwendigkeit einer schlanken Aufsichtsstruktur. Der von der Unionsfraktion eingeladene Experte wies auf die Bedeutung von zentraler Aufsicht und Beschwerdeverfahren hin. 
 
Tobias Schmid (Landesanstalt für Medien NRW) begrüßte den Gesetzentwurf und erklärte die Gründe für die Beteiligung der Landesmedienanstalten. Er sprach sich gegen eine zu detaillierte gesetzliche Regelung der Verfahren aus und befürwortete mehr Flexibilität durch Verwaltungsvereinbarungen. 
 
Tobias Mast (Leibniz-Institut für Medienforschung) fand den Entwurf grundsätzlich gelungen, jedoch die Aufteilung der Zuständigkeiten als zu komplex und empfahl die Wiederaufnahme von Expertenanforderungen für die Koordinierungsstelle. Er wurde von der Fraktion der Grünen eingeladen. 
 
Ralf Müller-Terpitz (Universität Mannheim) forderte Nachbesserungen hinsichtlich der Unabhängigkeit und der Finanzmittel der Koordinierungsstelle sowie Klarheit über das Verhältnis zur BNetzA. Er wurde auf Vorschlag der Vorsitzenden geladen. 
 
Matthias Spielkamp (AlgorithmWatch) schlug eine Erhöhung des Forschungsetats und eine klarere Abgrenzung des Straftatenkatalogs vor. Er setzte sich auch für eine stärkere Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft ein. 
 
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, berichtete von den bereits laufenden Vorbereitungen auf die Aufgaben als Designated Digital Services Coordinator und betonte die Notwendigkeit von Ressourcen für eine effektive Arbeit. 
 
Die vollständigen Stellungnahmen der Sachverständigen und das Anhörungsvideo finden Sie auf der Webseite des Bundestages: www.bundestag.de.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Digitales beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Ausschuss für Kultur und Medien. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke. Der Entschließungsantrag wurde ebenfalls beschlossen, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD. 
 
Änderungen: Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und dienen der Anpassung an Vorgaben des EU-Rechts sowie der Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen, die sich auf die Durchsetzung des DSA, die Erweiterung der Verantwortlichkeiten von bestimmten Stellen, die Koordination innerhalb der Bundesnetzagentur und weitere administrative und organisatorische Maßnahmen beziehen. Keine Angaben wurden dazu gemacht, ob diese Änderungen sich auf andere Gesetze beziehen oder als "Trojaner" anzusehen wären. 
 
Begründung: Die wesentlichen Inhalte der Beschlussempfehlung umfassen die Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die Vorgaben des Digital Services Act, Einrichtung einer zentralen Stelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten innerhalb der Bundesnetzagentur, die Regelung von Zuständigkeiten und Kooperationen zwischen Behörden und die Ausschöpfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Es wird auf die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, des Beschwerdemanagements und der Bußgelder eingegangen sowie auf Netzsperren als ultima ratio bei Urheberrechtsverletzungen. Neben weiteren konkreten Änderungsvorschlägen wird ein Entschließungsantrag an die Bundesregierung zur Aufnahme von Regelungen zum inländischen Zustellungsbevollmächtigten und zur Impressumspflicht in ein Gesetz gegen digitale Gewalt gefordert. 
 
Statements der Fraktionen: Die SPD spricht von einer intensiven Auswertung der öffentlichen Anhörung und der Übernahme einiger Hinweise in den Änderungsantrag. Die CDU/CSU erwähnt den eigenen Entschließungsantrag und die Bereitschaft, bei gemeinsamen Zielen mitzuwirken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN loben den bereits guten Gesetzentwurf und die Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Die FDP betont die Schaffung eines modernen und effektiven Rechtsrahmens für den Online-Raum. Die AfD lehnt den DSA und damit auch den Gesetzentwurf ab und kritisieren die Einsetzung eines unabhängigen Koordinators. Die Gruppe Die Linke beklagt die verspätete Umsetzung des DSA und die nicht ausreichende Ausstattung der Bundesnetzagentur.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:676/23
Eingang im Bundesrat:21.12.2023
Erster Durchgang:02.02.2024
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt