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4. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/12776 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Normen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die geänderten unionsrechtlichen Vorschriften zum Berufs- und Marktzugang anzupassen. Dies schließt insbesondere Änderungen im Rahmen des Mobilitätspakets I sowie der Verordnung (EU) 2020/1055 ein. Zudem wird das zentrale Risikoeinstufungssystem für Kraftverkehrsunternehmen eingeführt und dezentrale Länderlösungen durch ein harmonisiertes System ersetzt. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf basiert auf geänderten unionsrechtlichen Verordnungen wie der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1055 und die Richtlinie (EU) 2022/738. Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz und Personenbeförderungsgesetz sind erforderlich, um diesen neuen Vorschriften gerecht zu werden und eine Zentralisierung der Risikoeinstufung von Kraftverkehrsunternehmen zu ermöglichen. 
 
Kosten: Der Bundeshaushalt wird mit jährlichen Mehrausgaben von rund 1,4 Millionen Euro für Personal- und Sachaufwand belastet, sowie einmalig mit Sachkosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt rund 934.000 Euro (693.000 Euro für den Bund und 240.000 Euro für die Länder). Für die Wirtschaft fallen zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von rund 1.450.000 Euro sowie einmalige Kosten von rund 4.620.000 Euro an. Über die nächsten zehn Jahre entstehen der Wirtschaft durch die Einführung einer beglaubigten Kopie Kosten von 710.000 bis 2,84 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben explizit gemacht, somit wird davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/738 zu vermeiden. 
 
Maßnahmen
 
- Anpassung Definition: Die Definition von Güterkraftverkehr wird an das Unionsrecht angepasst, indem die Gewichtsgrenze gestrichen und in den Ausnahmenkatalog aufgenommen wird. 
- Leerfahrten: Bestimmte Leerfahrten gelten als gewerblicher Güterkraftverkehr, um Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen. 
- Klarstellungen: Es werden Begriffsbestimmungen aufgenommen, um systematische Widersprüche zu beseitigen. 
- Kontrollbefugnisse: Die Befugnisse des Bundesamts für Logistik und Mobilität werden präzisiert, sodass sie auch für Fahrzeuge unter 3,5 t gelten. 
- Gemeinschaftslizenz: Die nationale Erlaubnis wird durch die EU-weit gültige Gemeinschaftslizenz ersetzt, die nun für grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden kann. 
- Kabotage: Innerstaatliche Regelungen zur Kabotage (Verkehr innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen) werden an das Unionsrecht angepasst. 
- Mietfahrzeuge: Einführung einer Begrenzung der Nutzung von Mietfahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf 25 % der Nutzfahrzeugflotte eines Unternehmens. 
- Elektronische Nachweise: Vorschriften zur elektronischen Vorlage von Belegen, Nachweisen und Informationen werden eingeführt. 
- Rehabilitationsprüfung: Einführung einer Prüfung für die Rehabilitierung von Unternehmern oder Verkehrsleitern nach Aberkennung der Zuverlässigkeit. 
- Technologische Kontrolle: Einführung von digitalen Technologien und Sensoren zur Effizienzsteigerung der Kontrollen, einschließlich der Messung von Lkw-Gewichten auf Autobahnen. 
- Marktbeobachtung: Erweiterung der Marktbeobachtung um die Analyse der Rahmenbedingungen des Marktgeschehens. 
- Risikoeinstufungssystem: Zentralisierung des Risikoeinstufungssystems für Kraftverkehrsunternehmen und deren Vernetzung mit dem EUCARIS-System. 
- Datenweitergabe: Erlaubnis zur Datenweitergabe an zuständige Behörden und Stellen zur Anwendung des Außenwirtschaftsrechts und zur Verkehrskontrolle. 
- Ordnungswidrigkeiten: Einführung neuer Ordnungswidrigkeitstatbestände und Anpassung des Bußgeldrahmens. 
- Kontrolle von Omnibussen: Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesamts für Logistik und Mobilität auf Busse zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. 
- Digitaler Vollzug: Ermöglichung der digitalen Überprüfung und Vorlage von Dokumenten. 
 
Diese Zusammenfassung konzentriert sich auf die Hauptelemente und lässt redaktionelle Anpassungen sowie Übergangs- und Folgeänderungen außer Acht. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Drucksache:20/12776 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:392/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024