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4. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Initiator:BMDV
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/12776 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Normen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die geänderten unionsrechtlichen Vorschriften zum Berufs- und Marktzugang anzupassen. Dies schließt insbesondere Änderungen im Rahmen des Mobilitätspakets I sowie der Verordnung (EU) 2020/1055 ein. Zudem wird das zentrale Risikoeinstufungssystem für Kraftverkehrsunternehmen eingeführt und dezentrale Länderlösungen durch ein harmonisiertes System ersetzt. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf basiert auf geänderten unionsrechtlichen Verordnungen wie der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1055 und die Richtlinie (EU) 2022/738. Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz und Personenbeförderungsgesetz sind erforderlich, um diesen neuen Vorschriften gerecht zu werden und eine Zentralisierung der Risikoeinstufung von Kraftverkehrsunternehmen zu ermöglichen. 
 
Kosten: Der Bundeshaushalt wird mit jährlichen Mehrausgaben von rund 1,4 Millionen Euro für Personal- und Sachaufwand belastet, sowie einmalig mit Sachkosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt rund 934.000 Euro (693.000 Euro für den Bund und 240.000 Euro für die Länder). Für die Wirtschaft fallen zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von rund 1.450.000 Euro sowie einmalige Kosten von rund 4.620.000 Euro an. Über die nächsten zehn Jahre entstehen der Wirtschaft durch die Einführung einer beglaubigten Kopie Kosten von 710.000 bis 2,84 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben explizit gemacht, somit wird davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/738 zu vermeiden. 
 
Maßnahmen
 
- Anpassung Definition: Die Definition von Güterkraftverkehr wird an das Unionsrecht angepasst, indem die Gewichtsgrenze gestrichen und in den Ausnahmenkatalog aufgenommen wird. 
- Leerfahrten: Bestimmte Leerfahrten gelten als gewerblicher Güterkraftverkehr, um Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen. 
- Klarstellungen: Es werden Begriffsbestimmungen aufgenommen, um systematische Widersprüche zu beseitigen. 
- Kontrollbefugnisse: Die Befugnisse des Bundesamts für Logistik und Mobilität werden präzisiert, sodass sie auch für Fahrzeuge unter 3,5 t gelten. 
- Gemeinschaftslizenz: Die nationale Erlaubnis wird durch die EU-weit gültige Gemeinschaftslizenz ersetzt, die nun für grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden kann. 
- Kabotage: Innerstaatliche Regelungen zur Kabotage (Verkehr innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen) werden an das Unionsrecht angepasst. 
- Mietfahrzeuge: Einführung einer Begrenzung der Nutzung von Mietfahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf 25 % der Nutzfahrzeugflotte eines Unternehmens. 
- Elektronische Nachweise: Vorschriften zur elektronischen Vorlage von Belegen, Nachweisen und Informationen werden eingeführt. 
- Rehabilitationsprüfung: Einführung einer Prüfung für die Rehabilitierung von Unternehmern oder Verkehrsleitern nach Aberkennung der Zuverlässigkeit. 
- Technologische Kontrolle: Einführung von digitalen Technologien und Sensoren zur Effizienzsteigerung der Kontrollen, einschließlich der Messung von Lkw-Gewichten auf Autobahnen. 
- Marktbeobachtung: Erweiterung der Marktbeobachtung um die Analyse der Rahmenbedingungen des Marktgeschehens. 
- Risikoeinstufungssystem: Zentralisierung des Risikoeinstufungssystems für Kraftverkehrsunternehmen und deren Vernetzung mit dem EUCARIS-System. 
- Datenweitergabe: Erlaubnis zur Datenweitergabe an zuständige Behörden und Stellen zur Anwendung des Außenwirtschaftsrechts und zur Verkehrskontrolle. 
- Ordnungswidrigkeiten: Einführung neuer Ordnungswidrigkeitstatbestände und Anpassung des Bußgeldrahmens. 
- Kontrolle von Omnibussen: Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesamts für Logistik und Mobilität auf Busse zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. 
- Digitaler Vollzug: Ermöglichung der digitalen Überprüfung und Vorlage von Dokumenten. 
 
Diese Zusammenfassung konzentriert sich auf die Hauptelemente und lässt redaktionelle Anpassungen sowie Übergangs- und Folgeänderungen außer Acht. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.01.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterverkehrsgesetzes (GüKG-E) und anderer Gesetze

Lobbyregister-Nr.: R004442 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51061

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung Anhörungsverfahren im Rahmen der Erteilung der Lizenz

Lobbyregister-Nr.: R003514 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40323

Deutsche Post AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung der verpflichtenden Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter im Frachtbegleitdokument.

Lobbyregister-Nr.: R001114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52945

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für bestimmte Papiere und Nachweise ist im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zur Klarstellung geregelt, dass diese bei einer Kontrolle anstatt durch Aushändigung als Papierdokument durch Einsichtsgewährung auf einem Bildschirm zugänglich gemacht werden können. Dies sollte auch für den Versicherungsnachweis gemäß § 7a Absatz 4 Satz 1 GüKG zur Klarstellung geregelt werden.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52936

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/12776 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss18.12.2024Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:392/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload