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Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und befindet sich jetzt in der Ausschussberatung.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Initiator:BMDV
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/12658 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, um Regelungen zur Speicherung von Daten über e-Learning im Berufskraftfahrerqualifikationsregister einzuführen. Darüber hinaus werden datenschutzrechtlich erforderliche Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an aktuelle Rechtsprechung vorgenommen. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
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Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, die Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthält. Diese Anforderung geht auf Dokumente des Bundestags (BT-Drs. 19/23185 und Plenarprotokoll 19/184) zurück. 
 
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Kosten: Für den Bundeshaushalt hat das Vorhaben keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Ebenso entstehen für die Länder keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Einnahmen werden nicht erwartet. Es entsteht jedoch ein Erfüllungsaufwand: für die Ausbildungsstätten ein jährlicher Kostenaufwand aus Informationspflichten in Höhe von 60.000 Euro und ein einmaliger Aufwand für den Bund in Höhe von 7.850 Euro für die Softwareanpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters. Keine weiteren Kosten sind zu erwarten. 
 
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Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
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Sonstiges: Keine weiteren Informationen zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs. Der Entwurf enthält keine Informationen zur Befristung oder Evaluierung der Regelungen. 
 
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Diese Analyse bietet eine Übersicht basierend auf dem gegebenen Text und den darin enthaltenen Informationen. 
 
Maßnahmen 
 
- Anpassung an die kodifizierte Richtlinie 2003/59/EG: Notwendige Anpassungen im Verweis aufgrund der Kodifizierung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. 
- Fälschungssicherheit der Fahrerqualifizierungsnachweise: Anerkennung nur von Nachweisen, die auf Grundlage der Qualitätscharta ausgestellt wurden. 
- Einführung von digitalem Unterricht: 
- Klarstellung der Regelungen zum Präsenzunterricht, um Auslegungsspielräume zu minimieren. 
- Zustimmung der Anerkennungsbehörde für digitalen Unterricht erforderlich. 
- Bei Erstanerkennung einer Ausbildungsstätte erfolgt die Zustimmung im Rahmen der Anerkennung; bei bereits anerkannten Ausbildungsstätten bedarf es einer zustimmungsbedürftigen Änderung der Anerkennungsvoraussetzungen. 
- Sprachliche Anpassungen zur Klarstellung, dass digitaler Unterricht (synchron und asynchron) als Präsenzunterricht erkannt wird. 
- Zugangsdatennachweis: Landesrechtlich zuständige Behörden müssen im Rahmen der Unterrichtsmeldung Zugangsdaten für digitalen synchronen Unterricht erhalten, um eine Überwachung zu ermöglichen. 
- Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters: 
- Erfassung der Unterrichtsart (Präsenz- oder digitaler Unterricht in synchroner/asynchroner Form) zur Kontrollzwecken. 
- Datenschutzrechtliche Anpassungen zur Erhebung und Speicherung der Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt. 
- Geltungsdauer der Anerkennungsfiktion: Aufgrund des Wegfalls der Papiernachweise und der Einführung digitaler Schnittstellen für Ausbildungsstätten bedarf es keiner Anerkennungsfiktion mehr. 
- Kostenregelung und Überwachungsmöglichkeiten: 
- Anpassung der Regelungen zur realistischen Überwachung und zur Kostentragung bei kurzfristigen Änderungen durch Ausbildungsstätten. 
 
Weitere Änderungen umfassen notwendige redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen im Kontext der Ausbildung und Überwachung von Berufskraftfahrern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 8 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufgrund der bürokratischen und daher langwierigen und überteuerten Busfahrausbildung kann nicht genügend Fahrpersonal ausgebildet werden. Der bdo setzt sich für Ausbildungsreformen ein, um den Busführerschein und die Berufskraftfahrerqualifikation praxistauglicher, effizienter und günstiger zu machen.

Lobbyregister-Nr.: R004442 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51061

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir bitten um Änderung folgender Punkte: 1.) Anerkennung von beiden Formen des digitalen Unterrichts (synchron als auch asynchron) 2.) Die Überwachung im jeweiligen Bundesland erlauben (auch am Ort der Sendung oder Produktion der digitalen Unterrichte) 3.) Aufnahme einer Formulierung in den § 12 des BKrFQG, die ganz klar regelt, dass es keinen Unterschied zwischen einer Weiterbildung für einen Busfahrer und einem LKW-Fahrer gibt, sondern dass es nur eine Berufskraftfahrerweiterbildung gibt und diese von den zuständigen Behörden anzuerkennen ist.

Lobbyregister-Nr.: R004951 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33528

BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach zügiger Umsetzung der geplanten Änderungen im BKrFQ-Recht in den Bereichen Aus- und Weiterbildung (E-Learning, Fremdsprachenprüfungen in der beschleunigten Grundqualifikation) sowie der zugehörigen Ukraine-Ausnahmeverordnung; Hinweis auf das drängende Problem des Berufskraftfahrermangels

Lobbyregister-Nr.: R005679 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52525

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit den Änderungen im BKrFQ-Recht soll E-Learning in der Weiterbildung von Berufskraftfahrern ein-geführt werden. Darüber hinaus sollen Fremdsprachenprüfungen für die beschleunigte Grundqualifikation eingeführt werden. Damit einhergehend sollen zudem ukrainische Berufskraftfahrer ihre beschleunigte Grundqualifikation mit einer verkürzten Ausbildung erlangen können

Lobbyregister-Nr.: R000415 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52599

MOVING International Road Safety Association e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anerkennung des synchronen und asynchronen digitalen Unterrichts im Rahmen der Weiterbildung gemäß § 9 Absatz 2 BKrFQG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz2 Nummer 3 Buchstabe b BKrFQV i.V.m. Anlage 3 BKrFQV

Lobbyregister-Nr.: R002458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48716

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50220

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52801

Wirtschaftsrat der CDU e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Digitale Infrastruktur mit Glasfaser und 5G als Fundament des digitalen Zeitalters zügig vorantreiben und Lückenschluss in ländlichen Gebieten

Lobbyregister-Nr.: R001795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49335

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.08.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/12658 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss18.12.2024Anhörungsbeschluss
Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:243/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Status Bundesrat:Beraten