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Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/12658 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, um Regelungen zur Speicherung von Daten über e-Learning im Berufskraftfahrerqualifikationsregister einzuführen. Darüber hinaus werden datenschutzrechtlich erforderliche Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an aktuelle Rechtsprechung vorgenommen. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
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Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, die Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthält. Diese Anforderung geht auf Dokumente des Bundestags (BT-Drs. 19/23185 und Plenarprotokoll 19/184) zurück. 
 
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Kosten: Für den Bundeshaushalt hat das Vorhaben keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Ebenso entstehen für die Länder keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Einnahmen werden nicht erwartet. Es entsteht jedoch ein Erfüllungsaufwand: für die Ausbildungsstätten ein jährlicher Kostenaufwand aus Informationspflichten in Höhe von 60.000 Euro und ein einmaliger Aufwand für den Bund in Höhe von 7.850 Euro für die Softwareanpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters. Keine weiteren Kosten sind zu erwarten. 
 
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Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
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Sonstiges: Keine weiteren Informationen zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs. Der Entwurf enthält keine Informationen zur Befristung oder Evaluierung der Regelungen. 
 
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Diese Analyse bietet eine Übersicht basierend auf dem gegebenen Text und den darin enthaltenen Informationen. 
 
Maßnahmen 
 
- Anpassung an die kodifizierte Richtlinie 2003/59/EG: Notwendige Anpassungen im Verweis aufgrund der Kodifizierung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. 
- Fälschungssicherheit der Fahrerqualifizierungsnachweise: Anerkennung nur von Nachweisen, die auf Grundlage der Qualitätscharta ausgestellt wurden. 
- Einführung von digitalem Unterricht: 
- Klarstellung der Regelungen zum Präsenzunterricht, um Auslegungsspielräume zu minimieren. 
- Zustimmung der Anerkennungsbehörde für digitalen Unterricht erforderlich. 
- Bei Erstanerkennung einer Ausbildungsstätte erfolgt die Zustimmung im Rahmen der Anerkennung; bei bereits anerkannten Ausbildungsstätten bedarf es einer zustimmungsbedürftigen Änderung der Anerkennungsvoraussetzungen. 
- Sprachliche Anpassungen zur Klarstellung, dass digitaler Unterricht (synchron und asynchron) als Präsenzunterricht erkannt wird. 
- Zugangsdatennachweis: Landesrechtlich zuständige Behörden müssen im Rahmen der Unterrichtsmeldung Zugangsdaten für digitalen synchronen Unterricht erhalten, um eine Überwachung zu ermöglichen. 
- Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters: 
- Erfassung der Unterrichtsart (Präsenz- oder digitaler Unterricht in synchroner/asynchroner Form) zur Kontrollzwecken. 
- Datenschutzrechtliche Anpassungen zur Erhebung und Speicherung der Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt. 
- Geltungsdauer der Anerkennungsfiktion: Aufgrund des Wegfalls der Papiernachweise und der Einführung digitaler Schnittstellen für Ausbildungsstätten bedarf es keiner Anerkennungsfiktion mehr. 
- Kostenregelung und Überwachungsmöglichkeiten: 
- Anpassung der Regelungen zur realistischen Überwachung und zur Kostentragung bei kurzfristigen Änderungen durch Ausbildungsstätten. 
 
Weitere Änderungen umfassen notwendige redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen an aktuelle Rechtsprechungen im Kontext der Ausbildung und Überwachung von Berufskraftfahrern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.08.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/12658 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:243/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024