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Einführung von Verantwortungsgemeinschaften

Das Gesetz liegt als Eckpunktepapier vor, der nächste Schritt ist die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Eckpunktepapier
Letzte Änderung:05.02.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Es soll ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um persönliche Näheverhältnisse jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe durch einen mehrseitigen Verantwortungsgemeinschaftsvertrag rechtlich abzusichern. Der besondere Schutz der Ehe gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes bleibt davon unberührt.  
 
- Welche Rechte und Rechtsfolgen die Verantwortungsgemeinschaft nach sich zieht, soll sich nach dem Maß der gewünschten Verantwortungsübernahme richten; die Parteien sollen dazu zwischen Stufen und Modulen mit klar definierten Rechtsfolgen auswählen können.  
- Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Rechtsfolgen nach sich ziehen im Verhältnis der Partner zu Kindern (zum Beispiel Abstammung, Adoption, Sorgerecht), im Namensrecht und im Erbrecht.  
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Steuererleichterungen bewirken.  
- Eine Verantwortungsgemeinschaft soll kein Recht auf eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Arbeitserlaubnis begründen.  
 

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