„Durch die Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren sowie durch den Erlass und die Ergänzung von Ermächtigungsgrundlagen im Tierschutzgesetz sollen bestehende Defizite behoben werden.
Dabei sind insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen hervorzuheben:
• Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten.
• Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.
• Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.
• Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.
• Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
• Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.
• Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.“