Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 26.09.2024 |
Drucksache: | 20/12719 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland durch die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzbereich und die Anpassung der tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Hintergrund: Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf umfassen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Jahr 2002, wobei der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 wurde zudem ein hoher Stellenwert des Tierschutzes vereinbart.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liegt bei rund 106.480.000 Euro, mit einem einmaligen Aufwand von rund 899.461.000 Euro. Für die Verwaltung der Länder und Kommunen ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 14.297.000 Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 1.043.000 Euro.
Inkrafttreten: Keine Angaben. Daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Eine Evaluierung des Gesetzes ist spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Ziele des Gesetzes, bestehende Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz zu schließen und den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken, erreicht worden sind.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen:
- Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen (§ 2a Absatz 1b).
- Verbot der Anbindehaltung von Tieren, mit Ausnahmen z.B. bei tierärztlicher Anweisung oder für Tierversuche (§ 2b).
- Erweiterung der Erfordernisse eines Sachkundenachweises auf das Betäuben und Töten von Fischen sowie auf Kopffüßer und Zehnfußkrebse (§ 3, §4 Absatz 4).
- Verpflichtung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen, um tierschutzrelevante Vorgänge aufzuzeichnen (§ 4d).
- Änderungen zur erforderlichen Betäubung bei Kastrationen und Enthornungen sowie anderen schmerzhaften Eingriffen bei Rindern und Schafen (§ 5, § 6).
- Verbot des betäubungslosen Enthornens und Schwanzkürzens bei Lämmern (§ 5, § 6).
- Einschränkung des Verkaufs und der Zurschaustellung von bestimmten Wildtierarten an wechselnden Orten (§11 Absatz 4).
- Einführung einer Rückverfolgbarkeit für den Online-Handel mit Heimtieren (§ 11d).
- Verbot der Abgabe bestimmter Tiergruppen (Kopffüßer und Zehnfußkrebse) in die Hände von Endverbrauchenden zur Tötung als Lebensmittel (§ 11c).
Stellungnahmen:
Zu dem Entwurf haben verschiedene Akteure Stellung genommen, darunter der Nationale Normenkontrollrat.
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf intensiv geprüft und eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Wesentliche Punkte der Stellungnahme umfassen:
- Bewertung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft von rund 106,5 Mio. Euro und eines einmaligen Aufwands von rund 900 Mio. Euro, wobei ein Großteil des Aufwands auf die Umstellung von Betrieben mit Anbindehaltung entfällt.
- Prüfung der Digitaltauglichkeit des Regelungsentwurfs und Feststellung, dass die Regelung digitale Kommunikation ermöglicht, wie etwa die elektronische Übermittlung von Videoaufzeichnungen und Meldungen.
- Anerkennung der aufgenommenen Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere hinsichtlich der Übergangsregelung zur Anbindehaltung.
- Kritik am Mangel einer darstellten Kompensation der Mehrbelastungen (One in, One out-Regel) und dem Fehlen konkreter Entlastungsperspektiven.
- Empfehlung zur Evaluierung der Neuregelung fünf Jahre nach Inkrafttreten, um die Zielerreichung hinsichtlich Tierschutz und Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zu überprüfen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Normenkontrollrats keine neuen Argumente eingebracht oder bestehende Positionen maßgeblich verändert, sondern die Kostenabschätzungen und Notwendigkeit der Maßnahmen betont. Sie bekräftigte die Bedeutung der Regelungen für den Tierschutz und erklärte, dass die getroffenen Maßnahmen erforderlich sind, um den umfassenden Tierschutz sicherzustellen, wie dies in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Datum erster Entwurf: | 01.02.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 22.05.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Durch die Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren sowie durch den Erlass und die Ergänzung von Ermächtigungsgrundlagen im Tierschutzgesetz sollen bestehende Defizite behoben werden.
Dabei sind insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen hervorzuheben:
• Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten.
• Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.
• Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.
• Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.
• Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
• Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.
• Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Es ist uns als 3R-Kompetenznetzwerk NRW nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um Rechtssicherheit für innovative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland.“
Das 3R-Kompetenznetzwerk NRW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes abgegeben. Sie betonen die Bedeutung von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung und den medizinischen Fortschritt, trotz der Entwicklung von Alternativmethoden. Das Netzwerk sieht jedoch eine Verschlechterung der Rechtssicherheit durch die geplanten Änderungen, insbesondere durch die Verschärfung von §17, die eine Mindestfreiheitsstrafe ohne Geldstrafe vorsieht. Sie betonen, dass die unklare Definition des 'vernünftigen Grundes' für das Töten von Tieren in Deutschland ein Problem darstellt. Das Netzwerk schlägt mehrere Lösungen vor, darunter die Anpassung und Präzisierung von §11b, die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für Tierversuche und die klare Definition des Begriffs 'vernünftiger Grund'. Besonders hervorgehoben wurden die Punkte: die Verschärfung von §17, die Problematik des 'vernünftigen Grundes' und die vorgeschlagenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtssicherheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine pauschale Identitätsmitteilung aller Nutzerinnen und Nutzer, die auf Online-Plattformen Tiere verkaufen, halten wir für wenig sinnvoll.“
Die Stellungnahme von Kleinanzeigen, einer Plattform von Adevinta, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, den Tierschutz im Online-Heimtierhandel zu stärken. Kleinanzeigen hat bereits Maßnahmen ergriffen, um den illegalen Handel mit Heimtieren zu verhindern, wie die verpflichtende behördliche Erlaubnis für die Vermittlung von Hunden und Katzen unter 12 Monaten. Die Stellungnahme kritisiert jedoch einige Aspekte des Entwurfs, wie die pauschale Identitätsmitteilung aller Nutzerinnen und Nutzer sowie die Hinterlegung der Transpondernummer von Tieren, da diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und ineffektiv angesehen werden. Besonders hervorgehoben wurden die bereits umgesetzten Maßnahmen von Kleinanzeigen, die Kritik an der pauschalen Identitätsmitteilung und die Bedenken bezüglich der Transpondernummer.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Referentenentwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Haltung und bei dem Zurschaustellen an wechselnden Orten basiert auf einer wissenschaftlich mangel- und fehlerhaften Begründung.“
Die Stellungnahme des Aktionsbündnisses „Tiere gehören zum Circus“ kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Tierschutz-Zirkusverordnung. Der Entwurf sieht vor, bestimmte wildlebende Tierarten wie Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären in reisenden Zirkusbetrieben zu verbieten. Die Stellungnahme argumentiert, dass die Tierhaltung im modernen traditionellen Zirkus tiergerecht und sicher sei und dass die wissenschaftlichen Grundlagen des Entwurfs veraltet und tendenziös seien. Besonders hervorgehoben werden die Kritik an der Verwendung veralteter Literatur, die Auswirkungen des Entwurfs auf die Zootierhaltung und den Artenschutz sowie die biologischen Falschangaben im Entwurf.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.12.2020
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt lehnt jede Form der Anbindehaltung ab: die Anbindehaltung – auch die sogenannte nicht-permanente, saisonale – ist schon jetzt tierschutzrechtswidrig und verstößt gegen § 2 TierSchG.“
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf in mehreren Bereichen. Besonders positiv hervorgehoben werden die Einführung eines Betäubungserfordernisses bei nicht-kurativen Eingriffen und die Schaffung des Amtes einer Bundestierschutzbeauftragten. Kritisch bewertet werden die Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern, die Videoüberwachung in Schlachthöfen und die Behandlung von nicht-kurativen Eingriffen. Die Stiftung fordert ein strikteres Verbot der Anbindehaltung ohne Ausnahmen, eine umfassendere Videoüberwachung auch in kleineren Schlachthöfen und die Abschaffung aller nicht-kurativen Eingriffe ohne Betäubung. Weiterhin wird die Notwendigkeit eines Qualhaltungsverbots betont, welches bisher im deutschen Recht fehlt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Wirtschaftsweise unserer kleinbäuerlichen Familienbetriebe ist Ihnen bekannt, deshalb ist es für uns absolut unverständlich, dass mit dem Referentenentwurf Ihres Hauses zum Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes genau die kleinen Familienbetriebe, die ihre Rinderhaltung in Kombinationshaltung mit Sommerweide betreiben, die Leidtragenden sind.“
Der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des neuen Tierschutzgesetzes, da es besonders die kleinbäuerlichen Familienbetriebe im Alpenraum benachteiligt. Diese Betriebe, die Rinder in Kombinationshaltung mit Sommerweide halten, würden durch die neuen Regelungen stark eingeschränkt und könnten gezwungen sein, ihre Bewirtschaftung aufzugeben. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit von Ausnahmen für kleinere Bestände, die Anerkennung der Kombinationshaltung als gleichwertige Haltungsform und die Forderung nach zusätzlichen Fördergeldern für Umbaumaßnahmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Betriebe pflegen mit Rindern auf Weideflächen, der extensiven Nutzung von Grünland auch an ungünstigen Standorten und den Almen einzigartige Ökosysteme.“
Die Andechser Molkerei Scheitz GmbH äußert sich zur Novelle des Tierschutzgesetzes und betont die Bedeutung der Öko-Kombinationshaltung, einer Praxis, die Weidewirtschaft und ökologische Landwirtschaft kombiniert. Diese Praxis ist besonders in Oberbayern und im Allgäu verbreitet und trägt zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der bäuerlichen Kultur bei. Die Molkerei fordert, dass bestimmte Ausnahmen im Gesetzentwurf beibehalten oder angepasst werden, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner Betriebe zu sichern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Streichung der Bindung der Ausnahme an den aktuellen Betriebsinhaber, die Festsetzung der Obergrenze für Milchkühe bei 40 statt 50 Tieren und die Zulassung begrenzter Ausnahmen von der Pflicht, Rindern im Anbindestall während der Winterzeit Auslauf zu gewähren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„AAP fordert zwei wesentliche Änderungen am Entwurf des Tierschutzgesetzes: die Aufnahme einer Positivliste für Heimtiere und ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen.“
Die Organisation Animal Advocacy and Protection (AAP) unterstützt die vorgeschlagene Novelle des Tierschutzgesetzes durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), fordert jedoch zwei wesentliche Änderungen: die Einführung einer Positivliste für Heimtiere und ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Eine Positivliste soll den privaten Besitz von geeigneten Heim- und Hobbytieren regeln, um artgerechte Pflege sicherzustellen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen wird gefordert, da diese Tiere nicht artgerecht gehalten werden können und häufig unter physischen und psychischen Traumata leiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante Tierschutzgesetznovellierung enthält einige Verbesserungen, geht aber an vielen Stellen wiederum nicht weit genug.“
Die Stellungnahme von Animal Equality Germany zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes hebt einige Verbesserungen hervor, kritisiert jedoch zahlreiche Schwachstellen. Zu den positiven Aspekten gehören das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, die geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen und der erweiterte Schutz für Hummer und Oktopoden. Besonders kritisiert werden die weiterhin erlaubten Tiertransporte in Drittländer, die langen Übergangsfristen und die ungenauen Definitionen von Begriffen im Gesetzesentwurf. Animal Equality fordert unter anderem ein generelles Verbot der Anbindehaltung, ein Verbot von Kuhtrainern und eine konsequente Umsetzung des Verbots von Amputationen bei Tieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der heutige Kenntnisstand zur Gewinnung und zum Einsatz von eCG erfordert ein Verbot im neuen Tierschutzgesetz.“
Die Animal Welfare Foundation (AWF) begrüßt die geplante Revision des Tierschutzgesetzes, kritisiert jedoch das Fehlen zentraler Themen wie den Einsatz von Fruchtbarkeitshormonen (eCG/PMSG) in der Sauenhaltung und die Qualzucht auf große Würfe. Die Stellungnahme hebt die grausamen Methoden zur Gewinnung von eCG in Südamerika und Island hervor, die zu erheblichen Leiden der Tiere führen. Es wird betont, dass eCG nicht notwendig ist und durch alternative Methoden ersetzt werden kann. Die AWF fordert ein Verbot der eCG-Gewinnung, des Imports und der Anwendung sowie die Ergänzung des Qualzuchtverbots um das Merkmal 'große Würfe'.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die AbL begrüßt Maßnahmen, die den Umbau der Tierhaltung voranbringen, hält es aber für entscheidend, dass Betriebe von diesem Verbot nicht betroffen werden, wenn sie ihren Tieren regelmäßig mehrmals in der Woche Auslauf bieten.“
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die AbL begrüßt den Umbau der Tierhaltung, betont jedoch die Notwendigkeit praxisgerechter Anpassungen und ausreichender Förderprogramme. Besonders hervorgehoben werden die Probleme der Anbindehaltung von Milchkühen, die wirtschaftliche Situation der Milchbetriebe und die Forderung nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die Umsetzung des Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verbotskriterien sind so breit und niedrig angesetzt, dass jegliche Tierzucht zukünftig faktisch unmöglich sein wird.“
Die Arbeitsgemeinschaft Border Collie Deutschland e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, insbesondere zur Neuformulierung des §11b, der die Definition von Qualzucht betrifft. Sie unterstützen zwar die Bekämpfung von Qualzuchten, kritisieren jedoch, dass die Definition von Qualzucht zu weit gefasst ist und dadurch auch gesunde Arbeitshunde wie Border Collies betreffen könnte. Besonders hervorgehoben werden die folgenden Aspekte: 1. Die Notwendigkeit von Leistungsprüfungen für die Zucht von Arbeitshunden. 2. Die Kritik an der breiten und unspezifischen Definition von Qualzucht, die auch geringfügige genetische Defekte umfasst. 3. Die negativen Auswirkungen eines Zuchtverbots auf die genetische Diversität und die Leistungsfähigkeit von Nutztieren und Arbeitshunden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die unterzeichnenden Verbände unterstützen nachdrücklich das Ziel des Gesetzesentwurfs, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes abgegeben. Sie betonen die Notwendigkeit einer vertieften Abstimmung mit relevanten Ministerien, insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Kritisch wird die mangelnde Lösung von Rechtsunsicherheiten im Entwurf, insbesondere im §17, betrachtet. Besorgnis besteht über den neuformulierten Absatz 2, der negative Auswirkungen auf die tierexperimentelle Forschung haben könnte. Es wird vorgeschlagen, die Problematik der nicht verwendbaren Tiere im §7 zu integrieren und den Begriff 'Tiere' im §4b durch 'Wirbeltiere, Cephalopoda und Dekapoden' zu ersetzen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Rechtsunsicherheiten und deren Auswirkungen auf die Forschung, 2) Die Notwendigkeit einer klaren Definition und Regelung für die Tötung nicht verwendbarer Versuchstiere, und 3) Die Anpassung der Begrifflichkeiten im Gesetz zur besseren Praxisanwendung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Positivlisten sehen wir äußert kritisch, da sie weder den gewünschten Zweck erfüllen noch unter den aktuellen Rahmenbedingungen kontrollier- und umsetzbar sind.“
Die Arbeitsgemeinschaft für Amphibien- und Reptilienkrankheiten (AGARK) der DGHT e.V. äußert sich zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Sie begrüßt die Verschärfung im Umgang mit Qualzuchten, fordert jedoch eine schnellere Umsetzung. Positivlisten werden kritisch gesehen, da sie hohe Bürokratiekosten verursachen und nicht den gewünschten Tierschutzeffekt erzielen. Wichtige Punkte sind die Übergangsfristen bei Qualzuchten, die Probleme bei der Umsetzung von Positivlisten und die Notwendigkeit einer Tierhalter-Fachkunde nach Schweizer Modell.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.02.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir anerkennen die Absicht der Bundesregierung, dem Tierschutz eine hohe Priorität beizumessen, allerdings sind wir der Ansicht, dass es sich allenfalls um partielle Verbesserungen handelt.“
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie begrüßt zwar die Bemühungen der Bundesregierung, den Tierschutz zu verbessern, kritisiert aber, dass die Änderungen nur partielle Verbesserungen darstellen. Besonders hervorgehoben werden die Missstände in der Anbindehaltung von Rindern, die Notwendigkeit einer umfassenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben und die Ablehnung von Ausnahmen beim Betäubungsgebot bei schmerzhaften Eingriffen wie Enthornen und Kastration. Die AGfaN fordert kürzere Übergangsfristen und höhere Kontrollfrequenzen, um den Tierschutz effektiv zu stärken.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.08.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern eine Streichung der Übergangsfrist und eine verpflichtende Abgabe der im Zirkusbetrieb verwendeten Wildtiere an Zoos, Tierparks, Wildparks und Auffangstationen.“
Die Stellungnahme des Arbeitskreises Tierschutz der SPD im Bezirk Hannover zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes umfasst allgemeine und spezielle Anmerkungen. Hauptpunkte umfassen das Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder, strengere Regelungen für Tierversuche, die Einführung einer Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren sowie die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen. Besonders ausführlich wird auf die Tierversuchsregelungen eingegangen, einschließlich der Forderung nach einer besseren Förderpraxis für tierversuchsfreie Forschung und einer umfassenderen Prüfung von Tierversuchsanträgen durch die Behörden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine zumindest vollumfänglich korrekte Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht ist zum einen vor dem Hintergrund des Staatsziels Tierschutz geboten und zum anderen, weil die Richtlinie bindend für alle Mitgliedsstaaten ist und nur mit der Beseitigung der Defizite und Verstöße u.a. auch für Behörden Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit geschaffen wird.“
Die Ärzte gegen Tierversuche e.V. äußern sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie fordern eine korrekte Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie, die Berücksichtigung des Staatsziels Tierschutz und die Einführung eines Ausstiegsplans aus Tierversuchen zugunsten tierversuchsfreier Technologien. Besonders betont werden die Themen der Prüfkompetenz der Behörden, die detaillierte Dokumentation von tierversuchsfreien Forschungsmethoden und die Notwendigkeit externer Sachverständigengutachten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung einer sogenannten Positivliste zur Reglementierung der Heimtierhaltung lehnen wir ab, da daraus keine nennenswerten positiven Effekte für den Tierschutz zu erwarten sind.“
Die Auffangstationen für Reptilien und Wildtiere lehnen die Einführung einer Positivliste zur Regelung der Heimtierhaltung ab. Sie argumentieren, dass solche Listen keine signifikanten positiven Effekte für den Tierschutz haben und sogar negative Folgen wie die Förderung des Schwarzmarktes und erhöhte Kosten für die Unterbringung beschlagnahmter Tiere nach sich ziehen könnten. Stattdessen schlagen sie vor, die Sachkunde der Tierhalter zu verbessern, beispielsweise durch die Einführung eines Heimtierführerscheins. Dies würde sicherstellen, dass nur sachkundige Personen Tiere halten dürfen, was dem Tierschutz insgesamt mehr zugutekommen würde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit absolutem Unverständnis haben wir den Referentenentwurf des BMEL zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Kenntnis genommen“
Der Berufsverband der Tierlehrer e.V. äußert sich mit absolutem Unverständnis über den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Entwurf fordert ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und bei selbstständigen Tierlehrern. Der Verband kritisiert, dass keine Experten befragt wurden und verweist auf wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Wildtiere in Zirkussen nicht per se leiden. Besonders hervorgehoben werden die Themen: die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Tierhaltung in Zirkussen, die Auswirkungen des Verbots auf die Berufsfreiheit und die kulturelle Bedeutung des Zirkus als UNESCO-Kulturgut.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Klarstellung im Tierschutzgesetz selbst, dass sich § 11b auf individuelle Wirbeltiere und nicht auf bestimmte Rassen bezieht ist daher der wichtigste Punkt unserer Stellungnahme“
Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) äußert sich zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie betonen die Bedeutung des Tierschutzes in der Rassegeflügelzucht und fordern die Aufnahme der Lochung der Zwischenzehenhaut als Kennzeichnungsform in das Gesetz. Der BDRG hebt die Notwendigkeit der Ausstellungen zur Erhaltungszucht hervor und spricht sich gegen ein generelles Verbot von Rassen aus. Sie kritisieren auch die unklare Definition von Online-Plattformen und die möglichen negativen Auswirkungen auf die Züchtergemeinschaft.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt, den Schutz sowohl bei Haustieren also auch bei Nutztieren zu verbessern. Gleichzeitig ist er in einigen Punkten deutlich zu unambitioniert.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, erkennt jedoch erhebliche Schwächen. Der Entwurf enthält wichtige Fortschritte wie das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und die Definition der Qualzucht, aber auch viele Ausnahmen, die die Wirksamkeit einschränken. Besonders kritisiert wird das Fehlen eines Verbots von Lebendtierexporten in Drittstaaten, die fortgesetzte Erlaubnis des Kupierens und die unzureichende Regelung der Anbindehaltung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Möglichkeit zur Kombinationshaltung muss auf gesetzlicher Ebene dauerhaft abgesichert werden und nicht durch Verordnungsrecht wieder ausgehebelt werden können.“
Die Stellungnahme des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes betont die Notwendigkeit, die ausschließliche Anbindehaltung von Nutztieren zu beenden. Es wird jedoch gefordert, die Regelungen zur Kombinationshaltung mit dem EU-Bio-Recht in Einklang zu bringen und die Übergangsfristen zu verlängern. Besonders hervorgehoben werden die Anpassungen zur Kombinationshaltung, das Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Lämmern und die Kennzeichnungspflicht von verendeten oder getöteten Schweinen. Die Stellungnahme fordert zudem Klarstellungen und Anpassungen in verschiedenen Bereichen des Gesetzes.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf führt in vielen Bereichen nicht zu einer Rechtssicherheit und bedarf somit weiterer Überarbeitung und Konkretisierung.“
Die Stellungnahme des Bundes Verbandes Vieh und Fleisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes zeigt eine grundsätzlich positive Haltung gegenüber der Verbesserung des Tierschutzes. Allerdings wird betont, dass der aktuelle Entwurf in vielen Bereichen keine Rechtssicherheit bietet und weitere Überarbeitung erfordert. Besonders hervorgehoben werden die Themen Videoüberwachung in Schlachthöfen, die Enthornung von Kälbern und die Schaffung einer Bundesbeauftragten für Tierschutz. Die Videoüberwachung sollte für alle Betriebe verbindlich sein, wobei Datenschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Beim Enthornen von Kälbern wird die Notwendigkeit von Betäubungs- und Schmerzmitteln betont, um die Belastung der Tiere zu reduzieren. Die Schaffung einer Bundesbeauftragten für Tierschutz wirft Fragen zur Finanzierung und zur Koexistenz mit bestehenden Institutionen auf.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend ermöglicht es dieses System bei der hohen Anzahl an tierhaltenden Betrieben und der zu niedrigen Kontrolldichte die Defizite oder Abstürze in manchen Tierhaltungen zeitnah zu erkennen und schneller als bisher Abhilfemaßnahmen einzuleiten“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit hervor, wirtschaftliche Interessen nicht als ausreichenden Grund zur Beeinträchtigung des Tierwohls zu betrachten. Es wird die Einführung von Videokameras in Schlachthöfen befürwortet, um Tierschutzverstöße zu dokumentieren und zu verhindern. Weiterhin wird die Einführung eines Verbotes von Qualzuchten und die Abgabe lebender Kopffüßer und Zehnfußkrebse an Endverbraucher als positiv bewertet. Der BAG fordert zudem eine umfangreiche Erfassung von Tiergesundheitsdaten zur Verbesserung der Tierhaltung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 27.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Menschen brauchen Tiere, Tiere brauchen Menschen.“
Die Bundestierärztekammer äußert sich kritisch zu einem Gesetzentwurf, der die private Haltung fast aller nicht domestizierten Tierarten durch sogenannte Positivlisten verbieten möchte. Sie argumentiert, dass die Haltung von Tieren für viele Menschen wichtig ist und dass ein Verbot die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken würde. Zudem wird betont, dass die Erstellung und Durchsetzung solcher Positivlisten sehr aufwendig wäre und andere wichtige Tierschutzprojekte blockieren könnte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Verbot einen Schwarzmarkt fördern und die Tiere einem erhöhten Tierschutzrisiko aussetzen würde. Schließlich wird angeführt, dass es keine wissenschaftlichen Belege für eine erhöhte Krankheitsübertragung durch nicht domestizierte Heimtiere gibt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.03.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, die aktuell gültigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu überarbeiten.“
Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, kritisiert jedoch die kurze Kommentierungsfrist. Die BTK lobt die Einführung von Maßnahmen wie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die Videoüberwachung in Schlachtbetrieben und die Konkretisierung des Qualzuchtparagrafen. Kritik gibt es an der geplanten Umsetzung über nachgeordnete Verordnungen, die zu Verzögerungen führen könnten. Die BTK fordert außerdem die Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank und die Schaffung eines unkomplizierten Systems zur Zertifizierung von Lehrgangsanbietern. Besonders hervorgehoben werden die Videoüberwachung in Schlachtbetrieben, die Konkretisierung des Qualzuchtparagrafen und die Forderung nach einer Tiergesundheitsdatenbank.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen den Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, in dem auch einige unserer Vorschläge aufgegriffen worden sind, jedoch stellen wir nach Durchsicht des Entwurfes fest, dass nach unserer Einschätzung mehrere Formulierungsvorschläge leider nicht die geforderte Konkretisierung enthalten.“
Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) äußert sich zustimmend zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, betont jedoch die Notwendigkeit von Klarstellungen und spezifischen Regelungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren, die rechtliche Gleichstellung von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen mit Wirbeltieren, und die komplexen Regelungen zu Qualzuchten. Der BNA sieht die Notwendigkeit einer klaren und wissenschaftlich fundierten Gesetzgebung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In Summe führen die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls, wie auch in den Ausführungen zum Erfüllungsaufwand deutlich wird, zu erheblichen Mehr-Belastungen, vor allem für landwirtschaftliche Betriebe, die durch den Sektor allein unter den jetzigen Rahmenbedingungen und Kostenstrukturen nicht aufgefangen werden können.“
Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband begrüßt die Maßnahmen zur Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz sowie die Anpassung bestehender Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse. Besonders hervorgehoben werden die Zucht und Haltung von Nutztieren und Heimtieren, der illegale Handel mit Heimtieren und die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe bei Nutztieren. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die Maßnahmen zu erheblichen Mehr-Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe führen und fordert flankierende Entlastungen und gezielte Fördermaßnahmen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Leider ist gut gemeint aber nicht immer auch gut gemacht.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes betont die Notwendigkeit von Verbesserungen im Tierschutz, kritisiert jedoch mehrere Aspekte des Entwurfs. Der bpt hebt hervor, dass einige Vorschläge dem Tierschutz zuwiderlaufen oder nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzes fallen. Besonders ausführlich thematisiert werden die unzureichende Berücksichtigung tierartspezifischer Regelungen, die Überforderung der amtlichen Veterinärüberwachung durch die Vielzahl der Verbote und die Notwendigkeit einer zentral abfragbaren Datenbank zur Identifikation von Tierhaltenden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt, dass aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis genutzt werden sollen, um bestehende Regelungslücken beim Tierschutz zu schließen.“
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband betont die Bedeutung der Berücksichtigung zukünftiger EU-Verordnungen und äußert Bedenken bezüglich der fehlenden Zustimmungspflicht des Bundesrats. Besonders hervorgehoben werden die Themen Anbindehaltung, Videoüberwachung an Schlachthöfen und nicht-kurative Eingriffe am Tier. Der BRS spricht sich gegen ein Verbot der Anbindehaltung aus, unterstützt die Videoüberwachung in Schlachthöfen unter bestimmten Bedingungen und befürwortet den Einsatz von Betäubungsmitteln bei nicht-kurativen Eingriffen, weist jedoch auf die Belastung der Tierärzte hin.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine ernsthafte Bekämpfung gravierender, systematischer, institutionalisierter und strafbarer Verletzungen des Tierschutzrechts, der organisierten Agrarkriminalität, findet nicht statt. Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen.“
Die Stellungnahme kritisiert die aktuellen Defizite im deutschen Tierschutzrecht und fordert umfassende Reformen. Besonders betont werden die mangelnde Verfolgung von Tierschutzverstößen, die Notwendigkeit einer besseren Überwachung von Schlachthöfen und die Einführung strengerer Regelungen zur Anbindehaltung von Tieren. Es wird hervorgehoben, dass die geplante Gesetzesnovelle eine der umfangreichsten Änderungen des Tierschutzrechts in Deutschland seit Jahrzehnten darstellt, jedoch wichtige Aspekte wie Tierversuche nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Für uns ist es außerordentlich wichtig, dass den Höfen nicht ihre Existenzgrundlage genommen wird und das charakteristische Bild der Kulturlandschaft hier im Oberallgäu erhalten bleibt. Jeder Hof zählt“
Die Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Ober- und Westallgäu äußern sich zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Sie heben die Bedeutung der Kombinationshaltung (Weidewirtschaft kombiniert mit Anbindehaltung) hervor, die in ihrer Region weit verbreitet ist. Diese Form der Haltung ist wichtig für den Erhalt der Kulturlandschaft und der bäuerlichen Kultur und unterstützt den Tourismus. Die Stellungnahme fordert unter anderem die Streichung der Bindung der Ausnahme für die Kombinationshaltung an den aktuellen Betriebsinhaber, eine Begrenzung der Tierzahl auf 40 Milchkühe und pragmatische Ausnahmen bei der Pflicht zum Auslauf im Winter. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Kombinationshaltung für kleine Betriebe, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Milchviehhaltung und die Notwendigkeit von Ausnahmen im Tierschutzgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die fehlende Konkretisierung des vernünftigen Grundes sorgt bereits nach geltender Rechtslage für eine rechtsunsichere Lage im Umgang mit Versuchstieren, die für ein Versuchsvorhaben gezüchtet wurden, dann aber keine Verwendung finden.“
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die Charité begrüßt das Ziel, den Tierschutz zu stärken, betont jedoch die Notwendigkeit, weiterhin rechtssicher tierexperimentell arbeiten zu können. Besonders kritisch sieht die Charité die fehlende Konkretisierung des 'vernünftigen Grundes' im Tierschutzgesetz, die zu Rechtsunsicherheit führt, und die hohen Strafen und Bußgelder, die über Verhältnismäßigkeit hinausgehen. Weitere Bedenken betreffen die Generalisierung des Tötungsbezugs auf alle Tiere und die fehlende Berücksichtigung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Ausbildung am Tier.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen den politischen Willen dieser Initiative, hier strengere Vorschriften und Regelungen zu erlassen und teilen den Sinn, Tierwohl zu sichern.“
Der Circus Krone begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Circus betont die Wichtigkeit hoher Tierschutzstandards und unterstützt strengere Vorschriften zur Sicherstellung des Tierwohls. Besonders hervorgehoben werden die regelmäßigen Kontrollen durch Veterinärämter, die wissenschaftliche Begleitung der Tierhaltung und die Forderung nach spezifischen Kriterien für das Halten und Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir sind daher selbstverständlich auch offen für weitere Gespräche, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den Tierschutz, als auch die Interessen und Möglichkeiten aller Beteiligten angemessen berücksichtigen, um das gemeinsame Ziel des Tierwohls zu erreichen.“
Die Stellungnahme von Deine Tierwelt GmbH zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes betont die Bedeutung des Tierschutzes und begrüßt die Überarbeitung des Gesetzes. Es werden jedoch Bedenken hinsichtlich der Verifizierbarkeit von Anbietern auf Online-Plattformen und der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht geäußert. Die Stellungnahme fordert eine verpflichtende Verifizierung von Nutzern, die Hunde und Katzen online anbieten, sowie eine umfassendere Definition von 'Online-Plattformen', die auch soziale Medien und eigene Webseiten einschließt. Zudem wird eine klare Richtlinie bezüglich der Gesundheitsuntersuchungen und der Qualzuchtmerkmale gefordert. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Verifizierungspflicht, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie die Definition von Qualzuchtmerkmalen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt und unterstützt ein Tierschutzgesetz, das sich für den Schutz der Tiere stark macht und klare Rahmenbedingungen vorgibt. Sie sieht allerdings durch den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – insbesondere durch die Verschärfung des § 17 – die notwendige Rechtssicherheit für die Forscher*innen zusätzlich beeinträchtigt.“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betont die Unverzichtbarkeit von Tierversuchen in der lebenswissenschaftlichen Forschung für den medizinischen Fortschritt, trotz der Fortschritte bei tierfreien Alternativmethoden (new approach methods, NAMs). Die DFG unterstützt grundsätzlich den Tierschutz, sieht jedoch die Verschärfung des § 17 als problematisch an, da sie die Rechtssicherheit für Forscher*innen beeinträchtigt. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: die Erweiterung des Straftatbestands des Tötens ohne vernünftigen Grund, die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Zucht und Tötung von Versuchstieren und die Problematik der Zurschaustellung von Tieren in der Forschung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R002059 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt und unterstützt ein Tierschutzgesetz, das sich für den Schutz der Tiere stark macht und klare Rahmenbedingungen vorgibt. Sie sieht allerdings durch den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – insbesondere durch die Verschärfung des § 17 – die notwendige Rechtssicherheit für die Forscher*innen zusätzlich beeinträchtigt.“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) äußert ihre Bedenken zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die DFG betont die Notwendigkeit von Tierversuchen in der lebenswissenschaftlichen Forschung und kritisiert die Verschärfung des § 17, die die Rechtsunsicherheit für Forscher*innen erhöht. Besonders hervorgehoben werden die Einführung eines Qualifikationstatbestands im § 17, die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für die Tötung überzähliger Versuchstiere und die Auswirkungen auf die Zurschaustellung von Tieren in der Forschung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R002059 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Um diesen für die Forschung nicht akzeptablen Einschränkungen zu begegnen, schließen wir uns den konstruktiven Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft an.“
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE), die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und das Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD) äußern erhebliche Bedenken gegenüber dem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie betonen die Notwendigkeit von Tierexperimenten für die biomedizinische Forschung, insbesondere bei hormonellen Erkrankungen und Diabetes mellitus, da tierversuchsfreie Methoden systemische Effekte nicht ausreichend abbilden können. Besonders hervorgehoben werden die Erhöhung des Strafrahmens bei unklarer Definition des vernünftigen Grundes für das Töten überzähliger Tiere, die pauschale Einschränkung von 'Qualzuchten' ohne wissenschaftlich evidenzbasierte Definition und die mögliche Einschränkung der Forschungs- und Lehrfreiheit durch das Verbot der Zurschaustellung bestimmter Tiere. Die Organisationen fordern klare rechtliche Rahmenbedingungen, um die Forschungssicherheit zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Auch uns ist es ein Anliegen mit dieser Stellungnahme zu betonen, dass es den Mitgliedern unserer Fachgesellschaften nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Deutsche Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie (DGPT) e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Besonders problematisch sieht die DGPT die Neufassung des §17, der hohe Strafen für die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund vorsieht. Die Formulierung 'vernünftiger Grund' wird als unbestimmt kritisiert, was zu Unsicherheiten und einem erhöhten Berufsrisiko für Wissenschaftler führen kann. Zudem könnte das Gesetz die Zucht genetisch veränderter Tiere in Deutschland erschweren und ins Ausland verlagern, was einen Wettbewerbsnachteil für den Wissenschaftsstandort Deutschland bedeuten würde. Die DGPT unterstützt zudem die Stellungnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde GV-SOLAS und der Initiative '3R-Forschung.de'.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Ergebnis erkennen wir daher keine Erforderlichkeit einer über den bereits bestehenden umfassenden Regelungskanon hinausreichenden Normsetzung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf abgegeben, in der sie sich gegen Positivlisten für Heimtiere und ein pauschales Verbot des Imports von Wildfängen ausspricht. Stattdessen fordert sie eine bundeseinheitliche Regelung für einen Sachkundenachweis für Tierhalter, Vorbehaltslisten für gefährliche Arten und eine stärkere Nutzung internationaler Abkommen wie CITES. Besonders betont wurden die Regelungen für Tierbörsen, die Problematik von Positivlisten und die Differenzierung beim Import von Wildfängen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie unterstützt inhaltlich die bereits bei Ihnen eingegangenen Stellungnahmen der MHH, DFG und InfectNet.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Besonders betont wird, dass Tierversuche in der lebenswissenschaftlichen Forschung unverzichtbar sind und rechtssichere Rahmenbedingungen notwendig bleiben müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im biomedizinischen Bereich zu erhalten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen und hohen Kosten durch die geplanten Regelungen des §17, die Einstufung von Verstößen im Bereich Tierversuche als Ordnungswidrigkeiten im §18, und die Erweiterung der Verordnungsermächtigung zur Tötung von Tieren im §4b Nr.1, die als ungerechtfertigt und zu unbestimmt kritisiert wird.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Unserer Ansicht nach markiert dieser Gesetzentwurf einen gravierenden Einschnitt in die Forschungslandschaft Deutschlands mit nachteiligen Folgen für den medizinischen Fortschritt und den evidenzbasierten Tierschutz in der Forschung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt die Stärkung des Tierschutzes, sieht jedoch den Gesetzentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes als äußerst kritisch. Die DGK befürchtet, dass die Regelungen die biomedizinische Forschung erheblich beeinträchtigen könnten. Besonders problematisch sehen sie die Erhöhung von Strafen und Bußgeldern, die unklare Definition von Tötungsgründen und die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen. Diese Maßnahmen könnten die Forschung behindern und die Entwicklung neuer Therapien in Deutschland einschränken.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In dem Referentenentwurf zu der Revision des Tierschutzgesetzes sehen wir eine große Gefahr für den Forschungsstandort Deutschland.“
Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) äußert erhebliche Bedenken bezüglich der geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf die tierexperimentelle Forschung. Sie betonen die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für medizinische Fortschritte und warnen vor negativen Folgen für den Forschungsstandort Deutschland. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit von Tierexperimenten für medizinische Fortschritte, 2) Die Forderung nach klareren Regelungen für Tierversuche, die sowohl Forschern als auch Überwachungsbehörden rechtliche Sicherheit bieten, 3) Die Bedeutung der nuklearmedizinischen Forschung für die Behandlung schwerer Krankheiten wie Krebs.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGTI möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie unterstützt die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) und betont die Notwendigkeit von Tierversuchen für den medizinischen Fortschritt, während sie gleichzeitig auf die zunehmende Entwicklung von Alternativmethoden verweist. Die DGTI kritisiert insbesondere die geplante Verschärfung des § 17, die zusätzliche Rechtsunsicherheit für Forscher und Institutionen schaffen könnte. Sie schlägt konkrete Änderungen vor, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Forschung in Deutschland konkurrenzfähig zu halten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GV-SOLAS möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Deutsche Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betont die Notwendigkeit von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung und kritisiert die geplanten Verschärfungen, insbesondere im § 17, die zusätzliche Rechtsunsicherheiten für Forschergruppen schaffen könnten. Besonders hervorgehoben werden die Problematik der unklaren Definition des 'vernünftigen Grundes' zum Töten von Tieren, die Auswirkungen auf die Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie die vorgeschlagene Erweiterung der Regelungen zur Tötung von Tieren im § 4b Nr. 1.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GV-SOLAS begrüßt und unterstützt daher ein Tierschutzgesetz, das sich auch für den Schutz der Versuchstiere einsetzt und dabei klare rechtliche Rahmenbedingungen schafft.“
Die Deutsche Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie betont die Wichtigkeit von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung, weist jedoch auf die durch die geplante Gesetzesänderung entstehende Rechtsunsicherheit hin. Besonders die Verschärfung des § 17, die die Bedingungen für das Töten von Tieren ohne klaren 'vernünftigen Grund' verschärft, wird als problematisch angesehen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Forschung in Deutschland haben, da Forscher und Leitungspersonen von Versuchstierhaltungen strafrechtliche Konsequenzen fürchten könnten. Die GV-SOLAS schlägt verschiedene Anpassungen vor, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Forschung nicht zu behindern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGZ möchte betonen, dass es nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland“
Die Deutsche Gesellschaft für Zellbiologie (DGZ) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handelsverbots-Gesetzes. Der Entwurf betrifft insbesondere die landwirtschaftliche Tierhaltung, hat aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Grundlagen- und medizinische Forschung, die auf Tierversuche angewiesen ist. Die DGZ betont die Bedeutung von Tierversuchen für den wissenschaftlichen Fortschritt und kritisiert die Verschärfung des § 17, die zu erhöhter Rechtsunsicherheit und möglichen Strafverfolgungen für Forscher führen könnte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Tierversuche für die biomedizinische Forschung, die Kritik an der Verschärfung des § 17 und die Forderung nach klaren rechtlichen Vorgaben für die Tötung von nicht verwendbaren Versuchstieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Inhalte des vorliegenden Ref-E TierSchG enthalten wichtige und dringend notwendige Schritte, um den Tierschutz besser verwirklichen zu können und zur Erfüllung der gesetzgeberischen Pflicht aus Art. 20a GG beizutragen.“
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die Stellungnahme betont, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen unzureichend sind und nicht die notwendigen Verbesserungen im Tierschutz bringen. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern, die mangelnde Umsetzung des Qualzuchtverbots und die unzureichenden Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren auf Grünflächen. Die DJGT fordert umfassendere und klarere Regelungen, um den Tierschutz effektiv zu verbessern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der o.g. Gesetzentwurf stellt einen bis dato nicht gekannten Einschnitt in die Forschungslandschaft Deutschlands dar, der sowohl den medizinischen Fortschritt als auch den evidenzbasierten Tierschutz in der Forschung betrifft und Deutschland in beiden Bereichen unverhältnismäßig benachteiligen und isolieren würde.“
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) äußert sich kritisch zu dem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die DKG befürchtet, dass die geplanten Änderungen die Durchführung von Tierversuchen in der Krebsforschung erheblich einschränken und somit den medizinischen Fortschritt behindern könnten. Besonders hervorgehoben werden die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Entwicklung neuer Krebstherapien, die Verzögerung bei der Zulassung neuer Arzneimittel und die Abwanderung talentierter Wissenschaftler aus Deutschland.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir sehen erhebliche Gefahren für die Fortführung einer patientenorientierten Forschung gegen erblindende Augenerkrankungen wie Glaukome und Makuladegeneration, die große Teile der Bevölkerung bedrohen“
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes. Sie begrüßt zwar die Absicht, den Tierschutz zu erhöhen, sieht aber erhebliche Gefahren für die biomedizinische Forschung im Bereich der Augenheilkunde. Besonders betont wird die Bedrohung für die Forschung gegen erblindende Augenerkrankungen wie Glaukome und Makuladegeneration. Die DOG kritisiert, dass die geplanten Änderungen in den §§17 und 18 des Tierschutzgesetzes zu rechtlichen Unsicherheiten und hohen Risiken für Forschende führen würden, was letztlich die Forschung in Deutschland stark einschränken könnte. Die Stellungnahme hebt drei Hauptaspekte hervor: die Auswirkungen der Regelungen auf die Tötung von Versuchstieren, die erhöhten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Bereich Tierversuche und die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Definition der Verhaltenspflichten im Tierschutzgesetz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GV-SOLAS möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Deutsche Physiologische Gesellschaft (DPG) unterstützt die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Tierversuche weiterhin notwendig sind, um biomedizinische Forschung voranzutreiben, und dass der Gesetzentwurf durch die Verschärfung des § 17 zusätzliche Rechtsunsicherheiten für Forscher und Versuchstierhaltungen schafft. Besonders betont werden die Probleme durch den unbestimmten Rechtsbegriff des 'vernünftigen Grundes', die Auswirkungen auf die Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen das Ziel den Tierschutz zu stärken, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert ist.“
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Die FN unterstützt das Ziel, den Tierschutz zu stärken, sieht jedoch Klärungsbedarf bei bestimmten Formulierungen. Insbesondere wird die uneindeutige Formulierung des Anbindeverbots von Tieren kritisiert, da es Missverständnisse bezüglich der kurzfristigen Anbindung von Pferden geben könnte. Zudem fordert die FN eine Ergänzung des § 11 b, um Widersprüche zwischen EU- und Bundesrecht zu vermeiden. Die FN begrüßt die Forderung nach mehr Transparenz beim Online-Handel mit Tieren, bittet jedoch um Ausnahmen für junge Fohlen. Weitere Themen sind die Mähvorschriften für Grünflächen und die Bestellung eines Bundesbeauftragten für Tierschutz.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 27.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein in diesem Sinne ambitioniertes Tierschutzgesetz würde zwar einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Tierleid leisten. Für grundlegende Veränderungen bedarf es jedoch der Überarbeitung weiterer Regelwerke.“
Die Deutsche Tier-Lobby e.V. begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Positiv hervorgehoben werden das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, der Betäubungszwang vor der Tötung auch für Kopffüßer und Zehnfußkrebse, die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen, die Betäubungspflicht bei Kastration und Enthornung von Kälbern, die dauerhafte Verankerung des Amtes eines Bundestierschutzbeauftragten und die Erhöhung des Strafrahmens bei Tierschutzverstößen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Forderung nach einem expliziten Ausschluss wirtschaftlicher Interessen als Grund für die Zufügung von Schmerzen, 2. Die Ablehnung jeglicher Form der längeren Fixierung von Rindern, und 3. Die Forderung nach effektiven Brandschutzregelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Probleme in der Tierhaltung entstehen vorwiegend durch unzureichende Sachkunde der Halter und/oder durch einen nicht ausreichenden Vollzug.“
Die Deutsche Tierpark-Gesellschaft (DTG) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betonen, dass das bestehende Tierschutzgesetz im Wesentlichen ausreichend ist, jedoch Optimierungen notwendig sind. Besonders hervorgehoben werden die Ablehnung pauschaler Tierhaltungsverbote, die Forderung nach differenzierten Regelungen für zoologische Einrichtungen und die Wichtigkeit des Populationsmanagements. Die DTG kritisiert auch die Einführung von Positivlisten und Importverboten für Wildfänge und fordert, dass Tierschutz und Artenschutz gleichwertige Staatsziele bleiben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich ist der umfassende Vorschlag zu begrüßen, es bedarf allerdings an einigen Stellen dringender Nachbesserungen.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Es wird gefordert, dass Transportmittel so gestaltet werden, dass sie den Tieren keinen Schmerz, Leiden oder Schaden zufügen und dass Kontrollen erleichtert werden. Ein Importverbot für Tiere, an denen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Deutschland verboten sind, wird ebenfalls vorgeschlagen. Außerdem wird eine effektive und stressfreie Betäubung bei der Tötung von Tieren gefordert, einschließlich eines Verbots bestimmter Betäubungsmethoden. Die DUH fordert auch eine Videoüberwachung in Schlachthöfen und eine Anpassung der Tierhaltungssysteme an die arteigenen Bedürfnisse der Tiere. Besonders hervorgehoben wurden die Punkte: artgerechter Transport der Tiere, Verbot bestimmter Betäubungsmethoden und Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend zeigt sich, dass nach Ansicht der Autoren, beruhend auf den Ergebnissen der EXOPET-I- und -II-Studie, sowie anhand aktueller Recherchen, dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Haltung und des Handels mit (kleinen) Säugetieren in Deutschland besteht“
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes abgegeben. Die DVG hebt den dringenden Handlungsbedarf für den Handel und die Haltung von (exotischen) Säugetieren hervor und schlägt mehrere Maßnahmen vor. Zentrale Punkte sind die Verbesserung der Sachkunde von Tierhaltern und Händlern, die Regulierung des Internethandels mit Tieren, und die Einführung einer Heimtierverordnung (HeimtierVO) mit klaren Vorgaben zur Haltung von Heimtieren. Besonders hervorgehoben wurden die defizitäre Sachkunde der Tierhalter, die Notwendigkeit einer zentralen Datenbank für meldepflichtige Tiere und die Etablierung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für alle Tierhalter.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung und die Richtung der vorgeschlagenen Änderungen, da sie einen bedeutenden Fortschritt in der Tierschutzgesetzgebung darstellen und das Potential haben, maßgebliche Verbesserungen im Leben vieler Tiere herbeizuführen.“
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, sieht jedoch Verbesserungspotenzial in spezifischen Bereichen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit klarer Begriffsbestimmungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit, die Streichung des Begriffs 'vermeidbare' in § 2 zur Erhöhung der Verantwortlichkeit der Tierhalter und die Einführung eines Sachkundenachweises für Tierhalter. Die DVG betont die Bedeutung präziser Definitionen und praxisorientierter Regelungen, um den Tierschutz effektiv zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die von uns als vorrangig und unverzüglich zu ergreifenden Maßnahmen beruhen vorwiegend auf rechtlich bindenden Vorgaben zur Sicherstellung der Sachkunde der verantwortlichen Halter/Händler, sowie Regelungen bezüglich des Erwerbs von (kleinen) Säugetieren und liegen in der Verantwortung des Bundes.“
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes abgegeben. Die DVG begrüßt prinzipiell die Änderungen, hebt jedoch hervor, dass in bestimmten Bereichen Anpassungen notwendig sind. Besonders betont wird das Verbot der Anbindehaltung von Tieren, wobei Ausnahmen für bestimmte Situationen wie tierärztliche Indikationen oder die Vorbereitung auf Schauen und Auktionen vorgeschlagen werden. Zudem wird das vollständige Amputationsverbot des Lämmerschwanzes diskutiert, wobei auf mögliche gesundheitliche Probleme und die Notwendigkeit einer Übergangsregelung hingewiesen wird. Ein weiterer ausführlich behandelter Punkt ist die Verbesserung der Kontrolle von Tierbörsen und die Festlegung von Kriterien zur Haltung bestimmter Tierarten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es ist zu befürchten, dass die besten Köpfe entweder persönlich aus Deutschland abwandern oder ihre Tierforschung weiter ins Ausland verlegen und Deutschland seine Spitzenposition einbüßen wird“
Die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) äußern sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung, insbesondere die Translation, also den Transfer von Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen. Die DZG betonen die Unverzichtbarkeit von Tierversuchen für ihre Forschung und warnen vor einer Abwanderung von Wissenschaftlern ins Ausland sowie einem Verlust der Spitzenposition Deutschlands in der biomedizinischen Forschung. Sie schließen sich den konstruktiven Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an und fordern eine Überarbeitung des Entwurfs, um die Gesundheitsforschung in Deutschland zu unterstützen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Erweiterung der Kategorie Wirbeltiere um Kopffüßer und Zehnfußkrebse wird mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet, die eine Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit analog zu Wirbeltieren belegen sollen. Hierzu fehlen jedoch nachvollziehbare Quellenangaben, so dass diese Bewertung für uns nicht nachvollziehbar ist.“
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Besonders problematisch sieht der Verband die Erweiterung der Kategorie Wirbeltiere um Kopffüßer und Zehnfußkrebse, da hierfür nachvollziehbare wissenschaftliche Belege fehlen. Zudem wird die Notwendigkeit eines spezifischen Sachkundenachweises für die Tötung dieser Tiere als hinderlich für die Bekämpfung invasiver Arten angesehen. Der Verband kritisiert auch die geplante Änderung, dass künftig der Versuch einer Misshandlung oder Tötung eines Tieres strafbar sein soll, da dies rechtlich unklare Fälle und Denunziantentum fördern könnte. Abschließend fordert der Verband eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitsdefinition für den geplanten Bundesbeauftragten für Tierschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband unterstützt zwar grundsätzlich Bemühungen zur Verbesserung des Tierschutzes, lehnt jedoch die im Entwurf vorgesehenen weitreichenden gesetzlichen Veränderungen ab, da sie praxistaugliche Lösungen vermissen lassen und die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt gefährden. Besonders ausführlich thematisiert werden die Anbindehaltung von Tieren, die Kosten und der bürokratische Aufwand für Landwirte und Bürger sowie die Problematik des Schwanzkupierens bei Schweinen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die falknerische Haltung ist aus ethologischer und tierschutzethischer Sicht eine wildtiergerechte Haltung, wenn gleichzeitig regelmäßiger Freiflug stattfindet.“
Der Deutsche Falkenorden (DFO) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die falknerische Haltung von Greifvögeln und Falken vom generellen Verbot der Anbindehaltung auszunehmen, da diese Haltung tierschutzgerecht ist und zur Vorbereitung auf den Freiflug dient. Weiterhin wird die Verfassungsgemäßheit des Entwurfs infrage gestellt und auf die UNESCO-Anerkennung der Falknerei als Immaterielles Kulturerbe hingewiesen. Der DFO fordert außerdem eine Ausnahme für das Töten von Küken zu Fütterungszwecken und lehnt die Einführung einer Positivliste für Heimtiere ab, da diese keinen zusätzlichen Tierschutz bewirkt, sondern nur bürokratischen Aufwand erhöht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: VR 3830 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten darum, mit ausreichend Zeit, weitere Aspekte der vorgesehenen Gesetzesänderung fachlich untersuchen und kommentieren zu können, um mit Sachinformationen dazu beizutragen, dass der Tierschutz in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern die angemessene Bedeutung und Einordnung erhalten kann.“
Der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband kritisiert die mangelnde Beteiligungsmöglichkeit und betont, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen nicht ausreichend begründet sind. Besonders hervorgehoben werden die fehlenden Belege für die Notwendigkeit der Änderungen, die unvollständige Folgeschätzung und die problematische Terminologie. Der DFV fordert eine differenzierte Betrachtung und ausreichende Zeit für eine ausführliche Prüfung der Gesetzesänderungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DFV begrüßt daher ausdrücklich die in § 4 Abs. 2 S. 1 TierSchG-E enthaltene Ausnahme solcher Schlachtunternehmen von der Pflicht nach § 4d Abs. 1 S. 1 TierSchG-E, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen.“
Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) äußert sich zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband betont die Bedeutung der handwerklichen Schlachtung für regionale Kreisläufe und warnt vor den negativen Auswirkungen zusätzlicher bürokratischer Auflagen. Besonders hervorgehoben werden die finanzielle und organisatorische Belastung durch die Pflicht zur Videoüberwachung, die Notwendigkeit einer Konkretisierung der Ermächtiungsgrundlage für behördliche Anordnungen und die Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der technischen Umsetzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Hochschulverband sieht die Gefahr, dass die Zucht von Versuchstieren indirekt massiv eingeschränkt würde, wenn letztlich im Vorfeld nicht klar sein kann, ob diese auch in einem genehmigten Tierversuchsverfahren eingesetzt werden.“
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, den Tierschutz zu stärken, erkennt jedoch potenzielle Konflikte mit der Forschungsfreiheit. Der DHV äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen der §§ 17 und 18 des Tierschutzgesetzes, die zu rechtlichen Unsicherheiten und möglichen Einschränkungen in der Zucht von Versuchstieren führen könnten. Besonders hervorgehoben werden die unklaren Formulierungen im Gesetz, die Erhöhung der Bußgelder und die potenziellen finanziellen Mehrkosten für Bund und Länder.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein solcher zusätzlicher Sachkundenachweis im Bereich der Gastronomie von Mitarbeitenden in der Küche zu fordern, bedeutet unnötige Bürokratie, Prüfungsaufwand und Kosten.“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Änderungen im Tierschutzgesetz und im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz vorsieht. Insbesondere wird die Einführung eines Sachkundenachweises für gastronomische Mitarbeitende, die Hummer, Krabben oder Flusskrebse zubereiten, abgelehnt. DEHOGA argumentiert, dass dies unnötige Bürokratie und Kosten verursachen würde, da die tierschutzkonforme Tötung von Krebstieren bereits in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt ist und ausgebildete Köche über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Der Verband hebt hervor, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von gastronomischen Betrieben betroffen wäre, entgegen der Annahme des Referentenentwurfs.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Falknerei gehört zudem zum anerkannten immateriellen Kulturerbe. Im Rahmen der Anerkennung spielte auch eine Rolle, dass die Falknerei trotz ihrer jahrtausendealten Tradition den modernen Tierschutzgedanken Rechnung trägt.“
Der Deutsche Jagdverband (DJV) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband unterstützt das Verbot der Anbindehaltung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nicht auf die falknerische Haltung von Greifvögeln anwendbar ist. Falknerisch gehaltene Greifvögel, die regelmäßig Freiflug erhalten, werden in ihrem natürlichen Verhalten nicht eingeschränkt. Die Falknerei ist zudem ein anerkanntes immaterielles Kulturerbe und trägt zum modernen Tierschutz bei. Der DJV fordert daher eine Ausnahme für die falknerische Haltung von Greifvögeln im Gesetz. Weitere Punkte sind die Ausnahme des Kükentötens für die Fütterung von Greifvögeln und die Ablehnung der Strafbarkeit bei leichtfertiger Begehung bestimmter Taten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein Verbot oder positiv Listen wären hier mehr als kontraproduktiv.“
Der Deutsche Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V. (DKB) lehnt die geplante Positivliste im Rahmen des neuen Tierschutzgesetzes ab. Der Verband argumentiert, dass eine solche Liste keine positiven Auswirkungen auf den Wildvogelbestand hat und die Haltung und Zucht von Kanarienvögeln, Sittichen, Papageien und anderen Exoten in Deutschland unnötig einschränken würde. Der DKB betont, dass viele der in Deutschland gehaltenen Vögel in Züchterhand entstanden sind und keine Wildfänge sind. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Rolle der Vogelzüchter in der Arterhaltung, die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf den Vogelbestand und die Problematik freilaufender Hauskatzen gelegt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Angesichts der hohen Arbeitsbelastung, der fehlenden Personalressourcen und der defizitären Finanzausstattung sollte dieser Umstand besonders in den Blick genommen werden.“
Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um eine Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland. Es werden jedoch zahlreiche Bedenken und Verbesserungsvorschläge geäußert. Besonders hervorgehoben werden die erheblichen Mehraufwände für die Veterinärbehörden, die Notwendigkeit klarerer Übergangsfristen und Konkretisierungen bei den Regelungen zur Anbindehaltung und Videoüberwachung in Schlachthöfen sowie die Einführung von Betäubungspflichten bei verschiedenen Eingriffen an Tieren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Änderungen sind nicht weitreichend genug, um Wildtiere adäquat zu schützen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.“
Die 14 unterzeichnenden Tier- und Naturschutzorganisationen begrüßen die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vorgesehenen Verbesserungen des Tierschutzgesetzes, kritisieren jedoch, dass die Maßnahmen nicht weitreichend genug sind, um Wildtiere adäquat zu schützen. Sie fordern unter anderem die Verankerung einer Positivliste für Heimtiere, ein Haltungsverbot von Tieren zur Pelzgewinnung und eine Tierbörsenverordnung. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Positivliste für Heimtiere, das Haltungsverbot von Tieren zur Pelzgewinnung und die Tierbörsenverordnung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Einheitliche Vorgehensweisen im EU-Binnenmarkt stärken den Tierschutz deutlich mehr als nationale, in Teilen überzogene Alleingänge.“
Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der DRV betont die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung des Entwurfs, um sowohl den Tierschutz als auch die wirtschaftlichen und arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden die Kombinationshaltung von Rindern, die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben und die kurativen Eingriffe im Sinne des Tierwohls.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: R001376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es ist unser aller Ziel, die Standards im Tierschutz kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass Tiere angemessen vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden.“
Der Deutsche Shar-Pei Club 1985 begrüßt die Neufassung des Tierschutzgesetzes, sieht jedoch dringenden Konkretisierungsbedarf bei der Definition und Diagnose von Symptomen wie Bewegungsanomalien, Skelettanomalien und anderen Gesundheitsproblemen. Sie fordern klare Richtlinien und Expertengremien zur Bewertung dieser Symptome sowie die Anerkennung von Rassehundezuchtvereinen für die Erteilung von Zuchterlaubnissen. Zudem wird die Notwendigkeit von Alternativen zur Kastration und die Bedeutung der Forschung zur Verbesserung der Rassen betont. Besonders hervorgehoben wurden die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Merkmalskatalog und die Kritik an der Quen-Datenbank als nicht unparteiische Einrichtung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Tierschutzgesetz wird in seinem Aufbau immer verschachtelter und lässt manchmal durch die Vielzahl der Nachbesserungen eine schlüssige Struktur vermissen“
Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Es wird vorgeschlagen, die Konkretisierung von § 1 TierSchG wieder aufzunehmen, da wirtschaftliche Interessen allein keinen Grund für die Beeinträchtigung von Tieren darstellen sollten. Zudem wird kritisiert, dass Ermächtigungen für Verordnungen zu Rechtsunsicherheiten führen können, und es fehlen bundeseinheitliche Verordnungen für verschiedene Tierarten. Besonders hervorgehoben werden die Regelungen zur Anbindehaltung von Tieren, die Überwachung von Schlachtprozessen durch Videoaufzeichnungen und das Verbot des Schwanzkupierens bei Schafen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Grundsatz bewertet der Deutsche Tierschutzbund den Entwurf positiv, auch wenn er an einigen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückbleibt.“
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. äußert sich überwiegend positiv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, weist jedoch auf mehrere Schwachstellen hin. Besonders kritisiert werden die lange Übergangsfristen bei der Qualzucht, die unzureichende Regelung zur Anbindehaltung von Rindern und das Fehlen von Maßnahmen im Tierversuchsbereich. Zudem fordert der Verband eine bundesweite Kastrationspflicht für freilaufende Katzen sowie eine Positivliste für Heimtiere, um die Haltung von exotischen und wildgefangenen Tieren zu regulieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus diesem Grund begrüßen wir die Novellierung des TierSchG und erhoffen uns in einigen Absätzen eine deutlichere Formulierung, um bei der Auslegung in der Praxis rechtskonform handeln zu können.“
Der Deutsche Wildgehege-Verband (DWV) begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, weist jedoch auf notwendige Klarstellungen und Ergänzungen hin. Der Verband fordert unter anderem eine Ausnahme für die Anbindehaltung von Greifvögeln während des Trainings und der Rehabilitation, die Möglichkeit des Tötens von Hühnerküken zum Zweck des Verfütterns sowie eine Konkretisierung der Regelungen zu Tierhaltungen an wechselnden Orten. Der DWV lehnt pauschale Haltungsverbote und ein generelles Importverbot von Wildfängen ab und plädiert stattdessen für eine Förderung der Sachkunde und spezifische Ausbildung der Tierhalter.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine weitere Regelung im Tierschutzgesetz ist nach unserem Erachten nicht notwendig. Im Gegenteil befürchten wir, dass die neue Anforderung der Herausnahme von identifizierten Merkmalsträgern dazu führen könnte, dass weniger Tiere zur Bewertung vorgeführt werden oder sogar Züchter aus dem Verband austreten und sich somit der tierwohlrelevanten Aufsicht komplett entziehen könnten.“
Der Deutsche Zuchtverband für Esel e.V. (DZE) äußert sich kritisch zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, insbesondere zu § 11 b. Der Verband betont seine langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Eselzucht und hebt hervor, dass die bestehende Gesetzgebung bereits umfassende Regelungen zur Vermeidung von genetischen Defekten und Krankheiten enthält. Eine weitere Regelung wird als unnötig und potenziell kontraproduktiv angesehen, da sie zu einem Rückgang der zur Bewertung vorgeführten Tiere und einem Austritt von Züchtern aus dem Verband führen könnte. Dies würde den Tierschutzzielen entgegenwirken und die genetische Vielfalt, insbesondere des Thüringer Waldesels, gefährden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine zehnjährige Übergangsfrist schafft mehr Umsetzungsspielraum und ist an dieser Stelle angemessen“
Die Stellungnahme des DLG-Ausschusses Milchproduktion und Rinderhaltung äußert sich zu einem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Ausschuss fordert eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen für die Anbindung von Tieren bei Veranstaltungen wie Tierschauen und Messen. Zudem wird eine Verlängerung der Übergangsfrist für Betriebe mit Anbindehaltung von fünf auf zehn Jahre vorgeschlagen, um den Betrieben mehr Zeit für Umstellungen zu geben. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie die Enthornung von Kälbern, die durch den Einsatz von Betäubungsmitteln und die Einbindung von Tierärzten erschwert wird. Der Ausschuss schlägt alternative Methoden zur Schmerzausschaltung vor, die praktikabler und weniger belastend für die Tierarztpraxen sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Wettbewerbszug mit Innovation und Exzellenz ist schon lange aus Deutschland abgefahren.“
Die Stellungnahme von Dr. Jens Hoffmann von der EPO Berlin-Buch GmbH äußert starke Bedenken gegenüber dem Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes. Hoffmann kritisiert die zunehmende Bürokratie, die die biomedizinische Forschung in Deutschland erheblich behindert und wettbewerbsnachteilig macht. Besonders betont werden die negativen Auswirkungen auf die Pharmaforschung und die medizinische Forschung, die durch die neuen bürokratischen Hürden weiter erschwert werden. Hoffmann schlägt vor, Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz herauszunehmen und sie durch spezifische Regelungen im Arzneimittelgesetz und durch Zertifizierungen durch anerkannte Tierschutzorganisationen zu regeln.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Verbote, egal ob mit oder ohne Übergangsregelung, sind aus Sicht der European Circus Association vollkommen unverhältnismäßig, denn sie treffen immer auch diejenigen, die bereit und in der Lage sind, bestehende und künftige Anforderungen zu erfüllen.“
Die European Circus Association (ECA) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, der ein Verbot der Haltung und Präsentation bestimmter Tierarten in Zirkussen vorsieht. Die ECA betont, dass Zirkusse bereits umfangreiche Selbstverpflichtungen eingegangen sind und die Tierhaltung optimiert haben. Der Verband hebt hervor, dass es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die das Verbot rechtfertigen. Besonders betont wird die Existenzbedrohung für Zirkusunternehmen, die kulturelle Bedeutung des Zirkus und die Diskriminierung der Zirkusleute durch das geplante Verbot.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf muss wesentlich nachgebessert werden, da in der vorliegenden Form keine praxistaugliche Umsetzung möglich ist.“
Die EW GROUP GmbH äußert sich zum Entwurf der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes. Sie begrüßt die Initiative zur Stärkung des Tierschutzes, kritisiert jedoch die Regelungen zu Qualzucht (§11b). Besonders heben sie die Ablehnung der bürokratischen Detailregelungen in §11b (1a) hervor, die ihrer Meinung nach zu einem Generalverdacht gegen die gesamte Nutztierhaltung führen und eine unverhältnismäßige Belastung für Veterinärbehörden darstellen würden. Zudem wird die Umkehr der Beweislast kritisiert, die Züchter zwingt, das Nicht-Vorliegen von Qualzucht nachzuweisen. Die EW GROUP schlägt vor, die Regelungen analog zu den österreichischen Vorgaben zu gestalten, die eine laufende Dokumentation zur Reduzierung gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorschreiben.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GV-SOLAS möchte betonen, dass es nicht um weniger Tierschutz geht, sondern um die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und um den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards im Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie e.V. (GBM) unterstützt die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Die Stellungnahme betont die Bedeutung von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung und den medizinischen Fortschritt, obwohl Alternativmethoden entwickelt werden. Sie äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtsunsicherheit, die durch die Verschärfung des § 17 des Tierschutzgesetzes entstehen könnte, insbesondere in Bezug auf die Tötung von Tieren ohne 'vernünftigen Grund'. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Tötung von Versuchstieren, 2) Die Problematik der Zucht von genetisch veränderten Tieren und deren unvermeidbare Tötung, wenn sie nicht für wissenschaftliche Zwecke geeignet sind, und 3) Vorschläge zur Schaffung von Rechtssicherheit durch Anpassungen im Gesetz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante Erweiterung des Gesetzes ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Umgang mit Versuchstieren für den Forschungsstandort Deutschland sehr problematisch“
Die Gesellschaft für Entwicklungsbiologie (GfE) äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betonen, dass die Erweiterung des Strafrechtsparagraphen 17 zu mehr Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von Versuchstieren führen wird, was die biomedizinische Forschung in Deutschland negativ beeinflussen könnte. Insbesondere die geplante Verschärfung des Strafmaßes für die Tötung von 'überzähligen' Tieren wird als problematisch angesehen. Zudem wird vorgeschlagen, den Begriff 'Wirbeltiere' im §4b, Nr. 1, Buchstabe d & e durch 'Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse' zu ersetzen, um eine präzisere Regelung zu erreichen. Ein weiterer Punkt betrifft die Formulierung im §11b Absatz 3, die auf Tiere für wissenschaftliche Zwecke beschränkt ist und Tiere für klinische Anwendungen ausschließt, was die Herstellung klinisch notwendiger Substanzen beeinträchtigen könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Bestrebung zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland deutlich zu erkennen. Dieses Ziel unterstützt die GPM vollumfänglich.“
Die Gesellschaft für Pferdemedizin e.V. (GPM) unterstützt den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, der auf die Verbesserung des Tierschutzes abzielt. Die GPM konzentriert sich auf Aspekte, die Pferde betreffen. Besonders ausführlich werden das Verbot der Anbindehaltung, die Regelungen zu Doping und die Einführung einer Sachkunde für Personen, die regelmäßig mit Pferden umgehen, thematisiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, den Schutz der Tiere weiter zu erhöhen. Allerdings sehen wir aus Sicht der biomedizinischen Forschung und der 3R-Zielstellung in dem o.g. Gesetzentwurf einen bis dato nicht gekannten Einschnitt in die Forschungslandschaft Deutschlands.“
Die Gesellschaft für Radiopharmazeutische Wissenschaften e.V. (grpw) und die Initiative 3R-Forschung.de äußern sich kritisch zum Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes. Sie betonen, dass der Gesetzentwurf signifikante Einschnitte in die biomedizinische Forschung in Deutschland darstellen würde, was den medizinischen Fortschritt und den evidenzbasierten Tierschutz beeinträchtigen könnte. Besonders hervorgehoben werden die geplanten Regelungen der §§17 und 18, die sowohl strafrechtliche als auch bußgeldrechtliche Verschärfungen beinhalten, die die Forschung erheblich behindern könnten. Weiterhin wird die Einführung einer Kameraüberwachung auf Schlachtbetrieben kritisch gesehen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
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„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir hinter dem Grundgedanken der Verbesserung des Tierschutzes stehen und hinsichtlich tierexperimenteller Arbeiten die Umsetzung des 3R-Prinzips fördern.“
Die Gesellschaft für Virologie (GfV) äußert sich zum Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes. Sie unterstützt den Tierschutz und die Umsetzung des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) in der Forschung. Die GfV betont die Notwendigkeit von Tierversuchen in der Grundlagen- und angewandten Forschung, insbesondere im Kontext der virologischen Forschung zur Entwicklung von Impfstoffen und Therapien, wie es während der Corona-Pandemie deutlich wurde. Ein zentraler Kritikpunkt ist die unklare Definition des Begriffs 'vernünftiger Grund' im Zusammenhang mit der Tötung überzähliger Versuchstiere, was zu Rechtsunsicherheit führt. Die GfV fordert, dass die schmerzlose Tötung solcher Tiere als vernünftiger Grund anerkannt wird. Weitere hervorgehobene Aspekte sind die Rechtssicherheit für Forschende und die negativen Auswirkungen der Rechtsunsicherheit auf den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Zunehmende Bürokratisierung ist nicht zwingend zielführend und dient nicht dem Tierschutz. Vorrang sollte ein fachlicher Tierschutz bzw. Verbesserung des Tierwohls haben.“
Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) äußert sich kritisch zu mehreren Aspekten des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die GEH betont, dass eine zunehmende Bürokratisierung nicht zwangsläufig dem Tierschutz dient und fordert stattdessen eine stärkere Berücksichtigung fachlicher Tierschutzmaßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die Punkte zur Anbindehaltung von Rindern, die Enthornung von Rindern und das Schwanzkürzen von Lämmern. Die GEH fordert Übergangsregelungen und finanzielle Unterstützung für Tierhalter, um den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen zu sichern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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„Der §11b des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes würde in seiner jetzigen Form die Bestrebungen des Hannoveraner Verbandes weitere, der Gesundheit der Pferde schadende genetische Variationen zu entschlüsseln und züchterisch zu bearbeiten in Hinblick auf die Erreichung des Zuchtziels konterkarieren.“
Der Hannoveraner Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes, den Tierschutz zu stärken und Gesetzeslücken zu schließen. Allerdings sieht der Verband in bestimmten Passagen des Entwurfs Probleme, die die Erreichung dieses Ziels erschweren könnten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Zucht von Pferden bereits durch die EU-Tierzuchtverordnung und das deutsche Tierzuchtgesetz geregelt ist und eine zusätzliche Regelung in §11b des Tierschutzgesetzes zu Widersprüchen führen könnte. Der Verband fordert daher eine Ergänzung des §11b um einen neuen Absatz, der die bestehenden Regelungen unberührt lässt. Weiterhin wird die Bedeutung der genetischen Vielfalt und der wissenschaftlichen Forschung für die Pferdezucht betont. Besonders hervorgehoben wurden die Punkte zur Ergänzung des §11b, die Forderung zur Einstufung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier in §11c und die generelle Unterstützung der Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
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„Die im Referentenentwurf dargelegten Verschärfungen würden dazu führen, dass wir die Forschung an Tieren vollständig einstellen werden.“
Die Stellungnahme der 'Hearing Women Scientists' zum Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes betont die Bedeutung der tierexperimentellen Forschung für das Verständnis von Hörstörungen und die Entwicklung neuer Therapien. Die Forscherinnen heben hervor, dass die vorgeschlagenen Verschärfungen im Tierschutzgesetz erheblich negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung in Deutschland hätten. Sie argumentieren, dass die zusätzlichen Bürokratiehürden und rechtlichen Unsicherheiten zu einem Abwandern der Forschung in andere Länder führen würden, was die biomedizinische Grundlagenforschung und die akademische Ausbildung in Deutschland schwer beeinträchtigen würde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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„Grundsätzlich begrüßen wir die Bestrebung, den Tierschutz zu verbessern und zu stärken sehr. Wir befürchten aber, dass es dadurch zu einem erheblichen Nachteil für den Wissenschaftsstandort Deutschland kommen wird.“
Die Stellungnahme von Helmholtz Health zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zur Stärkung des Tierschutzes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die geplanten Änderungen erhebliche Nachteile für die wissenschaftliche Forschung in Deutschland mit sich bringen könnten. Besonders hervorgehoben werden die tiefgreifenden Einschränkungen durch die Neuformulierung des §17, die Unsicherheiten durch den unbestimmten Rechtsbegriff 'vernünftiger Grund' und die finanziellen sowie personellen Belastungen durch die Haltung von nicht verwendbaren Versuchstieren. Weitere wichtige Punkte betreffen die Ausweitung des Tierschutzes auf alle Tierarten, die Beschränkung von Regelungen auf wissenschaftliche Zwecke und das Werbeverbot für Tierversuche.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.02.2024
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„Grundsätzlich begrüßen wir die mit dieser Novelle verfolgte Zielsetzung der Verbesserung des Tierschutzes.“
Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband begrüßt die Zielsetzung der Novelle zur Verbesserung des Tierschutzes, weist jedoch auf spezifische Bedenken hin. Besonders hervorgehoben werden die Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, die Präzisierung des Qualzuchtverbots und die Einführung eines Bundestierschutzbeauftragten. Der IVH lehnt die Einführung einer Positivliste für bestimmte Tierarten ab, da dies zu illegalem Handel und größeren administrativen Problemen führen könnte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
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„Die Bemühungen um die Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes werden grundsätzlich sehr begrüßt, der vorliegende Entwurf vermittelt allerdings den Eindruck, dass diese Aspekte in den derzeitigen Rahmenregelungen zur Tierzucht nur marginal berücksichtigt werden.“
Die Stellungnahme des Informations- und Koordinationszentrums für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bezieht sich auf den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Das IBV begrüßt die Bemühungen um verbesserten Tierschutz, kritisiert jedoch, dass der Entwurf die genetische Vielfalt und den Erhalt einheimischer Nutztierrassen nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders hervorgehoben werden die Risiken durch züchterische Alternativen wie die Einkreuzung von Fremdgenetik, die Problematik der rechtlichen Gleichstellung von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen mit Wirbeltieren sowie die negativen Auswirkungen eines Ausstellungs- und Werbeverbots für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.03.2024
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„Die biomedizinische Forschung sowohl dem Wohl des Menschen als auch dem der Tiere dient und weiterhin möglich bleibt“
Die Stellungnahme des Instituts für Neurobiologie der Universität Tübingen zum Referentenentwurf der Änderung des Tierschutzgesetzes äußert große Besorgnis über die geplanten Änderungen. Der Absender kritisiert, dass die neuen Regelungen die tierexperimentelle Forschung in Deutschland stark einschränken könnten, was negative Auswirkungen auf den medizinischen Fortschritt haben könnte. Besonders betont werden die unzureichende Definition des 'vernünftigen Grundes' für die Tötung von Tieren, die erhöhten Strafrisiken für Versuchstierhaltungen und die hohen Kosten für die Pflege von nicht verwendeten Versuchstieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unklarheit und der hohe Dokumentationsaufwand der neuen Vorschriften, die die Forschung behindern könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
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„Ein generelles Verbot der Anbindehaltung wird auch der Situation auf Alpen und Almen nicht gerecht.“
Die Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf der Änderung des Tierschutzgesetzes. Hauptkritikpunkte sind das geplante Verbot der Anbindehaltung, welches insbesondere süddeutsche Landwirte benachteiligen würde, die geplanten Änderungen zur Enthornung von Kälbern, die durch den Mangel an Großtierärzten schwer umsetzbar wären, und die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens, die zu Unsicherheiten bei landwirtschaftlichen Arbeiten führen könnte. Besonders hervorgehoben werden die Auswirkungen des Anbindehaltungsverbots auf die Kulturlandschaftspflege, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten kleiner Betriebe und die praktischen Probleme bei der Enthornung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.02.2024
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„Das Gesetz steht diametral entgegengesetzt zu den jüngsten Aussagen verschiedener Regierungschefs und Fraktionsspitzen im Bund und den Bundesländern.“
Die ISN - Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betont, dass der Entwurf nicht mit den Zielen des Bürokratieabbaus vereinbar ist und zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft mit sich bringt. Besonders hervorgehoben werden die Themen Schwanzkupieren, zusätzliche Kennzeichnung von Falltieren und die erhöhten Strafen für Tierschutzvergehen. Die ISN warnt vor strukturellen Folgen für die Schweinehaltung und fordert eine europäische Lösung anstelle eines nationalen Alleingangs.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
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„Insgesamt befürchten wir, dass mit einigen der Neuregelungen derartig hohe Kosten für Investitionen, die Umsetzung, Kontrolle und Bürokratie auf die einzelnen Tierhalter zukommen, dass dadurch Strukturbrüche in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung entstehen, die wir aus agrar- und strukturpolitischer Sicht nicht für wünschenswert halten.“
Die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes abgegeben. Die KLB begrüßt grundsätzlich die Umsetzung des Koalitionsvertrags, hebt jedoch sowohl positive als auch kritische Aspekte hervor. Sie betont die Notwendigkeit, Tiere als empfindungsfähige und intelligente Mitgeschöpfe zu schützen. Besonders ausführlich thematisiert wurden das Verbot der Anbindehaltung, die Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben und die Änderungen bei nicht kurativen Eingriffen an Tieren. Die KLB fordert Mindeststandards für die Anbindehaltung und eine Übergangsfrist von 10 Jahren, um einen Strukturwandel zu verhindern. Sie begrüßt die Videoüberwachung in großen Schlachtbetrieben, warnt jedoch vor bürokratischem Mehraufwand bei Dokumentationspflichten und betont die Notwendigkeit weiterer Ursachenforschung und effizienter Kontrollmechanismen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
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„Tierversuche stellen auch weiterhin für unser Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und absolut unverzichtbare Grundlage dar, um auch weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung unserer Patientinnen und Patienten zu garantieren“
Der Konvent der Universitätsprofessuren für Orthopädie und Unfallchirurgie (KUOU) unterstützt den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vollumfänglich. In der Stellungnahme wird betont, dass Tierversuche für die Orthopädie und Unfallchirurgie unverzichtbar sind, um weiterhin innovative und exzellente Behandlungsstandards zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden die Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Notwendigkeit von Tierversuchen und die Bedeutung dieser für die Patientensicherheit und -versorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
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„Eine Verabschiedung des Gesetzes in Form des aktuellen Referentenentwurfs ohne Nachbesserung des § 21 in obigem Sinne wäre unverantwortlich und hätte zusammenfassend folgende Konsequenzen: Viele gerade kleinere bäuerliche Betriebe besonders im Alpenraum würden vor dem Aus stehen.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die Verfasser betonen die Notwendigkeit von Nachbesserungen, um erhebliche nachteilige Folgen für Landwirtschaft, Naturschutz, Biodiversität und Tierwohl zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Kombihaltung, die Notwendigkeit von Ausnahmen für Hofnachfolger und die Problematik des Zwangs zur Umstellung auf Laufstallhaltung in Gebirgsräumen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
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„Grundsätzlich wird die Novellierung des Tierschutzgesetzes begrüßt. Wir sehen jedoch Anpassungsbedarf im vorlegten Gesetzesentwurf.“
Die Stellungnahme des Landkreistags Baden-Württemberg begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes, sieht jedoch Anpassungsbedarf in mehreren Punkten. Besonders hervorgehoben werden das Verbot der Anbindehaltung, die Einführung einer Videoüberwachung auf Schlachthöfen und die Ergänzung des Qualzuchtparagraphen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände präzisiert werden sollten, um die Umsetzung zu erleichtern und die Belastung der Erzeuger zu minimieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.03.2024
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„Wir kämpfen für die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland, für unsere Höfe, unsere Familien, unsere Existenzen.“
Die Stellungnahme von Landwirtschaft verbindet Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-, Handels-Verbotsgesetzes betont die Bedeutung der Anbindehaltung von Rindern für kleine Betriebe, insbesondere in Süddeutschland. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verbot dieser Haltungsform mit einer kurzen Übergangsfrist das Aus für viele kleinstrukturierte Betriebe bedeuten könnte. Die Organisation fordert Ausnahmen für Betriebe, die ihren Tieren im Sommer Weidezugang oder Freilauf ermöglichen. Zudem wird die Befreiung kleiner Schlachteinrichtungen und Dorfmetzger von der Videoaufzeichnungspflicht gefordert. Ein weiterer Punkt betrifft die Erlaubnis zur Anwendung von Schmerz- und Betäubungsmitteln bei der Enthornung durch Tierhalter oder instruierte Personen. Abschließend wird auf die Notwendigkeit von finanzieller Unterstützung und Beratung für kleinere Betriebe hingewiesen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen Ihre Initiative, bestehende Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes zu schließen und die tierschutzrechtlichen Regelungen dabei stets an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen einschließlich solchen aus der Praxis anzupassen.“
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie begrüßt die Initiative, hebt aber verschiedene kritische Punkte hervor. Dazu zählen die unzureichend angesetzten Baukosten für das Verbot der Anbindehaltung, die fehlende Klarheit bei Ausnahmen für das Anbinden von Zuchttieren und die Herausforderungen bei der Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen. Außerdem wird die Notwendigkeit der Betäubung bei der Enthornung und Kastration von Rindern und Schweinen thematisiert, sowie die Problematik des Kupierens von Lämmerschwänzen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zum rechtssicheren Einsatz von Videoaufzeichnungen zum Zwecke der Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere wird insgesamt begrüßt“
Der Lebensmittelverband Deutschland äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbots-Gesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Verband begrüßt grundsätzlich die Überarbeitung, sieht jedoch Anpassungsbedarf in mehreren Punkten. Besonders hervorgehoben werden die zusätzlichen bürokratischen Regelungen, die technische Ausgestaltung der Videoaufzeichnungssysteme sowie die Regelungen zur artgerechten Tötung von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen in der Gastronomie.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bei Erlass des Referentenentwurfs in vorliegender Form ist die biomedizinische Forschung in Deutschland in höchstem Maß gefährdet“
Die Leibniz-Gemeinschaft äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie unterstützt die Stärkung des Tierschutzes, weist jedoch darauf hin, dass die Änderungen rechtliche Unsicherheiten für die biomedizinische Forschung schaffen. Besonders besorgt ist sie über die Änderungen des §17, die zu höheren Strafen führen könnten, und fordert Rechtssicherheit für die Tötung von überzähligen Tieren. Zudem werden Anpassungen des Gentechnikgesetzes vorgeschlagen, um diese Tiere als Futtertiere weiterzugeben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit der Umsetzung des vorliegenden Referentenentwurfs droht jedoch ein kompletter Stillstand der wissenschaftlich und gesellschaftlich essentiellen Bereiche der biomedizinischen und biologischen Forschung“
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie betont die Notwendigkeit von Tierversuchen in der biomedizinischen Forschung und warnt vor den negativen Auswirkungen des Entwurfs auf die Forschung in Deutschland. Besonders hervorgehoben werden die Rechtsunsicherheit durch den Begriff 'vernünftiger Grund', die geplante Strafverschärfung bei der Tötung von Versuchstieren und die Ausweitung des Tierschutzes auf alle Tierarten. Die MPG fordert Änderungen am Entwurf, um die Forschung nicht zu gefährden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R003532 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir plädieren daher, wie auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, deren Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wir ausdrücklich unterstützen, für die Schaffung von Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten und den Erhalt einer konkurrenzfähigen Forschung mit höchsten Tierschutzstandards am Wissenschaftsstandort Deutschland.“
Die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie betont die Notwendigkeit von Tierversuchen für die biomedizinische Forschung und warnt vor gravierenden Nachteilen für den Wissenschaftsstandort Deutschland, falls die geplanten Änderungen umgesetzt werden. Besonders hervorgehoben werden die rechtlichen Unsicherheiten des Begriffs 'vernünftiger Grund', die Auswirkungen der verschärften Strafandrohung und die Notwendigkeit spezifischer Ausnahmeregelungen für die Tötung von Versuchstieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Tiere haben Würde. Das sollte sich endlich im Gesetz widerspiegeln und Anerkennung finden.“
Die Stellungnahme von mensch fair tier e.V. zum Entwurf des Tierschutzgesetzes begrüßt die positive Richtung der Gesetzesnovelle, fordert jedoch umfangreiche Ergänzungen und Verschärfungen. Zentrale Forderungen umfassen das Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten, die Abschaffung bestimmter Praktiken in der Nutztierhaltung wie das Kupieren von Schwänzen und das Kürzen von Schnäbeln, sowie die Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen. Weitere Schwerpunkte sind umfassende Regelungen zu Tierversuchen, wie das Verbot der Tötung überzähliger Tiere und die Erweiterung der Prüfungspflichten der Genehmigungsbehörden. Auch der Bereich der Qualzucht wird ausführlich thematisiert, mit Forderungen nach strengeren Kontrollen und Verboten sowie der Anpassung der Zuchtordnungen an wissenschaftliche Erkenntnisse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell ist die einzig tierschutzgerechte und zugleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern, Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken.“
Die Stellungnahme von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. zur Tierschutzgesetznovellierung betont die Notwendigkeit eines nachhaltigen und humanen Stadttaubenmanagements nach dem 'Augsburger Modell'. Dieses Modell sieht die Einrichtung betreuter Taubenschläge vor, in denen Tauben artgerecht gefüttert und ihre Eier durch Attrappen ersetzt werden, um die Population zu kontrollieren. Besonders hervorgehoben werden die fehlenden Fördermittel für Kommunen und Vereine, die Notwendigkeit einer deutschlandweiten Regelung und die Vorteile des Augsburger Modells für die Reduktion der Taubenpopulation sowie die Verbesserung der städtischen Hygiene.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Neue gesetzliche Anforderungen müssen Planungssicherheit beinhalten und realisierbar sein.“
Der Milchindustrie-Verband e. V. äußert sich besorgt über die Novellierung des Tierschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der neuen Anforderungen an die Anbindehaltung von Rindern und die Enthornung von Kälbern. Der Verband betont die Herausforderungen, denen kleine Milchviehbetriebe gegenüberstehen, und warnt vor Wettbewerbsverzerrungen durch nationale Alleingänge. Besonders hervorgehoben werden die Schwierigkeiten der Anbindehaltung, die Notwendigkeit einer unionsrechtlichen Regelung und die praktischen Probleme bei der Enthornung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.02.2024
Lobbyregister-Nr.: R000765 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Änderungen des § 17 'Töten ohne vernünftigen Grund', die damit angedrohten Strafmaße sowie weitere Konsequenzen zur Tierhaltung machen eine auf Enthusiasmus und Kreativität basierende wissenschaftliche Forschung unmöglich.“
Die Stellungnahme des Munich Cluster for Systems Neurology (SyNergy) und der Neurowissenschaftlichen Gesellschaft (NWG) sowie des German Brain Council (GBC) zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes betont die Bedeutung tierexperimenteller Forschung für neurologische und psychiatrische Erkrankungen. Sie erkennen die Notwendigkeit des Tierschutzes an, warnen jedoch, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Forschung erheblich beeinträchtigen könnten. Wichtige Themen sind die Notwendigkeit von Tierversuchen für Fortschritte in der Hirnforschung, die ökonomischen Kosten der Tierschutz-Novelle für Forschungsinstitutionen und die gesellschaftliche Bedeutung der Gehirngesundheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen ist längst überfällig und sollte nicht auf unbestimmte Zeit und eine zukünftige Verordnung verschoben werden“
Das Netzwerk K&R kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der eine Verordnungsermächtigung für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vorsieht. Sie fordern, dass diese Verpflichtung direkt ins Gesetz aufgenommen wird und nicht auf eine zukünftige Verordnung verschoben wird. Dies würde die Rückverfolgbarkeit von Heimtieren verbessern und den illegalen Handel bekämpfen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der sofortigen Gesetzesänderung, die Einbeziehung von Katzen in die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und das vorgeschlagene Lösungsmodell HABS für die zentrale Abfrage von Heimtierregistern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der unter Punkt A dargestellte Problemanalyse und Zielbeschreibung des Referentenentwurfs kann zugestimmt werden. Der NEULAND-Verein hat sich seit 1989 zum Ziel gesetzt, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu fördern. Daher ist es zu begrüßen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes zu schließen.“
Der NEULAND e.V., ein Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung, äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugungs-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verein begrüßt zwar das Ziel, Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz zu schließen, lehnt jedoch die vorgeschlagenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen ab. Besonders kritisiert wird die Nichtberücksichtigung der Vorschläge der Borchert-Kommission, die eine Verbesserung des Tierschutzes durch Ausgleichszahlungen und Investitionshilfen anstatt durch reine Ordnungsmaßnahmen vorsah. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind das grundsätzliche Verbot der Anbindehaltung, die Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe und die Forderung nach einem Umstiegsprogramm für die Anbindehaltung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die unklare Regelung von Tierversuchen und der Tötung von Tieren durch das Tierschutzgesetz [...] führen zu einer großen Verzweiflung und Perspektivlosigkeit bei Nachwuchswissenschaftlern.“
Die Neurowissenschaftliche Gesellschaft (NWG) und der German Brain Council (GBC) äußern sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie erkennen die Notwendigkeit eines verbesserten Tierschutzes an, betonen jedoch, dass die geplanten Änderungen erhebliche negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung haben könnten. Besonders hervorgehoben werden die mangelnde Rechtssicherheit, die drohende Kriminalisierung von Forschern und die wirtschaftlichen Kosten für Forschungseinrichtungen. Die Stellungnahme unterstützt die Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und anderer Organisationen zur Verbesserung des Entwurfs.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die falknerische Haltung ist aus ethologischer und tierschutzethischer Sicht eine wildtiergerechte Haltung, wenn gleichzeitig regelmäßiger Freiflug stattfindet“
Der Orden Deutscher Falkoniere (ODF) äußert sich kritisch zum Entwurf des § 2 b der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Der ODF betont, dass die falknerische Haltung von Greifvögeln und Falken tierschutzgerecht ist und durch den Gesetzesentwurf übermäßig eingeschränkt würde. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Freiflughaltung, die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und die Anerkennung der Falknerei als immaterielles Kulturerbe durch die UNESCO. Der ODF schlägt spezifische Ausnahmen für die Falknerei vor und lehnt die Implementierung einer Positivliste für Heimtiere ab.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.07.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verschärfung der Regelungen führt dazu, dass die freie Berufsausübung im Bereich der Forschung gefährdet wird.“
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg begrüßt die Bemühungen des Gesetzgebers, den Tierschutz zu erhöhen, betont jedoch die Bedeutung von Tierversuchen für den medizinischen Fortschritt. Die Universität unterstützt die Stellungnahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und anderer Institutionen, die klare Rahmenbedingungen und Lösungsvorschläge für Tierversuche fordern. Besonders hervorgehoben werden die unklaren Vorschriften im Bereich der Tierversuche, die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für Forscher und die Bedeutung von Tierversuchen für den medizinischen Fortschritt, insbesondere bei der Behandlung von Krankheiten wie SARS-CoV-2 und Autoimmunerkrankungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Leider spiegeln die vorliegenden Gesetzesentwürfe die vorgenannten Entwicklungen nicht ausreichend wider.“
Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. äußert sich kritisch zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. PETA fordert grundlegende Änderungen, um das Leid der Tiere zu mindern und ihre Rechte zu stärken. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen nach einem Verbot der Anbindehaltung von Rindern, der CO2-Betäubung von Schweinen und der Nutzung von Tieren in der Unterhaltungsbranche wie Zirkussen und Ponykarussells. PETA betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um das immense Leid der Tiere effektiv zu verhindern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Den Grundgedanken und das Kernziel einer Stärkung des Tierschutzes begrüßen wir ausdrücklich.“
Der Pferdesportverband Westfalen e. V. begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und unterstützt die Stärkung des Tierschutzes. Besonders hervorgehoben wurden die folgenden Aspekte: 1. Das Verbot der Anbindehaltung, wobei eine klare Unterscheidung zwischen dauerhafter und kurzfristiger Anbindung gefordert wird. 2. Die Regelungen zur Qualzucht, wobei auf bestehende EU- und nationale Vorschriften verwiesen wird, um Widersprüche zu vermeiden. 3. Die Kennzeichnung von jungen Fohlen und Embryonen beim Handel über Online-Plattformen, wobei eine Ausnahmeformulierung vorgeschlagen wird.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden unterstützen wir vorbehaltlos.“
Die Stellungnahme des Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.V. befasst sich mit dem Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie unterstützen vorbehaltlos das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden und betonen die Notwendigkeit, Pferde vorübergehend anzubinden, um Unfälle zu vermeiden. Die Organisation weist darauf hin, dass die Pferdezucht in Deutschland bereits strengen Regelungen unterliegt, die Qualzucht verbieten. Sie widersprechen der Implikation, dass Pferde keine Nutztiere sind, und betonen, dass Pferde als landwirtschaftliche Nutztiere betrachtet werden sollten. Zudem begrüßen sie die Forderung nach entsprechenden Daten beim Online-Verkauf von Tieren, fordern jedoch Ausnahmen für noch nicht abgesetzte Fohlen und den Handel mit Embryonen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wirtschaftliche Gründe dürfen nicht länger die berechtigten Schutzansprüche der Tiere ins Hintertreffen geraten lassen, sondern der Gesetzgeber hat entsprechend dem Staatsziel seinen Schutzpflichten vollumfänglich nachzukommen.“
Die Stellungnahme des Politischen Arbeitskreises PAKT e.V. befasst sich mit dem Referentenentwurf des BMEL zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die zentrale Forderung ist die stärkere Berücksichtigung des Tierschutzes gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Konkretisierung des 'vernünftigen Grundes' im Tierschutzgesetz, die Einführung eines neuen Paragrafen zur Rechtsstellung von Stadttauben sowie die Forderung nach einer absoluten Schmerz-Leidens-Obergrenze bei Tierversuchen. Fachbegriffe wie 'Schächten' (betäubungsloses Schlachten) und 'Anbindehaltung' (eine Haltungsform für Rinder, bei der die Tiere angebunden sind) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Insgesamt begrüßt ProHunde die beabsichtigten Änderungen, vermisst jedoch die dringend notwendigen Anpassungen infolge der Einfügung des § 11 Abs. 1 lit. 8f TierSchG.“
ProHunde begrüßt die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG), kritisiert jedoch das Fehlen notwendiger Anpassungen in Bezug auf die Ausbildung von Hunden. Sie schlagen vor, eine frühere Formulierung der Grünen zu übernehmen, die eine Erlaubnispflicht für die Ausbildung von Hunden vorsieht. ProHunde betont, dass die aktuelle Regelung, die zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Ausbildung unterscheidet, nicht gerechtfertigt ist und fordert eine einheitliche Regelung. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die fehlende Regelung zur Ausbildung von Hunden. 2. Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Ausbildung. 3. Die Notwendigkeit einer neuen Vorschrift zur Sicherstellung der Rechtsklarheit.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„PROVIEH begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz (TierSchG). Im Vergleich zum geltenden Recht bedeutete die Umsetzung der vorgesehenen Änderungen eine wesentliche Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland.“
Die Stellungnahme von PROVIEH e.V. zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) begrüßt die geplanten Änderungen, die eine erhebliche Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland bedeuten würden. Besonders hervorgehoben werden das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, die Konkretisierung des Qualzuchtbegriffs und die Einführung von Videokontrollen in Schlachthöfen. PROVIEH fordert jedoch weitere Nachbesserungen, wie die vollständige Abschaffung der Anbindehaltung und die Streichung weiterer Ausnahmen von nicht-kurativen Eingriffen, wie das Enthornen von Rindern und das Kupieren von Schwänzen bei Schweinen. Auch die Einführung einer Tierwohlsteuer wird vorgeschlagen, um den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu finanzieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Wirkungen der gegenwärtigen Regelungen zum Qualzuchtverbot sind und würden auch mit dem vorliegenden Referentenentwurf unzureichend bleiben.“
Die QUALZUCHT-EVIDENZ Netzwerk gGmbH äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die Stellungnahme betont, dass die aktuellen Regelungen zum Qualzuchtverbot unzureichend sind und auch der neue Entwurf diese Mängel nicht behebt. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Definitionen von Qualzuchtmerkmalen und -symptomen, die Pflicht zur Meldung von Tierzuchten und die Forderung nach systematischen Kontrollen von Tierausstellungen und -zuchten. Die Stellungnahme unterstützt weitgehend die Argumente der Deutschen Juristischen Gesellschaft und fordert spezifische Ergänzungen und Änderungen zur Verbesserung des Tierschutzes.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Wir möchten Sie bitten, im Sinne des Arbeitsschutzes zu überprüfen, ob ein mit dem Tierschutz vereinbares praktikables Verfahren zur Behandlung gegen Hörnerbildung ermöglicht werden kann, um eine Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.1 'Tierhaltung' zu gewährleisten.“
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Obwohl die SVLFG nicht direkt für den Tierschutz zuständig ist, weist sie auf die Auswirkungen der Enthornung von Kälbern auf den Arbeitsschutz hin. Die SVLFG sieht Risiken in der praktischen Umsetzung der Enthornung, insbesondere aufgrund der hohen Anzahl von zu enthornenden Kälbern und der begrenzten Verfügbarkeit von Tierärzten. Dies könnte zu Gefährdungen für Versicherte führen. Jährlich gibt es etwa 4.500 meldepflichtige Unfälle durch direkten Kontakt zu Rindern, wobei der Kopf des Tieres in 20 % der Fälle beteiligt ist. Die SVLFG bittet um eine Überprüfung, ob ein praktikables Verfahren zur Behandlung gegen Hörnerbildung ermöglicht werden kann, um Unfälle zu vermeiden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Der Entwurf enthält zwar einige dringend erforderliche Verbesserungen des Tierschutzrechts, insgesamt reichen die vorgesehenen Änderungen jedoch nicht aus, um einen wirksamen Tierschutz sicherzustellen.“
Die Stellungnahme von TASSO e.V. zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes kritisiert, dass der Entwurf nicht ausreicht, um den Tierschutz umfassend zu stärken. TASSO e.V. fordert unter anderem eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang sowie einen Sachkundenachweis für die Haltung von Heimtieren. Zudem wird die fehlende Anpassung der Tierversuchsvorschriften und die nicht ausreichende Regelung der Qualzucht bemängelt. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: die Notwendigkeit einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die Forderung nach einer EU-weiten Interoperabilität von Heimtierdatenbanken und die Kritik an der unzureichenden Regelung zur Qualzucht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
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„Obwohl der Entwurf zur Änderung des Gesetzes einige positive Ansätze beinhaltet, sehen wir den Entwurf insgesamt als unzureichend an.“
Die Stellungnahme des Vereins 'Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.' zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes betont die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit weniger Tierhaltung. Der Verein kritisiert, dass der Entwurf viele Probleme auslässt, unscharf formuliert ist und zu viele Tierschutzfragen auf dem Verordnungsweg geregelt werden sollen. Besonders hervorgehoben wurden die unzureichenden gesetzlichen Regelungen zur Tierhaltung, die Notwendigkeit einer klaren Definition des 'vernünftigen Grundes' im Tierschutzgesetz und die Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung von Rindern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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„Die Tierärztekammer Nordrhein es grundsätzlich sehr begrüßt, bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren mit eingebunden zu werden.“
Die Tierärztekammer Nordrhein äußert sich grundsätzlich positiv zur Einbindung in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Tierschutzgesetzes, weist aber auf die begrenzte Zeit für eine umfassende Analyse hin. Sie kritisiert, dass einige Paragraphen zu allgemein und andere zu detailliert sind. Es wird betont, dass die wissenschaftliche und praktische Umsetzbarkeit nicht überall gewährleistet ist. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Themen Datenbank zur Tierkennzeichnung, die Umweltbelastung durch Ektoparasitika und das Verbot der Schlachtung trächtiger Schafe gelegt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
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„Die TVT begrüßt es ausdrücklich, dass eine schon so lange überfällige Überarbeitung des Tierschutzgesetzes nun endlich angegangen wird. Leider haben wir uns deutlich mehr von der angekündigten grundlegenden Überarbeitung versprochen.“
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) begrüßt die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, kritisiert jedoch, dass viele dringende Probleme nicht angegangen werden. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Regelungen zur Sachkunde von Tierhaltern, das Fehlen einer Heimtierschutzverordnung und die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung für Tierversuche. Die TVT fordert zudem eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie eine umfassende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2024
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„Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes erfüllt den Zweck des umfänglichen Schutzes der Tiere nicht, weil er sich maßgeblich an veraltetem Wissen orientiert.“
Die Stellungnahme des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes umfasst eine umfassende Kritik und zahlreiche Verbesserungsvorschläge. Zentral gefordert wird eine Verschärfung der bestehenden Tierschutzregelungen, ein Verbot des Exports lebender Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten und die Einführung verpflichtender Kontrollintervalle in VTN-Betrieben (Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte). Besondere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung von Rindern ohne Ausnahmen und Übergangsfristen, die Einführung wirksamer Brandschutzvorgaben für Tierställe und die Einführung einer Betäubungspflicht für Kopffüßer und Zehnfußkrebse vor deren Tötung. Die Stellungnahme fordert außerdem die Einführung eines gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei Maßnahmen nach § 16a TierSchG, die Einführung des Amts eines Bundestierschutzbeauftragten mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und die umfassende Überarbeitung des Qualzuchtparagrafen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
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„Es darf nicht sein, dass auf unseren, meist jahrhunderte alten Familienbetrieben, bei der Hofübergabe oder weil sie in den Ortslagen im Winter nicht austreiben können, für immer das Licht aus- und die Stalltür zugeht“
Die Stellungnahme von Tessy Lödermann, Ehrenvizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Tierschutzvereins des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie kritisiert insbesondere die geplante Abschaffung jeglicher Form der Anbindehaltung von Rindern und fordert Ausnahmen für Hofnachfolger sowie eine Lockerung der Regelungen zum Winteraustrieb. Lödermann betont die Vorteile der Kombi-/Sommerweidehaltung für das Tierwohl und die Biodiversität im Alpenraum und warnt vor den negativen Folgen für die kleinbäuerliche Landwirtschaft und die Artenvielfalt, sollte der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
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„Ob eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere des Eingriffs und einer reinen Identitätsfeststellung gegeben ist, wagen wir zu bezweifeln“
Der Trakehner Verband äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Der Verband begrüßt die Zielsetzung, den Tierschutz zu stärken, kritisiert jedoch die geplante Neufassung des § 16 Absatz 2, die es zusätzlichen Behörden ermöglichen soll, sogenannte 'Scheinkäufe' zur Identitätsfeststellung von Verkäufern durchzuführen. Der Verband betont, dass solche Maßnahmen derzeit nur der Polizei in fortgeschrittenen Ermittlungsverfahren erlaubt sind und hinterfragt die Verhältnismäßigkeit sowie die rechtlichen Konsequenzen für Verkäufer im Falle von Scheinkäufen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein im Forschungsbereich der Lebenswissenschaften unvermeidbarer Vorgang, nämlich die Tötung nicht verwendbarer Versuchstiere, wird durch § 17 TierSchG faktisch kriminalisiert.“
Die Stellungnahme der Universität Augsburg zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) betont die Bedeutung des Tierschutzes, weist jedoch auf erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die biomedizinische und biologische Forschung sowie den Gesundheitsschutz hin. Besonders kritisiert wird die Neuformulierung des §17, die die Strafbarkeit für die Tötung von Tieren ohne 'vernünftigen Grund' erheblich verschärft. Dies könnte zu tiefgreifenden Einschränkungen in der Forschung führen und die Rechtsunsicherheit verstärken. Die Stellungnahme hebt drei Hauptaspekte hervor: 1) die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Forschung und den Gesundheitsschutz, 2) die Unbestimmtheit des Begriffs 'vernünftiger Grund' und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit, und 3) die Notwendigkeit, die Formulierung des §4b und §11b anzupassen, um widersprüchliche oder unpraktikable Regelungen zu vermeiden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die bestehenden Regelungen und ihre wechselnden Auslegungen durch die Überwachungsbehörden stellen bereits jetzt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor große Herausforderungen im Rahmen ihres öffentlichen Forschungsauftrages.“
Die Universitätsmedizin Göttingen, das Helmholtzzentrum für Infektionsforschung Braunschweig und die Medizinische Hochschule Hannover betonen die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für die medizinische Versorgung und die Entwicklung von Therapien für bisher unheilbare Krankheiten. Sie warnen davor, dass der Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes eine erhebliche Gefahr für den Forschungsstandort Deutschland darstellt. Insbesondere fordern sie klare Regelungen für Tierversuche, um rechtliche Sicherheit für Forscher und Überwachungsbehörden zu gewährleisten. Sie betonen, dass ein praktisches Verbot von tierexperimenteller Forschung vermieden werden muss, da dies den wissenschaftlichen Fortschritt behindern würde. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit von Tierversuchen trotz der Entwicklung von Alternativmethoden, die rechtlichen Unsicherheiten und deren Auswirkungen auf die Forschung sowie die Bedeutung eines Dialogs zwischen Forschungsinstitutionen und Gesetzgeber.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Erweiterung des Gesetzes ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Umgang mit Versuchstieren für den Forschungsstandort Deutschland sehr problematisch.“
Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der VBIO befürchtet, dass die Erweiterung des Strafrechtsparagraphen 17 zu größerer Rechtsunsicherheit führen wird, besonders im Umgang mit Versuchstieren. Sie betonen, dass die geplanten Verschärfungen negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung in Deutschland haben könnten. Außerdem wird vorgeschlagen, den Begriff 'Wirbeltiere' durch 'Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse' zu ersetzen, um Missverständnisse zu vermeiden. Schließlich wird angemerkt, dass die neue Formulierung im §11b Absatz 3 auch Tiere für klinische Anwendungen einschließen sollte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen, dass der Tierschutz für Schlachttiere weiter verbessert werden soll.“
Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. begrüßt den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handel-Verbotsgesetzes, insbesondere die Einführung der Videoaufzeichnung in Schlachtbetrieben. Sie betonen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Videoaufzeichnung, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Verband weist darauf hin, dass kleinere Schlachtbetriebe nicht von der Regelung ausgenommen werden sollten und dass die Videoaufzeichnung nur in den Bereichen erfolgen soll, in denen Menschen mit Tieren in Berührung kommen. Weitere wichtige Punkte betreffen die Speicherdauer der Videoaufzeichnungen und die technischen Voraussetzungen der Anlagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Erfüllungsaufwand der Wirtschaft veranschlagten Baukosten sind zu gering angesetzt.“
Der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Die zentralen Punkte der Stellungnahme beinhalten die als zu niedrig angesetzten Baukosten für die Wirtschaft, die Notwendigkeit der Präzisierung von Ausnahmen bei der Anbindehaltung von Rindern und die Forderung nach einer längeren Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Enthornung von Rindern. Besonders hervorgehoben wurden die Aspekte der Baukostenentwicklung, die Regelungen zur Anbindehaltung und die Herausforderungen bei der Einführung kameragestützter Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine Stärkung des Vollzugs werden auch novellierte oder neue Gesetze keinen relevanten und flächendeckenden Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes leisten“
Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, sieht jedoch Probleme in der praktischen Umsetzung ohne ausreichende Sachkunde und behördlichen Vollzug. Der VdZ betont die Bedeutung einer artgerechten Tierhaltung und lehnt pauschale Verbote ab, die nicht wissenschaftlich fundiert sind. Besondere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Definition von Rechtsbegriffen im Tierschutzgesetz, die Einzelnormen des Referentenentwurfs, und die Optimierungsvorschläge für das bestehende Tierschutzgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Schuss mit einer Feuerwaffe entspricht bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Methode der Tötung“
Der Verband der Zootierärzte (VZT) äußert sich zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband begrüßt das Verbot der Anbindehaltung und schlägt vor, die Tötung von Zootieren mittels Feuerwaffe zu erlauben, da dies eine schmerz- und stressfreie Methode darstellt. Der VZT kritisiert die Besserstellung männlicher Küken gegenüber anderen Futtertieren und fordert eine Ausnahme der Betäubungspflicht für bestimmte Eingriffe bei Fischen und Wildtieren. Zudem lehnt der Verband das Kupieren von Hundeschwänzen und die Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand ab. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: Verbot der Anbindehaltung, Tötung von Zootieren mittels Feuerwaffe und die Kritik an der Besserstellung männlicher Küken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die angeführten Summen der Umsetzung für Wirtschaft und Verwaltung sind enorm, was begründeten Anlaß zu der Vermutung gibt, dass der angedachte Weg zu einem weiteren Bürokratiemonster führt.“
Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. begrüßt die Bemühungen um eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, sieht jedoch in mehreren Punkten Verbesserungsbedarf. Sie betonen, dass der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung enorm sei und die Gefahr besteht, dass ein Bürokratiemonster entsteht, das aufgrund von Fachkräftemangel nicht umsetzbar ist. Der Verband empfiehlt, den Gesetzesentwurf auf allgemeinverbindliche Grundsätze zu beschränken und wissenschaftliche Erkenntnisse über nachfolgende Verordnungen zu regeln. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Erfüllungsaufwand, die Haltung und Verfütterung von Fleisch in Wildtierauffangstationen sowie der Qualzuchtparagraph, der präzisiert und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren sollte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 28.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend kann man sagen, dass es für das angestrebte Verbot keinerlei rechtliche Grundlage gibt und von der automatischen Anpassung der Tierhaltung im Zirkus längst eingeholt wurde.“
Der Verband Deutscher Circusunternehmen (VDCU) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Der Verband betont, dass die Einführung der § 11 Genehmigung und des Zirkuszentralregisters die Tierhaltungsbedingungen in Zirkusunternehmen verbessert hat, jedoch wird das Register nicht ordnungsgemäß geführt. Es wird gefordert, die Nutzung des Registers gesetzlich zu regeln, um objektive Daten zu erhalten. Der Verband lehnt ein Verbot bestimmter Tiere im Zirkus ab und verweist darauf, dass diese Tiere 2023 in keinem deutschen Zirkus vorhanden waren. Besonders hervorgehoben werden die positiven Einschätzungen der Tierhaltung durch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), die Bedeutung der Beschäftigung der Tiere im Zirkus und die fehlende rechtliche Grundlage für das angestrebte Verbot.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die falknerische Haltung ist aus ethologischer und tierschutzethischer Sicht eine wildtiergerechte Haltung, wenn gleichzeitig regelmäßiger Freiflug stattfindet“
Der Verband Deutscher Falkner äußert sich kritisch zum Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Besonders § 2 b des Entwurfs wird als Bedrohung für die Falknerei und den Greifvogelschutz in Deutschland gesehen. Der Verband argumentiert, dass die falknerische Haltung mit Freiflug tierschutzgerecht ist und durch den Entwurf unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand und rechtliche Unsicherheiten entstehen würden. Zudem wird die Falknerei als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt, was eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung mit sich bringt. Abschließend wird eine Änderung in § 4 c Abs. 2 vorgeschlagen, um das Töten von Küken zu Fütterungszwecken zu ermöglichen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere würde gegen Völker-, Europa- und Verfassungsrecht verstoßen.“
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. lehnt die Einführung einer Positivliste zur Beschränkung der Haltung bestimmter Heimtiere ab. Der VDH argumentiert, dass eine solche Liste gegen Völker-, Europa- und Verfassungsrecht verstoßen würde. Zudem wird bezweifelt, dass eine Positivliste den Tierschutz effektiv verbessern könnte. Der Verband unterstützt viele Änderungen im Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes, wie die Regulierung des Online-Tierhandels und Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel, sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei anderen Punkten, insbesondere bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde sowie bei unbestimmten Begrifflichkeiten im Gesetz, die zu Rechtsunsicherheiten führen könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus unserer Sicht sendet der vorliegende Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung, ein falsches Signal an die Gesellschaft, die Politik und auch an die Nutztierhalter.“
Die Stellungnahme der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL) und des Bundesverbands Deutscher Ziegenzüchter e. V. (BDZ) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes betont, dass die bestehenden Haltungsbedingungen für Schafe und Ziegen bereits hohe Standards erfüllen und weitere Verschärfungen unnötig und belastend sind. Die Weidehaltung, die als die natürlichste Art der Tierhaltung gilt, wird besonders hervorgehoben. Die Stellungnahme kritisiert die geplanten finanziellen und bürokratischen Belastungen für die Halter sowie die Gefahr, dass Tierproduktion ins Ausland verlagert wird. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der Videoüberwachung von Schlachthöfen, 2) die Kritik am Verbot des Schwanzkupierens bei Lämmern und 3) die Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der 'Qualzucht'.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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„Die Einfügung des Begriffs 'Würde' in § 1 Satz 1 verdeutlicht, dass es auch der Zweck des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist, die natürliche Würde von Tieren zu schützen.“
Die Stellungnahme der Organisation 'Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz' bezieht sich auf den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Sie fordert umfassende Änderungen und Ergänzungen, um den Schutz von Tieren zu verbessern und bestehende Missstände zu beheben. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Konkretisierung von 'vernünftigen Gründen' für das Zufügen von Schmerzen und Leiden bei Tieren, die Einführung einer Positivliste für Heimtiere und ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Die Stellungnahme betont auch die Wichtigkeit regelmäßiger Kontrollen und die Einführung eines verpflichtenden Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Um der bis dato uneingeschränkten Darstellung von Tierleid im digitalen Raum wie Gewalttätigkeiten und Qualzuchten endlich Einhalt zu gebieten und keine weitere Nachahmung und Nachfrage zu erlauben, bedarf es einer konsequenten Gesetzgebung.“
Die Welttierschutzgesellschaft e.V. begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie betont die Notwendigkeit, die Verherrlichung und Verharmlosung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren strafrechtlich zu verfolgen, insbesondere im digitalen Raum. Zudem fordert sie eine klare Definition von 'Online-Plattformen' und 'Online-Marktplätzen', um den Tierhandel und die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren besser regulieren zu können. Schließlich setzt sie sich für ein Werbe- und Ausstellungsverbot von Qualzuchten ein, um die Nachfrage nach solchen Tieren zu reduzieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Wir begrüßen das Ziel den Tierschutz zu stärken und vorhandene Gesetzeslücken zu schließen.“
Das Westfälische Pferdestammbuch e.V. begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes, insbesondere die Stärkung des Tierschutzes und das Schließen von Gesetzeslücken. Der Verband betont jedoch, dass die vorgeschlagenen Änderungen in § 11 b zu allgemein gehalten sind und zu weitreichenden Konsequenzen führen könnten, insbesondere für die organisierte Tierzucht. Sie fordern daher eine Ergänzung des § 11 b um einen neuen Absatz, der die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden von den Änderungen ausnimmt. Der Verband hebt auch die Bedeutung der klaren Zuordnung von Pferden als landwirtschaftliche Nutztiere hervor und macht Vorschläge zur Anpassung der Regelungen für den Handel mit jungen Fohlen und Embryonen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 27.02.2024
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„Im Ergebnis der vorausgegangenen Ausführungen sollte von den Erweiterungen des § 11b Tierschutzgesetz abgesehen werden und dieser weiter in unveränderter Form Fortbestand haben.“
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) äußert sich zu zwei wesentlichen Aspekten des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Erstens, zur Einführung der Kameraüberwachung in Schlachteinrichtungen, wobei der ZDG keine grundsätzlichen Vorbehalte hat, jedoch auf die strikte Einhaltung von Datenschutzbestimmungen besteht. Zweitens, zur Neufassung des Qualzuchtparagraphen, den der ZDG ablehnt, da keine Hinweise auf Qualzucht bei Nutzgeflügel vorliegen und die vorgeschlagenen Änderungen als nicht zielführend und bürokratisch überfordernd angesehen werden. Besonders hervorgehoben wurden die Datenschutzbedenken bei der Videoüberwachung, die Ablehnung der Qualzuchtänderungen und die Forderung nach einer EU-weiten Diskussion der Thematik.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.03.2024
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„Das Ziel den Tierschutz auf Grundlage des Art 20a GG zu stärken und damit mehr für das Tierwohl zu tun, ist im vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich erkennbar.“
Die Stellungnahme des Zentralverbands Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK) begrüßt die Stärkung des Tierwohls im Gesetzentwurf, fordert jedoch Klarstellungen in Bezug auf Qualzuchten und damit verbundene Ausstellungs- und Werbeverbote. Es wird betont, dass die Einstufung von Qualzuchten sachlich, fachlich und wissenschaftlich erfolgen muss. Der ZDRK hebt die Bedeutung von Tierzuchtschauen und die Notwendigkeit des genetischen Austauschs hervor. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten Einstufung von Qualzuchten, 2. Die Bedeutung von Tierzuchtschauen für die genetische Vielfalt und das Tierwohl, 3. Die Abgrenzung zwischen Rassekaninchenzüchtern und gewerblichen Vermehrern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 25.02.2024
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„Der ZZF begrüßt grundsätzlich eine Novellierung des aktuell bestehenden Tierschutzgesetzes. Der Referentenentwurf greift mehrere unserer langjährigen Forderungen zur Verbesserung des Tierschutzes auf.“
Die Stellungnahme des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes betont die Unterstützung für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, um den Tierschutz zu verbessern. Der ZZF begrüßt die Ermächtigung zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren zum Schutz im öffentlichen Raum, befürwortet das Verbot der Anbindehaltung von Tieren und fordert eine Ausnahmeregelung für die Tötung von Hühnerküken als Heimtierfutter. Besonders hervorgehoben werden die Kritik an der Einführung einer Positivliste für Heimtiere, die als unverhältnismäßig und rechtswidrig angesehen wird, die Forderung nach bundeseinheitlichen Regeln für die Haltung von gefährlichen Tieren und die Ablehnung eines generellen Importverbots von Wildfängen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.02.2024
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„Die geplanten Änderungen führen dazu, dass biomedizinische Grundlagenforschung im heutigen Maßstab und mit derzeitigem Erfolg hierzulande nicht mehr durchgeführt werden kann.“
Die Stellungnahme des Zentrums für Molekulare Neurobiologie Hamburg (ZMNH) zum Referentenentwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes betont die Bedeutung des Tierschutzes, weist jedoch auf erhebliche negative Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung hin. Insbesondere wird kritisiert, dass die geplanten Änderungen in den §§17 und 18 des Gesetzes die biomedizinische Forschung in Deutschland stark einschränken würden. Es wird argumentiert, dass die neuen Regelungen zu rechtlicher Unsicherheit führen und die Zucht von Versuchstieren praktisch unmöglich machen könnten, was weitreichende Folgen für die klinische Forschung und medizinische Versorgung hätte. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die geplanten Regelungen zur Tötung von Tieren (§17), 2) Die hohen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Bereich Tierversuche (§18), und 3) Die Notwendigkeit einer klaren Definition der Verhaltenspflichten und der rechtlichen Begriffe, um rechtssicheres Handeln zu ermöglichen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.02.2024
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„Wenn Ihr Referentenentwurf „Novellierung Tierschutzgesetz“ in vorliegender Form im Kabinett verabschiedet würde, hätte dies fatale Folgen für viele Bereiche, für die Sie alle im Koalitionsvertrag und in Ihren Parteiprogrammen eintreten und die auch von der Gesellschaft eingefordert werden: Biodiversität, Naturschutzprogramme, regionale Lebensmittelerzeugung, Kulturgut im Herzen Europas, Tourismus und nicht zuletzt auch eine Tierhaltung in kleinsten Einheiten mit größtem Augenmerk für das Tierwohl.“
Die Zugspitz Region GmbH äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, insbesondere zu den geplanten Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern. Sie betonen die Bedeutung der Kombinationshaltung, die eine Mischung aus Stallhaltung und Sommerweidehaltung darstellt, für die regionale Landwirtschaft und den Erhalt der Kulturlandschaft. Die Stellungnahme hebt besonders die wirtschaftlichen Herausforderungen bei einem Verbot der Kombinationshaltung, die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und den Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot von Natura 2000-Gebieten hervor.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.02.2024
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Eingang im Bundestag: | 04.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Drucksache: | 20/12719 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 09.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 14.10.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 14.10.2024 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.
Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Tierschutzgesetz
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, lehnt den Gesetzentwurf ab. Er kritisiert, dass praxistaugliche Lösungen fehlen und die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt nicht berücksichtigt wird. Die geplanten Veränderungen könnten zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen. Zudem seien die finanziellen Belastungen für Milchviehhalter unverhältnismäßig hoch.
Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband, stimmt der Kritik zu und warnt vor einer Gefährdung der Versorgung mit heimischen Produkten. Sie hebt die Bedeutung kleiner Alm-Betriebe hervor und sieht eine falsche Weichenstellung im Gesetzesentwurf.
Ariane Kari, Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, bedauert die Verschlechterungen im Gesetzgebungsverfahren und fordert ein strengeres Vorgehen bei der Anbindehaltung von Rindern. Sie sieht Handlungsbedarf, obwohl sie die Herausforderungen kleiner Almbetriebe anerkennt.
Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen, kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend und fordert Anpassungen basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie spricht sich gegen die Verlängerung der Anbindehaltung und für ein Verbandsklagerecht aus.
Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, sieht den Gesetzentwurf als ungenügend und fordert ein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung sowie konkrete Maßnahmen zur Beendigung von Tierversuchen.
Rüdiger Jürgensen, Direktor Politik und Interessenvertretung bei der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“, fordert eine Konkretisierung des Tierschutzgesetzes und lehnt die geplanten Übergangsfristen ab. Er spricht sich für die Kennzeichnung von Haustieren und ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen aus.
Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere, widerspricht den Forderungen nach einem Wildtierverbot und sieht das bestehende Tierschutzgesetz als ausreichend. Sie fordert mehr Amtstierärzte und aktuelle Ordnungen.
Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnet die Änderungen als Symbolpolitik und kritisiert unnötige Bürokratie. Er sieht die Maßnahmen als ineffektiv für den Tierschutz.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 256/24 |
Eingang im Bundesrat: | 24.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |