Zum Inhalt springen

Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:31.07.2023
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:31.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Sicherheitsgewerbegesetz soll ein Stammgesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes geschaffen werden, das insbesondere die Sicherheitsstandards an die gestiegenen Anforderungen anpassen soll.  
 
Die Position der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe soll durch die Umstellung auf eine Erlaubnispflicht für Sicherheitsmitarbeiter gestärkt werden. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Sanktionierung von Verstößen gegen sicherheitsgewerberechtliche Vorschriften verschärft.  
 
Der Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden und den Waffenbehörden soll verbessert und der Sicherheitsaspekt auch im Umgang mit Waffen stärker berücksichtigt werden.  
 
Mit dem Gesetzentwurf soll auch gewährleistet werden, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und die Fachkunde der Auftragnehmer stärker berücksichtigt werden.“

Weiterführende Links