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Filmförderungsgesetz

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
Initiator:BKM
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.12.2024
Drucksache:20/12660 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13107 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Fortführung der Filmabgabe zur Finanzierung der Filmförderungsanstalt (FFA) für fünf weitere Jahre. Der Entwurf sieht eine grundlegende Modernisierung und Verschlankung des Gesetzes vor, um die Förderung effizienter, transparenter und weniger bürokratisch zu gestalten. Federführend für diesen Gesetzentwurf ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. 
 
Hintergrund: Hintergrundinformationen sind enthalten. Der deutsche Film hat in den letzten Jahren einen stabilen Marktanteil im Kino erreicht, was der konsequenten Förderpolitik zu verdanken ist. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ist unverzichtbar für die deutsche Filmwirtschaft, da deutsche Filme normalerweise nur schwer ohne öffentliche Förderung finanziert werden können. 
 
Kosten: Es entstehen keine Haushaltsausgaben für den Bund oder die Länder. Es wird mit einer Einsparung von jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro gerechnet, während gleichzeitig neue Bürokratiekosten in Höhe von etwa 800.000 Euro entstehen. Für die Kinos führt die Umstellung auf eine kinobasierte Abrechnung zu einer Mehrbelastung und einer Erhöhung des Abgabeaufkommens um 2,2 Millionen Euro. Einige Fernsehveranstalter müssen zukünftig höhere Barleistungen erbringen, was zusätzliche Kosten in Höhe von rund 3,54 Millionen Euro bedeutet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf enthält keine spezifischen Eilbedürftigkeiten, sieht jedoch eine umfassende Reform vor, um die Bundesfilmförderung zukunftsfähiger und unbürokratischer zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung der Diversität und Inklusion, sowie auf ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Evaluierungsberichte und Berichte zur Überprüfung der Maßnahmen sind vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
 
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) kann ihren Namen an zukünftige Entwicklungen anpassen. 
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kino- und Verleihwirtschaft durch technische und ökonomische Innovationen sowie außergewöhnliche Werbemaßnahmen. 
- Klarstellung der Aufgaben der FFA, einschließlich der Durchführung von Marktforschungsmaßnahmen und Auswertung von Daten. 
- Unterstützung und Beratung der Bundesregierung zu technologischen Entwicklungen, einschließlich Künstlicher Intelligenz in der Filmindustrie. 
- Harmonisierung der Filmförderung von Bund und Ländern, Einführung von Erst- und Mindestförderquoten. 
- Förderung ökologisch nachhaltiger Strukturen in der Film- und Kinowirtschaft. 
- Berücksichtigung der Belange von Geschlechtergerechtigkeit, Behinderung und Diversität. 
- Kooperation der FFA mit Filmfördereinrichtungen anderer Staaten für internationale Filmprojekte. 
- Bündelung der Film- und Medienförderung des Bundes unter der Dach der FFA ab 2025. 
- Anpassung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der FFA, Einschluss neuer Mitglieder, Berücksichtigung der Diversität. 
- Förderung des Einsatzes von Nachwuchskräften und angemessene Beschäftigungsbedingungen einschließlich Altersvorsorge und arbeitsrechtlichen Standards. 
- Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Diversität sowie Erstellung einer entsprechenden Richtlinie. 
- Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Kinos und verbesserte Verteilungsmechanismen der Fördermittel. 
- Abschaffung der selektiven Projektfilmförderung und Einführung eines rein erfolgsbasierten Fördermodells. 
- Anpassung der Sperrfristenregelungen zur flexibleren und effizienteren Verwertung der Förderhilfen. 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, die deutsche Filmwirtschaft durch moderne, transparente und nachhaltige Strukturen zu unterstützen und die administrativen Abläufe zu optimieren. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:12.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt wird durch die Filmabgabe finanziert. Die Erhebung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 351), endet am 31. Dezember 2024. Da die Förderung der Filmförderungsanstalt weiterhin unverzichtbar ist, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten, und andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten hierfür nicht zur Verfügung stehen, soll die Erhebung der Filmabgabe fortgesetzt werden. “

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 21 Einträge zu Drucksache 238/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 14 Einträge zu Drucksache 20/12660 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

AG Kino - Gilde

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch die aktive Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zum Filmförderungsgesetz (FFG) setzt sich die AG Kino - Gilde e.V. dafür ein, dass die Förderung der Filmvielfalt, insbesondere deutscher und europäischer Produktionen, gesichert wird, die bedeutende Rolle der Programmkinos angemessen berücksichtigt wird, Kinos als kulturelle Orte erhalten bleiben, das Gesetz an digitale Entwicklungen angepasst wird und die Marktrelevanz der Kinos für den Erfolg von Filmen anerkannt wird, um so die Zukunft der vielfältigen deutschen Kinolandschaft zu sichern.

Lobbyregister-Nr.: R001770 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41723

Allianz Deutscher Produzenten - Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bessere Gestaltung der tarifvertraglichen Regelungen und Urhebervergütungsregelugen im FFG. Ausbau der Produktionsförderung und erfolgsorientierte Gestaltung der Fördermittel. Förderung von Diversität, Nachhaltigkeit und Kultur innerhalb des FFG.

Lobbyregister-Nr.: R007217 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51665

ANGA Der Breitbandverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Filmförderungsgesetz soll überarbeitet und durch ein Gesetz zur Förderung europäischer Werke durch Direktinvestitionen und ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Filmvorhaben ergänzt werden. Die ANGA sieht in den Vorschlägen der BKM postive und negative Aspekte.

Lobbyregister-Nr.: R002231 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48414

Apple Inc.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit einer umfassenden Reform der Filmförderung wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland angestrebt. Apple setzt sich für eine Regelung ein, die den Produktionsstandort Deutschland stärkt und der Vielfalt der unterschiedlichen Geschäfts- und Vertriebsmodelle der Diensteanbieter gerecht wird.

Lobbyregister-Nr.: R002359 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52639

Bitkom e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessensvertretung soll bewirken, dass die Förderung des Abspiels und die Kinoprojektförderung die spezifischen Interessen der BkF-Kinos abbilden. Dazu zählen vor allen Dingen stärker als bislang die Berücksichtigung qualitativer Programmkriterien bei der Vergabe von Abspielförderung, die Beibehaltung des "Zukunftsprogramm Kino", die Beibehaltung von Abspielförderung bei Kurzfilmen, die Sicherung des kulturellen Filmerbes und die Förderung des Abspiels des kulturellen Filmerbes. Ferner soll die IV bezwecken, dass die für die Förderung zuständigen Gremien Diversitätsaspekte berücksichtigen, sowohl in der Besetzung der Gremien als auch bei den Förderentscheiden (Diversität von Kinoprogrammen).

Lobbyregister-Nr.: R006465 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32846

Christian Sommer

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist ein Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen einer möglichen umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Angedacht ist daneben die Einführung eines Steueranreizmodells für die Produktion von Film- und Fernsehwerken sowie die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Die Aktivitäten beziehen sich auf die Schaffung und Sicherstellung der auch internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland sowie die Schaffung eines positiven Investitionsklimas durch die Vermeidung von Investitionshemmnissen, bei gleichzeitiger größtmöglicher Flexibilität der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R002321 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40277

Constantin Film AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Finanzierung von Kinofilmen durch brancheneigene Abgaben

Lobbyregister-Nr.: R003038 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37176

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Zuwachs an Angeboten mit Audiodeskription bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabe. Es gibt aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf. Im Rahmen der Neufassung des FFG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelungen hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: Barrierefreie Filmfassungen mit Audiodeskription müssen zum Kinostart vorhanden und im Kino über ein kostenfreies, allgemein zugängliches und barrierefreies Wiedergabesystem zugänglich sein. Zu jedem produzierten und der Verwertung zugänglich gemachten Filmpaket muss die barrierefreie Filmfassung unabdingbar dazugehören. Die barrierefreie Filmfassung ist bei jedweder Verwertungsform gemeinsam mit dem Film anzubieten.

Lobbyregister-Nr.: R003998 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39575

Deutscher Drehbuchverband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Reform der nationalen Filmförderung soll im Einklang mit regionalen Förderinstitutionen zeitnah umgesetzt werden. Aus Sicht der Drehbuchautor*innen ist es von höchster Wichtigkeit, dass der ganzheitliche Ansatz der Reform umgesetzt wird und die Reform des FFG mit Anreizförderung und Investitionsverpflichtung flankiert wird, um eine schnellere und solidere Finanzierung der Filmproduktionen zu ermöglichen. Wir begrüßen die neuen Referenzmittel der FFA für Autor*innen, betonen jedoch die enorme Wichtigkeit der noch auszugestaltenden zukünftigen selektiven Stoffentwicklungsförderung, die aus dem Abgabenteil der FFA gestrichen wurde, aber für die Förderung guter Filmgeschichten sowie die Pflege und den Aufbau von Kinokompetenz der Drehbuchautor*innen dringend benötigt wird.

Lobbyregister-Nr.: R006971 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43992

DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.

Lobbyregister-Nr.: R004650 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50442

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit Blick auf die geplante umfassende Reform der deutschen Filmförderung setzen sich Bitkom e.V., ANGA - Der Breitbandverband e.V. und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. für attraktive Rahmenbedingungen und faire Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist dringend notwendig. Dies hat die Bundesregierung zwar erkannt, indem sie eine Neuordnung der Filmförderstrukturen fordert bzw. die Filmwirtschaft vereinfachen und transparenter gestalten möchte. In der aktuellen Debatte um die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) und damit verbundene weitere Initiativen zur finanziellen Restrukturierung sehen wir hingegen eine kontraproduktive Entwicklung, diese Ziele zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R002737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51161

HDF KINO e.V. (Hauptverband deutscher Filmtheater)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der HDF KINO e.V. setzt sich dafür ein, dass die Belange der Kinobetreibenden in der Novellierung des FFG fortlaufend Berücksichtigung finden. Insbesondere wird für eine faire Filmabgabe (§127 RefE), eine zukunftssichernde Kinoförderung (§§ 113-116, §135 RefE), die Beibehaltung des exklusiven Kinofensters (§ 24, §§54-60 RefE) sowie eine effiziente Verwaltungsstruktur (§6 RefE) innerhalb der FFA geworben.

Lobbyregister-Nr.: R004061 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45043

LEONINE Holding GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes zielt auf eine starke Automatisierung und Vereinfachung sowie Modernisierung der Bundesfilmförderung ab. Im Rahmen dessen ist insbesondere die Umstellung auf eine vollautomatische Produktions- und Verleihförderung vorgesehen. Die Sperrfristen für die Auswertung geförderter Kinofilme sollen flexibler gestaltet werden. Die Filmförderungsanstalt (FFA) soll zur zentralen Stelle für die Bundesfilmförderung ausgebaut werden.

Lobbyregister-Nr.: R000992 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39571

Motion Picture Association EMEA

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist ein Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen einer möglichen umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Angedacht ist daneben die Einführung eines Steueranreizmodells für die Produktion von Film- und Fernsehwerken sowie die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Die Aktivitäten der MPA beziehen sich auf die Schaffung und Sicherstellung der auch internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland sowie die Schaffung eines positiven Investitionsklimas durch die Vermeidung von Investitionshemmnissen für die Mitgliedsunternehmen, bei gleichzeitiger größtmöglicher Flexibilität der wirtschaftlichen Aktivität von Mitgliedsunternehmen und ihrer Partner in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R003085 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48748

Netflix Services Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.

Lobbyregister-Nr.: R001673 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50956

Produzent*innenverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Mitglieder des Produzent*innenverbandes finanzieren ihre Filme durch die FIlmörderung des Bundes, der Länder, der EU, des Europarats und über Pre-Sales der Filmverleiher. Die Sicherung der Wertschöpfungskette und eine verlässliche, gut ausgestattete Filmförderung, die über das FFG geregelt ist, sind für den Produzent*innenverband daher essenziell.

Lobbyregister-Nr.: R003284 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39676

RTL Deutschland

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter in einem bereits hoch regulierten und wettbewerbsintensiven Markt durch Erhalt der Medialeistungen im Rahmen der FFG-Abgabe, für Aufnahme einer sinnvollen Anpassung der Auswertungsfristen (Kinosperrfrist

Lobbyregister-Nr.: R001391 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50346

Sky Deutschland

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Marktgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung der künftigen Filmförderung

Lobbyregister-Nr.: R000145 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51481

The Walt Disney Company (Germany) GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
The Walt Disney Company (Germany) GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, die geplante große und über das FFG hinausgehende Reform konstruktiv und gesprächsbereit im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu begleiten und bei der Schaffung eines investitionsfreundlichen Klimas die Interessen der Kunden hinsichtlich Vielfalt und Auswahl im Blick zu haben.

Lobbyregister-Nr.: R004909 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49084

VAUNET Verband Privater Medien e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Einführung einer automatisierten Filmförderung sowie die Beibehaltung der Ersatzleistungen.

Lobbyregister-Nr.: R001119 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52764

Vodafone GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhinderung der Einführung von zusätzlichen Abgabepflichten nach dem FFG und dem angekündigten Investitionsverpflichtungsgesetz

Lobbyregister-Nr.: R001732 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51435

Warner Bros. Entertainment GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es geht um eine sehr umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Produktionsstandort Deutschland nicht wettbewerbsfähig. Dies gilt es zu ändern, damit Produktionen nicht im europäischen Ausland stattfinden, während die hiesige Produktionswirtschaft brach liegt. Das sollen in Zukunft das kommende FFG und weitere verwandte Gesetze ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R005433 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45407

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.08.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Abstimmung:19.12.2024
Drucksache:20/12660 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13107 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Kultur und Medien25.09.2024Anhörung
Ausschuss für Kultur und Medien07.10.2024Anhörung
Ausschuss für Kultur und Medien06.11.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Kultur und Medien18.12.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.10.2024 im Ausschuss für Kultur und Medien statt.

Umsetzung der Reform der Filmförderung bleibt umstritten 
Björn Hoffmann, AG Verleih, bewertete das vom BKM vorgelegte Gesetzespaket als einseitig. Er kritisierte, dass die Produzenten gestärkt würden, während andere Marktteilnehmer den Status quo zu erhalten versuchten. Dies widerspreche der Ankündigung von Claudia Roth, die Zahl der gedrehten Filme zu verringern und mehr Geld für die Kinoinfrastruktur bereitzustellen.
Björn Böhning, Produktionsallianz, verteidigte die geplanten Mittelverschiebungen zugunsten der Produzenten. Er forderte, dass Buy-Out-Verträge, bei denen Produzenten alle Rechte abtreten, beendet werden sollten.
Wolf Osthaus, BiTkom, widersprach der Forderung nach Beendigung der Buy-Out-Verträge. Er schlug vor, dass Sender oder Streamingdienste, die das volle Risiko der Finanzierung tragen, die entsprechenden Rechte erhalten sollten. Erfolgsboni könnten eine alternative Lösung sein.
Christine Berg, Hauptverband deutscher Filmtheater, kritisierte die gesetzlichen Regelungen zu Sperrfristen als respektlos und plädierte für die Beachtung der Branchenvereinbarung.
Jens-Ole Schröder, MDR, forderte gesetzlich festgelegte Schutzfristen nur für das Kino und individualisierte Verträge für die weitere Auswertungskaskade. Er äußerte Bedenken zur Umstellung des Fördersystems im FFG.
Peter Dinges, FFA, argumentierte gegen den Erhalt der Medialeistungen, da sie sich abgenutzt hätten und nur noch wenig Einfluss auf Kinobesucher hätten.
Christine Berg und Christian Bräuer, AG Kino, waren sich uneinig über die Reform der Kinoabgabe. Berg befürchtete Nachteile für kleinere Betriebe, während Bräuer das neue System als gerechter ansah. Beide betonten die Notwendigkeit der Fortsetzung des Zukunftsprogramms Kino.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Soziales beteiligt. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, während die Gruppe Die Linke sich enthielt. Es gibt keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Es wurden zahlreiche Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf beziehen. Diese betreffen unter anderem die Umbenennung von Beiräten, die Vergabe von Medialeistungen und die Anpassung von Förderbedingungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Änderungen sich auf ganz andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung: Die Begründung der Änderungen betont die Modernisierung und Effizienzsteigerung der Filmförderung, die stärkere Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie die Anpassung an europäische Vorgaben. Die Änderungen sollen die Filmförderung transparenter und planbarer machen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Betont die Wichtigkeit der Reform und die Notwendigkeit von Härtefallregelungen für betroffene Kinos. 
- CDU/CSU: Unterstützt den Änderungsantrag, kritisiert aber das Fehlen einer umfassenden Reform. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fordert die Umsetzung weiterer Reformbausteine und betont die internationale Wettbewerbsfähigkeit. 
- FDP: Begrüßt die Änderungen durch die Anhörung und betont die Bedeutung von Spielräumen für die Wirtschaft. 
- AfD: Lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich ab und kritisiert staatliche Einflussnahme und ideologische Beeinflussung. 
- Die Linke: Unterstützt die Richtung des Entwurfs, hat jedoch Bedenken bezüglich der Belastung von Kinos und der Arbeitsbedingungen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:238/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Abstimmung:20.12.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt