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BTZusFas: Filmförderungsgesetz
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Filmförderungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
Initiator:BKM
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.11.2024
Drucksache:20/12660 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13107 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Fortführung der Filmabgabe zur Finanzierung der Filmförderungsanstalt (FFA) für fünf weitere Jahre. Der Entwurf sieht eine grundlegende Modernisierung und Verschlankung des Gesetzes vor, um die Förderung effizienter, transparenter und weniger bürokratisch zu gestalten. Federführend für diesen Gesetzentwurf ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. 
 
Hintergrund: Hintergrundinformationen sind enthalten. Der deutsche Film hat in den letzten Jahren einen stabilen Marktanteil im Kino erreicht, was der konsequenten Förderpolitik zu verdanken ist. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ist unverzichtbar für die deutsche Filmwirtschaft, da deutsche Filme normalerweise nur schwer ohne öffentliche Förderung finanziert werden können. 
 
Kosten: Es entstehen keine Haushaltsausgaben für den Bund oder die Länder. Es wird mit einer Einsparung von jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro gerechnet, während gleichzeitig neue Bürokratiekosten in Höhe von etwa 800.000 Euro entstehen. Für die Kinos führt die Umstellung auf eine kinobasierte Abrechnung zu einer Mehrbelastung und einer Erhöhung des Abgabeaufkommens um 2,2 Millionen Euro. Einige Fernsehveranstalter müssen zukünftig höhere Barleistungen erbringen, was zusätzliche Kosten in Höhe von rund 3,54 Millionen Euro bedeutet. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf enthält keine spezifischen Eilbedürftigkeiten, sieht jedoch eine umfassende Reform vor, um die Bundesfilmförderung zukunftsfähiger und unbürokratischer zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung der Diversität und Inklusion, sowie auf ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Evaluierungsberichte und Berichte zur Überprüfung der Maßnahmen sind vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
 
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) kann ihren Namen an zukünftige Entwicklungen anpassen. 
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kino- und Verleihwirtschaft durch technische und ökonomische Innovationen sowie außergewöhnliche Werbemaßnahmen. 
- Klarstellung der Aufgaben der FFA, einschließlich der Durchführung von Marktforschungsmaßnahmen und Auswertung von Daten. 
- Unterstützung und Beratung der Bundesregierung zu technologischen Entwicklungen, einschließlich Künstlicher Intelligenz in der Filmindustrie. 
- Harmonisierung der Filmförderung von Bund und Ländern, Einführung von Erst- und Mindestförderquoten. 
- Förderung ökologisch nachhaltiger Strukturen in der Film- und Kinowirtschaft. 
- Berücksichtigung der Belange von Geschlechtergerechtigkeit, Behinderung und Diversität. 
- Kooperation der FFA mit Filmfördereinrichtungen anderer Staaten für internationale Filmprojekte. 
- Bündelung der Film- und Medienförderung des Bundes unter der Dach der FFA ab 2025. 
- Anpassung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der FFA, Einschluss neuer Mitglieder, Berücksichtigung der Diversität. 
- Förderung des Einsatzes von Nachwuchskräften und angemessene Beschäftigungsbedingungen einschließlich Altersvorsorge und arbeitsrechtlichen Standards. 
- Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Diversität sowie Erstellung einer entsprechenden Richtlinie. 
- Einführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Kinos und verbesserte Verteilungsmechanismen der Fördermittel. 
- Abschaffung der selektiven Projektfilmförderung und Einführung eines rein erfolgsbasierten Fördermodells. 
- Anpassung der Sperrfristenregelungen zur flexibleren und effizienteren Verwertung der Förderhilfen. 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, die deutsche Filmwirtschaft durch moderne, transparente und nachhaltige Strukturen zu unterstützen und die administrativen Abläufe zu optimieren. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:12.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt wird durch die Filmabgabe finanziert. Die Erhebung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 351), endet am 31. Dezember 2024. Da die Förderung der Filmförderungsanstalt weiterhin unverzichtbar ist, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten, und andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten hierfür nicht zur Verfügung stehen, soll die Erhebung der Filmabgabe fortgesetzt werden. “

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.08.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Drucksache:20/12660 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13107 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Kultur und Medien25.09.2024Anhörung
Ausschuss für Kultur und Medien07.10.2024Anhörung
Ausschuss für Kultur und Medien06.11.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.10.2024 im Ausschuss für Kultur und Medien statt.

Umsetzung der Reform der Filmförderung bleibt umstritten 
Björn Hoffmann, AG Verleih, bewertete das vom BKM vorgelegte Gesetzespaket als einseitig. Er kritisierte, dass die Produzenten gestärkt würden, während andere Marktteilnehmer den Status quo zu erhalten versuchten. Dies widerspreche der Ankündigung von Claudia Roth, die Zahl der gedrehten Filme zu verringern und mehr Geld für die Kinoinfrastruktur bereitzustellen.
Björn Böhning, Produktionsallianz, verteidigte die geplanten Mittelverschiebungen zugunsten der Produzenten. Er forderte, dass Buy-Out-Verträge, bei denen Produzenten alle Rechte abtreten, beendet werden sollten.
Wolf Osthaus, BiTkom, widersprach der Forderung nach Beendigung der Buy-Out-Verträge. Er schlug vor, dass Sender oder Streamingdienste, die das volle Risiko der Finanzierung tragen, die entsprechenden Rechte erhalten sollten. Erfolgsboni könnten eine alternative Lösung sein.
Christine Berg, Hauptverband deutscher Filmtheater, kritisierte die gesetzlichen Regelungen zu Sperrfristen als respektlos und plädierte für die Beachtung der Branchenvereinbarung.
Jens-Ole Schröder, MDR, forderte gesetzlich festgelegte Schutzfristen nur für das Kino und individualisierte Verträge für die weitere Auswertungskaskade. Er äußerte Bedenken zur Umstellung des Fördersystems im FFG.
Peter Dinges, FFA, argumentierte gegen den Erhalt der Medialeistungen, da sie sich abgenutzt hätten und nur noch wenig Einfluss auf Kinobesucher hätten.
Christine Berg und Christian Bräuer, AG Kino, waren sich uneinig über die Reform der Kinoabgabe. Berg befürchtete Nachteile für kleinere Betriebe, während Bräuer das neue System als gerechter ansah. Beide betonten die Notwendigkeit der Fortsetzung des Zukunftsprogramms Kino.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Zusammenfassung wird nachgereicht

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:238/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024