TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz
Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) |
Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 02.10.2024 |
Drucksache: | 20/13171 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Hinweis: | Referentenentwurf vom 28.08.2023
Netzpolitik.org berichtet am 22.07.2024 darüber, warum das Gesetz so lange dauert. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen in Deutschland. Dabei soll insbesondere der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen und des neuesten Mobilfunkstandards gefördert werden. Die Lösung sieht vor, das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu überarbeiten und ein Gigabit-Grundbuch als zentrales Informationsportal zu schaffen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund: Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Gigabitstrategie der Bundesregierung vom 13. Juli 2022, die flächendeckende Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard überall in Deutschland vorsieht. Zudem ist eine Anpassung an die Roaming-Verordnung (EU) 2022/612 erforderlich.
Kosten: Für die Bundesnetzagentur entstehen jährliche Personalkosten von 669.000 Euro, Sacheinzelkosten von 211.000 Euro und Gemeinkosten von 259.000 Euro. Hinzu kommen laufende Sachkosten von 120.000 Euro und ein einmaliger Aufwand von 600.000 Euro für IT-Systeme. Der Bund wird jährliche Haushaltsausgaben in Höhe von 205.723 Euro haben. Einnahmen durch Gebühren und Bußgelder werden erwartet, können aber nicht beziffert werden.
Inkrafttreten: Keine Angaben.
Sonstiges: Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen zu erwarten. Es wird erwartet, dass das Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland beiträgt. Eine Evaluierung der Regelungen ist nach drei Jahren vorgesehen. Eine Befristung bis zum 31. Dezember 2030 ist festgelegt.
Maßnahmen
- Definition des öffentlichen Interesses:
- Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien bis zum 31.12.2030 als von überragendem öffentlichen Interesse definiert, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
- Ausnahme: Naturschutzrechtliche Prüfung wird in solchen Fällen erst bei fehlender Mobilfunkversorgung als von überragendem öffentlichen Interesse anerkannt.
- Kurzwahlnummern:
- Einführung und Definition des Begriffs "Kurzwahlnummer", unabhängig von der Tarifierung.
- jährliche Finanzberichte:
- Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts für bestimmte Tochtergesellschaften von kapitalmarktorientierten Firmen im Konzernverbund.
- Gigabit-Grundbuch:
- Etablierung eines zentralen Informationsportals („Gigabit-Grundbuch“) zur Information über die Verfügbarkeit öffentlicher Telekommunikationsnetze.
- Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über die Netzverfügbarkeit und den künftigen Netzausbau von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze.
- Mobilfunkausbau entlang von Schienenwegen:
- Verpflichtung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Mitwirkung beim Mobilfunkausbau entlang von Schienenwegen.
- Informationspflichten:
- Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen umfassendere Angaben zur örtlichen Netzverfügbarkeit sowie Informationen zur Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze entlang von Verkehrsinfrastrukturen bereitstellen.
- Sicherheit der Telekommunikationsnetze:
- Verpflichtung der Betreiber zur Angabe kritischer Komponenten im Sicherheitskonzept.
- Wiederverwendung von Daten:
- Erlaubnis für die Bundesnetzagentur, bereits erhobene Daten wiederzuverwenden, um Mehrfacheinholungen zu vermeiden.
- Verkürzung von Genehmigungsfristen:
- Verkürzung der Frist für die Zustimmung zur wegerechtlichen Nutzungserlaubnis von vier auf zwei Monate.
- Bauarbeiten:
- Klarstellung und Vereinfachung der Antragsvoraussetzungen für Bauarbeiten zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs konzentrieren sich auf die Beschleunigung des Telekommunikationsnetzausbaus, Stärkung der öffentlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Erhöhung der Transparenz und Informationsbereitstellung durch ein neues Gigabit-Grundbuch.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 28.08.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
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„Leider füllt das BMDV diese guten Ansätze nicht hinreichend mit Leben, um bestehende Beschleunigungspotenziale zu heben.“
Die ANGA, der Breitbandverband, äußert sich zum Entwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Telekommunikations-Netzausbaubeschleunigungsgesetz (TK-NABeG). Sie lobt einige Ansätze wie die Neuregelung des Gigabitgrundbuchs und die Modifizierungen bei Genehmigungsverfahren, kritisiert jedoch die Umsetzung und sieht Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen nach einem schlankeren Gigabitgrundbuch, einem volldigitalisierten One-Stop-Shop für Genehmigungsverfahren und einer grundlegenden Überarbeitung des Glasfaserbereitstellungsentgelts.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die angedachte Verkürzung der Zustimmungsfiktion nach § 127 Abs. (3) TKG von drei auf zwei Monate, sowie die Fristverkürzung zur Mitteilung fehlender Antragsunterlagen auf 15 Arbeitstage werden als äußerst kritisch eingeschätzt und ist abzulehnen“
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des BMDV für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz. Sie lehnt die Verkürzung der Fristen für die Zustimmung und die Mitteilung fehlender Antragsunterlagen ab, da dies zu einer unzureichenden Prüfung und Qualitätskontrolle der Anträge führen könnte. Weiterhin wird die pauschale Definition einer geringfügigen baulichen Maßnahme anhand der zeitlichen Dauer kritisiert, da auch kurzzeitige Baumaßnahmen komplexe Prüfungen erfordern können. Schließlich wird eine pauschale Erlaubnis für Eingriffe in Bauwerke zur Planungsvorbereitung abgelehnt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Statt mehr Tempo gibt es mehr Bürokratie.“
Die Bitkom-Stellungnahme zum Referentenentwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes kritisiert den Entwurf als unausgewogen und inkonsequent. Trotz richtiger Ansätze führt der Entwurf zu neuen bürokratischen Hürden und verfehlt das Ziel einer konsequenten Beschleunigung. Bitkom fordert mehr Ambition und hebt drei wesentliche Punkte hervor: 1) TK-Netzausbau als überragendes öffentliches Interesse, 2) Vermeidung neuer Bürokratie durch ein ausgewogenes Gigabit-Grundbuch, 3) Umsetzung echter Beschleunigungsmaßnahmen wie digitale Genehmigungsverfahren und Gleichstellung der oberirdischen Verlegung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.09.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die dafür vorgesehenen Gesetzesänderungen und Maßnahmen sind insgesamt, trotz einiger positiver Ansätze jedoch nicht geeignet, um spürbar zu einer Beschleunigung des Netzausbaus beizutragen.“
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. BREKO begrüßt das Ziel des Gesetzes, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau durch Bürokratieabbau und effizienteres Verwaltungshandeln zu beschleunigen. Allerdings hält BREKO die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht für ausreichend, um eine spürbare Beschleunigung zu erreichen. BREKO fordert Anpassungen in mehreren Bereichen, darunter die Einstufung der Infrastrukturverlegung als Maßnahme im überragenden öffentlichen Interesse, Regelungen gegen strategischen Doppelausbau und stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten. Besonders hervorgehoben werden die Punkte strategischer Doppelausbau, Sicherheitsaspekte und Genehmigungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die geplante Verschiebung der Regelungen eines eindeutigen Sicherheits- und Zugriffskonzeptes im Gigabit-Grundbuch sind hingegen zu kritisieren.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich zum Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes, das die Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland verbessern soll. Der BDEW unterstützt das Gesetz grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei Genehmigungsfristen und Sicherheitskonzepten. Besonders hervorzuheben sind die Punkte: 1) Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch digitale Prozesse, 2) Einführung eines Glasfaserbereitstellungsentgelts zur Förderung des Ausbaus, und 3) Notwendigkeit eines klaren Sicherheits- und Zugriffskonzeptes im Telekommunikationsgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
„Der BUGLAS begrüßt die Einführung der Technikerpauschale bei dem Glasfaserbereitstellungsentgelt, fordert jedoch dringend weitere Nachbesserungen am § 72 TKG, da ansonsten der nächste Flaschenhals für die Gigabitgesellschaft droht.“
Der BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.) äußert sich zum Entwurf eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes und hebt dabei mehrere zentrale Punkte hervor. Der Verband begrüßt die Einführung einer Technikerpauschale für das Glasfaserbereitstellungsentgelt (§ 72 TKG), fordert jedoch weitere Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Berechnung der umlagefähigen Beträge und die Verlängerung der Laufzeit. Kritik wird an der unzureichenden Straffung des Gigabitgrundbuchs geübt, da die angekündigte Vereinfachung nicht ausreichend umgesetzt wurde. Zudem wird die geplante Änderung in § 127 TKG bezüglich der Genehmigungsfiktion und die Verschärfung der Regelungen zu kritischen Komponenten (§ 165ff TKG) abgelehnt. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit der Anpassung der umlagefähigen Beträge, die Kritik an der geringen Attraktivität des Glasfaserbereitstellungsentgelts und die Forderung nach einem höheren Datenschutzniveau im Gigabitgrundbuch thematisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die geplante Verkürzung der im Lichte des § 127 Abs. 5 TKG ohnehin knapp bemessenen Fristen des § 127 Abs. 3 TKG nimmt der Kommune einen Großteil des notwendigen Prüf- und Entscheidungsspielraums.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz. Sie betonen die Belastung der Kommunen durch zusätzliche Informationspflichten zum Gigabit-Grundbuch und die Verkürzung der Genehmigungsfristen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer frühzeitigen und qualitativ hochwertigen Antragstellung durch Telekommunikationsunternehmen (TKU), um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Stellungnahme thematisiert ausführlich die Informationspflichten für kommunale Liegenschaften, die Verkürzung der Genehmigungsfristen und die vorgeschlagenen Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB).
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DB begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dieser Formulierung weiterhin ermöglicht, im Falle konfligierender Abwägungsentscheidungen auch bahnbetriebliche Sicherheitsbelange angemessen berücksichtigen zu können.“
Die Deutsche Bahn AG (DB) äußert sich grundsätzlich positiv zum Entwurf des 'Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes', begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMDV) und hebt hervor, dass die geplanten Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegen. Die Stellungnahme betont jedoch, dass Anpassungs- und Änderungsbedarf besteht, insbesondere in Bezug auf Informationsbereitstellungspflichten und Verlegung von Telekommunikationsleitungen. Die DB fordert klarere Regelungen, um die Sicherheit und Betriebsfähigkeit ihrer Infrastruktur zu gewährleisten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vorgelegte Entwurf des NaBeG enthält einige sinnvolle Ansätze zur Beschleunigung des Ausbaus von Gigabitnetzen, bleibt aber im Ergebnis deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück.“
Die Deutsche Glasfaser äußert sich zum Referentenentwurf des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NaBeG) und betont, dass der Entwurf zwar einige gute Ansätze enthält, aber insgesamt hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. Besonders kritisiert wird die unzureichende Berücksichtigung der neuen DIN 18220 und die mangelnde Klarheit einiger Neuerungen. Hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer zentralen Informationsstelle für Netzdaten, die Verhinderung missbräuchlicher Ausbaubehinderungen durch marktbeherrschende Unternehmen und die Notwendigkeit klarer Regelungen für die Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastruktur.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.08.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die vorgesehenen Verkürzungen der Genehmigungsfristen und der Informationsfristen über die Unvollständigkeit von Anträgen unterstützt die DIHK.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Sie betont die Notwendigkeit hochwertiger digitaler Infrastrukturen, insbesondere Glasfaser- und Mobilfunknetze, für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Der Entwurf sieht die Einführung eines Gigabit-Grundbuchs und bürokratische Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren vor. Die DIHK begrüßt diese Maßnahmen, weist jedoch auf offene Fragen und Verbesserungspotenziale hin. Besonders hervorgehoben werden die Transparenz und Sicherheit des Gigabit-Grundbuchs, die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette des Netzausbaus durch Digitalisierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Entwurf schafft neue Bürokratie-Hürden und damit mehr Belastung für ausbauende Unternehmen, statt echte Ausbaubeschleunigungshebel zu aktivieren.“
Die Deutsche Telekom AG äußert sich zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz). Das Unternehmen betont, dass der Entwurf die selbstgesteckten Ziele nicht erreicht und stattdessen neue bürokratische Hürden schafft. Besonders hervorgehoben werden die unzureichenden Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die mangelnde Sicherheit und Transparenz im Umgang mit sensiblen Daten im Gigabit-Grundbuch sowie die Notwendigkeit weiterer spezifischer Änderungen zur Erleichterung des Netzausbaus. Die Telekom fordert konkrete Anpassungen, um die Effizienz und Sicherheit des Netzausbaus zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„eco begrüßt und unterstützt die übergreifende Zielsetzung des TK-NABEG. Jedoch droht der Gesetzentwurf eine Priorisierung und Vereinfachung des Netzausbaus in der Praxis zu verfehlen.“
Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich zum Entwurf des Telekommunikationsnetzausbaubeschleunigungsgesetzes (TK-NABEG), das vom Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur zu beschleunigen und das nationale Recht an die EU-Verordnung (2022/612) anzupassen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, sieht jedoch Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Besonders hervorgehoben wurden die Einstufung des TK-Ausbaus als 'überragendes öffentliches Interesse', die Verankerung des Gigabitgrundbuchs und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 09.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) ist korrekturbedürftig.“
Die EWE TEL GmbH hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bezüglich des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen abgegeben. EWE TEL begrüßt die Korrekturen im Bereich des Kundenschutzes, fordert jedoch eine Anpassung des Zeitpunkts der Bereitstellung der Vertragszusammenfassung und die Streichung der Vorgaben zum Produktinformationsblatt. Des Weiteren hält EWE TEL die Sammlung detaillierter Informationen über sämtliche öffentliche Versorgungsnetze gemäß § 79 TKG für unverhältnismäßig und fordert Restriktionen bereits bei der Übermittlung solcher Informationen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der Anpassung der Kundenschutzregelungen, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit durch detaillierte Datensammlungen und die Forderung nach einer differenzierten Organisation der Informationsübermittlung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass bereits ausreichende Beschleunigungsregelungen im § 127 TKG vorhanden und in dieser Hinsicht keine Nachbesserung erforderlich sind.“
Die Stellungnahme des Freistaats Thüringen zum Referentenentwurf des BMDV für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz betont, dass die bestehenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Nutzung von Straßen durch Telekommunikationslinien unvollständig sind und empfiehlt Nachbesserungen. Besonders hervorgehoben werden die Risiken und Herausforderungen, die mit der Verkürzung der Fristen für die Zustimmung und Überprüfung von Anträgen verbunden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verkürzte Bearbeitungszeit aufgrund der angespannten Personalsituation in der öffentlichen Verwaltung unrealistisch sei. Die Stellungnahme betont auch, dass die geplanten Änderungen keine wirkliche Beschleunigung erwarten lassen und zusätzliche Verwaltungsaufwände erzeugen könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.08.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der GdW verweist darauf, dass nur eine zeitnahe Änderung der nicht verfassungskonformen Regelung in § 149 Abs. 5 Satz 2 TKG im Rahmen des nun anstehenden Gesetzesverfahrens für ihn und seine Mitgliedsunternehmen akzeptabel ist.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, kritisiert jedoch, dass zentrale Investitionshemmnisse für den Glasfaserausbau in Wohngebäuden nicht ausreichend adressiert werden. Der GdW fordert die Streichung diskriminierender Regelungen gegen Wohnungsunternehmen, eine deutliche Stärkung des Glasfaserbereitstellungsentgelts und die Beibehaltung des Begriffs „passive Telekommunikationsinfrastruktur“. Besonders hervorgehoben werden die verfassungswidrige Diskriminierung von Wohnungsunternehmen, die unzureichende Finanzierung durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt und die Notwendigkeit klarer Begriffsdefinitionen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Hessische Staatskanzlei begrüßt ausdrücklich die erkennbare Zielstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen.“
Die Hessische Staatskanzlei, Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD), unterstützt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen grundsätzlich. Sie betont die Bedeutung des Telekommunikationsnetzausbaus für die digitale Gesellschaft und kritisiert, dass dieser nicht als überragendes öffentliches Interesse anerkannt wird. Zudem werden Bedenken hinsichtlich der Datenlieferpflichten und der Genehmigungsprozesse geäußert. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Anerkennung des TK-Ausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Kritik an den Datenlieferpflichten und die Forderung nach effizienteren Genehmigungsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Nach der Prüfung des Gesetzesentwurfs gehen die IfKom allerdings davon aus, dass der jetzige Entwurf zu keiner signifikanten Beschleunigung des Ausbaus der Telekommunikationsnetze führen wird.“
Die IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V. begrüßen den Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes, sehen jedoch Potenzial für weitere Verbesserungen, um eine signifikante Beschleunigung zu erreichen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass neben technischen Maßnahmen auch standardisierte Genehmigungsprozesse und wirtschaftliche Aspekte entscheidend sind. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung für Genehmigungen und technische Auflagen, die Einführung des Gigabitgrundbuchs und die Rahmenregelungen zur Verlegung von Telekommunikationslinien thematisiert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Zielsetzung des Referentenentwurfs, insbesondere die Beschleunigung des Netzausbaus durch die Schaffung eines einheitlichen Informationsportals, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und der Bürokratieabbau, wird seitens des Landes Baden-Württemberg grundsätzlich begrüßt“
Der Referentenentwurf zielt darauf ab, den Netzausbau zu beschleunigen, indem ein einheitliches Informationsportal geschaffen, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Das Land Baden-Württemberg begrüßt diese Zielsetzung grundsätzlich. Es gibt jedoch spezifische Bedenken und Vorschläge zur Verbesserung der Regelungen in den §§ 80, 127 und 228 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der Klarstellung bei der Datenlieferungspflicht, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bei der Veröffentlichung von Netzdaten und die Harmonisierung der Fristenregelungen mit der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Aus Geheimschutzgründen bestehen Bedenken mit Blick auf § 83. Dieser verlangt, dass auch geheimhaltungsbedürftige Objekte etwa von Sicherheitsbehörden oder aus dem Bereich der öffentlichen kritischen Infrastruktur von der zentralen Informationsstelle des Bundes erfasst werden.“
Die Stellungnahme des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) äußert Bedenken hinsichtlich des § 83 im Gesetzentwurf zum TK-Netzausbau-BeschleunigungsG. Dieser Paragraph verlangt die Erfassung von geheimhaltungsbedürftigen Objekten, einschließlich Sicherheitsbehörden und kritischer Infrastruktur, durch eine zentrale Informationsstelle des Bundes. Das Ministerium betont, dass die kumulierten Informationen über öffentliche Liegenschaften und deren Nutzung als Verschlusssache einzustufen sind und der derzeit vorgesehene Verschlussgrad möglicherweise nicht ausreicht. Es wird vorgeschlagen, sicherheitsrelevante Objekte von der Erfassung auszunehmen oder den Schutzgrad der Datenbank zu erhöhen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 11.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Vor dem Hintergrund steigender Erwartungen an und einer größeren Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen und angesichts eines Rückstands der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Versorgung mit gigabitfähigen Telekommunikationsinfrastrukturen ist es von großer Bedeutung, u.a. auf dem Wege einer Novellierung des Bundesrechts zu einer Ausbaubeschleunigung beizutragen.“
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen. Es begrüßt die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Betonung des öffentlichen Interesses am Netzausbau. Besonders hervorgehoben werden die Einführung des Gigabit-Grundbuchs als zentrales Informationsportal, die verbesserte Bereitstellung von Baustelleninformationen zur Förderung von Synergien und die zentrale Datenbank für Informationen über öffentliche Liegenschaften. Diese Maßnahmen sollen zu einer höheren Qualität, Transparenz und Einheitlichkeit der Daten führen und den Ausbau von leistungsfähigen Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 06.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Ziel des Gesetzesentwurfs, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in der Fläche voranzutreiben, wird grundsätzlich begrüßt.“
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen äußert sich grundsätzlich positiv zum Ziel des Gesetzentwurfs, den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen zu beschleunigen, insbesondere im ländlichen Raum. Jedoch wird betont, dass verfassungsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Kommunen beachtet werden müssen. Der Entwurf könnte gegen das Durchgriffsverbot verstoßen, das es dem Bund untersagt, den Kommunen Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich zu übertragen. Besonders hervorgehoben werden die umfangreichen Informationspflichten der Kommunen über ihre Liegenschaften, die erweiterte Mitnutzungsverpflichtung für Zugangspunkte und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Vor diesem Hintergrund erscheint die Auflage einer gesetzlichen Pflicht zur Bewertung und Zulieferung von Liegenschaftsdaten weder notwendig noch geeignet, um die übergeordneten Ziele der Gigabitstrategie zu erreichen.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes begrüßt grundsätzlich den Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes, sieht aber Probleme bei der praktischen Umsetzung. Insbesondere die Verpflichtung der Gebietskörperschaften zur Zulieferung von Liegenschaftsdaten wird als nicht praktikabel angesehen. Die Stellungnahme schlägt vor, statt einer Vorselektion durch die Kommunen, die Daten zentral aus dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zu beziehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Belastung der Kommunen durch die Ermittlung und Bewertung von Liegenschaften, die fehlende Fachkenntnis der Kommunen zur technischen Eignung und die Gefahr einer Steuerung des Netzausbaus nach sachfremden Kriterien.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Ich begrüße ausdrücklich die Anstrengungen der Bundesregierung, im Rahmen der Gigabitstrategie eine Beschleunigung beim Ausbau digitaler Infrastrukturen zu erreichen.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zum Entwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes begrüßt die Bemühungen zur Beschleunigung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen. Es werden jedoch Bedenken hinsichtlich der Aktualität und Vollständigkeit des Gigabit-Grundbuchs geäußert. Es wird vorgeschlagen, die Veröffentlichung von widersprüchlichen Informationen nicht zu verbieten, da dies die Informationsfreiheit beeinträchtigen könnte. Zudem wird die Möglichkeit gefordert, dass zentrale Institutionen Daten liefern dürfen. Weitere Punkte betreffen die Notwendigkeit umfassender Datenzugangsrechte für Länder und Kommunen, die Beteiligung des Bundesrats bei Änderungen und Bedenken bezüglich der Fristverkürzung und Definition geringfügiger Baumaßnahmen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Land Niedersachsen begrüßt eine Beschleunigung und Verbesserung von Genehmigungsverfahren insbesondere in Bezug auf Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur.“
Die Stellungnahme des Landes Niedersachsen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen, insbesondere zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau und die Erneuerung der Infrastruktur. Hervorgehoben werden der Ausbau der 5G- und Glasfasernetze, die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie spezifische Vorschläge zur Umgestaltung des Zustimmungsverfahrens nach §127 TKG. Weitere Aspekte betreffen handwerkliche Optimierungen und Vorschläge zur Vermeidung von Mehrfachausbau von Glasfasernetzen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Verkürzung der Zustimmungsfristen wird äußert kritisch gesehen.“
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes. Hauptkritikpunkte sind die Verkürzung der Zustimmungsfristen und die Einführung eines Regelbeispiels für geringfügige bauliche Maßnahmen. Die Verkürzung der Fristen wird als unrealistisch angesehen, da die Behörden in Berlin aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und knappen Ressourcen die Prüfungen nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen können. Die Einführung eines Regelbeispiels für geringfügige bauliche Maßnahmen wird abgelehnt, da die Komplexität der Maßnahmen stark variieren kann und eine zeitliche Begrenzung allein nicht ausreicht. Die Streichung der Worte 'Micro- oder Minitrenching' aus § 127 Abs. 7 TKG wird ebenfalls abgelehnt, da diese Verlegemethoden weiterhin relevant sind und nicht vollständig durch die DIN 18220 erfasst werden. Schließlich wird die Einführung eines Anzeigeverfahrens für Probebohrungen abgelehnt, da diese erhebliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Schaffung eines Gigabit-Grundbuchs als einheitliche, zentrale Datendrehscheibe für alle zum beschleunigten Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevanten Informationen ist zu begrüßen.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das verschiedene Änderungen und Anpassungen zur Umsetzung der Gigabitstrategie des Bundes und der neuen Roaming-Verordnung (EU) 2022/612 vorsieht. Bitkom kritisiert den Entwurf als unausgewogen und inkonsequent, insbesondere weil der TK-Netzausbau nicht als „überragendes öffentliches Interesse“ anerkannt wird und das Gigabitgrundbuch als Sicherheitsrisiko betrachtet wird. Bayern fordert umfassende Nachbesserungen, insbesondere bei der Definition von Bereitstellungsbedingungen und der Sicherstellung der Datensicherheit. Drei besonders hervorgehobene Punkte sind: die Forderung nach einer klaren Einordnung des TK-Netzausbaus als „überragendes öffentliches Interesse“, die Kritik an der Umwandlung der Informationspflichten der Länder und Kommunen in eine Bringschuld, und die Notwendigkeit eines umfassenden Datensicherheitskonzepts.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„In der Gesamtheit bleibt dieser aber an vielen entscheidenden Stellen hinter den Möglichkeiten deutlich zurück.“
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-NaBeG). Der VATM begrüßt die Initiative, sieht jedoch zahlreiche Mängel und Verbesserungspotentiale. Besonders betont werden die unklaren Definitionen und Erweiterungen von Anwendungsbereichen, die fehlenden Beschleunigungspotentiale im Baugesetzbuch sowie die unzureichende Regelung von geringfügigen baulichen Maßnahmen. Der Verband fordert eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung und eine bessere Abstimmung mit anderen Ressorts und Regelungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der VKU begrüßt das mit dem TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verbundene Anliegen, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter zu beschleunigen, um die Ziele der Gigabitstrategie der Bundesregierung zu erreichen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz). Der VKU begrüßt das Vorhaben, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen, um die Ziele der Gigabitstrategie zu erreichen. Der Verband hebt die Bedeutung eines Gigabit-Grundbuches als zentrales Informationsportal hervor und betont die Notwendigkeit der Novellierung von § 34 TKG zur Regelung der Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen. Zudem wird die Einführung eines Glasfaserbereitstellungsentgeltes und die Verbesserung der Transparenz- und Auskunftspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen betont.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Umsetzung des Rechts auf Versorgung ist mehr als enttäuschend und dem Standort Deutschland unwürdig.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert dringende Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Verbesserung des Kundenschutzes. Zentrale Forderungen umfassen die Änderung des Minderungsrechts in einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz, die Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts und die Anhebung der Mindestbandbreite für den Breitbandzugang. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Probleme bei der praktischen Durchsetzung des Minderungsrechts, 2. Die unverhältnismäßige Belastung der Mieter:innen durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt, 3. Die unzureichende Umsetzung des Rechts auf Versorgung mit Breitbanddiensten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Aus Sicht der Vodafone bleibt der Referentenentwurf an vielen entscheidenden Stellen hinter den Möglichkeiten zurück, indem er notwendige Schritte unterlässt und gute Ansätze wieder konterkariert.“
Die Vodafone äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes. Sie bemängelt, dass das Gesetz an vielen Stellen hinter den Möglichkeiten zurückbleibt und notwendige Schritte unterlässt. Besonders hervorgehoben wird die fehlende praktische Auswirkung der Kodifizierung des öffentlichen Interesses am Netzausbau, die ineffektiven Regelungen zur Verkürzung der Zustimmungsfrist und die unverhältnismäßige Datensammlung im Gigabit-Grundbuch. Vodafone schlägt vor, ein 'überragendes öffentliches Interesse' zu kodifizieren, die Verlängerungsmöglichkeit der Zustimmungsfrist auf einen Monat zu beschränken und die Datensammlung auf das Nötigste zu reduzieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Eingang im Bundestag: | 02.10.2024 |
Drucksache: | 20/13171 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 391/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |