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Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:23.02.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:23.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Beurkundungsverfahren ist derzeit grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sieht das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssen Notarinnen und Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen wie unter anderen die Nachlassgerichte Urkunden in Papierform errichten.“

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