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Gesetz zur Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:01.03.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das SpoFöG schafft die Grundlage für eine umfassende Verschlankung, Entbürokratisierung und Digitalisierung des bestehenden Fördersystems. Es errichtet daneben die unabhängige Sportagentur als Stiftung öffentlichen Rechts. Mit der Sportagentur wird erstmals eine zentrale Stelle zur Förderung des Spitzensports in Deutschland "aus einer Hand" geschaffen. Ihre Entscheidungen sollen von unabhängiger sportfachlicher Expertise getragen sein und den Weg für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland weisen. Daneben definiert das SpoFöG erstmals leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung; Werte und Integrität werden als Fördervoraussetzungen verankert.“

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