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Gesetz zur Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:20.12.2024
Drucksache:20/14023 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Hier ist eine Analyse des Gesetzentwurfs basierend auf den bereitgestellten Informationen: 
 
Basisinformationen:  
Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung und Förderung des Spitzensports in Deutschland auf eine spezialgesetzliche Grundlage zu stellen. Dies umfasst die Gründung der Spitzensport-Agentur, die als zentrale Instanz für die Sportförderung fungieren soll. Der Ansatz ist ganzheitlich und verfolgt eine potenzial- und erfolgsorientierte Ausrichtung, um die Rahmenbedingungen für Spitzenathletinnen und -athleten zu verbessern. Da der Entwurf von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wurde, nicht von der Bundesregierung, gibt es kein federführendes Ministerium. Allerdings wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erwähnt, da es eine administrative Rolle hat.  
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf basiert auf einem Reformkonzept, das bereits 2016 vom BMI und dem Deutschen Olympischen Sportbund unter Mitwirkung der Sportministerkonferenz der Länder beschlossen wurde. Eine kritische Betrachtung der bisherigen Umsetzung dieser Reform machte deutlich, dass punktuelle Veränderungen keine tiefgreifende Weiterentwicklung ermöglichten.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche jährliche Ausgaben, die bis 2029 auf 7,94 Millionen Euro anwachsen. Die größten Einzelposten sind Personalkosten, die schließlich bei 5,35 Millionen Euro liegen, während Sachkosten 2,16 Millionen Euro und Investitionskosten 430.000 Euro betragen. Ein wesentlicher Teil der Kosten entsteht durch die Gründung und den Betrieb der Spitzensport-Agentur. Für die Länder werden Mehrausgaben für Teilnahme an Aktivitäten der Agentur erwartet, jedoch nicht quantifiziert. Einnahmen aus dem Gesetz werden nicht erwartet.  
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben dazu. Nach allgemeiner Praxis könnte das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.  
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass mit der Reform Synergien im Sportfördersystem geschaffen und der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung reduziert werden sollen. Zudem soll das Gesetz zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen und die Repräsentanz Deutschlands im internationalen Sport stärken. Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Es wird eine Evaluierung innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es gibt keine Angaben zur besonderen Eilbedürftigkeit. 
 
Maßnahmen 
 
- Gesellschaftliche Bedeutung und Integration: Der Spitzensport wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt, die Integration, Inklusion, Gesundheitsförderung und Ehrenamt unterstützt. 
 
- Ziele der Förderung: Der Bund bekennt sich zur kontinuierlichen, potenzial- und erfolgsorientierten Förderung des Spitzensports, um Weltspitzenleistungen bei internationalen Wettbewerben wie Olympischen Spielen zu erzielen. 
 
- Besondere Förderung für Menschen mit Behinderungen: Diese erfolgt nicht potenzial- und erfolgsorientiert, sondern unter Berücksichtigung spezifischer Lebenssituationen und der UN-Behindertenrechtskonvention. 
 
- Zuständigkeit und Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Förderung liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, das die Vergabe der Haushaltsmittel steuert und durch die Spitzensport-Agentur ausführen lässt. 
 
- Förderbedingungen und Auflagen: Die Förderung bedingt die Einhaltung zentraler Werte- und Integritätsstandards, einschließlich der Bekämpfung von Doping und Gewalt sowie der Förderung von Good Governance. 
 
- Indirekte und direkte Athletenförderung: Unterstützung von Athletinnen und Athleten, insbesondere in Bereichen wie soziale Absicherung, Berufsqualifizierung und Altersversorgung, sowie Förderung ihrer individuellen sportlichen und sonstigen Bedarfe. 
 
- Wissenschaftliche Förderung und Wissensmanagement: Förderung im Bereich sportwissenschaftlicher Forschung, Entwicklung und der Bereitstellung wissenschaftlicher Unterstützungs- und Beratungsleistungen. 
 
- Erweiterung und Modernisierung des Stützpunktsystems: Förderung von Bundes- und Olympiastützpunkten zur optimalen Betreuung und Training von Athleten, inklusive Förderung notwendiger Baumaßnahmen. 
 
- Förderung Internationaler Sportgroßveranstaltungen und Beziehungen: Unterstützung bei der Ausrichtung von und Teilnahme an internationalen Sportgroßveranstaltungen sowie bei der Pflege internationaler sportpolitischer Beziehungen. 
 
- Errichtung der Spitzensport-Agentur: Diese unabhängige Stiftung des öffentlichen Rechts übernimmt die zentrale Förderung und Steuerung des Spitzensports und soll durch eine unabhängige und transparente Mittelvergabe Akzeptanz schaffen.  
 
- Gesetzliches Monitoring und Weiterentwicklung: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung der Förderstrategien, um langfristig die Ziele der Spitzensport-Reform sicherzustellen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:06.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das SpoFöG schafft die Grundlage für eine umfassende Verschlankung, Entbürokratisierung und Digitalisierung des bestehenden Fördersystems. Es errichtet daneben die unabhängige Sportagentur als Stiftung öffentlichen Rechts. Mit der Sportagentur wird erstmals eine zentrale Stelle zur Förderung des Spitzensports in Deutschland "aus einer Hand" geschaffen. Ihre Entscheidungen sollen von unabhängiger sportfachlicher Expertise getragen sein und den Weg für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland weisen. Daneben definiert das SpoFöG erstmals leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung; Werte und Integrität werden als Fördervoraussetzungen verankert.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.12.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/14023 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:551/24
Eingang im Bundesrat:08.11.2024
Erster Durchgang:20.12.2024
Status Bundesrat:Beraten