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Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf ist im Bundestag eingegangen, wurde dort aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:06.11.2024
Drucksache:20/13639 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt sowie die Schließung von Schutzlücken und Bürokratieabbau. Der Gesetzentwurf stammt von der Bundesregierung und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund 
Es gibt eine Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war vereinbart worden, den Sozialstaat an die aktuellen Lebenswirklichkeiten anzupassen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder forderte zudem den Aufbau eines bundesweiten Betriebsstättenverzeichnisses. 
 
Kosten 
Die entstehenden Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder beinhalten nicht konkret bezifferbare, aber als geringfügig bezeichnete Mehrkosten für Unfallversicherungsträger sowie schätzungsweise 18,6 Millionen Euro jährlich durch die Erhöhung des Sterbegeldes. Weitere spezifizierte Kosten umfassen einen einmaligen Umstellungsaufwand durch den Aufbau des Betriebsstättenverzeichnisses in Höhe von etwa 1,03 Millionen Euro und 400.000 Euro IT-Kosten plus 140.000 Euro Personalkosten bei der BA. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf scheint nicht besonders eilbedürftig zu sein, es gibt keine Angaben über eine besondere Dringlichkeit im Text. 
 
Maßnahmen 
1. Studierendentätigkeiten und Unfallversicherungsschutz: 
- Unfallversicherungsschutz für Studierende bei Erstellung von Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule, wenn eine hochschulrechtliche Anbindung besteht. 
- Einbeziehung auch von vorbereitenden Tätigkeiten, die nicht in der Hochschule durchgeführt werden können. 
- Klarstellung des Versicherungsschutzes für Früh- und Jungstudierende. 
 
2. Pflegepersonen und Unfallversicherung: 
- Einbeziehung von Pflegepersonen in den Unfallversicherungsschutz unabhängig vom Mindestpflegeumfang. 
- Entfall der Verteilung der Pflegetätigkeit auf mindestens zwei Tage pro Woche. 
 
3. Versicherungsschutz wissenschaftlicher Lehrkräfte im Ausland: 
- Eingliederung des bisherigen Unfallschutzes für ins Ausland vermittelte wissenschaftliche Lehrkräfte in das SGB VII. 
- Anpassung an den bestehenden Versicherungsschutz für andere Lehrkräfte im Ausland. 
 
4. Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Ausland: 
- Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes auf zusätzliche Personengruppen wie Freiwilligendienstleistende des Programms „weltwärts“ und EU/EWR-Angehörige bei deutschen Auslandsvertretungen. 
- Anpassung der Ablehnung eines Versicherungsfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
 
5. Anwendungsbereich und Versicherungsschutz bei staatlichen deutschen Einrichtungen im Ausland: 
- Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei Unfällen im Ausland über Satzung für deutsche Beschäftigte bei staatlichen Einrichtungen in Drittländern. 
 
6. Wegeunfälle und weitere Personengruppen: 
- Einbeziehung von Personen, die regelmäßig Verantwortung für die Betreuung von Kindern übernehmen, in den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen (z. B. Großeltern, enge Bezugspersonen des Kindes). 
 
7. Rehabilitationsleistungen und erforderliche Auslagen: 
- Übernahme von Fahrkosten und erforderlichen Auslagen wie Parkgebühren bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Heilbehandlungen. 
 
8. Sicherung des Anspruchs auf Verletztengeld: 
- Rechtsanpassung zur Neufestsetzung des Verletztengeldes gemäß Rentenbemessungsverfahren nach Schul- oder Berufsausbildung. 
 
9. Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV): 
- Ausweitung des Bemessungszeitraums auf 24 Monate bei weniger als 150 belegten Arbeitstagen im ursprünglichen 12-Monats-Zeitraum zur besseren Darstellung der Verdienstsituation. 
 
10. Berichterstattung und Berichtspflichten: 
- Aufhebung der Berichtspflicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten. 
 
11. Betriebsstättenverzeichnis: 
- Aufbau eines Betriebsstättenverzeichnisses bei der DGUV zur Unterstützung gesetzlicher Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden der Länder.  
 
12. Informations- und Datenzugang: 
- Ermächtigung der DGUV zur Speicherung und Verarbeitung der zur Identifizierung einer Betriebsstätte erforderlichen Daten. 
- Unmittelbarer Zugriff der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger auf die Daten des Betriebsstättenverzeichnisses. 
 
13. Beschleunigung der Feststellung von Versicherungsfällen: 
- Befugnis der Unfallversicherungsträger zur Einholung von Informationen bei Pflegekassen zur Feststellung des Versicherungsfalls von Pflegepersonen. 
 
14. Anpassung von Bußgeldrahmenbeträgen: 
- Anpassung der Bußgeldbeträge an systemkonforme Euro-Beträge (30.000 Euro und 3.000 Euro). 
 
15. Erhöhung des Sterbegeldes: 
- Anhebung des Sterbegeldes zur Abdeckung der gestiegenen Bestattungskosten.  
 
16. Folgeregelungen und redaktionelle Anpassungen: 
- Diverse redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen im Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:21.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:28.08.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Gesetz soll das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt angepasst werden und auf neue Schutzbedarfe reagieren. Außerdem werden Verwaltungsverfahren beschleunigt und bürokratische Lasten abgebaut.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

„Der Gesetzentwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es bei Reformen der gesetzlichen Unfallversicherung stets nur in eine Richtung geht: Ausweitung des Versicherungsschutzes und immer größere Entfernung vom Grundgedanken der Haftungsablösung in der Unfallversicherung.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Weiterentwicklungsgesetz). Die BDA argumentiert, dass der Entwurf den Versicherungsschutz weiter ausdehnt und sich damit immer weiter vom ursprünglichen Grundgedanken der Haftungsablösung entfernt. Sie fordert eine Strukturreform der Unfallversicherung und lehnt insbesondere die Ausweitung des Versicherungsschutzes auf private Verrichtungen im Ausland, auf Wege zu Schulen und Kindertagesstätten sowie auf Bewerberinnen und Bewerber ab. Diese Ausweitungen verursachen zusätzliche Kosten für Unternehmen und führen zu einer ungerechtfertigten Belastung der Arbeitgeber.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

„Eine belastbare Einschätzung des Erfüllungsaufwands erscheint nicht möglich.“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Weiterentwicklungsgesetz). Die Stellungnahme umfasst mehrere Artikel und Absätze des Gesetzes. Zentral sind die Anpassungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), insbesondere die Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger, der erweiterte Versicherungsschutz für studien- und prüfungsbezogene Tätigkeiten sowie die Ausdehnung des Versicherungsschutzes im Ausland. Betont wird die Notwendigkeit der Rechtsprechung zur Klärung unklarer Punkte und die Herausforderungen bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes. Besonders ausführlich wird auf die Ausdehnung des Versicherungsschutzes im Ausland und die damit verbundenen Unsicherheiten eingegangen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen das Ziel, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu modernisieren und an neue Lebens- und Arbeitsbedingungen anzupassen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes für Arbeitnehmer im Ausland, Anpassungen an neue Gegebenheiten bei der Kinderbetreuung und Änderungen in Personalauswahlverfahren vor. Besonders hervorgehoben werden die Anhebung des Sterbegeldes aufgrund gestiegener Begräbniskosten, die erweiterte Absicherung von Personen, die Kinder in und aus Betreuungseinrichtungen bringen, und die Angleichung des Versicherungsschutzes bei selbst initiierten und von der Bundesagentur für Arbeit vermittelten Personalauswahlverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

„Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an.“

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen des Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes, schlägt jedoch spezifische Anpassungen vor. Insbesondere wird empfohlen, den Versicherungsschutz für Studierende klarer zu definieren und die Begriffe „Studienleistungen“ und „Prüfungsleistungen“ zu differenzieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem wird die weitreichende Ausdehnung des Versicherungsschutzes für Pflegepersonen kritisch betrachtet, da sie sehr geringfügige Tätigkeiten einschließen könnte. Der erweiterte Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Ausland wird begrüßt, jedoch wird eine präzisere Abgrenzung der Kriterien vorgeschlagen. Schließlich wird die Erhöhung des Sterbegelds als positive Maßnahme anerkannt, jedoch auf mögliche sozialpolitische Implikationen hingewiesen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutscher Städtetag

„Das Gesetzesvorhaben zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes u. a. auf dem Weg zu Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlverfahren ist grundsätzlich nachvollziehbar, hat aber insbesondere eine Ausweitung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes zum Gegenstand.“

Der Deutsche Städtetag äußert sich grundsätzlich nachvollziehbar zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung, weist jedoch auf erhebliche finanzielle Belastungen für die Kommunen hin. Der Entwurf beinhaltet eine Ausweitung des Versicherungsschutzes, insbesondere auf dem Weg zu Schulen und Kindertageseinrichtungen, in Bewerbungsverfahren und für Pflegepersonen. Dies könnte zu höheren Umlagebeiträgen führen, da schwere Versicherungsfälle die Beiträge beeinflussen könnten. Besonders hervorgehoben werden die Bereiche Wegeunfallversicherung, Bewerbungsverfahren und der Versicherungsschutz für Pflegepersonen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 19.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsches Studierendenwerk

„Mit dem vorliegenden Referentenentwurf werden einige Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen. Insbesondere für Studierende soll zukünftig Unfallversicherungsschutz für Studierende bei der Anfertigung von Pflichtarbeiten sowie für Früh- und Jungstudierende bestehen, was wir ausdrücklich begrüßen.“

Das Deutsche Studierendenwerk begrüßt den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Früh- und Jungstudierende sowie für Studierende bei der Anfertigung von Pflichtarbeiten. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch studiumsbezogene Auslandsaufenthalte und Eignungs-/Aufnahmeprüfungen in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Besonders hervorgehoben werden die Neuregelung zum Schutz von Früh- und Jungstudierenden, die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Studien- und Prüfungsleistungen außerhalb der Hochschule sowie die Absicherung von Studienbewerber*innen bei Eignungs- und Aufnahmeprüfungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 GKV-Spitzenverband

„Die beabsichtigte Regelung wird kritisch gesehen. Bei den zur Feststellung eines Versicherungsfalls einer Pflegeperson erforderlichen Unterlagen und Angaben einer pflegebedürftigen Person handelt es sich um hochsensible, besonders schutzbedürftige Daten.“

Der GKV-Spitzenverband hat sich zum Referentenentwurf des UV-Weiterentwicklungsgesetzes geäußert. Sie betonen die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Übermittlung personenbezogener Daten durch Pflegekassen an Unfallversicherungsträger und fordern eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben, um die Interessen der pflegebedürftigen Personen zu schützen. Zudem heben sie die Notwendigkeit einer Informationspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Krankenkassen hervor, um Erstattungsansprüche der Krankenkassen rechtzeitig geltend machen zu können. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Übermittlungspflicht von Pflegekassen, 2. Der Schutz sensibler Daten, 3. Die Informationspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Krankenkassen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Insgesamt begrüßt der Sozialverband VdK die im Referentenentwurf vorgenommenen Verbesserungen, erkennt aber noch keinen umfassenden Reformansatz zur Weiterentwicklung der versicherten Tätigkeiten.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) begrüßt die Anpassung und Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung, um diese an veränderte Lebens- und Arbeitswelten anzupassen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören der erweiterte Versicherungsschutz für Personen im Ausland, die Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita durch verschiedene Bezugspersonen, die Klarstellung des Versicherungsschutzes für Studierende bei Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule, die Einbeziehung von Pflegepersonen unabhängig vom zeitlichen Umfang der Pflege und die Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Bewerberinnen und Bewerber bei Vorstellungsgesprächen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer Generalklausel für arbeitsbedingte Erkrankungen, die fehlende Berücksichtigung psychischer Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste und die Forderung nach einer grundsätzlichen Beweislastumkehr bei Berufskrankheiten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 ver.di

„Uns ist wichtig, dass es in Folge einer Abschaffung der D-Heuer zu keiner Schlechterstellung der Seeleute kommt. Wir erwarten, dass dafür Sorge getragen wird.“

Die Stellungnahme von ver.di zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung kritisiert die geplante Abschaffung der Durchschnittsheuer (D-Heuer) für Seeleute, die bisher stabile Einkommen und verlässliche Einnahmen für Sozialkassen gewährleistet hat. Die D-Heuer hat auch zur Stabilisierung der Tarifbindung beigetragen, da sie auf Tarifverträgen zwischen Reedern und Gewerkschaften basiert. ver.di fordert, dass die Abschaffung der D-Heuer nicht zu einer Schlechterstellung der Seeleute führt und bezweifelt die Begründung der Gesetzesänderung mit Softwareproblemen und Vereinfachung der Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband Deutscher Reeder

„Die tarifgebundenen Reedereien fürchten bei Abschaffung der Durchschnittsheuer, die durch die im Referentenentwurf vorgesehene Neufassung des § 92 SGB VII faktisch eintreten wird, einen Nachteil für die bei ihnen beschäftigten Seeleute.“

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) äußert sich zum Referentenentwurf des Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes (UV-Weiterentwicklungsgesetz). Der Verband thematisiert die umstrittene Verbeitragung der Seeleute nach der sogenannten Durchschnittsheuer, die im neuen Entwurf abgeschafft werden soll. Die tarifgebundenen Reedereien befürchten Nachteile für ihre Seeleute, während andere Schifffahrtsunternehmen die Abschaffung befürworten. Ein weiterer Punkt ist die mögliche Attraktivitätssteigerung der Deutschen Flagge durch die Abschaffung der Durchschnittsheuer. Der VDR fordert eine längere Übergangszeit bis zum 1. Januar 2026 statt des vorgesehenen 1. Januar 2025.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 25.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DGUV verfolgt das Ziel einer systemgerechten Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Vermeidung von Rechtsunsicherheit in Bezug auf die geplanten Neuregelungen im UV-Schutz und schlägt darüber hinaus eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf die Verbindungsstelle (§ 139a SGB VII) vor

Lobbyregister-Nr.: R004506 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48032

Deutsches Studierendenwerk | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf werden einige Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen. Insbesondere für Studierende soll zukünftig Unfallversicherungsschutz für Studierende bei der Anfertigung von Pflichtarbeiten sowie für Früh- und Jungstudierende bestehen, was das Deutsche Studierendenwerk ausdrücklich begrüßt. Das Deutsche Studierendenwerk macht auf zusätzliche Aspekte des Hochschulstudiums und der sozialen Absicherung von Studierenden aufmerksam und möchte damit zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beitragen.

Lobbyregister-Nr.: R003225 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51974

krisenchat gemeinnützige GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung der Ausweitung des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherungen zur Stärkung der mentalen Gesundheit für bis 25-Jährige

Lobbyregister-Nr.: R005460 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42515

Sozialverband VdK Deutschland e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, den Sozialstaat auf die Lebenswirklichkeiten unserer Zeit auszurichten. In Zeiten multipler Krisen, einer zunehmen-den Globalisierung und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt haben sich in der gesetzlichen Unfallversicherung veränderte Schutzbedarfe ergeben. Gleichzeitig ermöglicht insbesondere die fortschreitende Digitalisierung, Bürokratie abzubauen. Mit dem Entwurf eines Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes sollen spürbare Verbesserungen für Versicherte und Unternehmen erzielt, Ungerechtigkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Die Interssen der Unfallversicherten hinsichtlich einer reibungslosen Implementierung werden vom VdK vertreten.

Lobbyregister-Nr.: R001964 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52345

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.11.2024
Drucksache:20/13639 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales13.11.2024Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:425/24
Eingang im Bundesrat:06.09.2024
Erster Durchgang:18.10.2024
Status Bundesrat:Beraten