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Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:27.03.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.02.2024
Datum Kabinettsbeschluss:27.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf dient der Beschleunigung des Netzausbaus im Stromübertragungsnetz. Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes werden zwei weitere Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) und sieben Offshore-Anbindungsleitungen vorgezogen in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Es handelt sich um Vorhaben, die zusammen mit bereits im Gesetz enthaltenen Vorhaben im NordOstLink bzw. RheinMainLink gebündelt werden. Hierdurch wird eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren der zu bündelnden Vorhaben ermöglicht.“

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