Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the shortcodes-ultimate domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114
Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the insert-headers-and-footers domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114
Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain neve wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114 BTZusFas: 3. Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
„Der Gesetzentwurf dient der erforderlichen Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes an die Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung aufbereiteten kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung (ABl. 2020 L 177/32). Die Verordnung (EU) 2020/741 gilt seit dem 26. Juni 2023 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung (EU) 2020/741 legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die EU-Mitgliedstaaten die Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung nutzen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zur Klarstellung und Ergänzung grundlegender Teile der Verordnung (EU) 2020/741 die Einführung eines eigenen Abschnitts im Wasserhaushaltsgesetz vor. Dieses Kapitel regelt einerseits Fragen des Anwendungsausschlusses der Verordnung (EU) 2020/741 für bestimmte Flusseinzugsgebiete oder Teile von Flusseinzugsgebieten. Hierzu wird den Ländern im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EU) 2020/741 ein Handlungsspielraum eingeräumt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Abgrenzungsregelungen zur "normalen" Abwasserbehandlung vor Einleitung in ein Oberflächengewässer, besondere Zulassungs- und Überwachungserfordernisse für die Aufbereitung, Verteilung und Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser sowie Berichtspflichten und Sanktionen für Verstöße gegen die Regelungen.“