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Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EMBestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)

Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:17.05.2024
Drucksache:20/10607 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11179 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Lösung zu schaffen, um den mit dem "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz" eingeführten pauschalen Zuschlag zur Rente für Berechtigte, deren Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, auszuzahlen. Dies soll trotz Verzögerungen in der Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung gewährleistet werden. Die Lösung sieht eine zweistufige Auszahlung des Zuschlags vor. Zunächst ab Juli 2024 getrennt von der eigentlichen Rente und schließlich ab Dezember 2025 im Rahmen der monatlichen Rentenzahlungen. Federführendes Ministerium wird nicht explizit genannt, aber es handelt sich um eine Angelegenheit, die normalerweise in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fällt.  
 
Hintergrund  
Der Gesetzentwurf stellt fest, dass die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für Bestandsrenten komplexer war als erwartet. Dies hat zu erhöhtem Umsetzungsaufwand geführt. Daher konnte die Auszahlung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte nicht wie geplant umgesetzt werden. Als Folge kann die Auszahlung erst zum Dezember 2025 erfolgen. Der neue Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass die Betroffenen dennoch ab Juli 2024 eine Leistungsverbesserung erhalten.  
 
Kosten  
Es entstehen keine weiteren Haushaltsausgaben für den Bundeshaushalt über das bereits beschlossene "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz" hinaus. Für die Verwaltung entsteht jedoch ein einmaliger zusätzlicher Aufwand in Höhe von rund 19 Millionen Euro. Über mögliche Einnahmen wird im Text keine Aussage getroffen.  
 
Inkrafttreten  
Geplant ist der 1. Juli 2024.  
 
Sonstiges  
Der Gesetzentwurf erwähnt nicht explizit eine Eilbedürftigkeit, aber die Notwendigkeit, die Auszahlungen trotz technischer und administrativer Schwierigkeiten pünktlich ab Juli 2024 zu beginnen, könnte auf eine gewisse Dringlichkeit hinweisen. Es wird betont, dass das Ziel des Gesetzgebers darin liegt, Leistungsverbesserungen für Berechtigte ab diesem Zeitpunkt zu realisieren.  
 
Maßnahmen  
- Rentenzuschlag: Gewährung eines Rentenzuschlags für Renten wegen Erwerbsminderung und Todes für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025. Bestimmte Bestandsrenten, die ab Dezember 2025 eine Erhöhung erhalten, bekommen vorab diesen temporär befristeten Zuschlag.  
- Berechnung des Rentenzuschlags: Die Berechnung erfolgt mit den Faktoren 4,5 % oder 7,5 %, basierend auf dem Zahlbetrag der Rente und möglicherweise geleisteten Zuschüssen nach § 106.  
- Ausnahme für Hinterbliebenenrenten: Abweichende Berechnung des Rentenzuschlags bei Einkommensanrechnung. Es wird auf die Bruttorente vor Einkommensanrechnung abgestellt.  
- Einheitlicher Zahlungstermin: Der Rentenzuschlag wird gesondert von der normalen Rente zwischen dem 10. und dem 20. eines Monats ausgezahlt.  
- Vergleichsregelung bei Rentenerhöhung: Falls die reguläre Rente ab Dezember 2025 durch die eingerechneten persönlichen Entgeltpunkte höher ausfällt als mit Rentenzuschlag, erfolgt eine Nachzahlung des Differenzbetrags.  
- Kostenfreiheit der Auszahlung: Die Kostenfreiheit für die Auszahlung des Rentenzuschlags ist geregelt.  
- Beauftragung der Deutschen Post AG: Die Deutsche Post AG wird mit der Auszahlung der Rentenzuschläge beauftragt, da die Rentenversicherungsträger bis Ende 2025 nicht selbst dazu in der Lage sind.  
- Information der Berechtigten: Die Berechtigten erhalten eine Mitteilung über die Berechnung des Rentenzuschlags.  
- Keine Anrechnung als Einkommen: Der Rentenzuschlag wird nicht als Einkommen bei der Anrechnung auf Renten wegen Todes angesehen.  
- Beitragspflicht und Zahlung de Beiträge: Die Beiträge für die Krankenversicherung aus dem Zuschlag übernimmt vollständig der Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ermittelt die Gesamtsumme und leitet die Beiträge an den Gesundheitsfonds weiter.  
- Pflegeberatung: Verlängerung der Möglichkeit für Pflegeberatungen per Videokonferenz bis März 2027.  
- Einführung eines gesonderten Auszahlungsverfahrens: Für den Rentenzuschlag wird im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025 ein separates Auszahlungsverfahren durch den Renten Service der Deutschen Post AG etabliert.  
- Beitragszahlung zur Pflegeversicherung: Die Beitragszahlung zur sozialen Pflegeversicherung erfolgt für den Zeitraum pauschal und wird von den Rentenversicherungsträgern übernommen.  
 
Stellungnahmen  
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.03.2024
Erste Beratung:14.03.2024
Abstimmung:25.04.2024
Drucksache:20/10607 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11179 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales20.03.2024Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales08.04.2024Anhörung
Ausschuss für Arbeit und Soziales24.04.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Rechtsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.04.2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Zustimmung zur "Hilfslösung" bei der Erwerbsminderungsrente 
Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales diskutiert. Der Gesetzentwurf reagiert auf die technischen Schwierigkeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die eine schnelle Umsetzung der Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz verhindern. 
 
Stephan Fasshauer von der DRV erklärte, dass die technische Umsetzung nicht wie geplant bis Juli 2024 erfolgen kann, unter anderem wegen komplexer Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen wie der Ost-West-Rentenangleichung. Dennoch wird intern auf eine fristgerechte Umsetzung von Gesetzen hingearbeitet, und andere Projekte seien nicht gefährdet. 
 
Bernd Gemein von der Renten Service Deutsche Post AG, welche die Zuschlagszahlungen in der ersten Stufe durchführen soll, sieht die nötigen Voraussetzungen für eine fristgerechte Umsetzung als gegeben an, basierend auf einem mit der DRV erarbeiteten Konzept. 
 
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht das Verfahren als vertretbar, aber nicht als zwingend an. Er kritisiert den zusätzlichen Bürokratieaufwand und spricht sich gegen die Nachzahlung von geringen Beträgen aus. Ferner mahnt er eine bessere Vorbereitung von Gesetzen an. 
 
Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hält die vorgeschlagene Regelung für zielführend und umsetzbar. Sie gewährleiste die Auszahlung der Zuschläge und verhindere Nachteile, falls der ab Juli 2024 ausgezahlte Betrag niedriger ausfallen sollte als der berechnete Zuschlag ab Dezember 2025. 
 
Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen findet es bedauerlich, dass eine kurzfristige Hilfslösung nötig sei, hält aber den vorgeschlagenen Ansatz prozentualer Rentenzuschläge für geeignet, die Verbesserungen trotz organisatorischer Probleme einzuführen. 
 
Christof Lawall von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation empfahl, das Beratungsangebot über Präventionsmaßnahmen auf alle Beschäftigten auszudehnen, die davon profitieren könnten, insbesondere da gesundheitliche Einschränkungen oft ab dem 40. Lebensjahr zunehmen. Die DRV sollte den Versicherten jährlich Informationen zu Präventionsprogrammen anbieten. 
 
In der Summe stieß das zweistufige Verfahren bei den Sachverständigen auf Zustimmung, allerdings wurden auch Bedenken hinsichtlich der bürokratischen und finanziellen Aufwände geäußert sowie Empfehlungen für eine verbesserte gesetzliche Vorbereitung und die Ausweitung von präventiven Beratungsangeboten gemacht.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss für die Beschlussempfehlung ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Rechtsausschuss und der Haushaltsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lautet, den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in unveränderter Fassung anzunehmen. Es gibt keine Angaben darüber, welche Fraktionen der Beschlussempfehlung zugestimmt haben, da der Text lediglich die Information einer einstimmigen Annahme enthält. Es gibt keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: 
Laut Beratungsergebnissen wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, da der Ausschuss eine einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs "in unveränderter Fassung" empfohlen hat. Es gibt keine Anzeichen für Änderungen, die sich nicht auf den ursprünglichen Entwurf beziehen oder auf andere Gesetze abzielen. 
 
Begründung: 
Eine spezifische Begründung für die Beschlussempfehlung ist im Text nicht explizit enthalten. Jedoch wird die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs darin beschrieben, dass die Verbesserung für die Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente, eingeführt durch ein vorangegangenes Gesetz, aufgrund von Schwierigkeiten bei der Umsetzung erst zum 1. Dezember 2025 erfolgen kann. Ziel des neuen Gesetzentwurfs ist es, den Zuschlag dennoch ab Juli 2024 auszahlen zu können, indem er in zwei Stufen ausgeführt wird. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserung und Auszahlung des Zuschlags ab Juli 2024. 
- Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, merkt aber an, dass die Deutsche Rentenversicherung das ursprüngliche Gesetz zeitlich nicht hätte umsetzen können. 
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont die Notwendigkeit der Digitalisierung zur einfacheren Umsetzung zukünftiger Gesetzesänderungen. 
- Die FDP-Fraktion sieht das Ziel in der Auszahlung der Zuschläge zum 1. Juli 2024 und betont ebenfalls die Wichtigkeit der Digitalisierung. 
- Die AfD-Fraktion hat inhaltlich nichts gegen den Entwurf einzuwenden, aber weist auf die Probleme bei der Umsetzung des ursprünglichen Gesetzes hin. 
- Die Gruppe Die Linke stimmt dem Entwurf zu, hält jedoch die Zuschläge für zu niedrig und schlägt höhere Prozentwerte vor, was durch den Sozialverband Deutschland und die Arbeitnehmerkammer Bremen unterstützt wird.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:17.05.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt