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Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Beschlossen
Letzte Änderung:12.04.2024
Drucksache:20/10159 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10995 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:20.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.01.2024
Erste Beratung:11.03.2024
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/10159 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10995 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie21.02.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie11.03.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.03.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Experten fordern Korrekturen bei Herkunftsnachweisregister 
Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) unterstützte die Idee des Registers, wies jedoch auf mögliche "Bürokratiefallen" hin. Er schlug vor, Synergieeffekte besser zu nutzen und klarzustellen, dass Herkunftsnachweise für Biomethan und Wasserstoff uneingeschränkt im Handel verwendet werden dürfen. 
 
Timm Kehler vom Verein Zukunft Gas betonte die Bedeutung der Dokumentation von Treibhausgaseinsparungen im Register, um Vergleichbarkeit und Anreizsysteme zu schaffen. Er argumentierte für den Handel von Herkunftsnachweisen unabhängig von der physischen Lieferung über das Book & Claim oder Ticketing-Prinzip. 
 
John Miller vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) wies auf die Notwendigkeit hin, das Register bürokratiearm zu gestalten und Herkunftsnachweise nicht als umfassende Kennzeichnungspflicht oder verpflichtendes Instrument zu verwenden, um den Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung zu fördern. 
 
Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte, dass die Verordnung den Nutzen von Herkunftsnachweisen als Instrument zum Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase nicht vollständig ausschöpfe und diese nur den Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft, nicht aber Zielanrechnungen oder Förderungen dokumentieren. 
 
Alexander Voigt von HH2E AG lobte den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit beim überregionalen Handel, speziell mit grünem Wasserstoff. Er forderte jedoch, dass Wasserstoff seine "grüne Eigenschaft" auch dann behalten soll, wenn er ins Erdgasnetz eingespeist wird. 
 
Simon Pichlmaier von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE) sah Herkunftsnachweise in der aktuellen Marktlage als weniger relevant an, doch könnten diese bei der Klimaberichterstattung von Unternehmen ein sinnvolles Instrument darstellen, unterstützt durch öffentliche Förderung, um den Markthochlauf zu begünstigen.