Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV
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Offizieller Titel: | Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Beschlossen |
Letzte Änderung: | 12.04.2024 |
Drucksache: | 20/10159 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/10995 (PDF-Download) |
Trojanercheck: |
Datum erster Entwurf: | 20.12.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 5 Einträge zu Drucksache 20/10159 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Bedingungen von Bürgerenergiegesellschaften (Ausschreibungen, Förderprogramm, Energy Sharing), Vereinfachungen von Regelungen zu Steckersolar und Mieterstrom, Verbesserung der Beteiligung von Bürger:innen und Kommunen.
Lobbyregister-Nr.: R002784 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49232
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung von geeigneten Rahmenbedingungen für Fernwärme sowie Reduzierung der Komplexität von Gesetzesvorhaben und Bürokratieabbau
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39424
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Lobbyregister-Nr.: R002003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48115
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Rechtscharakter der Nachweisregister sowie deren Verzahnung mit bereits bestehenden Datenbanken ungeklärt. Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sollte möglichst unbürokratisch erfolgen, der unabgestimmte Parallelbetrieb mehrerer funktionsgleicher Datenbanken möglichst vermieden werden. Mit Blick auf Verbrauchertransparenz Nachbesserungsbedarf bei den an die Herkunftsnachweise gestellten Vorgaben. Treibhausgas-Emissionen sollten erfasst, bilanzielle Bezugsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden.
Lobbyregister-Nr.: R001118 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52637
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines Registers für Herkunftsnachweise für klimaschonende Gase und Wärme/Kälte. Wichtig ist den kommunalen Unternehmen eine praxisnahe und aufwandsarme Ausgestaltung, die klimafreundliche Geschäftsmodelle ermöglicht. Für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung sind gewaltige Anstrengungen erforderlich, insbesondere bei der Transformation der Wärmenetze. Darauf müssen die kommunalen Unternehmen ihre Ressourcen konzentrieren. Überflüssige Bürokratie beim Herkunftsnachweisregister würde sich unmittelbar als Hemmnis für die Wärmewende auswirken.
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852
Eingang im Bundestag: | 24.01.2024 |
Erste Beratung: | 11.03.2024 |
Abstimmung: | 12.04.2024 |
Drucksache: | 20/10159 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/10995 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 21.02.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 11.03.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 11.03.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Experten fordern Korrekturen bei Herkunftsnachweisregister
Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) unterstützte die Idee des Registers, wies jedoch auf mögliche "Bürokratiefallen" hin. Er schlug vor, Synergieeffekte besser zu nutzen und klarzustellen, dass Herkunftsnachweise für Biomethan und Wasserstoff uneingeschränkt im Handel verwendet werden dürfen.
Timm Kehler vom Verein Zukunft Gas betonte die Bedeutung der Dokumentation von Treibhausgaseinsparungen im Register, um Vergleichbarkeit und Anreizsysteme zu schaffen. Er argumentierte für den Handel von Herkunftsnachweisen unabhängig von der physischen Lieferung über das Book & Claim oder Ticketing-Prinzip.
John Miller vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) wies auf die Notwendigkeit hin, das Register bürokratiearm zu gestalten und Herkunftsnachweise nicht als umfassende Kennzeichnungspflicht oder verpflichtendes Instrument zu verwenden, um den Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung zu fördern.
Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte, dass die Verordnung den Nutzen von Herkunftsnachweisen als Instrument zum Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase nicht vollständig ausschöpfe und diese nur den Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft, nicht aber Zielanrechnungen oder Förderungen dokumentieren.
Alexander Voigt von HH2E AG lobte den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit beim überregionalen Handel, speziell mit grünem Wasserstoff. Er forderte jedoch, dass Wasserstoff seine "grüne Eigenschaft" auch dann behalten soll, wenn er ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Simon Pichlmaier von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE) sah Herkunftsnachweise in der aktuellen Marktlage als weniger relevant an, doch könnten diese bei der Klimaberichterstattung von Unternehmen ein sinnvolles Instrument darstellen, unterstützt durch öffentliche Förderung, um den Markthochlauf zu begünstigen.