Zum Inhalt springen

Gesetz zum Schienenlärmschutz

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:08.05.2024
Drucksache:20/11314 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reduktion der gesundheitlichen Gefährdungen durch Schienenverkehrslärm. Als Lösung wird die Einführung ordnungsrechtlicher Regelungen zur Durchführung des Konzepts der sogenannten „leiseren Strecken“ gemäß der technischen Spezifikation für Interoperabilität der Europäischen Union (EU) vorgeschlagen. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund 
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019, die ein Lärmschutzkonzept, die sogenannten „leiseren Strecken“, beschloss. Diese sollen ab Dezember 2024 in den EU-Mitgliedstaaten implementiert werden und ein Betriebsverbot für laute Güterwagen auf diesen Strecken einführen. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht soll das bestehende Schienenlärmschutzgesetz von 2017 entsprechend angepasst werden. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten durch den Gesetzentwurf. Es wird keine Erwähnung von erwarteten Einnahmen gemacht, daher sind hierzu keine Angaben zu finden. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll zeitgleich mit den Vorgaben der TSI NOI zum Fahrplanwechsel 2024/2025 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf weist darauf hin, dass es keine evidenten Alternativen gibt, die das Ziel eines nachhaltigen Schutzes vor Schienenverkehrslärm besser sicherstellen würden. Die ordnungsrechtlichen Regelungen des bisherigen Schienenlärmschutzgesetzes haben sich bewährt und sollen im neuen Gesetz fortgeschrieben werden. Keine Angaben zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs sind vorhanden.  
 
Die Europäische Kommission wird die Umsetzung der leiseren Strecken bis zum 31. Dezember 2028 bewerten, was impliziert, dass der Gesetzentwurf auch für diesen Zeitraum hinsichtlich einer möglichen Anpassung relevante Daten liefern soll. Eine Befristung des Gesetzes ist jedoch nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen 
 
- Sicherstellung eines Betriebsverbots für laute Güterwagen auf sogenannten "leiseren Strecken" gemäß EU-Vorgaben ab dem 15. Dezember 2024. 
- Fortführung einiger Vorschriften des bestehenden Schienenlärmschutzgesetzes neben den Regelungen der TSI NOI. 
- Definition "lauter Güterwagen" als Wagen, die nicht den Bestimmungen der EU-Verordnungen für emissionsarme Bremsausrüstung entsprechen. 
- Definition "leisere Strecken" als Eisenbahninfrastrukturabschnitte mit signifikantem Güterzugverkehr in der Nacht, basierend auf dem Verkehrsaufkommen der Jahre 2015-2017. 
- Verpflichtung der Zugangsberechtigten zur Anmeldung des Einsatzes lauter Güterwagen bei der Beantragung von Schienenwegkapazität. 
- Notwendigkeit für Antragsteller, laute Güterwagen nicht auf leiseren Strecken einzusetzen, außer in Ausnahmefällen nach EU-Vorgaben. 
- Regulierung der Nutzung von leiseren Strecken durch Betreiber der Schienenwege und Sicherstellung der Trassenvergabe unter Berücksichtigung des Einsatzes lauter Güterwagen. 
- Regelungen für stichprobenartige Kontrollen durch Betreiber der Schienenwege zur Überprüfung der Einhaltung des Betriebsverbots lauter Güterwagen auf leisen Strecken. 
- Einführung von Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und Zugangsberechtigte zur Kontrolle der Einhaltung des Betriebsverbots durch die zuständigen Behörden. 
- Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung und Überwachung des Gesetzes auf das Eisenbahn-Bundesamt. 
- Regelung der Überwachung und Ahndung von Verstößen durch die zuständigen Behörden, inklusive der Möglichkeit zur Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen. 
- Festsetzung von Zwangsgeldern und Bußgeldern zur Durchsetzung des Gesetzes und zur Bestrafung von Verstößen. 
- Inkrafttreten des Gesetzes zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 und gleichzeitiges Außerkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes von 2017. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.12.2023
Datum Kabinettsbeschluss:13.03.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.05.2024
Drucksache:20/11314 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:130/24
Eingang im Bundesrat:15.03.2024
Erster Durchgang:26.04.2024