Gesetz zum Schienenlärmschutz
Offizieller Titel: | Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) |
Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
Letzte Änderung: | 27.06.2024 |
Drucksache: | 20/11314 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11995 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
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Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reduktion der gesundheitlichen Gefährdungen durch Schienenverkehrslärm. Als Lösung wird die Einführung ordnungsrechtlicher Regelungen zur Durchführung des Konzepts der sogenannten „leiseren Strecken“ gemäß der technischen Spezifikation für Interoperabilität der Europäischen Union (EU) vorgeschlagen. Das federführende Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019, die ein Lärmschutzkonzept, die sogenannten „leiseren Strecken“, beschloss. Diese sollen ab Dezember 2024 in den EU-Mitgliedstaaten implementiert werden und ein Betriebsverbot für laute Güterwagen auf diesen Strecken einführen. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht soll das bestehende Schienenlärmschutzgesetz von 2017 entsprechend angepasst werden.
Kosten
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten durch den Gesetzentwurf. Es wird keine Erwähnung von erwarteten Einnahmen gemacht, daher sind hierzu keine Angaben zu finden.
Inkrafttreten
Das Gesetz soll zeitgleich mit den Vorgaben der TSI NOI zum Fahrplanwechsel 2024/2025 in Kraft treten.
Sonstiges
Der Entwurf weist darauf hin, dass es keine evidenten Alternativen gibt, die das Ziel eines nachhaltigen Schutzes vor Schienenverkehrslärm besser sicherstellen würden. Die ordnungsrechtlichen Regelungen des bisherigen Schienenlärmschutzgesetzes haben sich bewährt und sollen im neuen Gesetz fortgeschrieben werden. Keine Angaben zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs sind vorhanden.
Die Europäische Kommission wird die Umsetzung der leiseren Strecken bis zum 31. Dezember 2028 bewerten, was impliziert, dass der Gesetzentwurf auch für diesen Zeitraum hinsichtlich einer möglichen Anpassung relevante Daten liefern soll. Eine Befristung des Gesetzes ist jedoch nicht vorgesehen.
Maßnahmen
- Sicherstellung eines Betriebsverbots für laute Güterwagen auf sogenannten "leiseren Strecken" gemäß EU-Vorgaben ab dem 15. Dezember 2024.
- Fortführung einiger Vorschriften des bestehenden Schienenlärmschutzgesetzes neben den Regelungen der TSI NOI.
- Definition "lauter Güterwagen" als Wagen, die nicht den Bestimmungen der EU-Verordnungen für emissionsarme Bremsausrüstung entsprechen.
- Definition "leisere Strecken" als Eisenbahninfrastrukturabschnitte mit signifikantem Güterzugverkehr in der Nacht, basierend auf dem Verkehrsaufkommen der Jahre 2015-2017.
- Verpflichtung der Zugangsberechtigten zur Anmeldung des Einsatzes lauter Güterwagen bei der Beantragung von Schienenwegkapazität.
- Notwendigkeit für Antragsteller, laute Güterwagen nicht auf leiseren Strecken einzusetzen, außer in Ausnahmefällen nach EU-Vorgaben.
- Regulierung der Nutzung von leiseren Strecken durch Betreiber der Schienenwege und Sicherstellung der Trassenvergabe unter Berücksichtigung des Einsatzes lauter Güterwagen.
- Regelungen für stichprobenartige Kontrollen durch Betreiber der Schienenwege zur Überprüfung der Einhaltung des Betriebsverbots lauter Güterwagen auf leisen Strecken.
- Einführung von Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und Zugangsberechtigte zur Kontrolle der Einhaltung des Betriebsverbots durch die zuständigen Behörden.
- Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung und Überwachung des Gesetzes auf das Eisenbahn-Bundesamt.
- Regelung der Überwachung und Ahndung von Verstößen durch die zuständigen Behörden, inklusive der Möglichkeit zur Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen.
- Festsetzung von Zwangsgeldern und Bußgeldern zur Durchsetzung des Gesetzes und zur Bestrafung von Verstößen.
- Inkrafttreten des Gesetzes zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 und gleichzeitiges Außerkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes von 2017.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 08.12.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 13.03.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 08.05.2024 |
Erste Beratung: | 06.06.2024 |
Abstimmung: | 27.06.2024 |
Drucksache: | 20/11314 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/11995 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Verkehrsausschuss | 26.06.2024 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Verkehrsausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/11314 unverändert anzunehmen. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben dieser Empfehlung zugestimmt, während die Fraktion der CDU/CSU und die Gruppe Die Linke dagegen stimmten. Die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag.
Änderungen:
Keine Angaben.
Begründung:
Die Begründung der Beschlussempfehlung liegt darin, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen eine Ergänzung des durch die TSI NOI vorgegebenen Konzepts der leiseren Strecken um ordnungsrechtliche Regelungen vorsieht, um die Umsetzung sicherzustellen. Die sonstigen Regelungen des Schienenlärmschutzgesetzes sollen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Konzepts der leiseren Strecken der TSI NOI aufgehoben werden, da diese Regelungen vorrangig anzuwenden sind.
Statements der Fraktionen:
- **SPD**: Leise Strecken seien im Grunde alle Hauptverkehrsstrecken. Auch wenn Nebenstrecken fehlen, würden sich keine Verschlechterungen im Lärmschutz ergeben, da der Umrüstungsstand der Güterwagen fast 100 Prozent beträgt.
- **CDU/CSU**: Der Gesetzentwurf führe fort, was grundsätzlich zu begrüßen sei, jedoch werde der Lärmschutz in Deutschland verringert. Man könne daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
- **BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN**: Die Auswirkungen der Neuregelung würden sich in engen Grenzen halten, weil der Großteil der Güterwagen bereits umgerüstet sei. Es verbleibe jedoch eine Lärmthematik, die weiter ernst genommen werden müsse.
- **FDP**: Die nationale Rechtssetzung werde an europäisches Recht angepasst und in vielen Bereichen werde über das europäische Maß an Lärmschutz hinausgegangen.
- **AfD**: Man wolle sichergehen, dass laute Güterzüge nicht über Nebenstrecken fahren. Im Übrigen erachte man das Vorgehen des Gesetzentwurfs als sinnvoll.
- **Die Linke**: Die Reduzierung von Lärm sei Voraussetzung für die Akzeptanz der Ausweitung des Güterverkehrs. Man halte es nicht für zielführend, dass das Verbot lauter Güterwagen nicht mehr im Gesamtnetz gelte.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 130/24 |
Eingang im Bundesrat: | 15.03.2024 |
Erster Durchgang: | 26.04.2024 |