Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Offizieller Titel: | Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
Letzte Änderung: | 22.11.2024 |
Drucksache: | 20/11854 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
**Basisinformationen:**
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Versorgungsqualität im Krankenhaus zu verbessern und die Vergütungsstrukturen zu reformieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Einführung einer Vorhaltevergütung, die unabhängig von der erbrachten Leistung gezahlt wird, um die Fallmengenorientierung zu reduzieren, und die Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, wobei das federführende Ministerium das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist.
**Hintergrund:**
Der Gesetzentwurf reagiert auf das auf Fallpauschalen basierende Vergütungssystem, das Kliniken ökonomische Anreize bietet, möglichst viele Patienten zu behandeln, unabhängig von medizinischen Notwendigkeiten. Ein Investitionsstau und der demografische Wandel tragen zusätzlich zur Verschärfung der Versorgungsprobleme bei. Der Reformprozess basiert auf Empfehlungen einer Regierungskommission und einem Eckpunktepapier, das in Zusammenarbeit mit den Ländern und Koalitionsfraktionen entwickelt wurde.
**Kosten:**
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben in Höhe von etwa 440.000 Euro pro Jahr für die Einrichtung einer Geschäftsstelle beim BMG und 310.000 Euro für die Festlegung der Mindestvorhaltezahlen. Ferner fallen 16 Millionen Euro für Aufklärungsmaßnahmen an. Ein Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro über zehn Jahre wird eingerichtet, von dem die Hälfte durch die Länder und die andere Hälfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt wird. Auch für die private Krankenversicherung und Beihilfe der staatlichen Stellen (Bund, Länder, Kommunen) entstehen Mehrausgaben. Einnahmen oder konkrete Effizienzgewinne werden ab 2025 erwartet, jedoch nicht exakt quantifiziert.
**Inkrafttreten:**
Keine Angaben. Daher wird angenommen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
**Sonstiges:**
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit er noch innerhalb des laufenden Jahres parlamentarisch verabschiedet und im folgenden Jahr umgesetzt werden kann. Die Eilbedürftigkeit wird durch die aktuelle schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser begründet.
**Maßnahmen:**
- **Erweiterung der Übergangspflege**: Übergangspflegeleistungen können auch in anderen spezialisierten Krankenhäusern erbracht werden, nicht nur im behandelten Krankenhaus.
- **Qualitätskriterien bei Krankenhausauswahl**: Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen müssen bei der Auswahl von Krankenhäusern Qualitätskriterien berücksichtigen.
- **Ausschlussgrund für Versorgungsverträge**: Krankenhäuser ohne Erfüllung der Qualitätskriterien können keine Versorgungsverträge abschließen.
- **Zusätzliche Leistungsgruppenregelung**: Vereinbarte Leistungsgruppen gelten auch als zugewiesen mit entsprechenden vergütungsrechtlichen Folgen.
- **Qualitätsnachweise für Versorgungsverträge**: Krankenhäuser müssen vor Vertragsabschluss aktuelle Gutachten oder Selbsteinschätzungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien vorlegen.
- **Ausnahmefälle bei Qualitätskriterien**: Abweichungen von Qualitätskriterien sind in Ausnahmefällen möglich, um flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
- **Verkürzte Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen**: Dauerhafte Einführung der fünf Tage Zahlungsfrist.
- **Übergangsregelungen bei Nichterfüllung von Qualitätskriterien**: Regelungen zur temporären Nichteinhaltung der Kriterien.
- **Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen**: Einführung und Förderung neuer Anbieter, die ambulante und stationäre Leistungen kombinieren können.
- **Datenschutz, technische Ausstattung und telemedizinische Möglichkeiten**: Förderung für sektorenübergreifende Einrichtungen.
**Stellungnahmen:**
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) betrachtet den Regelungsentwurf kritisch, insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Regelungsfolgen:
- Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft vermindert sich um ca. 712.000 Euro. Ein erklärklares "Out" im Sinne der Regel wurde korrekt vermeldet.
- Bei der Schätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen wird kritisiert, dass private Versicherungen jährliche Mehrausgaben in einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag hätten, wobei die Berechnungen dazu nicht vollständig dargestellt werden.
- Der einmalige Erfüllungsaufwand der Wirtschaft liegt bei ca. 318.000 Euro.
- Betont wird, dass die Einrichtung neuer Versorgungseinrichtungen nicht exakt befriedigend beziffert wurde, was zu einem unvollständigen Bild des Erfüllungsaufwandes führt.
Finanzielle Auswirkungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und genaue Berechnungen zu entstehenden Mehraufwendungen und Effizienzgewinnen fehlen, was die Bewertung der Kosten-Nutzen-Effekte erschwert. Ferner nehmen die Regelungen zur benötigten Datenbasis sowie zur Evaluation der Maßnahmen und ihrer langfristigen Effekte einen großen Raum in der Stellungnahme ein.
Datum erster Entwurf: | 15.03.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 15.05.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 17.06.2024 |
Erste Beratung: | 27.06.2024 |
Abstimmung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/11854 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Gesundheit | 03.07.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Gesundheit | 25.09.2024 | Anhörung Tagesordnung |
Ausschuss für Gesundheit | 16.10.2024 | Tagesordnung Tagesordnung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 16.10.2024 | Tagesordnung |
Verteidigungsausschuss | 16.10.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 24.09.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.
Experten-Kritik an der Krankenhausreform
Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), Deutscher Evangelischer Krankenhausverband, AOK-Bundesverband, DAK und Deutsche Krebsgesellschaft: Diese Organisationen fordern eine konsequente Umsetzung der Reform, um eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu schaffen. Sie betonen die Notwendigkeit einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientierten Vorhaltefinanzierung. Die geplante jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen würde jedoch keine wesentliche Änderung zum bestehenden System schaffen, da Mengenanreize bestehen blieben und die Ambulantisierung von Leistungen gebremst würde. Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, für die eine breite Konsensfindung nötig sei.
Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“: Diese Initiative, zu der unter anderem die Gewerkschaft Verdi und Ärzte gehören, bezeichnet die geplante Reform als Etikettenschwindel. Der Gesetzentwurf löse das Versprechen einer Entökonomisierung der Krankenhausversorgung und der Überwindung des Fallpauschalensystems (DRG) nicht ein, da auch das Vorhaltebudget sich aus Anzahl und Schwere der Behandlungsfälle errechne und nicht aus den zur Bedarfsdeckung nötigen Vorhaltekosten. Zudem bleibe der DRG-Anteil an der Vergütung weiter bei 40 Prozent, wodurch Fehlanreize fortgeschrieben würden. Die geplanten Leistungsgruppen und die Festlegung von Qualitätskriterien unterlägen einem hohen Missbrauchspotenzial.
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): DKG-Vorstandschef Gerald Gaß erklärte, insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 hätten die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser massiv verschärft. Ein Inflationsausgleich für diese beiden Jahre und die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen seien zwingend notwendig. Gaß warnte vor einer „kalten Marktbereinigung“.
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Der GKV-Spitzenverband erklärte, die Regelung des geplanten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro führe zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahler. Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und Bund und Länder dürften ihre Finanzierungsverantwortung nicht auf die GKV abwälzen.
Sozialverband VdK: Der VdK wies auf die Bedeutung der Reform hin und erklärte, dass das Krankenhaussystem vor dem Kollaps stehe. Die Finanzierung setze falsche Anreize, die Länder kämen ihrem Finanzierungsauftrag nicht nach und das Personal sei überlastet. Pfleger und Ärzte beklagten eine ständige Überlastung, und die Qualität leide unter dem Fallpauschalensystem.
Ferdinand Gerlach (Goethe-Universität Frankfurt am Main): Gerlach brachte eine Leistungsgruppe hausärztliche Versorgung ins Spiel, um die Sektorengrenzen zu überwinden. Eine sektorenübergreifende Versorgung sei überfällig. Er beklagte: „Wir haben eine dicke Mauer zwischen den Sektoren.“
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 235/24 |
Eingang im Bundesrat: | 24.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |
Abstimmung: | 22.11.2024 |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |