Richtlinie zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)

Offizieller Titel: | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen |
Initiator: | Bundesministerium für Justiz |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 27.09.2024 |
Drucksache: | 20/12787 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Beraten |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen in der EU vorschreibt. Um dies zu erreichen, sind Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund:
Die CSRD, die am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet wurde, muss bis zum 6. Juli 2024 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Diese Richtlinie wird im Rahmen des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft eingeführt. Ursprünglich geregelte Anforderungen finden sich in der Bilanzrichtlinie, der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen und der Transparenzrichtlinie.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen folgende Kosten:
- Einmalige Sachausgaben für IT-Sachkosten: 60.000 Euro (2025) und 90.000 Euro (ab 2026) bei je jährlichen Personalmehrausgaben von rund 400.000 Euro.
- Personalausgaben und Sachkosten bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 1.250.000 Euro (2025-2026), nachhaltig 1.618.000 Euro ab 2027, zudem Gemeinkosten und Fortbildungskosten.
Für die Länder und Kommunen entstehen keine bezifferbaren Auswirkungen.
Es werden Mehreinnahmen aus Buß- und Ordnungsgeldverfahren erwartet, jedoch nicht in bezifferbarer Höhe.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben. Daraus schließt sich, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und der Bundesrat wurde bereits darum gefragt. Der Entwurf fördert eine umfassende Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und richtet sich damit unter anderem an Investoren und Vertreter der Zivilgesellschaft.
Falls weitere Details oder spezifische Aspekte aus dem Text nicht erörtert wurden, lautet die Antwort „Keine Angaben“.
### Maßnahmen
- Klarstellung der Schriftform: Jahresabschlüsse müssen nun ausdrücklich schriftlich verfasst werden, was auch die elektronische Form einschließt.
- Verpflichtende elektronische Signaturen: Bei Personenhandelsgesellschaften sind alle haftenden Gesellschafter zur Unterzeichnung oder zur elektronischen Signatur des Jahresabschlusses verpflichtet.
- Nachhaltigkeitsbericht: Der Lagebericht muss um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden. Befreiung für Tochterunternehmen, wenn der Mutterkonzern einen solchen Bericht erstellt und veröffentlicht.
- Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen: Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen berichten.
- Formatanforderungen: Lageberichte und Nachhaltigkeitsberichte sind im einheitlichen elektronischen Berichtsformat zu erstellen und auszuzeichnen.
- Diversitätskonzept: Angaben zu Diversitätskonzepten sind verpflichtend, insbesondere mit Bezug auf das Geschlecht.
- Erweiterung der Berichtspflicht: Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den gesamten Inhalt des Unternehmens, einschließlich der Wertschöpfungskette, abdeckt.
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte: Einführung einer Prüfungspflicht für diese Berichte, analog zur Abschlussprüfung.
- Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte: Wirtschaftsprüfer müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen, um Nachhaltigkeitsberichte offiziell prüfen zu dürfen.
- Erweiterung der Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer: Überwachung und Genehmigung von Prüfern und deren Qualifikationen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Übergangsregelungen: Verschiedene Übergangsregelungen für die schrittweise Einführung der Pflichten je nach Unternehmensgröße und Typ.
- Berücksichtigung von Lieferkettensorgfaltspflichten: Unternehmen können ihre Berichtspflichten auch durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen.
- Sanktionen und Rechtsvorschriften: Festlegung von Bußgeldern und Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Berichtspflichten.
Dies sind die Hauptmaßnahmen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung sowie zur Stärkung der Prüf- und Überwachungsmechanismen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 22.03.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Drucksache: | 20/12787 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Rechtsausschuss | 25.09.2024 | Anhörungsbeschluss |
Rechtsausschuss | 16.10.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 15.10.2024 im Ausschuss für Recht statt.
Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Kerstin May (REWE GROUP, benannt von der SPD-Fraktion) forderte eine „ausreichende Übergangszeit“ und eine „Reduktion von Komplexität“. Die aktuelle Übergangszeit sei für Unternehmen wie REWE GROUP, die bisher nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) (benannt von der CDU/CSU-Fraktion) verlangte einen „Einführungszeitraum“, in dem Sanktionen ausgesetzt oder reduziert werden sollten, um Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Monika Wünnemann (Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, benannt von der FDP-Fraktion) hob die Belastung der mittelständischen Unternehmen hervor und forderte eine „praxistaugliche“ Umsetzung. Der BDI schlug vor, die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für 2023 und 2024 auszusetzen.
Sören Bauermann (Verband der Chemischen Industrie, VCI, benannt von der Unionsfraktion) begrüßte die Eins-zu-eins-Umsetzung, forderte jedoch eine Überarbeitung der CSRD-Richtlinie auf europäischer Ebene.
Melanie Sack (Institut der Wirtschaftsprüfer, benannt von der FDP-Fraktion) mahnte eine „zügige parlamentarische Umsetzung“ an, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Silke Stremlau (Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) forderte, auch Umweltprüfer für drei Jahre als Prüfer einzusetzen, um den Wettbewerb zu fördern.
Silvie Kreibiehl (Germanwatch, benannt von der Grünen-Fraktion) unterstützte die Förderung von KMU bei der CSRD-Umsetzung und erinnerte an angekündigte „verbindliche Standards“ von Bundeskanzler Olaf Scholz.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass der Entwurf hinter den Anforderungen der CSRD zurückbleibe, insbesondere in Bezug auf die Einbindung von Gewerkschaften.
Janice Kaiser (Stadtwerke Schneeberg GmbH, benannt von der SPD-Fraktion) wies auf Probleme für kommunale Unternehmen hin und verwies auf einen Vorschlag des Bundesrates, der von der Bundesregierung abgelehnt wurde.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung (nach Bereitstellung) auf bundestag.de.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 385/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
Status Bundesrat: | Beraten |