Zum Inhalt springen

Richtlinie zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Initiator:BMJ
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/12787 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen in der EU vorschreibt. Um dies zu erreichen, sind Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: 
Die CSRD, die am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet wurde, muss bis zum 6. Juli 2024 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Diese Richtlinie wird im Rahmen des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft eingeführt. Ursprünglich geregelte Anforderungen finden sich in der Bilanzrichtlinie, der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen und der Transparenzrichtlinie. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen folgende Kosten: 
- Einmalige Sachausgaben für IT-Sachkosten: 60.000 Euro (2025) und 90.000 Euro (ab 2026) bei je jährlichen Personalmehrausgaben von rund 400.000 Euro. 
- Personalausgaben und Sachkosten bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 1.250.000 Euro (2025-2026), nachhaltig 1.618.000 Euro ab 2027, zudem Gemeinkosten und Fortbildungskosten. 
Für die Länder und Kommunen entstehen keine bezifferbaren Auswirkungen. 
 
Es werden Mehreinnahmen aus Buß- und Ordnungsgeldverfahren erwartet, jedoch nicht in bezifferbarer Höhe. 
 
Inkrafttreten: 
Keine expliziten Angaben. Daraus schließt sich, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und der Bundesrat wurde bereits darum gefragt. Der Entwurf fördert eine umfassende Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und richtet sich damit unter anderem an Investoren und Vertreter der Zivilgesellschaft. 
 
Falls weitere Details oder spezifische Aspekte aus dem Text nicht erörtert wurden, lautet die Antwort „Keine Angaben“. 
 
### Maßnahmen 
 
- Klarstellung der Schriftform: Jahresabschlüsse müssen nun ausdrücklich schriftlich verfasst werden, was auch die elektronische Form einschließt. 
- Verpflichtende elektronische Signaturen: Bei Personenhandelsgesellschaften sind alle haftenden Gesellschafter zur Unterzeichnung oder zur elektronischen Signatur des Jahresabschlusses verpflichtet. 
- Nachhaltigkeitsbericht: Der Lagebericht muss um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden. Befreiung für Tochterunternehmen, wenn der Mutterkonzern einen solchen Bericht erstellt und veröffentlicht. 
- Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen: Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen berichten. 
- Formatanforderungen: Lageberichte und Nachhaltigkeitsberichte sind im einheitlichen elektronischen Berichtsformat zu erstellen und auszuzeichnen. 
- Diversitätskonzept: Angaben zu Diversitätskonzepten sind verpflichtend, insbesondere mit Bezug auf das Geschlecht. 
- Erweiterung der Berichtspflicht: Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den gesamten Inhalt des Unternehmens, einschließlich der Wertschöpfungskette, abdeckt. 
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte: Einführung einer Prüfungspflicht für diese Berichte, analog zur Abschlussprüfung. 
- Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte: Wirtschaftsprüfer müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen, um Nachhaltigkeitsberichte offiziell prüfen zu dürfen.  
- Erweiterung der Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer: Überwachung und Genehmigung von Prüfern und deren Qualifikationen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
- Übergangsregelungen: Verschiedene Übergangsregelungen für die schrittweise Einführung der Pflichten je nach Unternehmensgröße und Typ. 
- Berücksichtigung von Lieferkettensorgfaltspflichten: Unternehmen können ihre Berichtspflichten auch durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen. 
- Sanktionen und Rechtsvorschriften: Festlegung von Bußgeldern und Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Berichtspflichten. 
 
Dies sind die Hauptmaßnahmen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung sowie zur Stärkung der Prüf- und Überwachungsmechanismen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:24.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 108 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Aareal Bank AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie sowie Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auf ein Mindestmaß, z.B. durch eine Vermeidung doppelter Berichtspflichten

Lobbyregister-Nr.: R002057 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48347

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
EbAV sind im EU-Recht keine Versicherungsunternehmen. Um die CSRD-RL 1:1 national umzusetzen, sollen zum einen Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Pensionsfonds in der Rechtsform eines Pensi- onsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PFVaG) nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet werden. Für die übrigen EbAV sollte § 341a Abs. 2 klargestellt werden, dass für diese die versicherungsspezifischen Regelungen zur Bestimmung der Größenkriterien keine Anwendung finden.

Lobbyregister-Nr.: R001407 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45764

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001407 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45764

Bayer AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.

Lobbyregister-Nr.: R002249 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48880

Bitkom e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.

Lobbyregister-Nr.: R000560 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49937

Bosch Pensionsfonds AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sollen im Rahmen der Größenkriterien zur Berichtspflicht die Nettoumsatzerlöse anzuwenden sein und nicht die Bruttobeiträge

Lobbyregister-Nr.: R007082 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45920

BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

Lobbyregister-Nr.: R000428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51717

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verpflichtung der Kostenträger zur Berücksichtigung des Aufwands der gesetzlichen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Refinanzierung der sozialen Dienste.

Lobbyregister-Nr.: R002716 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48664

Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des CSRD Umsetzungsgesetzes u.a. mit dem Ziel, dass auch Umweltgutachter:innen und lizenzierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen bei der Validierung von Berichten in die Prüfung einbezogen werden und validierte Daten, die aus der Anwendung von Industriestandards sowie DIN/ISO-Normen resultieren anerkannt werden. Wir werben dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch aktive Kommunikation und einen Multistakeholderdialog begleitet, der Unternehmen selbst Gehör verschafft.

Lobbyregister-Nr.: R001563 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51773

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird eine strikte 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes in das nationale Recht gefordert. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Berichterstattung müssen jedoch im Blick behalten werden. Wahlrecht bzw. der Ermessensspielraum der CSRD für Mitgliedstaaten ist zu berücksichtigen. Ein "gold-plating" wird abgelehnt.

Lobbyregister-Nr.: R000810 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47867

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht. Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten.

Lobbyregister-Nr.: R001693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52602

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840

Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxisgerechte und schlanke Umsetzung der europäischen CSRD in deutsches Recht

Lobbyregister-Nr.: R000793 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52784

Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

Lobbyregister-Nr.: R003594 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48168

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R001924 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49546

Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.

Lobbyregister-Nr.: R002094 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48798

Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Regelungen wie das CSRD-Umsetzungsgesetz müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für: Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette. Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Eine einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften im gesamten Binnenmarkt. Eine zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R001648 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50743

Bundesverband deutscher Banken e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Über die Corporate Sustianability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen sich die privaten Banken für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen für kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI), Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52810

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.

Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46166

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch den Gesetzesentwurf werden neue Berichtspflichten geschaffen. Es wird gefordert, Doppelbelastungen, so z.B. durch verschiedene Berichtsanforderungen auf unterschiedlicher gesetzlicher Basis (z.B.CSRD; LkSG; CSDDD) zu vermeiden. Im Rahmen des Berichtsformates soll hinsichtlich der verwendeten Sprache des Berichts auf eine einheitliche Darstellung geachtet werden. Alle Berichte (inklusive der Informationen aufgrund des LkSG) sollen demnach wahlweise in deutscher oder englischer Sprache verfasst und vorgelegt werden können.

Lobbyregister-Nr.: R000747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43636

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.

Lobbyregister-Nr.: R001169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52726

Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das CSRD-Umsetzungsgesetz wird mit vorliegendem Referentenentwurf die Zahl der von Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten betroffenen Unternehmen deutlich erhöhen, darüber hinaus rechnet die BVE mit der Weitergabe von Informationspflichten in die Lieferkette. Der überwiegend mittelständisch geprägten Ernährungsindustrie ist daher an einer unbürokratischen, praxistauglichen und verhältnismäßigen Umsetzung der CSRD gelegen. Der Aufwand zur Einhaltung der Vorgaben darf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht unangemessen einschränken. Alle künftigen Berichtsstandards sollten deshalb angemessen zum Regelungszweck und zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein.

Lobbyregister-Nr.: R000283 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52546

Commerzbank AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)

Lobbyregister-Nr.: R001772 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51766

Continental AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Continental setzt sich mit Blick auf die kommende europäische Lieferkettenregulierung und weitere Anforderungen an die Berichterstattung dafür ein, die Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auszusetzen. Unternehmen sollten sinnvoll entlastet werden, um eine Konzentration auf die europäischen Vorgaben zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R002074 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52559

CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziele der Interessenvertretung sind: 1) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden; 2) Unabhängige Bestätigungsdienstleister: zusätzliche Kapazitäten und Expertise einbeziehen; 3) Förderbanken müssen vollumfänglich erfasst werden; 4) Nationaler Standardsetzer: Unabhängigkeit und zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R002745 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46124

DEKRA SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen – die auf über 15.000 berichtspflichtige Unternehmen allein in Deutschland zukommen – gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.

Lobbyregister-Nr.: R003168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47992

DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.

Lobbyregister-Nr.: R001283 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47846

Deutsche Telekom AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unternehmen die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-VO festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsangaben gemäß dem in der ESEF-VO dargelegten elektronischen Berichtsformat auszuzeichnen. Diese sog. Aufstellungslösung wird von uns abgelehnt, da sie höheren Bürokratieaufwand und Rechtsunsicherheit verursacht, ohne dass damit ein Mehrwert für Adressaten der Unternehmensberichterstattung verbunden ist.

Lobbyregister-Nr.: R002346 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51151

Deutscher Caritasverband e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verpflichtung der Kostenträger zur Berücksichtigung des Aufwands der gesetzlichen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Refinanzierung der sozialen Dienste.

Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601

Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für: Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette. Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften. Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen. Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen. Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.

Lobbyregister-Nr.: R003028 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50744

Deutscher Juristinnenbund e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der djb begrüßt die Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. Die Berichte bekommen damit eine erhöhte inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden sowie einer Prüfung unterliegen. Aus frauenpolitischer Perspektive werden Nachjustierungen auf der Normtext- und Begründungsebene sowie die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Anwendungspraxis gefordert, konkret mit Blick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzepte, angemessene gleichstellungsbezogene Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte), § 289f Abs. 5 HGB (Verhältnis von Diversitätskonzepten und Nachhaltigkeitsberichten) und auf die Voraussetzungen für die Effektivität der Berichtspflichten und -prüfungen.

Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Angestrebt wird die Ermöglichung der Umsetzung von Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege, u. a. durch die Refinanzierung der zusätzlichen Aufgaben.

Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026

Deutscher Raiffeisenverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch die Umsetzung der CSRD wird die Anzahl an Unternehmen, die über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, drastisch steigen. Dies wird mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der DRV setzt sich für eine praxisnahe, bürokratiearme 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere müssen kleinen und mittleren Unternehmen ausreichende Entlastungen gewährt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001376 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52690

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52865

Deutsches Aktieninstitut e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.

Lobbyregister-Nr.: R000613 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51402

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wollen ausgenommen werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht von Unternehmen. Und schlagen eine Alternative vor.

Lobbyregister-Nr.: R001202 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51923

Deutsches Komitee für UNICEF e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.

Lobbyregister-Nr.: R002755 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50683

Deutsches Studierendenwerk | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Deutsche Studierendenwerk fordert, die Studierendenwerke als juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund von Landesgesetzen bzw. Satzungen nur mittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, grundsätzlich von der Verpflichtung einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Umfang großer Kapitalgesellschaften auszunehmen.

Lobbyregister-Nr.: R003225 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51974

DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001349 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49042

DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001349 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52097

Die Deutsche Kreditwirtschaft | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.

Lobbyregister-Nr.: R001459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52713

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung CSRD in nat. Recht. Dazu hat das BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtl. (EU) 2022/2464 vorgelet. Der Umfang an bürokrat. Belastungen für die deutsche Wirtschaft nimmt seit Jahren zu. Mit dem Inkrafttreten der CSRD wird europaweit der Anwendungskreis der berichtspflichtigen Unternehmen von 12.000 auf 50.000 Unternehmen ausgeweitet, in D (15.000 statt urspr. 500 Unternehmen). Laut BMJ entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand von einmalig 748 Mio. Euro und jährlich laufend von ca. 1,4 Mrd. Euro. Damit droht ein geradezu paradoxer Effekt: Statt dass sich Unternehmer auf die ökologische und dig. Transformation zu konzentrieren werden Ressourcen für Berichterstattung gebunden. Forderung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie oder Bürokratieabbau an anderer Stelle.

Lobbyregister-Nr.: R000433 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50256

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.

Lobbyregister-Nr.: R001768 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50020

econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beseitigung der durch die bislang nicht erfolgte Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) in nationales Recht bewirkten Rechtsunsicherheit für die von den EU-rechtlich geschaffenen bzw. verschärften Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten betroffenen Mitgliedsunternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R002145 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47472

EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.

Lobbyregister-Nr.: R001789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52200

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51949

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51949

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52212

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52212

Evonik Industries AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.

Lobbyregister-Nr.: R002081 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52023

FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

Lobbyregister-Nr.: R000748 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51722

Financial Experts Association e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Lobbyregister-Nr.: R005843 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37690

FleishmanHillard Germany GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zeitnahe Umsetzung der Richtlinie und Sicherung qualitativ hochwertiger Prüfungsstandards analog zur finanziellen Berichterstattung auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lobbyregister-Nr.: R002350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52028

Forvis Mazars | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zeitnahe Umsetzung der Richtlinie und Sicherung qualitativ hochwertiger Prüfungsstandards analog zur finanziellen Berichterstattung auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lobbyregister-Nr.: R003245 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44917

Fressnapf Holding SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine Umsetzung der CSRD ein, die ein optimales Maß an Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz für alle Marktteilnehmer und Stakeholder ermöglicht.

Lobbyregister-Nr.: R007263 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52684

Genossenschaftsverband Bayern e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Berichterstattung durch die CSRD verursacht viel Bürokratie, ohne einen klaren Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gerade für KMU sind die Berichtsanforderungen viel zu aufwändig. Der europäische Gesetzgeber hat dies erkannt und Erleichterungen vorgeschlagen (COM(2025)81). Diese müssen in Deutschland angewendet werden.

Lobbyregister-Nr.: R002999 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51808

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52936

Green Legal Impact Germany e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R003270 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52669

Hans-Ulrich Krüger | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R000669 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48778

Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

Lobbyregister-Nr.: R000918 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51720

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46941

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46941

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46941

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46941

Mercedes-Benz Group AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU

Lobbyregister-Nr.: R002034 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50547

Miele & Cie. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R006183 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46923

NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ambitionierte Umsetzung der europäischen Vorgaben. Momentan vorallem die Fragen: Wer darf die Nachhaltigkeitsbereichte prüfen und wer darf am deutsche Interessen in Nachhaltigkeitsberichterstattungsfragen generell vertreten in der Verhandlung

Lobbyregister-Nr.: R001667 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52423

Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R006579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33381

Porsche Automobil Holding SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Vermeidung von Verschärfungen im Vergleich zur CSRD, z.B. ESEF-Formatierung des Lageberichts nach Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung 2. Aussetzung bzw. Staffelung der Anwendungszeitpunkte 3. Aussetzung des Enforcements 4. Haftungsausschluss

Lobbyregister-Nr.: R006691 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45771

Porsche Automobil Holding SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU

Lobbyregister-Nr.: R006691 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45771

REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der CSRD sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R000542 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50707

REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz stellt die Erweiterung der bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung dar.

Lobbyregister-Nr.: R001003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48992

Robert Bosch GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es werden verhältnismäßige, klare und EU-einheitliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Lobbyregister-Nr.: R000999 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52027

Santander Consumer Bank AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen wir uns für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen, Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.

Lobbyregister-Nr.: R002144 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50840

SAP SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht

Lobbyregister-Nr.: R002180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51422

Siemens AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verringerung der Berichtspflichten, Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Lobbyregister-Nr.: R001875 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52904

Sparkassenverband Bayern | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung von mehr freiwilligen Regelungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Lobbyregister-Nr.: R002125 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49370

Stadtwerke München GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster

Lobbyregister-Nr.: R000611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50281

Stiftung Familienunternehmen und Politik | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.

Lobbyregister-Nr.: R000083 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47843

TGA-Repräsentanz Berlin GbR | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

Lobbyregister-Nr.: R000427 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51714

TKM Consulting GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001839 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52186

TÜV NORD AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.

Lobbyregister-Nr.: R003042 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48701

TÜV Rheinland AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV Rheinland setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

Lobbyregister-Nr.: R003903 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30443

TÜV-Verband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

Lobbyregister-Nr.: R000008 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52234

VAUNET Verband Privater Medien e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Klärung der Abgrenzung zum Medienstaatsvertrag, insbesondere mit Blick auf klein- und mittelständische Unternehmen.

Lobbyregister-Nr.: R001119 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52764

VAZ - Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbindung von akkreditierten Konformitätsbewertung in die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

Lobbyregister-Nr.: R006548 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48574

VDMA e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar und unbürokratisch für KMU gestalten

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800

VDMA e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einwirken auf BMJ / Bundesregierung, den Regierungsvorschlag für ein nationales Richtlinien-Umsetzungsgesetz zur CSRD in der Hinsicht zu ändern, das auch klassische Zertifizierungsgesellschaften zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) muss bis 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierbei zielt unsere Interessenvertretung insbesondere darauf ab, die Vorgaben die Ziele der Richtlinie möglichst effizient zu implementieren. Dies beinhaltet eine Beschränkung bürokratischer Berichtspflichten auf ein notwendiges Minimum und eine Betrachtung des Gesamtkontexts mit dem bereits bestehenden Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) und zukünftiger Vorgaben, die vor allem auf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beruhen.

Lobbyregister-Nr.: R002709 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51910

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.

Lobbyregister-Nr.: R000654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52721

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die EU-Maßgaben im o.g. Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden bzw. im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie bei der anschließenden Implementation keine Forderungen und Verpflichtungen festgeschrieben werden, die über EU-Vorgaben hinaus gehen. Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile oder auch das Ende von eingeleiteten Transformationsprozessen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52078

Verein Deutscher Zementwerke e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R000549 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49651

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50220

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52801

Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Einflussnahme zielt darauf ab, möglichst eine 1:1 Umsetzung der CSRD in deutsches Recht zu erlangen und handwerkliche Fehler im Referentenentwurf aufzuzeigen und einer Korrektur zuzuführen. Darüber hinaus werden Vorschläge zur Ausübung von Mitgliedstaatenwahlrechten unterbreitet und begründet.

Lobbyregister-Nr.: R004928 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38532

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

Volkswagen AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.

Lobbyregister-Nr.: R001681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52362

VSI Verband Schmierstoff-Industrie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die CSRD,CSR (EU) und weiterführend das LkSG der Bundesrepublik Deutschland,welche die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen umfassend ab diesem Jahr erweitert.Ziel der Interessenvertretung ist es, die Anforderungen an die Berichterstattung so zu gestalten, dass sie praktikabel und verhältnismäßig bleiben.Es soll eine Überregulierung vermieden werden,um sicherzustellen,dass die Schmierstoffindustrie ihrer Berichtspflicht nachkommen kann,ohne unverhältnismäßig hohe finanzielle,personelle oder organisatorische Belastungen zu tragen.Ferner wird angestrebt,globale Standards für eine harmonisierte Berichterstattung zu fördern und damit umfassende Wettbewerbsnachteile für deutsche sowie EU-Unternehmen zu vermeiden.

Lobbyregister-Nr.: R007098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47496

W. L. Gore & Associates GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Regelungsvorschlag sollen die neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattungsvorgaben in deutsches Recht überführt werden. Gores Gespräche zielen auf die Gewinnung von validen Informationen im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um rasch Planungssicherheit für die interne Ressourcenplanung zu erhalten. Eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist nicht vorgesehen.

Lobbyregister-Nr.: R004360 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45102

Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Neueinführung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Einige Mitglieder des Waren-Vereins sind von der Berichtspflicht betroffen.

Lobbyregister-Nr.: R000749 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52619

Wirtschaftsrat der CDU e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass Berichterstattungspflichten vereinheitlicht und im Umfang reduziert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49335

Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Nutzung der Option zur Öffnung des Prüfungsmarktes für Dritte bei einer allgemeinen Beibehaltung der angestrebten 1:1 Umsetzung.

Lobbyregister-Nr.: R002614 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39954

Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass die CSRD 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Hierbei soll nicht über die Vorgaben der RL hinausgegangen werden; Wettbewerbsnachteile und doppelte Berichtspflichten für deutsche Unternehmen sollen vermieden werden; Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung soll forciert werden, Bestellung von Nachhaltigkeitsprüfern und Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister sollen vereinfacht werden, Konsolidierungskreise klarer definiert und Übergangslösung für Unternehmen sollen geschaffen werden.

Lobbyregister-Nr.: R002425 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52383

WWF Deutschland | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52112

WWF Deutschland | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Konkretisierung und Ausgestaltung der CSRD und nachfolgender untergesetzlicher Regelungen, insbesondere um Transitionspläne; Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Baustein für Transformation der Wirtschaft aufgestellt.

Lobbyregister-Nr.: R001579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52112

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.

Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52038

ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Unsere Mitglieder sind bereits heute mit zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten konfrontiert. Daher plädieren wir dafür, die Richtlinie praxisnah umzusetzen und keine zusätzlichen Anforderungen oder Standards über die definierten CSRD-Vorgaben hinaus einzuführen. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht sollte das Ziel einer 1:1-Umsetzung verfolgen. Zudem sollten eine Öffnung des Marktes für Prüfungsdienstleistungen ermöglicht und doppelte Berichtspflichten vermeiden werden.

Lobbyregister-Nr.: R002101 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51174

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Drucksache:20/12787 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss25.09.2024Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss16.10.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.10.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 
Kerstin May (REWE GROUP, benannt von der SPD-Fraktion) forderte eine „ausreichende Übergangszeit“ und eine „Reduktion von Komplexität“. Die aktuelle Übergangszeit sei für Unternehmen wie REWE GROUP, die bisher nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) (benannt von der CDU/CSU-Fraktion) verlangte einen „Einführungszeitraum“, in dem Sanktionen ausgesetzt oder reduziert werden sollten, um Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Monika Wünnemann (Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, benannt von der FDP-Fraktion) hob die Belastung der mittelständischen Unternehmen hervor und forderte eine „praxistaugliche“ Umsetzung. Der BDI schlug vor, die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für 2023 und 2024 auszusetzen.
Sören Bauermann (Verband der Chemischen Industrie, VCI, benannt von der Unionsfraktion) begrüßte die Eins-zu-eins-Umsetzung, forderte jedoch eine Überarbeitung der CSRD-Richtlinie auf europäischer Ebene.
Melanie Sack (Institut der Wirtschaftsprüfer, benannt von der FDP-Fraktion) mahnte eine „zügige parlamentarische Umsetzung“ an, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Silke Stremlau (Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) forderte, auch Umweltprüfer für drei Jahre als Prüfer einzusetzen, um den Wettbewerb zu fördern.
Silvie Kreibiehl (Germanwatch, benannt von der Grünen-Fraktion) unterstützte die Förderung von KMU bei der CSRD-Umsetzung und erinnerte an angekündigte „verbindliche Standards“ von Bundeskanzler Olaf Scholz.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass der Entwurf hinter den Anforderungen der CSRD zurückbleibe, insbesondere in Bezug auf die Einbindung von Gewerkschaften.
Janice Kaiser (Stadtwerke Schneeberg GmbH, benannt von der SPD-Fraktion) wies auf Probleme für kommunale Unternehmen hin und verwies auf einen Vorschlag des Bundesrates, der von der Bundesregierung abgelehnt wurde.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung (nach Bereitstellung) auf bundestag.de.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:385/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgAblehnungDownload
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload