Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 28.02.2025 |
Drucksache: | 20/11853 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Dies umfasst die Verbesserung der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, die Beschleunigung von Entscheidungen in der Selbstverwaltung und die Erweiterung der Mitsprachemöglichkeiten spezifischer Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Pflege, Hebammen und wissenschaftliche Fachgesellschaften. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) wird erleichtert und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll verbessert werden. Der Gesetzentwurf kommt von der Bundesregierung, wobei das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig ist.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zielt auf zahlreiche Reformen im Gesundheitswesen ab, wie etwa die digitale Durchführung von Sitzungen von Sozialversicherungsgremien, die Stärkung der Vertretungen von Pflegeberufen und Patienten sowie die Anpassung der hausärztlichen Vergütung. Vorgeschichten wie Gesetze zur digitalen Sitzung und das Flexirentengesetz von 2016 und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 werden erwähnt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Streichung des Zusatzentgelts für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 jährliche Einsparungen in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags ab 2024. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erwartet Kosten von einem unteren dreistelligen Millionenbetrag jährlich durch die Entbudgetierung der Hausärzte. Zudem entstehen ab 2026 zusätzliche Mehrausgaben von einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr durch die separate Bedarfsplanung für Kinder und jugendliche Psychotherapeuten. Es werden Einsparungen beim Zusatzentgelt für SARS-CoV-2-Testungen in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags ab 2025 erwartet.
Inkrafttreten:
Der Text enthält keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes. Daher soll von einem Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung ausgegangen werden.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf enthält viele Reformen, welche die Funktionsfähigkeit und Effizienz verschiedener Gesundheitsmaßnahmen verbessern sollen. Es wird nicht explizit erwähnt, ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, aber es werden zahlreiche Fristen und Zeitpläne betont, was auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung hindeutet.
Maßnahmen
1. Ausschluss der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV für bestimmte privat versicherte Rentnerinnen und Rentner.
2. Vereinfachung der Vorgabe zur Einholung eines Konsiliarberichts vor der psychotherapeutischen Behandlung in bestimmten Fällen.
3. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für bestimmte Patientengruppen durch vermutete medizinische Erforderlichkeit der Hilfsmittel.
4. Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen zur Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen.
5. Einführung einer Versorgungspauschale zur Vermeidung unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte in der hausärztlichen Versorgung von chronisch kranken Erwachsenen.
6. Ermächtigung des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Vorhaltepauschale für hausärztliche Praxen.
7. Entbudgetierung der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuchen.
8. Klarstellung der Beteiligung und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu verschiedenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
9. Erweiterung der Rechte der Hebammen-Verbände bei der Mitgestaltung der Mutterschafts-Richtlinie im G-BA.
10. Sicherstellung der Einrichtung von Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Landesverbänden der Krankenkassen.
11. Möglichkeit zur Abgabe von Höchstbetragsbürgschaften für die Zulassung von MVZ in der Rechtsform einer GmbH.
12. Bildung einer neuen Arztgruppe zur gezielten Beplanung von psychotherapeutisch tätigen Kinder- und Jugendtherapeuten.
13. Einführung eines Antrags- und Mitberatungsrechts für Pflegeberufsorganisationen im G-BA.
14. Einführung eines Reglers zur Geringfügigkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen.
15. Einführung eines Stellungnahmerechts der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.
16. Einführung spezifischer Vergütungsvorgaben für Weiterbildungsambulanzen.
17. Beitragspflichtfreiheit der Waisenrente während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
18. Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Übermittlung von Daten zur Einhaltung der Versorgungsaufträge.
19. Übergangsregelung zur Beitragsfrei-Stellung von Waisenrenten während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Effizienz, Transparenz und Fairness im Gesundheitswesen zu erhöhen sowie bestimmte bürokratische Hürden abzubauen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 26.03.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 22.05.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
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„Der ALM e.V. begrüßt die Entbudgetierung der hausärztlichen sowie kinder- und jugendmedizinischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung.“
Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) befürwortet den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der Entwurf zielt darauf ab, die hausärztliche Versorgung durch die Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Honorare zu verbessern und die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Der ALM e.V. unterstützt die vollständige Aufhebung der Budgetierung für alle Facharztgruppen und fordert eine regelmäßige Anpassung der Honorare, um die steigenden Kosten in der ambulanten Versorgung zu decken. Der Verband lehnt jedoch eine Erweiterung der Einflussmöglichkeiten der Länder auf die Zulassungsausschüsse ab, da dies als Eingriff in die Selbstverwaltung gesehen wird. Weitere thematisierte Punkte sind die Erleichterung der Zulassungsvoraussetzungen für MVZ und der Bürokratieabbau bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetz wirkt versorgungsinhaltlich entkernt, Ansätze zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sucht man vergeblich. Seinen Namen verdient das Gesetz nicht mehr. “
Die AOK-Bundesverband äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Das Gesetz wird als entkernt und nicht zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune beitragend beschrieben. Positiv hervorgehoben werden Regelungen zur Transparenz und Servicequalität der Krankenkassen. Kritisiert werden die Vorgaben zur hausärztlichen Vergütung und die Entbudgetierung, die zu erheblichen Mehrbelastungen der GKV führen könnten. Weitere Kritikpunkte betreffen die Einführung von Jahrespauschalen und die Reduzierung von hausärztlichen Kontakten bei chronisch Kranken. Die AOK fordert strukturelle Verbesserungen und eine flexiblere Gestaltung der Versorgungsangebote.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die AWMF begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Referentenentwurf. Sie unterstützt die intendierten Verbesserungen und die weitere Beteiligung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) abgegeben. Die AWMF begrüßt den Entwurf grundsätzlich und unterstützt die vorgesehenen Verbesserungen und die Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften. Sie sieht jedoch in mehreren Punkten Verbesserungs- und Überarbeitungsbedarf. Besonders hervorgehoben wurden die gleichrangige Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi), die Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und die Organisation der Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften durch die AWMF.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, weist jedoch auf folgende Lücken und nicht ausreichenden Ausgestaltungen der avisierten Regelungen aus Sicht der Betroffenen hin“
Der BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, weist jedoch auf wesentliche Lücken hin. Erstens wird die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für bestimmte Patientengruppen begrüßt, aber es wird gefordert, dass diese Beschleunigung auch für Patienten in teilstationärer oder stationärer neurologischer Rehabilitation gelten soll. Zweitens wird das Fehlen von strukturierten, teambasierten multiprofessionellen rehabilitativen Ansätzen in der kommunalen Gesundheitsversorgung kritisiert. Es wird betont, dass solche Ansätze notwendig sind, um Behinderungen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die soziale Teilhabe zu fördern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, dem Bonus in der hausarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der BVKJ begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, sieht jedoch erheblichen Änderungsbedarf in speziellen Bereichen der Kinder- und Jugendmedizin. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Pädiatrie, die Anpassung der Hilfsmittelverordnung und die Einführung eines Bonussystems für die hausarztzentrierte Versorgung. Der Verband kritisiert die Vorhalte- und Chronikerpauschalen als ungeeignet für die pädiatrische Versorgung und fordert spezifische Anpassungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetz verdient seinen Namen nicht, da es weder innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung enthält, noch eine Vernetzung mit kommunalen Angeboten herstellt.“
Die Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) kritisiert, dass der Entwurf keine wesentlichen Verbesserungen für die Gesundheitsversorgung bietet. Der Verband bemängelt das Fehlen innovativer Ansätze und die Streichung wichtiger Punkte wie Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen. Besonders hervorgehoben werden die Entbudgetierung der Hausärzte, die Einführung einer hausärztlichen Vorhaltepauschale und die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die als ineffektiv und kostspielig angesehen werden. Positiv bewertet wird hingegen die gesetzliche Verankerung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Neufassung von § 92 Absatz 1b ist erfreulicherweise ein weiterer Schritt der Politik, Hebammen gegenüber der einschlägigen Ärzteschaft zu emanzipieren“
Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf 'Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune'. Der BfHD begrüßt die geplanten Änderungen, die eine stärkere Einbindung der Hebammenverbände in die Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorsehen. Besonders hervorgehoben wird die geplante Neuregelung von § 92 Absatz 1b SGB V, die den Hebammenverbänden ein Mitberatungsrecht zusichert. Auch die Erweiterung um § 92 Absatz 7h, die ein Beteiligungsrecht für Pflegeberufe vorsieht, wird thematisiert. Der BfHD kritisiert jedoch, dass die Hebammenvertretungen im Gegensatz zu den Pflegeberufen keine Vergünstigungen wie Reisekostenerstattung erhalten sollen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf enthält kaum Ansätze zur kommunalen Rolle in der Gesundheitsversorgung, sodass er, wie vorliegend, seinem Namen nicht mehr gerecht wird.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Die BAGFW bedauert, dass wichtige innovative Ansätze wie Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen aus dem Entwurf gestrichen wurden. Diese Ansätze wären wichtig für die Verbesserung der Primärversorgung, insbesondere für sozial benachteiligte Menschen. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung und Integration von Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen. 2. Verbesserungsvorschläge zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. 3. Die Forderung nach einer besseren Einbindung der Wohlfahrtsverbände und einer verbesserten Finanzierung der Gesundheitskioske.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die BAGP begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz noch besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesundheitsversorgung in den Kommunen zu stärken. Die BAGP kritisiert jedoch, dass wesentliche Teile des ursprünglichen Entwurfs gestrichen wurden, insbesondere Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren. Die BAGP fordert eine strukturelle Stärkung der Patientenorganisationen, bessere Arbeitsbedingungen für Patientenvertreter und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen nach struktureller Stärkung der Patientenorganisationen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Patientenvertreter und die Wiedereinführung gestrichener Regelungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die BAG SELBSTHILFE fordert ein abgestimmtes Konzept, wie die Versorgung und Vernetzung in den Regionen, insbesondere in ländlichen, sozial- und/ oder strukturschwachen Räumen verbessert werden kann.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG SELBSTHILFE) begrüßt viele Vorschläge des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, kritisiert jedoch das Fehlen von Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer regionalen, vernetzten Versorgung, die Bedenken bezüglich der Überarbeitung der hausärztlichen Versorgungspauschalen und die Forderung nach barrierefreien Arztpraxen. Weitere wichtige Punkte umfassen die Forderung nach Verpflichtungen zur Schließung von DMP-Verträgen und die Kritik an der geplanten Entbudgetierung der Hausärzte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf hat im Vergleich zu vorab bekannt gewordenen Entwurfsfassungen deutliche Kürzungen erfahren, sodass die im Titel suggerierte Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune kaum noch nachvollziehbar ist.“
Die Bundesärztekammer äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Sie bemängelt die Kürzungen im Vergleich zu früheren Entwürfen, die eine strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung vorsahen. Die Kammer unterstützt jedoch die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung und die Einführung von Versorgungspauschalen, warnt aber vor einer bloßen Umverteilung finanzieller Mittel. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für Hausärzte, die Einbeziehung der Pflege in den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) und die Regulierung investorenbetriebener medizinischer Versorgungszentren (iMVZ).
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Expertise der Berufsorganisationen der Pflegeberufe muss weitergehend einfließen in die Beratungen des G-BA.“
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten. Wichtige Punkte umfassen die Stärkung der Interessenvertretung von Pflegekräften und Patienten, die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen in Selbstverwaltungsgremien und die Erleichterung der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, der Beschleunigung von Hilfsmittelbewilligungsverfahren und der Transparenz der Servicequalität von Kranken- und Pflegekassen gewidmet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundespflegekammer begrüßt grundsätzlich die Idee einer Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen durch den Gesetzgeber.“
Die Bundespflegekammer begrüßt grundsätzlich die Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen, kritisiert jedoch das Entfallen zentraler Maßnahmen wie Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, die für eine starke lokale Versorgungsinfrastruktur essenziell sind. Sie betont die Notwendigkeit, Pflegefachpersonen eigenverantwortlich in die Versorgung einzubinden und fordert die Wiederaufnahme der gestrichenen Maßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Einbindung von Pflegefachpersonen, die Risiken der unvollständigen Aufzählung pflegerisch relevanter Fragestellungen und die stärkere Einbindung von Advanced Practice Nurses (APNs) in bestimmte Versorgungsbereiche.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die zentrale Grundidee einer verstärkt auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ausgerichteten Gesundheitsversorgung ist der richtige Weg.“
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) unterstützt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der BBMV betont die Bedeutung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der ambulanten Gesundheitsversorgung und fordert eine bessere Einbindung und Repräsentation dieser Einrichtungen in den Selbstverwaltungsgremien. Besonders hervorgehoben wurden die Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung, die Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ sowie die Kritik an der Erweiterung der Mitentscheidungsrechte der obersten Landesbehörden bei Zulassungsausschussentscheidungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: R000242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die psychotherapeutische Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland ist einmalig.“
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und betont die Einzigartigkeit der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Der bvvp unterstützt die geplante gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, die überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln, und fordert eine analoge Quote für ärztliche Psychotherapeuten. Es wird hervorgehoben, dass die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen wichtig sind. Der bvvp fordert zudem die Entbudgetierung der Fachärzte und Psychotherapeuten sowie die Förderung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 25.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber mit vorliegendem Entwurf unter anderem Regelungen einführen möchte, die Versorgungsstrukturen zu stärken sowie Effizienz und Widerstandsfähigkeit ihrer Akteure auszubauen.“
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), sieht jedoch Anpassungsbedarf, um die Versorgung chronisch Kranker und Behinderter zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer differenzierten Hilfsmittelversorgung, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronische Patienten und die Beschleunigung der Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses. BVMed fordert außerdem gesetzliche Anpassungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Verbandmitteln und Hilfsmitteln sowie zur telemedizinischen Versorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der bpa befürwortet ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers, eine noch besser auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung Mitwirkenden zu erreichen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unterstützt die Absicht des Gesetzgebers, die Gesundheitsversorgung in der Kommune zu stärken. Der bpa fordert jedoch eine umfassendere Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit einer stärkeren Einbindung der Pflegeberufsorganisationen. Der bpa lehnt die befristete Verlängerung der Möglichkeit zur videobasierten Pflegeberatung ab und fordert stattdessen eine dauerhafte Entfristung dieser Regelung. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Einbindung der Pflegeberufsorganisationen im G-BA, die videobasierte Pflegeberatung und die verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der aktuellen Vorgaben des G-BA.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein weiterer Anstieg der Belastung des Faktors Arbeit muss unbedingt verhindert werden, damit Beschäftigung in Deutschland erhalten bleibt und die Jobs der Zukunft hier geschaffen werden.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert den Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und betont, dass die Belastungen für Beitragszahlende nicht weiter steigen dürfen. Der Gesetzentwurf verzichtet auf die Einrichtung von Gesundheitskiosken und die Finanzierung von Medizinstudienplätzen aus Mitteln der Beitragszahlenden, was die BDA begrüßt. Eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt, da dies die Sozialabgaben weiter erhöhen würde. Die BDA argumentiert, dass die bestehenden Beteiligungsrechte von Patientenvertretungen und Pflegeberufsorganisationen ausreichend sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DDG unterstützt daher die Stellungnahme des BVND zum Referentenentwurf des BMG zum Gesetz zur Stärkung der der Gesundheitsversorgung in der Kommune GSVG vollumfänglich und nachdrücklich.“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) unterstützt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GSVG). Die DDG hebt drei zentrale Forderungen hervor: 1. Strukturierte Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern mit Qualitätssicherung durch zertifizierte Strukturen und Fortbildung. 2. Schutz vulnerabler Gruppen, insbesondere Kinder, ältere Menschen mit Diabetes und Personen mit Folgeerkrankungen. 3. Gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität durch finanzielle Zuschläge für spezialisierte Diabetes-Units. Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) begrüßt die Stärkung der ambulanten Versorgung und hebt die Notwendigkeit einer jährlichen Versorgungspauschale, einer Vorhaltepauschale sowie die Autonomie des Zulassungsausschusses hervor.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DEGAM sieht die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen als Verbesserung durch Stärkung der hausärztlichen Versorgungsebene, sieht aber auch teilweise die Notwendigkeit von Präzisierungen und Erweiterungen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune überwiegend positiv. Sie sieht Verbesserungen in der hausärztlichen Versorgungsebene, fordert jedoch Präzisierungen und Erweiterungen. Besonders hervorgehoben werden die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie, die Bonus-Zahlungen für Versicherte und die Versorgungspauschalen. Die DEGAM betont, dass eine Beschränkung unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte sinnvoll ist und fordert eine klare Abgrenzung der Patientengruppen, die von den neuen Regelungen betroffen sind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir nehmen aus der Stärkung der Rechte der Hebammen und der Pflege auch einen Auftrag zur weiteren Entwicklung von Organen der Selbstverwaltung der Hebammen wahr.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) äußert sich positiv zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Sie begrüßt insbesondere die Erweiterung der Mitsprache- und Antragsrechte für Hebammenvertretungen und fordert deren präzisere Ausgestaltung. Die DGHWi hebt drei Hauptpunkte hervor: die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften der Hebammen, die Forderung nach einem Antragsrecht für Hebammenvertretungen bei berufsspezifischen Beschlüssen, und die finanzielle Unterstützung für diese erweiterten Rechte. Kritisch wird angemerkt, dass wichtige Maßnahmen zur ambulanten Versorgung und Prävention fehlen und eine lesbare Darstellung der Gesetzesänderungen (Synopse) nicht bereitgestellt wurde.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGIM empfiehlt dringend, die in ihrer Stellungnahme dargelegten Anmerkungen entsprechend in den Referentenentwurf aufzunehmen, um den Hausärztemangel nicht unnötigerweise zu verschärfen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unterstützt den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GVSG). Sie begrüßt die Aufhebung der Budgetierung der hausärztlichen Honorare und die Einführung neuer Pauschalen wie der jährlichen Versorgungspauschale und der Vorhaltepauschale. Die DGIM hebt jedoch hervor, dass die neuen Regelungen keine nachteiligen Umverteilungseffekte für den hausärztlichen Bereich haben dürfen. Besondere Kritikpunkte sind die verpflichtenden Abend- und Samstagssprechstunden sowie die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA), die derzeit noch nicht reibungslos funktioniert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Gesetz geplante Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften beim G-BA begrüßen wir.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geplante Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie kritisiert jedoch den Mangel an Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung von mehr Medizinern, um den bestehenden Ärztemangel zu beheben. Zudem wird bemängelt, dass die Budgetierung nur im hausärztlichen Bereich aufgehoben werden soll, nicht aber im fachärztlichen Bereich.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich das Respektieren ärztlicher Verordnungen von Hilfsmitteln in SPZs oder MZEBs für Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ohne weitere Prüfung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG kjpp) äußern sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Sie begrüßen die Anerkennung ärztlicher Verordnungen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZs) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBs) ohne weitere Prüfung. Sie fordern jedoch die Ersetzung des Begriffs 'Geistige Behinderung' durch 'Intelligenzminderung'. Eine Abschwächung der Förderung der kinderärztlichen Versorgung wird kritisch gesehen. Die Unabhängigkeit der Arzneimittelkommission und die Mitbestimmungsrechte der Pflegeberufe werden begrüßt. Eine gesetzliche Verankerung des Anteils ärztlicher Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche wird gefordert. Zudem wird ein Reformbedarf bei Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und eine leistungsbezogene Finanzierung angeregt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DEGEMED unterstützt die im vorliegenden Gesetzentwurf im § 217f SGB V vorgesehene Einführung von Transparenz über das Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenkassen für die Versicherten.“
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) unterstützt den Gesetzentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), insbesondere die Einführung von Transparenz über das Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß § 217f SGB V. DEGEMED fordert jedoch eine umfassendere Transparenz, die alle Leistungsarten der GKV abdeckt, um sicherzustellen, dass Daten zu Rehabilitation und Vorsorge vollständig einbezogen werden. Die Stellungnahme betont die Wichtigkeit der Bereitstellung von Leistungs- und Qualitätsdaten für Versicherte und schlägt konkrete Änderungen im Gesetzentwurf vor.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einordnung der Kinderorthopädie in eine „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ wird den Besonderheiten der Kinderorthopädie nicht gerecht.“
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) äußern sich kritisch zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Sie bemängeln die unzureichende Berücksichtigung der Fachgesellschaften und die unklare Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Besonders betonen sie die Notwendigkeit einer eigenen Leistungsgruppe für komplexe Chirurgie am Bewegungssystem und die unzureichende Einbindung spezialisierter Fachkliniken. Auch die Einordnung der Kinderorthopädie wird als unzureichend angesehen. Es fehlen Auswirkungsanalysen zur Versorgung und Vergütung sowie zur ärztlichen Weiterbildung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die mit dem Krankenhaustransparenzgesetz geforderte ein-eindeutige Zuordnung von Fällen ist in dieser Leistungsgruppe nur sehr begrenzt möglich, da die Plastische Chirurgie in nahezu allen Körperregionen rekonstruktiv im Rahmen von und nach zahlreichen Erkrankungen zum Tragen kommt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) äußert sich zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Sie kritisiert die eingeschränkte Zuordnung von Fällen in der Leistungsgruppe 17 (Plastische und Rekonstruktive Chirurgie) und fordert eine engmaschige Evaluierung der Reform. Zudem wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die plastische Chirurgie in der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie sowie in der speziellen Traumatologie am Standort vorzuhalten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Regelungen erscheint uns dringend geboten“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Sie lobt die Ausweitung der Stellungnahmerechte wissenschaftlicher Fachgesellschaften und die Verfahrensvereinfachung bei Hilfsmittelanträgen. Kritisch sieht sie jedoch die fehlenden Regelungen zur Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und die geplanten Änderungen bei den Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Besonders hervorgehoben wurden die Flexibilisierung der psychiatrischen Krankenhausversorgung, die Stellungnahmerechte der Fachgesellschaften beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die DGPM begrüßt es, dass der Gesetzgeber den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Psychotherapie Rechnung tragen und den flächendeckenden Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung verbessern will.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Insbesondere befürwortet sie die geplanten Änderungen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die DGPM hebt hervor, dass wissenschaftliche Fachgesellschaften in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Sie kritisiert jedoch, dass der Entwurf keine verpflichtende Mindestquote für ärztliche Psychotherapeuten festlegt und schlägt vor, eine solche Quote von 25 Prozent gesetzlich zu verankern. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Stellungnahme der Notwendigkeit einer ärztlichen Mindestquote, der Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie den Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Störungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune ist zu begrüßen. Den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen wird ausschließlich unter einem spezifischen Aspekt, nämlich der Versorgung mit Hilfsmitteln, Rechnung getragen und wird von der DGSPJ explizit begrüßt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Sie hebt die Bedeutung der Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) hervor, betont jedoch die Notwendigkeit von strukturellen Verbesserungen. Die DGSPJ fordert die Verlängerung der Zulassungszeiträume für SPZ auf 10 Jahre, die Erweiterung der Altersgrenzen der Behandelten von 18 auf 21 Jahre und die Vergütung nichtärztlicher sozialpädiatrischer Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung des Zusatzentgeltes ist vor diesem Hintergrund absolut unverständlich.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Die DKG unterstützt die Ziele des Gesetzes, insbesondere die Stärkung der lokalen und hausärztlichen Gesundheitsversorgung sowie die Einbindung verschiedener Berufsgruppen in die Selbstverwaltung. Kritisiert wird jedoch das Fehlen zuvor diskutierter Reformansätze wie Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren. Besonders problematisch sieht die DKG die Streichung des Zusatzentgeltes für Corona-Testungen bei Krankenhausaufnahmen. Die Stellungnahme hebt zudem die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hervor.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich.“
Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, insbesondere in der ambulanten Versorgung. Sie unterstützt Maßnahmen zur schnelleren Bereitstellung von Hilfsmitteln für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und die Schaffung einer eigenen Arztgruppe für Kinder- und Jugendpsychotherapie. Kritisiert wird die geplante Einbeziehung der Fachgesellschaften in alle Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die geplante Vetorechtserweiterung der Landesbehörden. Die DPtV betont den Mangel an Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten und fordert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die geplanten Maßnahmen können die Probleme in der hausärztlichen Versorgung nicht lösen. Auch gilt es, die Versorgungsleistungen in den Hausarztpraxen zu messen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsgesetzes (GVSG). Die Stiftung begrüßt zwar das Ziel, die ambulante Gesundheitsversorgung zu verbessern, bemängelt jedoch Lücken und fehlende Maßnahmen, wie die Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern und die Einführung eines Härtefallfonds. Besonders hervorgehoben werden die Reform der hausärztlichen Vergütung, die Mitspracherechte für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sowie die Transparenz von Kranken- und Pflegekassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Der aktuelle Entwurf erscheint als eine inkonsistente Zusammenstellung einer größeren Anzahl von Einzelinitiativen und -anpassungen, die für sich genommen zwar eine Plausibilität aufweisen, aber von denen nur wenige auf die skizzierte Herausforderung einzahlen.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) abgegeben. Der DBfK betont die Notwendigkeit einer stärkeren Primärversorgung, die Gesundheitsförderung und Prävention umfasst. Die Stellungnahme kritisiert den Entwurf als inkonsistente Zusammenstellung und fordert die Stärkung der Mitgestaltungsmöglichkeiten für Pflegeberufe. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Pflege in der Rehabilitation, die Notwendigkeit der Transparenz der Leistungen von Kranken- und Pflegekassen sowie die Gestaltung der Pflegeberatung. Der DBfK setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung der Pflegeberufe in der Gesetzgebung und die Einführung von Primärversorgungszentren ein.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Es besteht aktuell ein großer Zeitdruck hierzu gesetzliche Regelungen zu schaffen, da diese mit Verabschiedung der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019 nicht geschaffen wurden und nun die ersten Absolvent*innen mit neuer Approbation als Psychotherapeut*in ins Berufsleben starten.“
Der Deutsche Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT e.V.) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Stellungnahme konzentriert sich auf die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie die finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Der Verband befürwortet eine separate Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um lange Wartezeiten zu reduzieren. Zudem werden Vorschläge zur Neufassung von Regelungen für die Vergütung von Weiterbildungsstätten und zur finanziellen Förderung der ambulanten und stationären Weiterbildung gemacht. Ein dringender Handlungsbedarf wird betont, um rechtzeitig gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die finanzielle Planungssicherheit für zukünftige Weiterbildungsstätten gewährleisten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
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„Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stellen zweifelsohne fest, dass mit den vorliegenden Inhalten des RefE eine sinnvolle Stärkung der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen und der Beschäftigten im Gesundheitsbereich nicht erreicht werden kann.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der DGB betont, dass die geplanten Maßnahmen zur Reform der ambulanten Versorgung und zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung nicht ausreichen. Besonders hervorgehoben werden die fehlenden Regelungen zur Einführung innovativer Versorgungsmodelle, die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkassen durch die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und die Notwendigkeit einer umfassenden Kostenaufteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Versicherten. Der DGB fordert eine Wiederaufnahme der innovativen Versorgungsmodelle und eine gerechtere Kostenverteilung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Der DHV bedauert ausdrücklich den kompletten Wegfall der Konzepte zu Primärversorgungszentren, Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen.“
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt das Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), kritisiert jedoch, dass der aktuelle Entwurf dieses Ziel nur unzureichend verfolgt. Der DHV betont die Notwendigkeit, die Kompetenzen aller Gesundheitsberufe besser zu nutzen und die hohen administrativen Hürden zwischen klinischem und ambulantem Sektor abzubauen. Besonders bedauert wird der Wegfall von Konzepten wie Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen, die niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen könnten. Der DHV fordert zudem eine stärkere Einbindung der Hebammen in Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Mitberatungs- und Antragsrechte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
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„Die mit dem Entwurf beabsichtigten Effekte dagegen scheinen aus unserer Sicht als unzureichend.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Allerdings wird kritisiert, dass die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend angesehen werden, insbesondere im hausärztlichen Bereich, was zu einer weiteren Unterversorgung in ländlichen Regionen führen könnte. Wichtige Instrumente wie Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske wurden gestrichen, obwohl sie zur besseren Steuerung der Versorgungsprozesse beitragen könnten. Die Einführung neuer Gesundheitsberufe wie Community Health Nurses wird als notwendig erachtet, um die Versorgung insbesondere von Patienten mit komplexem Bedarf zu verbessern. Die Förderung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wird positiv bewertet, jedoch wird darauf hingewiesen, dass dies allein nicht ausreicht, um die Probleme in ländlichen Regionen zu lösen. Die Streichung der Förderung neuer Medizinstudienplätze wird kritisiert, da diese zur Bewältigung des Ärztemangels beitragen könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.05.2024
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„Dass die neuen Versorgungsstrukturen nicht mehr in dem Entwurf enthalten sind, ist aus Sicht des DPR ausgesprochen bedauerlich.“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), da wichtige neue Versorgungsstrukturen wie Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und Gesundheitskioske nicht mehr enthalten sind. Diese Strukturen hätten die Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen und urbanen Räumen verbessert und die Einführung des Berufsbildes Community Health Nurses unterstützt. Der DPR betont die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgungskonzepte und die Stärkung der Mitsprachemöglichkeiten von Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die fehlenden neuen Versorgungsstrukturen und ihre Auswirkungen. 2. Die Bedeutung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen. 3. Die Notwendigkeit der Stärkung der Mitsprache- und Antragsrechte der Pflegeberufe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Jegliche Verlagerung der Zuständigkeit und des Sicherstellungsauftrages für die ambulante Versorgung wird unsererseits abgelehnt.“
Die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) betont, dass die Kommunen nicht für die ambulante Gesundheitsversorgung zuständig sind und lehnt eine Verlagerung dieser Zuständigkeit ab. Der Entwurf wird jedoch als Möglichkeit gesehen, die Einflussnahme kommunaler Akteure zu verbessern, um den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Besonders hervorgehoben werden die Erleichterung der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Notwendigkeit einer Förderung von Medizinstudienplätzen. Der DStGB schlägt zudem vor, den Gründerkreis für MVZ um Stiftungen zu erweitern und die Kompetenzen der Landesbehörden in den Zulassungsausschüssen auszubauen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Vor diesem Hintergrund beurteilen wir den gegenüber Vorentwürfen stark zusammengekürzten Gesetzesentwurf als deutliche Verschlechterung.“
Der Deutsche Städtetag hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Die zentrale Kritik richtet sich gegen das Fehlen verbindlicher Regelungen zu Gesundheitskiosken, die als niedrigschwellige Beratungsangebote besonders für sozial benachteiligte Gruppen wichtig wären. Außerdem wird bemängelt, dass die kommunale Mitgestaltung bei der Bedarfsplanung von Arztstellen und der medizinischen Versorgung stark eingeschränkt wurde. Der Städtetag sieht die Gefahr, dass gewinnorientierte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) die Versorgung dominieren könnten, während kommunale MVZ kaum Einfluss hätten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung muss verschiedene Aspekte berücksichtigen, um effektiv die Patientengesundheit zu fördern.“
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) betont in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Gesundheitsversorgung mit einem besonderen Fokus auf Prävention, dem Schutz des Arzt-/Patienten-Vertrauensverhältnisses und der Effizienz der Digitalisierung. Besondere Betonung wird auf die Förderung der Prävention und Eigenkompetenz der Patienten, die Erarbeitung effizienter betrieblicher Gesundheitsvorsorge und die Notwendigkeit von Gesundheitskiosken gelegt. Zudem wird die Bedeutung einer angemessenen Gebührenordnung und die Förderung gesundheitsfördernder und -erhaltender Maßnahmen hervorgehoben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
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„Der Zugang zum Hilfsmittelverzeichnis ist für Hersteller und für innovative Hilfsmittel im Sinne einer zeitgemäßen Versorgung von grundsätzlicher Bedeutung und daher sachgerecht zu gestalten.“
Die Stellungnahme befasst sich mit der Verbesserung des Verfahrens zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes. Sie betont die Bedeutung eines stringenten und transparenten Verfahrens, insbesondere für innovative und neuartige Produkte. Es wird vorgeschlagen, das derzeitige zweistufige Regelungsmodell durch ein dreistufiges zu ersetzen, das eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) umfasst. Weiterhin soll die Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis des medizinischen Nutzens umgekehrt werden, sodass der GKV-SV die Erforderlichkeit zusätzlicher Nachweise begründen muss. Ein obligatorisches Beratungsverfahren mit verbindlichen Vereinbarungen zwischen Herstellern und dem GKV-SV wird vorgeschlagen, um die Planungssicherheit für Hersteller zu erhöhen und den Zugang zu innovativen Produkten zu erleichtern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Anpassung an den medizinischen Fortschritt, die Rolle der CE-Kennzeichnung und die Bedeutung eines effizienten Beratungsverfahrens.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.07.2022
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„Die eurocom begrüßt die (wenigen) Regelungen mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung.“
Die eurocom e.V. begrüßt die wenigen Regelungen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zur Hilfsmittelversorgung, insbesondere die Genehmigungsfiktion in § 33 Abs. 5c SGB V-E für Menschen mit Behinderung. Diese Regelung soll eine schnellere Versorgung und Entbürokratisierung ermöglichen. Weiterhin fordert eurocom die Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis, eine rechtssichere Anpassung der Festbeträge, die Abgabe von Hilfsmitteln mit Mehrkosten ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Sicherstellung der Therapiehoheit der Ärzte auch nach Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel. Besonders ausführlich thematisiert wurden die schnellere Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis, die Anpassung der Festbeträge und die Abgabe von Hilfsmitteln mit Mehrkosten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich ausdrücklich.“
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußern sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie begrüßen die geplante Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich, da dies die Versorgung von Kindern und jungen Erwachsenen verbessert und den bürokratischen Aufwand reduziert. Weitere positive Regelungen betreffen die Stärkung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Nutzung der Mittel des Strukturfonds, die Veröffentlichung von Leistungs- und Qualitätsdaten durch Krankenkassen, Vorhaltepauschalen für hausärztliche Leistungen und die digitale Pflegeberatung. Kritisch sehen die Verbände die jährliche Abrechnungsmöglichkeit einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen, da dies zu einer Verschlechterung der Versorgung führen könnte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA begrüßen die Regelung sowie die zu Grunde liegende Intention, das Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel in besonders gelagerten Fällen zu vereinfachen und dadurch eine zeitnahe und reibungslose Versorgung sicherzustellen“
Die Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) betont die Bedeutung der Weiterentwicklung des G-BA für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Dabei sollen insbesondere die Interessenvertretung der Pflege und die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten weiterer betroffener Gruppen ausgebaut werden. Die Stellungnahme unterstützt viele der vorgeschlagenen Änderungen, wie die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Hilfsmittel und die Einbeziehung wissenschaftlicher Fachgesellschaften in Entscheidungsprozesse. Sie enthält jedoch auch kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere zur Konkretisierung von Begriffen und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Neuregelung wird daher grundsätzlich abgelehnt.“
Der GKV-Spitzenverband äußert sich umfassend zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der Entwurf zielt darauf ab, die finanzielle Attraktivität der hausärztlichen Versorgung zu erhöhen, die Transparenz und Servicequalität der Kranken- und Pflegekassen zu verbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weiterzuentwickeln. Der Verband unterstützt Maßnahmen wie die Einführung einer Vorhaltepauschale und einer Versorgungspauschale zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung, fordert jedoch zusätzliche Qualitätsmonitoring-Maßnahmen. Kritisch wird die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung gesehen, da sie keine relevanten Anreize für unterversorgte Regionen bieten würde und das Risiko einer unwirtschaftlichen Leistungsausweitung birgt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgte wesentliche Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und auch künftig flächendeckend zu gewährleisten, wird seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ausdrücklich begrüßt“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit begrüßt das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und finanziell angemessener zu gestalten. Besonders hervorgehoben werden die Maßnahmen zur Anpassung der Vergütung, die Einführung einer jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke und eine Vorhaltepauschale für Praxen, die wesentliche Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung übernehmen. Der Verband betont die Notwendigkeit klarer Definitionen und Kriterien, um die Regelungen praktikabel und fair zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Entbudgetierung der Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung wird von den Innungskrankenkassen abgelehnt.“
Die Stellungnahme des IKK e.V. zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 30.04.2024 kritisiert, dass der Gesetzentwurf weitgehend nur finanzielle Anpassungen vorsieht und die tatsächliche Gesundheitsversorgung kaum verbessert. Besonders hervorgehoben werden die Bedenken gegen die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch Kranke und die Vorhaltepauschale. Die IKK e.V. argumentiert, dass diese Maßnahmen zu Doppelfinanzierungen führen und die finanzielle Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen könnten. Zudem wird die Notwendigkeit einer klaren Definition und Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit von Hilfsmitteln betont.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die KBV begrüßt die im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes angelegte Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung grundsätzlich und hält die schnellstmögliche Einführung für unabdingbar.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und fordert deren schnelle Einführung. Sie warnt jedoch vor komplexen Änderungen, die zu erheblichen und unvorhersehbaren Honorarumverteilungen führen könnten, was die Versorgung gefährden könnte. Die KBV schlägt spezifische Änderungen vor, um diese Risiken zu minimieren. Besonders hervorgehoben wurden die Themen 'Entbudgetierung der Hausärzte', 'Versorgungspauschale für chronisch erkrankte Patienten' und 'Vorhaltepauschale'.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, sehen jedoch Anpassungsbedarf in Bezug auf vertragszahnärztliche Interessen. Sie fordern insbesondere: 1) die Herausnahme der Parodontitis-Leistungen (PAR-Leistungen) aus den Budgetierungsregelungen des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024, da die Budgetierung die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie finanziell gefährdet und somit die Patientenversorgung beeinträchtigt; 2) die Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots für Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), um Finanzierungslücken durch kurzfristige Kredite überbrücken zu können; 3) die Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzungen, um eine Überversorgung in städtischen Gebieten und eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu verhindern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Marburger Bund begrüßt ausdrücklich die Reform der hausärztlichen Vergütung.“
Der Marburger Bund äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und bedauert das Fehlen eines Medizinstudienplätze-Förderfonds, der zur Bekämpfung des Ärztemangels beitragen sollte. Sie begrüßen die Reform der hausärztlichen Vergütung und die Einführung einer jahresbezogenen Pauschale zur Honorierung der Chronikerbetreuung. Kritisch sehen sie jedoch die detaillierten Soll-Kriterien für die Vorhaltepauschale, da diese die ärztliche Freiberuflichkeit einschränken könnten. Weiterhin wird die Einbeziehung von Pflegeberufsorganisationen in den Gemeinsamen Bundesausschuss positiv bewertet, jedoch wird auch eine Vertretung für angestellte Ärzte gefordert. Die Gründungserleichterungen für Medizinische Versorgungszentren und die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden ebenfalls begrüßt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur wenn es künftig gelingt, die begrenzten Ressourcen gut vernetzt und unter Einbeziehung aller Säulen der Versorgung, der Medizin und der Pflege, der Prävention, der Selbsthilfe und des Ehrenamtes zusammenzubringen, werden wir langfristig eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der alternden Gesellschaft sicherstellen können.“
Der PKV-Verband begrüßt den Verzicht auf die Errichtung von Gesundheitskiosken im Gesetzentwurf, da diese kostenintensive und nicht evidenzbasierte Doppelstrukturen geschaffen hätten. Stattdessen wird die Stärkung lokaler Akteure und der Abbau bürokratischer Hürden gefordert, um eine gut abgestimmte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer systemübergreifenden Betrugsprävention und -bekämpfung im Gesundheitswesen thematisiert. Der Verband schlägt vor, dass private Krankenversicherungsunternehmen in die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einbezogen werden sollten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Gesundheit ist Daseinsvorsorge, keine Ware“
Das Poliklinik Syndikat begrüßt den Ansatz des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Primärversorgung, kritisiert jedoch das Fehlen wichtiger Maßnahmen im aktuellen Entwurf. Sie fordern die Einführung von Primärversorgungszentren (PVZ), die interprofessionelle Teamarbeit ermöglichen und soziale Determinanten von Gesundheit berücksichtigen. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer gemeinwohlorientierten Trägerschaft, die regionale Bedarfsorientierung und die Einführung innovativer Vergütungsmodelle. Zudem wird die Einführung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen gefordert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die gesetzgeberische Intention, gerade von Ärzten betriebene MVZ gegenüber investorengetragenen MVZ zu fördern, wird hiermit konterkariert.“
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Jens Prütting zum Gesetzentwurf zur Klarstellung der Erteilungsvoraussetzungen von Anstellungsgenehmigungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in zulassungsbeschränkten Planungsbereichen kritisiert die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.01.2022. Das BSG hatte entschieden, dass ein Arzt, der gleichzeitig Gesellschafter eines MVZ ist, nicht als abhängig Beschäftigter angesehen werden kann, was die Gründung von MVZ durch Ärzte erschwert. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Entscheidung zu korrigieren und klarzustellen, dass die Anstellungsgenehmigung unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status des Arztes erteilt werden kann. Besonders hervorgehoben werden die negativen Auswirkungen der BSG-Entscheidung auf die Neugründung von MVZ, die Übertragung von Einzelpraxen und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung durchwachsen aus“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Entwurf zielt auf eine verbesserte Gesundheitsversorgung und umfasst Maßnahmen wie ein Vetorecht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), beschleunigte Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen, eine separate Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und erhöhte Transparenz über die Leistungs- und Servicequalität von Krankenkassen. Der SoVD zeigt sich besorgt über mögliche finanzielle Fehlanreize und Versorgungsnachteile durch jährliche Versorgungspauschalen und die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Positiv bewertet wird die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie die Verfahrensvereinfachung im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen. Ein Vetorecht der Patientenvertretung im G-BA wird jedoch abgelehnt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Von der geplanten Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune ist nicht viel übriggeblieben, außer eine Reform der Hausärztevergütung und des Gemeinsamen Bundesausschusses.“
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Verband begrüßt die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung von Vorhaltepauschalen, kritisiert jedoch die Möglichkeit der Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in der Rechtsform der GmbH. Der VdK fordert die Einführung eines Fremdbesitzverbots für Arztpraxen und eine stärkere Regulierung investorengetragener MVZ. Zudem wird die Erleichterung der Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen positiv bewertet, jedoch wird ein flächendeckender Ausbau von sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) gefordert. Der Verband lehnt den Wettbewerb zwischen Krankenkassen ab und fordert eine einheitliche solidarische Krankenversicherung. Die Einführung eines Vetorechts für die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird als unzureichend kritisiert, stattdessen wird ein echtes Stimmrecht gefordert. Der Verband bedauert das Fehlen von Gesundheitskiosken im Gesetzentwurf und fordert deren Implementierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es ist unverständlich, dass Ärzte und Krankenkassen immer noch allein über die Versorgung mit Heilmitteln entscheiden können.“
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) äußert sich zum Referentenentwurf des BMG zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 8. April 2024. Der SHV fordert einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Stimmrecht für die relevanten Aufgabenbereiche der Heilmittelerbringer. Der Verband betont die Notwendigkeit, die Expertise der Heilmittelerbringer in die Entscheidungen des G-BA einzubeziehen. Weiterhin wird die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal begrüßt, jedoch darf diese Grenze die Versorgung der Patienten nicht gefährden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der SpiFa fordert daher ausdrücklich und fortgesetzt - neben einer Bürokratiewende in der vertragsärztlichen Versorgung - die Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen.“
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Der SpiFa begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, sieht jedoch Defizite bei der Entbürokratisierung und der Entbudgetierung vertragsärztlicher Leistungen. Besonders hervorgehoben werden: die Notwendigkeit der Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die Kritik an den Eingriffen in die Selbstverwaltung und die Forderung nach einer Bürokratiewende. Der SpiFa fordert ergänzende Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Entbudgetierung sowie kritisiert die geplanten Beteiligungsrechte von Berufsgruppen, die nicht unmittelbar betroffen sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.04.2024
Lobbyregister-Nr.: VR 29131 B (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vdek begrüßt den Verzicht auf neue Angebote, deren Mehrwert in keinem Verhältnis zu den Kosten steht“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und begrüßt den Verzicht auf neue, teure Angebote ohne klaren Mehrwert. Kritisch wird die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung gesehen, da diese in überversorgten Gebieten nicht sinnvoll ist und zu Fehlanreizen führt. Positiv bewertet wird die Vereinfachung der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter kommunaler Leitung sowie die Bildung einer eigenen bedarfsplanerischen Arztgruppe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Der vdek fordert eine kostenneutrale Umsetzung von Maßnahmen wie der Chronikerpauschale und lehnt den Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ab, da keine Einsparungen nachweisbar sind.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine allein durch finanzielle Anreize begründete Förderung der ambulanten Versorgung, wie sie im jetzigen Entwurf erkennbar ist, wird von ver.di hingegen abgelehnt.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Ver.di bemängelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die ambulante Gesundheitsversorgung zu stärken. Insbesondere werden finanzielle Anreize zur Aufwertung der ambulanten Versorgung abgelehnt. Ver.di fordert die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken zur Beratung und Information der Bürger, die Schaffung von Primärversorgungszentren (PVZ) für integrierte Versorgungsangebote und die Einrichtung von Gesundheitsregionen zur Verbesserung der regionalen Versorgungsqualität. Ver.di kritisiert die fehlende Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) und fordert Maßnahmen zur gezielten Förderung der ambulanten Kapazitäten in unterversorgten Regionen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzgeber hat die Budgetierung als ein wesentliches Hindernis in der ambulanten Versorgung ausgemacht. Hier korrigiert der Gesetzgeber nach über 30 Jahren endlich die politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit.“
Der Virchowbund äußert sich zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und betont die Notwendigkeit einer umfassenderen Berücksichtigung sowohl der hausärztlichen als auch der fachärztlichen Versorgung. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Gesundheitskioske, die im aktuellen Entwurf fehlen, obwohl sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Der Verband fordert zudem die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung und kritisiert die geplante verpflichtende Einbindung der Landesbehörden im Zulassungsausschuss sowie die Einführung einer Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 80 Einträge zu Drucksache 234/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 97 Einträge zu Drucksache 20/11853 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung von Möglichkeiten zur Testung auf Infektionen mit respiratorischen Viren oder bakteriellen Infektionen unmittelbar am POC.
Lobbyregister-Nr.: R001805 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40949
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Überführung der Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung.
Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch Ermächtigung und auskommender Finanzierung.
Niedrigschwellige kommunale Versorgungsangebote nach dem SGB V in Verbindung mit der kommunalen Daseinsfürsorge.
Leichterer Zugang und die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.
Lobbyregister-Nr.: R001970 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47860
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Überführung der Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung.
Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch Ermächtigung und auskommender Finanzierung.
Niedrigschwellige Kommunale Versorgungsangebote nach dem SGB V in Verbindung mit der kommunalen Daseinsfürsorge.
Leichterer Zugang und Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen.
Lobbyregister-Nr.: R001970 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47860
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Verbesserung einer adäquaten Krebsversorgung im ländlichen Raum setzt sich All.Can DE für die dezidierte Finanzierung eines ambulanten Case Managements im SGB V ein, das eine patientenzentrierte Koordination, Beratung und Überwachung zwischen Arztterminen an den Schnittstellen ambulant, stationär und SGB-übergreifend erlaubt und damit zugleich die medizinischen Leistungserbringer entlastet, die sich vollumfänglich der Behandlung ihrer Patient:innen widmen sollen.
Lobbyregister-Nr.: R005697 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35441
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern die Vermutungswirkung auf andere ausgewiesene Spezialkliniken, wie z.B. die zertifizierten Zentren für Seltene Erkrankungen zu erweitern und die Frist zur Einreichung des Hilfsmittelantrags mit §8 Abs. 2 der Hilfsmittel-Richtlinie zu harmonisieren und auf 28 Tage zu verlängern.
Lobbyregister-Nr.: R002390 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42622
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
§ 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Gemäß geltendem Recht ist dies bisher auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass diese Regelung auf Arzneimittel ausgeweitet wird, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
Lobbyregister-Nr.: R002602 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44175
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Vorfedl des Gesetzentwurfes wurde die regionale Beschränkung für zahnmedizinsche iMVZ diksutiert und soll ggf. im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass eine solche regionale Beschränkung nicht stattfindet.
Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51077
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte sowie die Zahlung von Vorhaltepauschalen werden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer substantiellen Versorgungsreform inklusive eines verbindlichen hausärztlichen Versorgungsauftrages.
Abgelehnt wird die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte. Verwerfungen im Risikostrukturausgleich sind zu vermeiden.
Gefordert wird die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für die „Regionale sektorenunabhängige Versorgung“ um Versorgungsinnovationen flexibel vor Ort umsetzen zu können und die Beauftragung des Wissenschaftlichen Beirates mit einem RSA-Gutachten zu versichertenbezogenen Zuweisungen.
Lobbyregister-Nr.: R000892 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49586
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Allgemein wird das Antrags- und Mitberatungsrecht gemäß § 92 definiert.
So soll ein neuer Abschnitt 12k eingefügt werden: Die AWMF organisiert und strukturiert die Beteiligung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften nach § 92 und § 116b Absatz 5a. Aber auch andere wissenschaftliche Medizinische Fachgesellschaften sind hiervon betroffen.
Lobbyregister-Nr.: R002039 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41489
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Primärversorgungsstrukturen mit multiprofessionellen Teams, in denen Gemeinwesenarbeit, Gesundheitsförderung und Prävention eine wichtige Rolle spielen und die frei sind von kommerziellen Interessen.
2. Gesetzliche Ausschlüsse von der Krankenversicherung abschaffen.
3. Bundesweite Einrichtung von Clearingstellen und eines Behandlungsfonds für Menschen ohne Krankenversicherung.
Lobbyregister-Nr.: R004153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37169
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Niedrigschwellige Primärversorgungsstrukturen mit multiprofessionellen Teams in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen auf- und ausbauen, in denen Gemeinwesenarbeit, Gesundheitsförderung und Prävention eine wichtige Rolle spielen
2. Bundesweit Clearingstellen und einen Behandlungsfonds für Menschen ohne KV einrichten
3. Verfügbarkeit und Finanzierung qualifizierter Sprachmittlung sicherstellen
4. Koordinierende Instanzen innerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einrichten und finanzieren
Lobbyregister-Nr.: R004153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37169
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Flächendeckende Einführung von Primärversorgungszentren, die Gesundheitsversorgung für Alle anbieten (auch z.B. für Menschen ohne Krankenversicherung), mit multiprofessionellen Teams arbeiten und community health nurses einbeziehen, durch Gemeinwesenarbeit und Verhältnisprävention die sozialen Determinanten berücksichtigen, Sprachmittlung bereitstellen, ausreichend Ressourcen haben, Partizipation ermöglichen, Vertraulichkeit sicherstellen, mit dem ÖGD und anderen Unterstützungsstrukturen zusammenarbeiten, wissenschaftlich evaluiert und begleitet werden und nicht kommerziell arbeiten.
Lobbyregister-Nr.: R004153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37169
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine dem Auftraggeber zuträgliche Regelung seiner unternehmerischen Entwicklung zu erwirken bzw. solche Regelungen abzuwenden / zu modifizieren, die seinem unternehmerischen Zweck entgegenlaufen.
Lobbyregister-Nr.: R000119 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50123
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen des GVSG und GHG setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlich festgeschriebenen Umsetzungsfristen für DMP verkürzt werden, dass Komorbiditäten innerhalb der DMP-Versorgung bedarfsgerecht abgebildet werden, dass digitale Schnittstellen etc. in die DMP-Versorgung aufgenommen werden, dass der Behandlungserfolg der DMP-Versorgung evaluiert wird und dass ein finanzielles Anreizsystem geschaffen wird, um Patient:innen in DMP einzuschreiben.
Lobbyregister-Nr.: R002385 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50587
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Kur- und Heilbädern
Lobbyregister-Nr.: R000702 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47413
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Losgelöstes Bestehen der neurologischen Rehabilitationsphase B von angeschlossenen Krankenhausintensivstationen.
Lobbyregister-Nr.: R000897 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38590
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
Lobbyregister-Nr.: R002512 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49274
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden.
Lobbyregister-Nr.: R002512 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49274
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Als sofortige Übergangsmaßnahmen:
Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen
Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
Lobbyregister-Nr.: R002512 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49274
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
Lobbyregister-Nr.: R000470 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48410
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Als sofortige Übergangsmaßnahmen:
Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen.
Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen.
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
Lobbyregister-Nr.: R000470 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48410
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Lobbyregister-Nr.: R000470 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48410
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung des beabsichtigten solitären Mitberatungsrechts der Hebammenverbände im G-BA in der Mutterschaftsrichtlinie.
Einräumung eines Stellungnahmerechts für alle maßgeblichen (ärztlichen wie nichtärztlichen) Berufsverbände sowie wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Einbeziehung der Stellungnahme in die Entscheidung
Lobbyregister-Nr.: R002554 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47087
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Lobbyregister-Nr.: R002554 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47087
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vor dem Hintergrund des medizinischen und technologischen Fortschritts, der seit Jahren die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung beschleunigt, muss der Gesetzgeber ein erhebliches Interesse daran haben, die Attraktivität der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt*innen zu erhöhen, um zukünftig die Versorgungssicherheit in der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen aufrechtzuerhalten.
Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, der Pauschalisierung, dem Bonus in der hauarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf.
Lobbyregister-Nr.: R000638 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 29838
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen Ressourcen in der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst. In einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau zu erhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten erforderlich.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Hausärztemangel ist in vielen Regionen in Deutschland, besonders im ländlichen Raum, bereits Realität. Politische Fördermaßnahmen auf Bundes und Länderebene haben bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt, weil gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung ungleich behandeln.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine hochwertige Patientenversorgung braucht gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende Verschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich haben unmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt werden kann, muss die Weiterbildung nicht nur sektorenübergreifend gedacht, sondern auch angemessen finanziert werden.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hochwertige Patientenversorgung in Deutschland unabdingbar. Diese müssen jedoch am Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und nicht an dem kurzfristigen Ziel möglichst hoher Renditeerwartungen orientiert sein. Um die Patientenversorgung zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Diagnostik und Therapie zu schützen, sind strengere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Medizinische Innovationen und neue Behandlungsprozesse ermöglichen es, bislang ausschließlich stationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen. Damit verschiebt sich das Leistungsgeschehen immer mehr in die ambulante Versorgung. Die Ambulantisierung bietet den medizinischen und politischen Anreiz, echte und vermeintliche Sektorengrenzen einzureißen. Dafür müssen die gesetzlichen Hürden jedoch weiter abgebaut werden.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Selektivverträge bieten die Möglichkeit, außerhalb des Kollektivvertrages neue und verbesserte Konzepte zur Patientenversorgung zu erproben, um sie im Erfolgsfall in die Regelversorgung zu überführen. Damit sind sie ein wichtiger Motor für Innovation in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg von Selektivverträgen sind jedoch einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine bessere Finanzierung.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44825
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem geplanten GVSG soll auch die psychotherapeutischen Versorgung verbessert werden, u.a. durch Aktualisierung und Präzisierung der Bedarfsplanung und direkt geregelte angemessene Finanzierung der Nachwuchsweiterbildung sowie der Tätigkeit in der Ausbildung.
Lobbyregister-Nr.: R003897 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43902
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BKK LV Bayern setzt sich für eine bedarfsorientierte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung ein. Die geplante Entbudgetierung der Hausärzte entbehrt jeglichem Wirtschaftlichkeitsaspekt, führt zu Fehlanreizen und hat gleichzeitig keine Vorteile für unterversorgte Regionen.
Lobbyregister-Nr.: R002958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Förderung moderner Versorgungsstrukturen gleichermaßen zugunsten der darin tätigen Ärzt:innen udn der darin versorgten Patientent:innen sowie der Steigerung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen, Abbau von Organisationshürden bei dezentralen und/oder kooperativer Versorgungsstrukturen
Lobbyregister-Nr.: R002718 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39540
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Vorfeld des Entwurfes wurden verschiedene Änderungen der Voraussetzungen für das Tätigwerden bestimmter zahnmedizinischer MVZ diskutiert, welche die Betätigungsmöglichkeiten der Verbandsmitglieder erheblich einschränken könnten. Der BNZK setzt sich daher bei den zuständigen politischen Entscheidern dafür ein, dass seine Mitglieder weiter umfassend und in der Fläche tätig sein können.
Lobbyregister-Nr.: R004886 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40223
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
Lobbyregister-Nr.: R005670 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51977
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der bpa fordert Beratungs- und Stimmrecht für die maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer der Pflege im G-BA. Die nach § 37 Absatz 3 Satz 4 SGB XI bestehende Möglichkeit, auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchführen zu lassen, sollte entfristet werden.
Lobbyregister-Nr.: R001696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52143
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der bpa fordert eine qualifizierte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer in der Pflege im G-BA. Die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert auszubauen, wird begrüßt. Der bpa fordert die Einbeziehung und Berücksichtigung der Pflege sowie eine regelhafte und nachhaltige Refinanzierung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen. Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu etablieren, die eine auf Planung beruhende Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur zum Ziel hat, wird entschieden wird entschieden abgelehnt. Der damit angestrebte Wegfall des Kontrahierungszwangs gefährdet eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.
Lobbyregister-Nr.: R001696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52143
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Lobbyregister-Nr.: R002716 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48664
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) regt mit dieser Stellungnahme an, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die Künstlerischen Therapien zu regeln. Sie können als Psychotherapien gleich zu stellende Leistungen einen wichtigen Beitrag im Bereich der Gesundheitsversorgung leisten. Akademisch ausgebildete Fachkräfte für Kunst-, Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a. können dadurch die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen um nonverbal- und erlebensorientierte Zugänge ergänzen.
Lobbyregister-Nr.: R003141 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45147
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Kabinettsentwurf eines GVSG bedarf an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung. Dies betrifft die Ausweitung der Genehmigungsfunktion von Hilfsmittelverordnungen bei sozialpädiatrischen Zentren auf weitere Bereiche, die TI-Anbindung sämtlicher Hilfsmittelleistungserbringer durch eine neue Befugnisnorm, das Erfordernis einer einheitlichen Plattform für elektronische Kostenvoranschläge, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern bei gesetzlicher Zuzahlung zur Vermeidung von Inkassorisiken für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, die Anerkennung digitaler Unterschriften der Versicherten bei der Beratungsdokumentation und die Verschlankung der Dokumentationspflichten im Allgemeinen unter Änderung der Öffnungsklausel.
Lobbyregister-Nr.: R003413 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49857
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK fordert, dass das BMG die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich im GVSG umsetzt. Des Weiteren wird gefordert, dass das BMG die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich im GVSG regelt.
Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune, Inhalte neu z.B. Erleichterung/ Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung
ggf.Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Versorgungspauschalen für chronisch kranke Menschen, Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, Stärkung der Patientenvertretung, Pflicht der GKV zur Erhebung und Veröffentlichung von Leistung- und Qualitätskennzahlen, Mittelverwendung aus dem Strukturfonds vertragsärztlicher Versorgung .
Lobbyregister-Nr.: R005707 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47974
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt.
II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt.
III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden
IV. Repräsentation von MVZ in den KVen
Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten.
V. Hinweise zu Begleitdebatten
MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
Lobbyregister-Nr.: R000242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47530
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass der Rechtsanspruch auf qualifiziertes Übersetzen und Dolmetschen in der Gesundheitsversorgung verankert wird.
Lobbyregister-Nr.: R003523 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50335
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der quartalsweisen Abrechnung der Pauschale für chronisch kranke Menschen
Stärkung der Patientenrechte
Lobbyregister-Nr.: R003790 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30723
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht insbesondere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche für Betroffene vereinfachen würde.
Lobbyregister-Nr.: R002906 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38380
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll die Gesundheitsversorgung noch besser auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen ausgerichtet werden. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss weiterentwickelt werden. Dazu werden die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut. Durch das GVSG soll zudem der Hausarztberuf attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden.
Lobbyregister-Nr.: R001316 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46505
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fachliche Stellungnahme
Lobbyregister-Nr.: R004224 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36877
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Rechtliche Grundlage für die Information der Mitglieder
Lobbyregister-Nr.: R006434 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39217
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune u.a. durch niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung, eine stärkere regional vernetzte, kooperative Versorgung sowie durch den Aufbau einer lokalen Versorgungsinfrastruktur.
Lobbyregister-Nr.: R000750 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52489
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen.
Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt.
Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen.
Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.
Lobbyregister-Nr.: R000516 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50326
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel: Entbudgetierung der niedergelassenen Fachärzte
Lobbyregister-Nr.: R004621 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37162
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung.
§§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden.
§ 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung.
§ 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben.
SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
Lobbyregister-Nr.: R005951 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50470
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
Lobbyregister-Nr.: R004143 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50080
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung einiger im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen, sowie
- Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024,
- Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots,
- Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung
- Ablehnung Prüfrecht des Bundesrechnungshofs (BRH) gegenüber den K(Z)Ven, der
K(Z)BV und dem G-BA
Lobbyregister-Nr.: R001361 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49717
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten Regelungen zu unterwerfen, die die zahnärztliche Unabhängigkeit in der Leistungserbringung sicherstellen und die Einflussnahme Dritter, namentlich von Investoren, auf die Heilbehandlung verhindert.
Lobbyregister-Nr.: R001361 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49717
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.
Lobbyregister-Nr.: R001665 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42913
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. So müssten nach Ansicht des deutschen MedTech-Verbandes individuelle Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch stärker in den Verträgen der Krankenkassen abgebildet werden.
Lobbyregister-Nr.: R000486 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52648
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Adäquate Regulierung investorengestützter Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ): Im Zusammenhang mit der Beteiligung privater, nicht-ärztlicher Kapitalgeber an MVZ sollte primär darüber
nachgedacht werden, wie dieses finanzielle Potenzial unter Berücksichtigung der Versorgungsqualität und des Erhalts eines transparenten Qualitätswettbewerbs mit einer größtmöglichen Vielfalt an Akteuren genutzt werden kann, um eine zukunftsfähige ambulante Versorgung in der Fläche sicherzustellen.
Damit Träger von MVZ sinnvoll dazu beitragen können, die Versorgung zu verbessern, müssen sowohl eine gewisse Flexibilität als auch Planungssicherheit gegeben sein. Nur so können künftig mithilfe von MVZ Versorgungslücken vermieden oder geschlossen werden.
Lobbyregister-Nr.: R001914 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50128
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet wird, wenn sich der Versicherte in einem nach § 119 Absatz 1 ermächtigten sozialpädiatrischen Zentrum oder einem nach § 119c Absatz 1 ermächtigten medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der Antragstellung empfohlen worden ist.
Es wird angeregt, in diese Regelung auch solche Versicherte mit einzuschließen, die sich in einem von der Deutschen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP) geprüften und zertifizierten Querschnittgelähmten-Zentrum in Behandlung befinden.
Lobbyregister-Nr.: R001678 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37197
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DVTA ist der Ansicht, dass das Mitberatungsrecht (Gemeinsamer Bundesausschuss) den MT sowie den Therapieberufen einzuräumen ist.
Lobbyregister-Nr.: R000250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46529
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einschub: §95 Absatz 6 Satz 6:Die Gründungsvoraussetzungen liegen auch vor, wenn in der Trägerschaft einer eingetragener Genossenschaft ein oder mehrere medizinische Versorgungszentren betrieben werden u. sie angestellten Ärzte auf ihre Zulassung zugunsten d. Anstellung in einem d. med. Versorgungszentren derselben Genossenschaft verzichtet haben, solange sie in einem der med. Versorgungszentren tätig sind u. Mitglied derselben eingetragenen Genossenschaft sind oder sofern angestellte Ärzte die Mitgliedsanteile der Ärzte nach Absatz 1a Satz 1 derselben eingetragenen Genossenschaft übernehmen u. solange sie in einem der med. Versorgungszentren d. Genossenschaft tätig sind;die Übernahme von Mitgliedsdanteilen durch angestellte Ärzte derselben eingetragenen Genossenschaft ist jederzeit mögl.
Lobbyregister-Nr.: R000575 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41785
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Finanzierung der Kinder-und Jugendgesundheitsversorgung darf sich nicht an ökonomischen Erwägungen ausrichten. Strukturen müssen ausgehend von den spezifischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet sein. Dazu gehört eine flächendeckende Versorgung mit Kinderärzten, Kinderkliniken, Kinder- und Jugendtherapeuten/-psychologen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien. Kinder und Jugendliche mit spezifischen Bedarfen aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung müssen wohnartnah und kindorientiert versorgt werden. Mangelnde Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer physischen oder psychischen Notsituation aufgrund fehlender Angebote ist nicht akzeptabel, genauso wenig wie ein Ausschluss von nötiger Versorgung aufgrund ihrer ökonomischen Lage oder ihres Rechtsstatus
Lobbyregister-Nr.: R000657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42828
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für di Diabetolog*innen. Es ist zu befürchten, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.
Lobbyregister-Nr.: R003572 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51860
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vorliegende Referentenentwurf adressiert viele Punkte. Die Gesundheitsversorgung zu stärken, durch Förderung der Ausbildung von mehr Medizinern, im hausärztlichen, wie im fachärztlichen Bereich wird vermisst. Die Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften wird begrüßt.
Lobbyregister-Nr.: R002431 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51878
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Verbesserung der Gesundheitsförderung durch eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung auf kommunaler Ebene zwischen KiTas / Schulen / Sportvereinen / etc. und den Angeboten der ambulant tätigen Ärztinnen/Ärzte ist wichtig. Entsprechende gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen, die sich positiv auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern auswirken würden, müssen geschaffen werden. Gelungene gesundheitsorientierte
Verhältnispräventions-Maßnahmen führen zu einer geringeren Notwendigkeit der Inanspruchnahme
von späteren Gesundheitsdienstleistungen und entlasten das System. Die im Entwurf genannte
Stärkung von Verhaltensprävention ist richtig und wichtig, allerdings weniger effektiv.
Lobbyregister-Nr.: R002626 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51012
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kommentierung des Referentenentwurfs
Lobbyregister-Nr.: R001135 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52539
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Angestrebt wird die Entbudgetierung der gesamten vertragsfachärztlichen Versorgung.
Lobbyregister-Nr.: R000505 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50001
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Meinungsäußerung gemeinsam mit dem BVÖGD, bzgl. der Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst aus berufspolitischer und gesundheitsfachlicher Sicht - mit dem Schwerpunkt der inhaltlichen und strukturellen Umsetzungsaspekte im kommunalen Kontext -
dazu veröffentlichtes Positionspapier vom 27.07.2023
Lobbyregister-Nr.: R007234 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41907
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbringen der Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung in das GVSG
Lobbyregister-Nr.: R002348 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51812
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird das Fehlen von Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Lobbyregister-Nr.: R006177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46727
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sachgerechte Berücksichtigung der besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern
und Jugendlichen im im Hinblick auf die ärztliche psychotherapeutische Versorgung
Lobbyregister-Nr.: R001117 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52325
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen!
2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!
3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen
und psychotherapeutische Expertise integrieren!
4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern!
5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen!
6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen!
Lobbyregister-Nr.: R005226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40414
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen!
2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!
3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen
und psychotherapeutische Expertise integrieren!
4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern!
5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen!
6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen!
Lobbyregister-Nr.: R005072 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40335
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzgeber verfolgt insbesondere das Ziel einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Aus Krankenhaussicht stehen die Regelungen zum G-BA sowie zum Entfall des Zusatzentgeltes für Covid-Testungen im Fokus. Die DKG begrüßt die Erweiterungen zu den Stellungnahmerechten der Fachgesellschaften sowie die Aufnahme von Regelungen zu hybriden und digitalen Sitzungen in die Geschäftsordnung. Ergänzend setzt sich die DKG dafür ein, die Refinanzierung der Personalkosten für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch eine Anpassung der BPflV gesetzlich zu regeln.
Lobbyregister-Nr.: R001591 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49487
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich.
Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.
Lobbyregister-Nr.: R001553 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38755
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem GVSG soll eine flächendeckende hausärztliche Versorgung gewährleistet werden. Um die Ausübung einer allgemeinärztlichen Tätigkeit attraktiver zu machen, sind unterschiedliche finanzielle Maßnahmen geplant. Bei vielen Erkrankungen - so auch bei den rheumatischen Erkrankungen - ist die spezialisierte Betreuung und Therapie für den Krankheitsverlauf von entscheidender Bedeutung. Insbesondere chronische Erkrankungen erfordern oft eine lebenslange Betreuung. Aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga muss daher auch die fachärztliche Versorgung gestärkt werden. Seit 2012 gibt es ein DMP Rheumatoide Arthritis, das bisher nicht in der Versorgung angekommen ist. Bestehende Hürden müssen daher ausgeräumt werden, damit DMPs schneller zugänglich sind.
Lobbyregister-Nr.: R001807 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51511
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ambulante medizinische Leistungsanbieter müssen auf ihre Qualität und Erreichbarkeit extern geprüft werden. Eine Systemumstellung auf Grundlage verbindlicher Qualitätsmerkmale im ambulanten Bereich ist daher unabdingbar. Diese müssen über die von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst aufgestellten Regeln hinausgehen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Medizinischen Dienst zu beauftragen, neben Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch Praxen auf Qualität und Präsenz zu kontrollieren. Hier fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Erst dann können Versorgungsberichte und Patientenerfahrungen offengelegt werden. Ähnlich dem Klinikatlas braucht es einen Praxisatlas. Flankierend dazu muss ein verlässliches Bewertungsportal die Zufriedenheit der Patienten erfassen.
Lobbyregister-Nr.: R004127 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49831
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Als sofortige Übergangsmaßnahmen:
Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen
Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
Lobbyregister-Nr.: R000412 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52583
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der dbl fordert mit dem SHV:
Sitz und Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss für den Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV).
Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
Lobbyregister-Nr.: R000449 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49328
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung und Stärkung der wohnortnahen Versorgung durch niedergelassene Ärzte in Praxen
Lobbyregister-Nr.: R002987 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39409
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
-Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird.
-Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung.
-Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen.
-Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.
Lobbyregister-Nr.: R000395 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48200
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.
Lobbyregister-Nr.: R001476 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45134
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen soll mit der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erreicht werden. Es sollen die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt werden, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut werden. Die Diakonie bringt mit anderen Wohlfahrtsverbänden Expertise aus der Praxis und für die Betroffenen ein.
Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49788
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Dialogforum setzt sich für eine bessere Versorgung von Demenzpatientinnen und -patienten vor allem im Rahmen der Gesundheitsregionen ein.
Lobbyregister-Nr.: R006672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51685
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe
Lobbyregister-Nr.: R000182 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 31729
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.
Lobbyregister-Nr.: R006873 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43119
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen durch Plattform-Regulierungen
Lobbyregister-Nr.: R001762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47238
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch:
- verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu.
- Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation.
- Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf
- Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
Lobbyregister-Nr.: R000679 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52240
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Fakultätentag Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird insb. das Fehlen einer hinreichenden Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Lobbyregister-Nr.: R006219 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51328
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung von § 95 SGB V in Hinblick auf die Gründung von MVZ
Lobbyregister-Nr.: R001428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48003
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vorschläge zur Neuregelung von Vorgaben für Portale zur Vermittlung von Arztterminen. Sicherstellung der Möglichkeit zur Nutzung von privaten Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen für Patienten und Ärzte. Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Lobbyregister-Nr.: R002341 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52907
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Qualitätssicherung der ambulanten Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Entbürokratisierung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung. Erhalt des selektiven Vertragsverhandlungsanspruchs- und Abschlusses. (nach §127 SGB V)
Lobbyregister-Nr.: R002312 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51326
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt:
- Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV),
- Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V,
- Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V,
- keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V,
- Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V
Lobbyregister-Nr.: R002560 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40629
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz soll die ambulante Versorgung grundsätzlich reformieren. Nimmt man dieses Ziel als Richtschnur, ist jedoch von den ursprünglichen Plänen, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen, nicht mehr viel übriggeblieben. Stattdessen bleibt nach dem – größtenteils wegen der Vermeidung von Doppelstrukturen zu begrüßenden – Herausstreichen der Gesundheitskioske etc. mit der nun u. a. vor-gesehenen Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen hauptsächlich eine rein finanzielle Anpassung übrig, deren Auswirkung auf die tatsächliche Verbesserung der Versorgung aus Sicht der Innungskrankenkassen mehr als fraglich erscheint.
Lobbyregister-Nr.: R000882 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40467
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Keine Entbudgetierung der Hausärztlichen Vergütung; Keine Änderung in den Versorgungspauschalen, keine Einführung einer Vorhaltepauschale im Hausärztlichen Bereich, Einführung eines Krankenkassenbewertungsverfahrens auf Basis von Versichertenrelevanten Themen
Lobbyregister-Nr.: R000123 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48789
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vorschläge zur Neuregelung von Vorgaben für Portale zur Terminvermittlung. Sicherstellung der Möglichkeit zur Nutzung von privaten Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen für Patienten und Ärzte. Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Lobbyregister-Nr.: R006979 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45844
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, die hausärztliche Versorgung zu verbessern, unter anderem durch die Entbudgetierung der Hausärzte. Zudem soll die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert und der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Psychotherapie verbessert werden. Im Rahmen der Beratungen wurde bzw. wird die Einführung von sogenannten Gesundheitskiosken diskutiert. Unser Unternehmen verweist darauf, dass die Einführung der Gesundheitskioske parallel zu bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen zur Entstehung von Doppelstrukturen führen könnte, dass aber präventive Angebote auf kommunaler Ebene aus unserer Sicht förderungswürdig sind.
Lobbyregister-Nr.: R001108 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33350
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
Lobbyregister-Nr.: R003620 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46320
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner sollen mehr Kompetenzen bei der Behandlung chronischer Erkrankungen erhalten.
Lobbyregister-Nr.: R000994 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46998
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine bessere Versorgung von Demenzpatientinnen und -patienten, vor allem im Rahmen der Gesundheitsregionen.
Lobbyregister-Nr.: R000994 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46998
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung G-BA mit Stärkung der Interessenvertretung Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften, Ermöglichung digit. Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung MVZ durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambul. Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digita Info- und Vergleichsangebot für GKV- Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus PKV in die Familienversicherung der GKV,
Lobbyregister-Nr.: R003043 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35365
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner sollen mehr Kompetenzen bei der Behandlung chronischer Erkrankungen erhalten.
Lobbyregister-Nr.: R000709 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52398
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Dialogforum setzt sich für eine bessere Versorgung von Demenzpatientinnen und -patienten vor allem im Rahmen der Gesundheitsregionen ein.
Lobbyregister-Nr.: R000709 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52398
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Referentenentwurf des BMG zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz | GVSG
Ziel der Einflussnahme ist die Aufnahme von (Struktur- und Finanzierungs-) Regelungen für Gesundheitsregionen / Gesundheits(wirtschafts)netzwerke oder zumindest die grundsätzliche (Wieder)Aufnahme von Gesundheitsregionen sowie Gesundheitskioske und PVZ in das GVSG
Lobbyregister-Nr.: R005508 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43312
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die leitlinien- und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen, die an hochgradiger Schwerhörigkeit oder an Gehörlosigkeit leiden soll verbessert werden. Für Neugeborene ist eine gesetzliche Festschreibung der Nachverfolgung (Tracking) des Neugeborenen-Hörscreenings notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder einer adäquaten Hörversorgung zugeführt werden.
Lobbyregister-Nr.: R001355 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52957
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Weiterentwicklung der Früherkennung und strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen, indem die Rahmenbedingungen in der Versorgung in Disease Management Programmen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst wird und Multimorbidität berücksichtigt wird.
Lobbyregister-Nr.: R001355 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52957
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem GVSG soll eine noch besser auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen erreicht werden. Dieser begrüßenswerte Ansatz sollte weiterentwickelt werden, indem z.B. auch die Arzneimittel-Hersteller und deren Verbände angemessen an den Beratungen des g-BA beteiligt werden.
Lobbyregister-Nr.: R000739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52859
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.
Lobbyregister-Nr.: R004103 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48047
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in ambulanter und stationärer Weiterbildung gesetzlich sicherstellen. Förderung der ambulanten Stellen, Schaffung von stationären Stellen. Streichung des im Kabinettsentwurf neu hinzugekommenen Satzes in SGB V §120 zu Theorieinhalten.
Lobbyregister-Nr.: R006836 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49719
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei der Aufnahme von neuen diagnostischen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung eines terminierter End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei der Aufnahme von neuen diagnostischen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab
Lobbyregister-Nr.: R002587 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42342
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei neuen diagnostischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung eines terminierter End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei neuen diagnostischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Lobbyregister-Nr.: R002587 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42342
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die DGMKG:
Angestrebt wird die Entbudgetierung der gesamten vertragsfachärztlichen Versorgung.
Lobbyregister-Nr.: R000366 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50125
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
Lobbyregister-Nr.: R002054 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50095
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Solventum setzt sich zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein.
Insbesondere für den Bereich der Verbandsmittel setzen wir uns für angemessene Fristen und für klare Evidenzkriterien ein, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sogenannten „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet am 2. Dezember 2024, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Sicht ist. Um die Versorgung mit modernen Verbandmitteln im Zuge der Kostenerstattung weiterhin zu ermöglichen, soll ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit" (BT-Drs. 20/12790) angehängt werden, um die Fristen um 18 Monate zu verlängern.
Lobbyregister-Nr.: R006552 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51681
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der SoVD unterstüzt die Verbesserung des GVSG, damit die psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert und die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel bei schwerbinderten Menschen vereinfacht werden. Zudem erhöht das Gesetz die Transparenz und fördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Pflege- und Krankenkassen.
Lobbyregister-Nr.: R001866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47936
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
Lobbyregister-Nr.: R001964 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52345
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich befürwortet der VdK die Versorgungsform des MVZ. Das Führen von MVZ in der Form einer GmbH bewertet der VdK hingegen kritisch.
Die Entbudgetierung der Hausärzte im Allgemeinen befürwortet der VdK.
Die Einführung eines Vetorechtes für die Patientenvertretung im G-BA lehnt der VdK ab. Stattdessen fordern wir die Einführung eines echten Stimmrechts für die Vertreterinnen und Vertreter der Patienten im G-BA, mindestens mit den Stimmen der GKV.
Der VdK begrüßt die Erleichterungen bei der Hilfsmittelversorgung von Kindern mit Behinderungen und von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, sieht hier aber noch weiteren Anpassungsbedarf. SPZ und MZEB sind flächendeckend nicht vorhand
Lobbyregister-Nr.: R001964 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52345
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es wird empfohlen, ein Stellungnahmeverfahren für die Richtlinie durch die maßgeblichen Spitzenverbände im Bereich der Hilfsmittelversorgung einzurichten. Eine zeitnahe Anpassung der Richtlinie nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte durch eine festgesetzte Frist gewährleistet werden.
Es wird vorgeschlagen, den Mehrkostenbericht transparenter und neu zu gestalten. Dabei sollte nicht nur die Anzahl der Leistungsanträge berücksichtigt werden, sondern auch die Vergütung und Qualität der benötigten Versorgung. Um eine transparente und vergleichbare Versorgung sicherzustellen, sollte eine einheitliche Formulierung in den Hilfsmittelversorgungsverträgen angestrebt werden.
Lobbyregister-Nr.: R000500 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52181
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) vertritt als Dachverband die
berufspolitischen Interessen der sechs mitgliederstärksten maßgeblichen Spitzenorganisationen
gemäß § 125 SGB V auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung
Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, der
Gesundheitsorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV
mehr als 75.000 Mitglieder.
Lobbyregister-Nr.: R004740 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41343
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beratungsleistungen zu digitalen Präventionsangeboten können durch speziell weitergebildete Fachkräfte oder automatisiert mithilfe eines Tablets und eines digitalen Info-Points erbracht werden.
Lobbyregister-Nr.: R004298 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 35547
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausweitung der Neuregelung zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich auf Hilfsmittelverordnung eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin, um einem Versorgungsengpass entgegenzuwirken.
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesonderte Beplanung und Feststellung der ausschließlich oder überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie tätigen Fachärztinnen und Fachärzte getrennt von nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, um insbesondere eine zielgerichtete Versorgung sicherzustellen.
Gesonderte Beplanung und Feststellung der allgemein für die auf dem Gebiet Psychiatrie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie tätigen Fachärztinnen und Fachärzte getrennt von den den nichtärztlichen Psychotherapeuten
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung des beabsichtigten Mitberatungsrechts der Hebammenverbände
Stellungnahmerecht aller maßgeblichen (ärztlichen wie nichtärztlichen) Berufsverbände sowie wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Einbeziehung der Stellungnahme in die Entscheidung
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
als sofortige Übergangsmaßnahmen:
Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen
Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
Lobbyregister-Nr.: R001177 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49698
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe.
Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.
Lobbyregister-Nr.: R001371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45969
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erhalt des Status Quo betreffend Gründung und Betrieb von MVZ
Lobbyregister-Nr.: R000261 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41402
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung nach Kostenübernahme von Spachmittlung in der Gesundheitsversorgung und Aufnahme ins SGB V durch entsprechende gesetzliche Regelungen.
Hinzufügen einer gesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme von Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung ins Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.
Lobbyregister-Nr.: R005941 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40584
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unser Ziel ist, eine Änderung der geplanten Umsetzung der Versorgungs- und Vorhaltepauschale zu erreichen, damit auch Diabetologische Schwerpunktpraxen - wie bislang - diese Pauschalen erhalten.
Lobbyregister-Nr.: R002401 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41931
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch Urteile des BSG wurde der lange geübten Praxis der Erbringung und Abrechnung besstimmter Leistungen der Strahlentherapie die rechtliche Grundlage entzogen. Ziel ist, eine neue Regelung in einem geeigneten Gesetz einzubringen, um Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung zu schaffen.
Lobbyregister-Nr.: R007040 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43082
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland.
Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.
Lobbyregister-Nr.: R001192 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40556
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines unabhängigen, leicht verständlichen, aussagekräftigen Informationsportals im Internet mit geeigneten Kennzahlen und Informationen aller Kranken- und Pflegekassen ein.
Lobbyregister-Nr.: R001211 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51850
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
Lobbyregister-Nr.: R001900 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37721
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine bessere Verzahnung von arbeitsmedizinischer und hausärztlicher Betreuung über sektorale Grenzen hinaus.
Viele Großunternehmen in Deutschland verfügen über ein internes Gesundheitswesen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Aktuell existiert eine Mauer zwischen den Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen und dem ambulanten ärztlichen Bereich in der Niederlassung. Die in Unternehmen angestellten MedizinerInnen dürfen aktuell weder verordnen noch weiterführende Behandlungen ausstellen. Im Sinne der Verbesserung der medizinischen Versorgung gilt es zu prüfen, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin leisten kann – besonders um schwere oder später potentiell chronische Leiden zu behandeln und heilen.
Lobbyregister-Nr.: R001681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52362
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbindung von Apotheken in Gesundheitskiosk-Konzepte
Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52937
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es gibt die Forderung nach einer Streichung von Satzungsleistungen für anthroposophische Arzneimittel.
Lobbyregister-Nr.: R002318 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51796
Eingang im Bundestag: | 17.06.2024 |
Erste Beratung: | 28.06.2024 |
Abstimmung: | 30.01.2025 |
Drucksache: | 20/11853 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Gesundheit | 03.07.2024 | Anhörung Anhörung |
Ausschuss für Gesundheit | 13.11.2024 | Anhörung Ergänzung Tagesordnung |
Ausschuss für Gesundheit | 29.01.2025 | Tagesordnung Tagesordnung Tagesordnung |
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 12.11.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.
Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Hausärzteverband: Der Verband hob die Notwendigkeit hervor, die Budgetierung für Hausärzte aufzuheben, da die aktuelle Lage prekär sei. Viele ältere Hausärzte könnten früher in den Ruhestand gehen, was die Versorgung in unterversorgten Gebieten weiter verschlechtern würde. Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK kritisierte, dass der Entwurf keine strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungslandschaft mehr enthalte. Sie unterstützte die Stärkung der hausärztlichen Versorgung und forderte eine Ausweitung der Entbudgetierung auf die fachärztliche Versorgung. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): Der BDP würdigte die Intention des Entwurfs, kritisierte jedoch, dass er hinsichtlich der psychischen Gesundheit der Bevölkerung unzureichend sei. Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung müsse solide geregelt werden. BKK-Dachverband: Der Verband bemängelte, dass der Entwurf grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung vermissen lasse. Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV): Die DGIV kritisierte die Streichung innovativer Versorgungskonzepte wie Gesundheitsregionen und Gesundheitskioske. Ferdinand Gerlach: Gerlach betonte die Dringlichkeit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs angesichts der zerbrochenen Ampel-Koalition. Er forderte, zumindest unstrittige Regelungen zeitnah umzusetzen.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 234/24 |
Eingang im Bundesrat: | 24.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |
Abstimmung: | 04.02.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |