Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.07.2024 |
Drucksache: | 20/11853 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Dies umfasst die Verbesserung der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, die Beschleunigung von Entscheidungen in der Selbstverwaltung und die Erweiterung der Mitsprachemöglichkeiten spezifischer Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Pflege, Hebammen und wissenschaftliche Fachgesellschaften. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) wird erleichtert und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll verbessert werden. Der Gesetzentwurf kommt von der Bundesregierung, wobei das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig ist.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zielt auf zahlreiche Reformen im Gesundheitswesen ab, wie etwa die digitale Durchführung von Sitzungen von Sozialversicherungsgremien, die Stärkung der Vertretungen von Pflegeberufen und Patienten sowie die Anpassung der hausärztlichen Vergütung. Vorgeschichten wie Gesetze zur digitalen Sitzung und das Flexirentengesetz von 2016 und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 werden erwähnt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Streichung des Zusatzentgelts für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 jährliche Einsparungen in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags ab 2024. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erwartet Kosten von einem unteren dreistelligen Millionenbetrag jährlich durch die Entbudgetierung der Hausärzte. Zudem entstehen ab 2026 zusätzliche Mehrausgaben von einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr durch die separate Bedarfsplanung für Kinder und jugendliche Psychotherapeuten. Es werden Einsparungen beim Zusatzentgelt für SARS-CoV-2-Testungen in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags ab 2025 erwartet.
Inkrafttreten:
Der Text enthält keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes. Daher soll von einem Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung ausgegangen werden.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf enthält viele Reformen, welche die Funktionsfähigkeit und Effizienz verschiedener Gesundheitsmaßnahmen verbessern sollen. Es wird nicht explizit erwähnt, ob der Entwurf besonders eilbedürftig ist, aber es werden zahlreiche Fristen und Zeitpläne betont, was auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung hindeutet.
Maßnahmen
1. Ausschluss der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV für bestimmte privat versicherte Rentnerinnen und Rentner.
2. Vereinfachung der Vorgabe zur Einholung eines Konsiliarberichts vor der psychotherapeutischen Behandlung in bestimmten Fällen.
3. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für bestimmte Patientengruppen durch vermutete medizinische Erforderlichkeit der Hilfsmittel.
4. Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigungen zur Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen.
5. Einführung einer Versorgungspauschale zur Vermeidung unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte in der hausärztlichen Versorgung von chronisch kranken Erwachsenen.
6. Ermächtigung des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Vorhaltepauschale für hausärztliche Praxen.
7. Entbudgetierung der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuchen.
8. Klarstellung der Beteiligung und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu verschiedenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
9. Erweiterung der Rechte der Hebammen-Verbände bei der Mitgestaltung der Mutterschafts-Richtlinie im G-BA.
10. Sicherstellung der Einrichtung von Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Landesverbänden der Krankenkassen.
11. Möglichkeit zur Abgabe von Höchstbetragsbürgschaften für die Zulassung von MVZ in der Rechtsform einer GmbH.
12. Bildung einer neuen Arztgruppe zur gezielten Beplanung von psychotherapeutisch tätigen Kinder- und Jugendtherapeuten.
13. Einführung eines Antrags- und Mitberatungsrechts für Pflegeberufsorganisationen im G-BA.
14. Einführung eines Reglers zur Geringfügigkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen.
15. Einführung eines Stellungnahmerechts der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.
16. Einführung spezifischer Vergütungsvorgaben für Weiterbildungsambulanzen.
17. Beitragspflichtfreiheit der Waisenrente während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
18. Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Übermittlung von Daten zur Einhaltung der Versorgungsaufträge.
19. Übergangsregelung zur Beitragsfrei-Stellung von Waisenrenten während der Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Effizienz, Transparenz und Fairness im Gesundheitswesen zu erhöhen sowie bestimmte bürokratische Hürden abzubauen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 26.03.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 22.05.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
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„Der ALM e.V. begrüßt die Entbudgetierung der hausärztlichen sowie kinder- und jugendmedizinischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung.“
Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) befürwortet den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der Entwurf zielt darauf ab, die hausärztliche Versorgung durch die Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Honorare zu verbessern und die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Der ALM e.V. unterstützt die vollständige Aufhebung der Budgetierung für alle Facharztgruppen und fordert eine regelmäßige Anpassung der Honorare, um die steigenden Kosten in der ambulanten Versorgung zu decken. Der Verband lehnt jedoch eine Erweiterung der Einflussmöglichkeiten der Länder auf die Zulassungsausschüsse ab, da dies als Eingriff in die Selbstverwaltung gesehen wird. Weitere thematisierte Punkte sind die Erleichterung der Zulassungsvoraussetzungen für MVZ und der Bürokratieabbau bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Gesetz wirkt versorgungsinhaltlich entkernt, Ansätze zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sucht man vergeblich. Seinen Namen verdient das Gesetz nicht mehr. “
Die AOK-Bundesverband äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Das Gesetz wird als entkernt und nicht zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune beitragend beschrieben. Positiv hervorgehoben werden Regelungen zur Transparenz und Servicequalität der Krankenkassen. Kritisiert werden die Vorgaben zur hausärztlichen Vergütung und die Entbudgetierung, die zu erheblichen Mehrbelastungen der GKV führen könnten. Weitere Kritikpunkte betreffen die Einführung von Jahrespauschalen und die Reduzierung von hausärztlichen Kontakten bei chronisch Kranken. Die AOK fordert strukturelle Verbesserungen und eine flexiblere Gestaltung der Versorgungsangebote.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die AWMF begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Referentenentwurf. Sie unterstützt die intendierten Verbesserungen und die weitere Beteiligung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) abgegeben. Die AWMF begrüßt den Entwurf grundsätzlich und unterstützt die vorgesehenen Verbesserungen und die Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften. Sie sieht jedoch in mehreren Punkten Verbesserungs- und Überarbeitungsbedarf. Besonders hervorgehoben wurden die gleichrangige Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi), die Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und die Organisation der Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften durch die AWMF.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, weist jedoch auf folgende Lücken und nicht ausreichenden Ausgestaltungen der avisierten Regelungen aus Sicht der Betroffenen hin“
Der BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, weist jedoch auf wesentliche Lücken hin. Erstens wird die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für bestimmte Patientengruppen begrüßt, aber es wird gefordert, dass diese Beschleunigung auch für Patienten in teilstationärer oder stationärer neurologischer Rehabilitation gelten soll. Zweitens wird das Fehlen von strukturierten, teambasierten multiprofessionellen rehabilitativen Ansätzen in der kommunalen Gesundheitsversorgung kritisiert. Es wird betont, dass solche Ansätze notwendig sind, um Behinderungen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die soziale Teilhabe zu fördern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, dem Bonus in der hausarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der BVKJ begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, sieht jedoch erheblichen Änderungsbedarf in speziellen Bereichen der Kinder- und Jugendmedizin. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Pädiatrie, die Anpassung der Hilfsmittelverordnung und die Einführung eines Bonussystems für die hausarztzentrierte Versorgung. Der Verband kritisiert die Vorhalte- und Chronikerpauschalen als ungeeignet für die pädiatrische Versorgung und fordert spezifische Anpassungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Gesetz verdient seinen Namen nicht, da es weder innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung enthält, noch eine Vernetzung mit kommunalen Angeboten herstellt.“
Die Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) kritisiert, dass der Entwurf keine wesentlichen Verbesserungen für die Gesundheitsversorgung bietet. Der Verband bemängelt das Fehlen innovativer Ansätze und die Streichung wichtiger Punkte wie Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen. Besonders hervorgehoben werden die Entbudgetierung der Hausärzte, die Einführung einer hausärztlichen Vorhaltepauschale und die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die als ineffektiv und kostspielig angesehen werden. Positiv bewertet wird hingegen die gesetzliche Verankerung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Neufassung von § 92 Absatz 1b ist erfreulicherweise ein weiterer Schritt der Politik, Hebammen gegenüber der einschlägigen Ärzteschaft zu emanzipieren“
Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf 'Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune'. Der BfHD begrüßt die geplanten Änderungen, die eine stärkere Einbindung der Hebammenverbände in die Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorsehen. Besonders hervorgehoben wird die geplante Neuregelung von § 92 Absatz 1b SGB V, die den Hebammenverbänden ein Mitberatungsrecht zusichert. Auch die Erweiterung um § 92 Absatz 7h, die ein Beteiligungsrecht für Pflegeberufe vorsieht, wird thematisiert. Der BfHD kritisiert jedoch, dass die Hebammenvertretungen im Gegensatz zu den Pflegeberufen keine Vergünstigungen wie Reisekostenerstattung erhalten sollen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vorliegende Gesetzentwurf enthält kaum Ansätze zur kommunalen Rolle in der Gesundheitsversorgung, sodass er, wie vorliegend, seinem Namen nicht mehr gerecht wird.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Die BAGFW bedauert, dass wichtige innovative Ansätze wie Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen aus dem Entwurf gestrichen wurden. Diese Ansätze wären wichtig für die Verbesserung der Primärversorgung, insbesondere für sozial benachteiligte Menschen. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung und Integration von Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen. 2. Verbesserungsvorschläge zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. 3. Die Forderung nach einer besseren Einbindung der Wohlfahrtsverbände und einer verbesserten Finanzierung der Gesundheitskioske.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die BAGP begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz noch besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesundheitsversorgung in den Kommunen zu stärken. Die BAGP kritisiert jedoch, dass wesentliche Teile des ursprünglichen Entwurfs gestrichen wurden, insbesondere Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren. Die BAGP fordert eine strukturelle Stärkung der Patientenorganisationen, bessere Arbeitsbedingungen für Patientenvertreter und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Besonders hervorgehoben werden die Forderungen nach struktureller Stärkung der Patientenorganisationen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Patientenvertreter und die Wiedereinführung gestrichener Regelungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die BAG SELBSTHILFE fordert ein abgestimmtes Konzept, wie die Versorgung und Vernetzung in den Regionen, insbesondere in ländlichen, sozial- und/ oder strukturschwachen Räumen verbessert werden kann.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG SELBSTHILFE) begrüßt viele Vorschläge des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, kritisiert jedoch das Fehlen von Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer regionalen, vernetzten Versorgung, die Bedenken bezüglich der Überarbeitung der hausärztlichen Versorgungspauschalen und die Forderung nach barrierefreien Arztpraxen. Weitere wichtige Punkte umfassen die Forderung nach Verpflichtungen zur Schließung von DMP-Verträgen und die Kritik an der geplanten Entbudgetierung der Hausärzte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vorliegende Referentenentwurf hat im Vergleich zu vorab bekannt gewordenen Entwurfsfassungen deutliche Kürzungen erfahren, sodass die im Titel suggerierte Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune kaum noch nachvollziehbar ist.“
Die Bundesärztekammer äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Sie bemängelt die Kürzungen im Vergleich zu früheren Entwürfen, die eine strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung vorsahen. Die Kammer unterstützt jedoch die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung und die Einführung von Versorgungspauschalen, warnt aber vor einer bloßen Umverteilung finanzieller Mittel. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für Hausärzte, die Einbeziehung der Pflege in den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) und die Regulierung investorenbetriebener medizinischer Versorgungszentren (iMVZ).
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Expertise der Berufsorganisationen der Pflegeberufe muss weitergehend einfließen in die Beratungen des G-BA.“
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten. Wichtige Punkte umfassen die Stärkung der Interessenvertretung von Pflegekräften und Patienten, die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen in Selbstverwaltungsgremien und die Erleichterung der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, der Beschleunigung von Hilfsmittelbewilligungsverfahren und der Transparenz der Servicequalität von Kranken- und Pflegekassen gewidmet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Bundespflegekammer begrüßt grundsätzlich die Idee einer Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen durch den Gesetzgeber.“
Die Bundespflegekammer begrüßt grundsätzlich die Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen, kritisiert jedoch das Entfallen zentraler Maßnahmen wie Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, die für eine starke lokale Versorgungsinfrastruktur essenziell sind. Sie betont die Notwendigkeit, Pflegefachpersonen eigenverantwortlich in die Versorgung einzubinden und fordert die Wiederaufnahme der gestrichenen Maßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Einbindung von Pflegefachpersonen, die Risiken der unvollständigen Aufzählung pflegerisch relevanter Fragestellungen und die stärkere Einbindung von Advanced Practice Nurses (APNs) in bestimmte Versorgungsbereiche.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die zentrale Grundidee einer verstärkt auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ausgerichteten Gesundheitsversorgung ist der richtige Weg.“
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) unterstützt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der BBMV betont die Bedeutung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der ambulanten Gesundheitsversorgung und fordert eine bessere Einbindung und Repräsentation dieser Einrichtungen in den Selbstverwaltungsgremien. Besonders hervorgehoben wurden die Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung, die Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ sowie die Kritik an der Erweiterung der Mitentscheidungsrechte der obersten Landesbehörden bei Zulassungsausschussentscheidungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: R000242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die psychotherapeutische Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland ist einmalig.“
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und betont die Einzigartigkeit der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Der bvvp unterstützt die geplante gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, die überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln, und fordert eine analoge Quote für ärztliche Psychotherapeuten. Es wird hervorgehoben, dass die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen wichtig sind. Der bvvp fordert zudem die Entbudgetierung der Fachärzte und Psychotherapeuten sowie die Förderung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 25.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber mit vorliegendem Entwurf unter anderem Regelungen einführen möchte, die Versorgungsstrukturen zu stärken sowie Effizienz und Widerstandsfähigkeit ihrer Akteure auszubauen.“
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), sieht jedoch Anpassungsbedarf, um die Versorgung chronisch Kranker und Behinderter zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer differenzierten Hilfsmittelversorgung, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronische Patienten und die Beschleunigung der Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses. BVMed fordert außerdem gesetzliche Anpassungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Verbandmitteln und Hilfsmitteln sowie zur telemedizinischen Versorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der bpa befürwortet ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers, eine noch besser auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung Mitwirkenden zu erreichen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unterstützt die Absicht des Gesetzgebers, die Gesundheitsversorgung in der Kommune zu stärken. Der bpa fordert jedoch eine umfassendere Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit einer stärkeren Einbindung der Pflegeberufsorganisationen. Der bpa lehnt die befristete Verlängerung der Möglichkeit zur videobasierten Pflegeberatung ab und fordert stattdessen eine dauerhafte Entfristung dieser Regelung. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Einbindung der Pflegeberufsorganisationen im G-BA, die videobasierte Pflegeberatung und die verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der aktuellen Vorgaben des G-BA.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Ein weiterer Anstieg der Belastung des Faktors Arbeit muss unbedingt verhindert werden, damit Beschäftigung in Deutschland erhalten bleibt und die Jobs der Zukunft hier geschaffen werden.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert den Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und betont, dass die Belastungen für Beitragszahlende nicht weiter steigen dürfen. Der Gesetzentwurf verzichtet auf die Einrichtung von Gesundheitskiosken und die Finanzierung von Medizinstudienplätzen aus Mitteln der Beitragszahlenden, was die BDA begrüßt. Eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt, da dies die Sozialabgaben weiter erhöhen würde. Die BDA argumentiert, dass die bestehenden Beteiligungsrechte von Patientenvertretungen und Pflegeberufsorganisationen ausreichend sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DDG unterstützt daher die Stellungnahme des BVND zum Referentenentwurf des BMG zum Gesetz zur Stärkung der der Gesundheitsversorgung in der Kommune GSVG vollumfänglich und nachdrücklich.“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) unterstützt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GSVG). Die DDG hebt drei zentrale Forderungen hervor: 1. Strukturierte Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern mit Qualitätssicherung durch zertifizierte Strukturen und Fortbildung. 2. Schutz vulnerabler Gruppen, insbesondere Kinder, ältere Menschen mit Diabetes und Personen mit Folgeerkrankungen. 3. Gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität durch finanzielle Zuschläge für spezialisierte Diabetes-Units. Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) begrüßt die Stärkung der ambulanten Versorgung und hebt die Notwendigkeit einer jährlichen Versorgungspauschale, einer Vorhaltepauschale sowie die Autonomie des Zulassungsausschusses hervor.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DEGAM sieht die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen als Verbesserung durch Stärkung der hausärztlichen Versorgungsebene, sieht aber auch teilweise die Notwendigkeit von Präzisierungen und Erweiterungen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune überwiegend positiv. Sie sieht Verbesserungen in der hausärztlichen Versorgungsebene, fordert jedoch Präzisierungen und Erweiterungen. Besonders hervorgehoben werden die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie, die Bonus-Zahlungen für Versicherte und die Versorgungspauschalen. Die DEGAM betont, dass eine Beschränkung unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte sinnvoll ist und fordert eine klare Abgrenzung der Patientengruppen, die von den neuen Regelungen betroffen sind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Wir nehmen aus der Stärkung der Rechte der Hebammen und der Pflege auch einen Auftrag zur weiteren Entwicklung von Organen der Selbstverwaltung der Hebammen wahr.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) äußert sich positiv zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Sie begrüßt insbesondere die Erweiterung der Mitsprache- und Antragsrechte für Hebammenvertretungen und fordert deren präzisere Ausgestaltung. Die DGHWi hebt drei Hauptpunkte hervor: die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften der Hebammen, die Forderung nach einem Antragsrecht für Hebammenvertretungen bei berufsspezifischen Beschlüssen, und die finanzielle Unterstützung für diese erweiterten Rechte. Kritisch wird angemerkt, dass wichtige Maßnahmen zur ambulanten Versorgung und Prävention fehlen und eine lesbare Darstellung der Gesetzesänderungen (Synopse) nicht bereitgestellt wurde.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DGIM empfiehlt dringend, die in ihrer Stellungnahme dargelegten Anmerkungen entsprechend in den Referentenentwurf aufzunehmen, um den Hausärztemangel nicht unnötigerweise zu verschärfen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unterstützt den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GVSG). Sie begrüßt die Aufhebung der Budgetierung der hausärztlichen Honorare und die Einführung neuer Pauschalen wie der jährlichen Versorgungspauschale und der Vorhaltepauschale. Die DGIM hebt jedoch hervor, dass die neuen Regelungen keine nachteiligen Umverteilungseffekte für den hausärztlichen Bereich haben dürfen. Besondere Kritikpunkte sind die verpflichtenden Abend- und Samstagssprechstunden sowie die Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA), die derzeit noch nicht reibungslos funktioniert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die im Gesetz geplante Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften beim G-BA begrüßen wir.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geplante Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie kritisiert jedoch den Mangel an Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung von mehr Medizinern, um den bestehenden Ärztemangel zu beheben. Zudem wird bemängelt, dass die Budgetierung nur im hausärztlichen Bereich aufgehoben werden soll, nicht aber im fachärztlichen Bereich.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Wir begrüßen ausdrücklich das Respektieren ärztlicher Verordnungen von Hilfsmitteln in SPZs oder MZEBs für Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ohne weitere Prüfung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG kjpp) äußern sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Sie begrüßen die Anerkennung ärztlicher Verordnungen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZs) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBs) ohne weitere Prüfung. Sie fordern jedoch die Ersetzung des Begriffs 'Geistige Behinderung' durch 'Intelligenzminderung'. Eine Abschwächung der Förderung der kinderärztlichen Versorgung wird kritisch gesehen. Die Unabhängigkeit der Arzneimittelkommission und die Mitbestimmungsrechte der Pflegeberufe werden begrüßt. Eine gesetzliche Verankerung des Anteils ärztlicher Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche wird gefordert. Zudem wird ein Reformbedarf bei Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und eine leistungsbezogene Finanzierung angeregt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DEGEMED unterstützt die im vorliegenden Gesetzentwurf im § 217f SGB V vorgesehene Einführung von Transparenz über das Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenkassen für die Versicherten.“
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) unterstützt den Gesetzentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), insbesondere die Einführung von Transparenz über das Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß § 217f SGB V. DEGEMED fordert jedoch eine umfassendere Transparenz, die alle Leistungsarten der GKV abdeckt, um sicherzustellen, dass Daten zu Rehabilitation und Vorsorge vollständig einbezogen werden. Die Stellungnahme betont die Wichtigkeit der Bereitstellung von Leistungs- und Qualitätsdaten für Versicherte und schlägt konkrete Änderungen im Gesetzentwurf vor.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Einordnung der Kinderorthopädie in eine „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ wird den Besonderheiten der Kinderorthopädie nicht gerecht.“
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) äußern sich kritisch zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Sie bemängeln die unzureichende Berücksichtigung der Fachgesellschaften und die unklare Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Besonders betonen sie die Notwendigkeit einer eigenen Leistungsgruppe für komplexe Chirurgie am Bewegungssystem und die unzureichende Einbindung spezialisierter Fachkliniken. Auch die Einordnung der Kinderorthopädie wird als unzureichend angesehen. Es fehlen Auswirkungsanalysen zur Versorgung und Vergütung sowie zur ärztlichen Weiterbildung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die mit dem Krankenhaustransparenzgesetz geforderte ein-eindeutige Zuordnung von Fällen ist in dieser Leistungsgruppe nur sehr begrenzt möglich, da die Plastische Chirurgie in nahezu allen Körperregionen rekonstruktiv im Rahmen von und nach zahlreichen Erkrankungen zum Tragen kommt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) äußert sich zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Sie kritisiert die eingeschränkte Zuordnung von Fällen in der Leistungsgruppe 17 (Plastische und Rekonstruktive Chirurgie) und fordert eine engmaschige Evaluierung der Reform. Zudem wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die plastische Chirurgie in der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie sowie in der speziellen Traumatologie am Standort vorzuhalten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Regelungen erscheint uns dringend geboten“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Sie lobt die Ausweitung der Stellungnahmerechte wissenschaftlicher Fachgesellschaften und die Verfahrensvereinfachung bei Hilfsmittelanträgen. Kritisch sieht sie jedoch die fehlenden Regelungen zur Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und die geplanten Änderungen bei den Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Besonders hervorgehoben wurden die Flexibilisierung der psychiatrischen Krankenhausversorgung, die Stellungnahmerechte der Fachgesellschaften beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Die DGPM begrüßt es, dass der Gesetzgeber den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Psychotherapie Rechnung tragen und den flächendeckenden Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung verbessern will.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Insbesondere befürwortet sie die geplanten Änderungen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die DGPM hebt hervor, dass wissenschaftliche Fachgesellschaften in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Sie kritisiert jedoch, dass der Entwurf keine verpflichtende Mindestquote für ärztliche Psychotherapeuten festlegt und schlägt vor, eine solche Quote von 25 Prozent gesetzlich zu verankern. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Stellungnahme der Notwendigkeit einer ärztlichen Mindestquote, der Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie den Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Störungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
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„Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune ist zu begrüßen. Den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen wird ausschließlich unter einem spezifischen Aspekt, nämlich der Versorgung mit Hilfsmitteln, Rechnung getragen und wird von der DGSPJ explizit begrüßt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Sie hebt die Bedeutung der Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) hervor, betont jedoch die Notwendigkeit von strukturellen Verbesserungen. Die DGSPJ fordert die Verlängerung der Zulassungszeiträume für SPZ auf 10 Jahre, die Erweiterung der Altersgrenzen der Behandelten von 18 auf 21 Jahre und die Vergütung nichtärztlicher sozialpädiatrischer Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
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„Die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung des Zusatzentgeltes ist vor diesem Hintergrund absolut unverständlich.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Die DKG unterstützt die Ziele des Gesetzes, insbesondere die Stärkung der lokalen und hausärztlichen Gesundheitsversorgung sowie die Einbindung verschiedener Berufsgruppen in die Selbstverwaltung. Kritisiert wird jedoch das Fehlen zuvor diskutierter Reformansätze wie Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren. Besonders problematisch sieht die DKG die Streichung des Zusatzentgeltes für Corona-Testungen bei Krankenhausaufnahmen. Die Stellungnahme hebt zudem die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hervor.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2023
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„Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich.“
Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, insbesondere in der ambulanten Versorgung. Sie unterstützt Maßnahmen zur schnelleren Bereitstellung von Hilfsmitteln für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und die Schaffung einer eigenen Arztgruppe für Kinder- und Jugendpsychotherapie. Kritisiert wird die geplante Einbeziehung der Fachgesellschaften in alle Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die geplante Vetorechtserweiterung der Landesbehörden. Die DPtV betont den Mangel an Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten und fordert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
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„Die geplanten Maßnahmen können die Probleme in der hausärztlichen Versorgung nicht lösen. Auch gilt es, die Versorgungsleistungen in den Hausarztpraxen zu messen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsgesetzes (GVSG). Die Stiftung begrüßt zwar das Ziel, die ambulante Gesundheitsversorgung zu verbessern, bemängelt jedoch Lücken und fehlende Maßnahmen, wie die Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern und die Einführung eines Härtefallfonds. Besonders hervorgehoben werden die Reform der hausärztlichen Vergütung, die Mitspracherechte für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sowie die Transparenz von Kranken- und Pflegekassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Der aktuelle Entwurf erscheint als eine inkonsistente Zusammenstellung einer größeren Anzahl von Einzelinitiativen und -anpassungen, die für sich genommen zwar eine Plausibilität aufweisen, aber von denen nur wenige auf die skizzierte Herausforderung einzahlen.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) abgegeben. Der DBfK betont die Notwendigkeit einer stärkeren Primärversorgung, die Gesundheitsförderung und Prävention umfasst. Die Stellungnahme kritisiert den Entwurf als inkonsistente Zusammenstellung und fordert die Stärkung der Mitgestaltungsmöglichkeiten für Pflegeberufe. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Pflege in der Rehabilitation, die Notwendigkeit der Transparenz der Leistungen von Kranken- und Pflegekassen sowie die Gestaltung der Pflegeberatung. Der DBfK setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung der Pflegeberufe in der Gesetzgebung und die Einführung von Primärversorgungszentren ein.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Es besteht aktuell ein großer Zeitdruck hierzu gesetzliche Regelungen zu schaffen, da diese mit Verabschiedung der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019 nicht geschaffen wurden und nun die ersten Absolvent*innen mit neuer Approbation als Psychotherapeut*in ins Berufsleben starten.“
Der Deutsche Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT e.V.) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Stellungnahme konzentriert sich auf die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie die finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Der Verband befürwortet eine separate Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um lange Wartezeiten zu reduzieren. Zudem werden Vorschläge zur Neufassung von Regelungen für die Vergütung von Weiterbildungsstätten und zur finanziellen Förderung der ambulanten und stationären Weiterbildung gemacht. Ein dringender Handlungsbedarf wird betont, um rechtzeitig gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die finanzielle Planungssicherheit für zukünftige Weiterbildungsstätten gewährleisten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
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„Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stellen zweifelsohne fest, dass mit den vorliegenden Inhalten des RefE eine sinnvolle Stärkung der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen und der Beschäftigten im Gesundheitsbereich nicht erreicht werden kann.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der DGB betont, dass die geplanten Maßnahmen zur Reform der ambulanten Versorgung und zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung nicht ausreichen. Besonders hervorgehoben werden die fehlenden Regelungen zur Einführung innovativer Versorgungsmodelle, die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkassen durch die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und die Notwendigkeit einer umfassenden Kostenaufteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Versicherten. Der DGB fordert eine Wiederaufnahme der innovativen Versorgungsmodelle und eine gerechtere Kostenverteilung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Der DHV bedauert ausdrücklich den kompletten Wegfall der Konzepte zu Primärversorgungszentren, Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen.“
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt das Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), kritisiert jedoch, dass der aktuelle Entwurf dieses Ziel nur unzureichend verfolgt. Der DHV betont die Notwendigkeit, die Kompetenzen aller Gesundheitsberufe besser zu nutzen und die hohen administrativen Hürden zwischen klinischem und ambulantem Sektor abzubauen. Besonders bedauert wird der Wegfall von Konzepten wie Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen, die niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen könnten. Der DHV fordert zudem eine stärkere Einbindung der Hebammen in Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Mitberatungs- und Antragsrechte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
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„Die mit dem Entwurf beabsichtigten Effekte dagegen scheinen aus unserer Sicht als unzureichend.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Allerdings wird kritisiert, dass die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend angesehen werden, insbesondere im hausärztlichen Bereich, was zu einer weiteren Unterversorgung in ländlichen Regionen führen könnte. Wichtige Instrumente wie Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske wurden gestrichen, obwohl sie zur besseren Steuerung der Versorgungsprozesse beitragen könnten. Die Einführung neuer Gesundheitsberufe wie Community Health Nurses wird als notwendig erachtet, um die Versorgung insbesondere von Patienten mit komplexem Bedarf zu verbessern. Die Förderung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wird positiv bewertet, jedoch wird darauf hingewiesen, dass dies allein nicht ausreicht, um die Probleme in ländlichen Regionen zu lösen. Die Streichung der Förderung neuer Medizinstudienplätze wird kritisiert, da diese zur Bewältigung des Ärztemangels beitragen könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.05.2024
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„Dass die neuen Versorgungsstrukturen nicht mehr in dem Entwurf enthalten sind, ist aus Sicht des DPR ausgesprochen bedauerlich.“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), da wichtige neue Versorgungsstrukturen wie Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und Gesundheitskioske nicht mehr enthalten sind. Diese Strukturen hätten die Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen und urbanen Räumen verbessert und die Einführung des Berufsbildes Community Health Nurses unterstützt. Der DPR betont die Notwendigkeit sektorenübergreifender Versorgungskonzepte und die Stärkung der Mitsprachemöglichkeiten von Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die fehlenden neuen Versorgungsstrukturen und ihre Auswirkungen. 2. Die Bedeutung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen. 3. Die Notwendigkeit der Stärkung der Mitsprache- und Antragsrechte der Pflegeberufe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Jegliche Verlagerung der Zuständigkeit und des Sicherstellungsauftrages für die ambulante Versorgung wird unsererseits abgelehnt.“
Die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) betont, dass die Kommunen nicht für die ambulante Gesundheitsversorgung zuständig sind und lehnt eine Verlagerung dieser Zuständigkeit ab. Der Entwurf wird jedoch als Möglichkeit gesehen, die Einflussnahme kommunaler Akteure zu verbessern, um den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Besonders hervorgehoben werden die Erleichterung der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Notwendigkeit einer Förderung von Medizinstudienplätzen. Der DStGB schlägt zudem vor, den Gründerkreis für MVZ um Stiftungen zu erweitern und die Kompetenzen der Landesbehörden in den Zulassungsausschüssen auszubauen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Vor diesem Hintergrund beurteilen wir den gegenüber Vorentwürfen stark zusammengekürzten Gesetzesentwurf als deutliche Verschlechterung.“
Der Deutsche Städtetag hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Die zentrale Kritik richtet sich gegen das Fehlen verbindlicher Regelungen zu Gesundheitskiosken, die als niedrigschwellige Beratungsangebote besonders für sozial benachteiligte Gruppen wichtig wären. Außerdem wird bemängelt, dass die kommunale Mitgestaltung bei der Bedarfsplanung von Arztstellen und der medizinischen Versorgung stark eingeschränkt wurde. Der Städtetag sieht die Gefahr, dass gewinnorientierte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) die Versorgung dominieren könnten, während kommunale MVZ kaum Einfluss hätten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.04.2024
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„Ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung muss verschiedene Aspekte berücksichtigen, um effektiv die Patientengesundheit zu fördern.“
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) betont in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Gesundheitsversorgung mit einem besonderen Fokus auf Prävention, dem Schutz des Arzt-/Patienten-Vertrauensverhältnisses und der Effizienz der Digitalisierung. Besondere Betonung wird auf die Förderung der Prävention und Eigenkompetenz der Patienten, die Erarbeitung effizienter betrieblicher Gesundheitsvorsorge und die Notwendigkeit von Gesundheitskiosken gelegt. Zudem wird die Bedeutung einer angemessenen Gebührenordnung und die Förderung gesundheitsfördernder und -erhaltender Maßnahmen hervorgehoben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
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„Der Zugang zum Hilfsmittelverzeichnis ist für Hersteller und für innovative Hilfsmittel im Sinne einer zeitgemäßen Versorgung von grundsätzlicher Bedeutung und daher sachgerecht zu gestalten.“
Die Stellungnahme befasst sich mit der Verbesserung des Verfahrens zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes. Sie betont die Bedeutung eines stringenten und transparenten Verfahrens, insbesondere für innovative und neuartige Produkte. Es wird vorgeschlagen, das derzeitige zweistufige Regelungsmodell durch ein dreistufiges zu ersetzen, das eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) umfasst. Weiterhin soll die Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis des medizinischen Nutzens umgekehrt werden, sodass der GKV-SV die Erforderlichkeit zusätzlicher Nachweise begründen muss. Ein obligatorisches Beratungsverfahren mit verbindlichen Vereinbarungen zwischen Herstellern und dem GKV-SV wird vorgeschlagen, um die Planungssicherheit für Hersteller zu erhöhen und den Zugang zu innovativen Produkten zu erleichtern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Anpassung an den medizinischen Fortschritt, die Rolle der CE-Kennzeichnung und die Bedeutung eines effizienten Beratungsverfahrens.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.07.2022
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„Die eurocom begrüßt die (wenigen) Regelungen mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung.“
Die eurocom e.V. begrüßt die wenigen Regelungen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zur Hilfsmittelversorgung, insbesondere die Genehmigungsfiktion in § 33 Abs. 5c SGB V-E für Menschen mit Behinderung. Diese Regelung soll eine schnellere Versorgung und Entbürokratisierung ermöglichen. Weiterhin fordert eurocom die Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis, eine rechtssichere Anpassung der Festbeträge, die Abgabe von Hilfsmitteln mit Mehrkosten ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Sicherstellung der Therapiehoheit der Ärzte auch nach Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel. Besonders ausführlich thematisiert wurden die schnellere Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis, die Anpassung der Festbeträge und die Abgabe von Hilfsmitteln mit Mehrkosten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.04.2024
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„Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich ausdrücklich.“
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußern sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie begrüßen die geplante Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich, da dies die Versorgung von Kindern und jungen Erwachsenen verbessert und den bürokratischen Aufwand reduziert. Weitere positive Regelungen betreffen die Stärkung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Nutzung der Mittel des Strukturfonds, die Veröffentlichung von Leistungs- und Qualitätsdaten durch Krankenkassen, Vorhaltepauschalen für hausärztliche Leistungen und die digitale Pflegeberatung. Kritisch sehen die Verbände die jährliche Abrechnungsmöglichkeit einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen, da dies zu einer Verschlechterung der Versorgung führen könnte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
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„Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA begrüßen die Regelung sowie die zu Grunde liegende Intention, das Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel in besonders gelagerten Fällen zu vereinfachen und dadurch eine zeitnahe und reibungslose Versorgung sicherzustellen“
Die Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) betont die Bedeutung der Weiterentwicklung des G-BA für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Dabei sollen insbesondere die Interessenvertretung der Pflege und die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten weiterer betroffener Gruppen ausgebaut werden. Die Stellungnahme unterstützt viele der vorgeschlagenen Änderungen, wie die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Hilfsmittel und die Einbeziehung wissenschaftlicher Fachgesellschaften in Entscheidungsprozesse. Sie enthält jedoch auch kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere zur Konkretisierung von Begriffen und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
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„Die vorgesehene Neuregelung wird daher grundsätzlich abgelehnt.“
Der GKV-Spitzenverband äußert sich umfassend zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Der Entwurf zielt darauf ab, die finanzielle Attraktivität der hausärztlichen Versorgung zu erhöhen, die Transparenz und Servicequalität der Kranken- und Pflegekassen zu verbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weiterzuentwickeln. Der Verband unterstützt Maßnahmen wie die Einführung einer Vorhaltepauschale und einer Versorgungspauschale zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung, fordert jedoch zusätzliche Qualitätsmonitoring-Maßnahmen. Kritisch wird die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung gesehen, da sie keine relevanten Anreize für unterversorgte Regionen bieten würde und das Risiko einer unwirtschaftlichen Leistungsausweitung birgt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Das mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgte wesentliche Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und auch künftig flächendeckend zu gewährleisten, wird seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ausdrücklich begrüßt“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit begrüßt das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und finanziell angemessener zu gestalten. Besonders hervorgehoben werden die Maßnahmen zur Anpassung der Vergütung, die Einführung einer jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke und eine Vorhaltepauschale für Praxen, die wesentliche Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung übernehmen. Der Verband betont die Notwendigkeit klarer Definitionen und Kriterien, um die Regelungen praktikabel und fair zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die vorgesehene Entbudgetierung der Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung wird von den Innungskrankenkassen abgelehnt.“
Die Stellungnahme des IKK e.V. zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 30.04.2024 kritisiert, dass der Gesetzentwurf weitgehend nur finanzielle Anpassungen vorsieht und die tatsächliche Gesundheitsversorgung kaum verbessert. Besonders hervorgehoben werden die Bedenken gegen die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch Kranke und die Vorhaltepauschale. Die IKK e.V. argumentiert, dass diese Maßnahmen zu Doppelfinanzierungen führen und die finanzielle Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen könnten. Zudem wird die Notwendigkeit einer klaren Definition und Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit von Hilfsmitteln betont.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Die KBV begrüßt die im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes angelegte Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung grundsätzlich und hält die schnellstmögliche Einführung für unabdingbar.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und fordert deren schnelle Einführung. Sie warnt jedoch vor komplexen Änderungen, die zu erheblichen und unvorhersehbaren Honorarumverteilungen führen könnten, was die Versorgung gefährden könnte. Die KBV schlägt spezifische Änderungen vor, um diese Risiken zu minimieren. Besonders hervorgehoben wurden die Themen 'Entbudgetierung der Hausärzte', 'Versorgungspauschale für chronisch erkrankte Patienten' und 'Vorhaltepauschale'.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, sehen jedoch Anpassungsbedarf in Bezug auf vertragszahnärztliche Interessen. Sie fordern insbesondere: 1) die Herausnahme der Parodontitis-Leistungen (PAR-Leistungen) aus den Budgetierungsregelungen des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024, da die Budgetierung die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie finanziell gefährdet und somit die Patientenversorgung beeinträchtigt; 2) die Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots für Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), um Finanzierungslücken durch kurzfristige Kredite überbrücken zu können; 3) die Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzungen, um eine Überversorgung in städtischen Gebieten und eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu verhindern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Marburger Bund begrüßt ausdrücklich die Reform der hausärztlichen Vergütung.“
Der Marburger Bund äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und bedauert das Fehlen eines Medizinstudienplätze-Förderfonds, der zur Bekämpfung des Ärztemangels beitragen sollte. Sie begrüßen die Reform der hausärztlichen Vergütung und die Einführung einer jahresbezogenen Pauschale zur Honorierung der Chronikerbetreuung. Kritisch sehen sie jedoch die detaillierten Soll-Kriterien für die Vorhaltepauschale, da diese die ärztliche Freiberuflichkeit einschränken könnten. Weiterhin wird die Einbeziehung von Pflegeberufsorganisationen in den Gemeinsamen Bundesausschuss positiv bewertet, jedoch wird auch eine Vertretung für angestellte Ärzte gefordert. Die Gründungserleichterungen für Medizinische Versorgungszentren und die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden ebenfalls begrüßt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Nur wenn es künftig gelingt, die begrenzten Ressourcen gut vernetzt und unter Einbeziehung aller Säulen der Versorgung, der Medizin und der Pflege, der Prävention, der Selbsthilfe und des Ehrenamtes zusammenzubringen, werden wir langfristig eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der alternden Gesellschaft sicherstellen können.“
Der PKV-Verband begrüßt den Verzicht auf die Errichtung von Gesundheitskiosken im Gesetzentwurf, da diese kostenintensive und nicht evidenzbasierte Doppelstrukturen geschaffen hätten. Stattdessen wird die Stärkung lokaler Akteure und der Abbau bürokratischer Hürden gefordert, um eine gut abgestimmte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer systemübergreifenden Betrugsprävention und -bekämpfung im Gesundheitswesen thematisiert. Der Verband schlägt vor, dass private Krankenversicherungsunternehmen in die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einbezogen werden sollten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2024
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„Gesundheit ist Daseinsvorsorge, keine Ware“
Das Poliklinik Syndikat begrüßt den Ansatz des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Primärversorgung, kritisiert jedoch das Fehlen wichtiger Maßnahmen im aktuellen Entwurf. Sie fordern die Einführung von Primärversorgungszentren (PVZ), die interprofessionelle Teamarbeit ermöglichen und soziale Determinanten von Gesundheit berücksichtigen. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer gemeinwohlorientierten Trägerschaft, die regionale Bedarfsorientierung und die Einführung innovativer Vergütungsmodelle. Zudem wird die Einführung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen gefordert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.10.2023
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„Die gesetzgeberische Intention, gerade von Ärzten betriebene MVZ gegenüber investorengetragenen MVZ zu fördern, wird hiermit konterkariert.“
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Jens Prütting zum Gesetzentwurf zur Klarstellung der Erteilungsvoraussetzungen von Anstellungsgenehmigungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in zulassungsbeschränkten Planungsbereichen kritisiert die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.01.2022. Das BSG hatte entschieden, dass ein Arzt, der gleichzeitig Gesellschafter eines MVZ ist, nicht als abhängig Beschäftigter angesehen werden kann, was die Gründung von MVZ durch Ärzte erschwert. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Entscheidung zu korrigieren und klarzustellen, dass die Anstellungsgenehmigung unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status des Arztes erteilt werden kann. Besonders hervorgehoben werden die negativen Auswirkungen der BSG-Entscheidung auf die Neugründung von MVZ, die Übertragung von Einzelpraxen und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.10.2023
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„Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung durchwachsen aus“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Entwurf zielt auf eine verbesserte Gesundheitsversorgung und umfasst Maßnahmen wie ein Vetorecht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), beschleunigte Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen, eine separate Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und erhöhte Transparenz über die Leistungs- und Servicequalität von Krankenkassen. Der SoVD zeigt sich besorgt über mögliche finanzielle Fehlanreize und Versorgungsnachteile durch jährliche Versorgungspauschalen und die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Positiv bewertet wird die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie die Verfahrensvereinfachung im Hilfsmittelbereich für Menschen mit Behinderungen. Ein Vetorecht der Patientenvertretung im G-BA wird jedoch abgelehnt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
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„Von der geplanten Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune ist nicht viel übriggeblieben, außer eine Reform der Hausärztevergütung und des Gemeinsamen Bundesausschusses.“
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Der Verband begrüßt die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung von Vorhaltepauschalen, kritisiert jedoch die Möglichkeit der Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in der Rechtsform der GmbH. Der VdK fordert die Einführung eines Fremdbesitzverbots für Arztpraxen und eine stärkere Regulierung investorengetragener MVZ. Zudem wird die Erleichterung der Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen positiv bewertet, jedoch wird ein flächendeckender Ausbau von sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) gefordert. Der Verband lehnt den Wettbewerb zwischen Krankenkassen ab und fordert eine einheitliche solidarische Krankenversicherung. Die Einführung eines Vetorechts für die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird als unzureichend kritisiert, stattdessen wird ein echtes Stimmrecht gefordert. Der Verband bedauert das Fehlen von Gesundheitskiosken im Gesetzentwurf und fordert deren Implementierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
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„Es ist unverständlich, dass Ärzte und Krankenkassen immer noch allein über die Versorgung mit Heilmitteln entscheiden können.“
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) äußert sich zum Referentenentwurf des BMG zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 8. April 2024. Der SHV fordert einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Stimmrecht für die relevanten Aufgabenbereiche der Heilmittelerbringer. Der Verband betont die Notwendigkeit, die Expertise der Heilmittelerbringer in die Entscheidungen des G-BA einzubeziehen. Weiterhin wird die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal begrüßt, jedoch darf diese Grenze die Versorgung der Patienten nicht gefährden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Der SpiFa fordert daher ausdrücklich und fortgesetzt - neben einer Bürokratiewende in der vertragsärztlichen Versorgung - die Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen.“
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Der SpiFa begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, sieht jedoch Defizite bei der Entbürokratisierung und der Entbudgetierung vertragsärztlicher Leistungen. Besonders hervorgehoben werden: die Notwendigkeit der Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die Kritik an den Eingriffen in die Selbstverwaltung und die Forderung nach einer Bürokratiewende. Der SpiFa fordert ergänzende Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Entbudgetierung sowie kritisiert die geplanten Beteiligungsrechte von Berufsgruppen, die nicht unmittelbar betroffen sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.04.2024
Lobbyregister-Nr.: VR 29131 B (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vdek begrüßt den Verzicht auf neue Angebote, deren Mehrwert in keinem Verhältnis zu den Kosten steht“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und begrüßt den Verzicht auf neue, teure Angebote ohne klaren Mehrwert. Kritisch wird die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung gesehen, da diese in überversorgten Gebieten nicht sinnvoll ist und zu Fehlanreizen führt. Positiv bewertet wird die Vereinfachung der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter kommunaler Leitung sowie die Bildung einer eigenen bedarfsplanerischen Arztgruppe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Der vdek fordert eine kostenneutrale Umsetzung von Maßnahmen wie der Chronikerpauschale und lehnt den Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ab, da keine Einsparungen nachweisbar sind.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Eine allein durch finanzielle Anreize begründete Förderung der ambulanten Versorgung, wie sie im jetzigen Entwurf erkennbar ist, wird von ver.di hingegen abgelehnt.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Ver.di bemängelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die ambulante Gesundheitsversorgung zu stärken. Insbesondere werden finanzielle Anreize zur Aufwertung der ambulanten Versorgung abgelehnt. Ver.di fordert die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken zur Beratung und Information der Bürger, die Schaffung von Primärversorgungszentren (PVZ) für integrierte Versorgungsangebote und die Einrichtung von Gesundheitsregionen zur Verbesserung der regionalen Versorgungsqualität. Ver.di kritisiert die fehlende Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) und fordert Maßnahmen zur gezielten Förderung der ambulanten Kapazitäten in unterversorgten Regionen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Gesetzgeber hat die Budgetierung als ein wesentliches Hindernis in der ambulanten Versorgung ausgemacht. Hier korrigiert der Gesetzgeber nach über 30 Jahren endlich die politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit.“
Der Virchowbund äußert sich zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und betont die Notwendigkeit einer umfassenderen Berücksichtigung sowohl der hausärztlichen als auch der fachärztlichen Versorgung. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Gesundheitskioske, die im aktuellen Entwurf fehlen, obwohl sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Der Verband fordert zudem die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung und kritisiert die geplante verpflichtende Einbindung der Landesbehörden im Zulassungsausschuss sowie die Einführung einer Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Eingang im Bundestag: | 17.06.2024 |
Erste Beratung: | 28.06.2024 |
Drucksache: | 20/11853 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 234/24 |
Eingang im Bundesrat: | 24.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |