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Reform des Kindschaftsrechts

Das Gesetz liegt als Eckpunktepapier vor, der nächste Schritt ist die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Eckpunktepapier
Letzte Änderung:27.03.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:27.03.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Kindschaftsrecht und das Adoptionsrecht benötigen eine Anpassung an die gewandelten gesellschaftlichen Verhältnisse. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien daher vereinbart, das Familienrecht zu modernisieren (Zeile 3384). Kinder wachsen heute öfter in Trennungs- und Patchworkfamilien auf. Eltern wollen ihre Kinder nach einer Trennung heute häufiger partnerschaftlich betreuen.  
 
Der Entwurf sieht vor, die Eltern dabei besser zu unterstützen und ihnen gleichzeitig mehr Freiraum für die Vereinbarung individueller Lösungen zu geben. Gleichzeitig soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden bei gemeinsamer Betreuung der Kinder nach der Trennung. Eltern sollen besser als bisher auch Dritten - zum Beispiel dem Stiefelternteil - sorgerechtliche Befugnisse übertragen können. Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Der Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren soll verbessert werden. Im Adoptionsrecht sollen nicht mehr zeitgemäße Beschränkungen aufgehoben werden.“

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