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Mobilitätsdatengesetz & Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Initiator:BMDV
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/13954 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Hinweis:Ein Eckpunktepapier zu dem Entwurf ist hier zu finden.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Verfügbarkeit, Qualität und Interoperabilität von Mobilitätsdaten in Deutschland. Dies soll durch ein Mobilitätsdatengesetz erreicht werden, welches einheitliche und klare Regeln für die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten festlegt. Die Lösung besteht in der Schaffung einer Koordinierungsstelle und einer Durchsetzungsbehörde, um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.  
 
Hintergrund:  
Der Entwurf hat seine Grundlage hauptsächlich im europäischen Recht, insbesondere in den Delegierten Verordnungen zur EU-Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme und anderen EU-Vorgaben. Es gab einen umfangreichen Stakeholder-Prozess von September 2022 bis Juni 2023, um die Notwendigkeiten und Anforderungen zu ermitteln. Das Mobilitätsdatengesetz erfüllt auch einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Jahre 2021 bis 2025.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen laufende Kosten von rund 2,36 Millionen Euro jährlich für Personalkosten an der Koordinierungsstelle der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und zusätzlich einmalige Kosten von 1,74 Millionen Euro für ein softwarebasiertes System. Weitere jährliche Kosten werden beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und für die Fachaufsicht durch das BMDV entstehen. Für die Länder und Kommunen entsteht ein jährlicher Sachkostenaufwand von 1,47 Millionen Euro. Einnahmen durch Zwangsgelder zur Förderung der Dateneinhaltung werden möglicherweise geringfügig, jedoch nicht konkret beziffert erwartet.  
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Einige Vorschriften, insbesondere die zur Durchsetzung, treten jedoch erst zum 1. Januar 2026 in Kraft.  
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist nicht besonders eilbedürftig, aber eine Evaluierung ist nach fünf Jahren vorgesehen, um die Wirksamkeit der Regelungen zu überprüfen. Das Gesetz soll zur Reduktion von Zugangshürden zu Daten beitragen und somit innovative Geschäftsmodelle fördern, ohne eine Befristung der Geltungsdauer.  
 
Maßnahmen:  
- Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes zur Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP).  
- Festlegung von Bereitstellungs- und Nutzungspflichten für Mobilitätsdaten zur Unterstützung der EU-Rechtsakte.  
- Verpflichtung zur Bereitstellung von dynamischen Auslastungsinformationen für straßen- und schienengebundene Linienverkehre.  
- Einführung von Kostenfreiheit der Mobilitätsdaten für die Nutzenden zur Förderung von Innovationen.  
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Datenbereitstellung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Dateninhabern und Datennutzern.  
- Erlass von technischen Vorgaben und Leitlinien durch die Koordinierungsstelle, um die Datenbereitstellung zu standardisieren.  
- Schaffung eines softwaregestützten Systems zur Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung von Mobilitätsdaten.  
- Das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich gemacht, inklusive der Festsetzung von Zwangsgeldern.  
 
Stellungnahmen:  
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Gesetzentwurf geprüft. Er äußert sowohl zu den Vorteilen als auch zu den Kostenfolgen des Vorhabens. Der NKR anerkennt die Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens und hebt positiv hervor, dass der Regelungsentwurf keine zusätzlichen Kosten für Bürger verursacht. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit etwa 9,1 Mio. Euro beziffert, wobei insbesondere die Bereitstellung von Auslastungsdaten und die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Datenqualität Genannt werden. Die Verwaltung hat zudem einen geschätzten Mehraufwand von etwa 4,2 Mio. Euro jährlich. Der NKR unterstützt das Projekt aufgrund seiner Rolle zur Umsetzung von EU-Recht.  
 
Der Bundesrat hat mehrere Empfehlungen abgegeben. Er begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, bittet aber um Berücksichtigung von im Fahrzeug erzeugten Daten in einer späteren Gesetzesnovelle. Der Bundesrat hebt hervor, dass diese Daten zu umfassenderen Mobilitätslösungen beitragen könnten und verlangt Ausnahmeregelungen für wettbewerbsrelevante Datensätze. Zudem wird die Sicherstellung von Leitlinien durch Einbindung der Länder gefordert. Die Bundesregierung ist der Mehrzahl der Vorschläge des Bundesrates nicht gefolgt, hebt jedoch die föderalen Strukturen und die geplante Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hervor.  
 
Die Bundesregierung reagierte auf die Stellungnahme des Bundesrates, indem sie die Mehrzahl der Änderungsanträge ablehnte, allerdings eine Prüfung bzgl. der Aufnahme von Fahrzeugdaten in einer künftigen Novelle versprach. Sie argumentiert mit den EU-Rechtspflichten, die keine Ausnahmen für betriebswirtschaftlich sensible Daten zulassen. Die Zugänglichkeit und Qualität der Datenübermittlung über den NAP soll dabei im Auge behalten werden, ohne unnötigen Doppelaufwand zu verursachen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:02.10.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen. Das Mobilitätsdatengesetz soll dazu beitragen, dass mehr und bessere Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten zu fairen Bedingungen bereitgestellt und wiederverwendet werden.  
 
Das BMDV hat zwischen Oktober 2022 und März 2023 einen breit angelegten Stakeholder-Konsultationsprozess zu möglichen Inhalten des im Koalitionsvertrag angekündigten Mobilitätsdatengesetzes durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse der Stakeholder-Konsultation hat das BMDV Eckpunkte erarbeitet. Es wird angestrebt, den Referentenentwurf des Mobilitätsdatengesetzes bis Ende 2023 vorzulegen.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 44 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung bezieht sich auch auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. Der ADAC fordert eine dialogische Lösung der Interessenkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz. Nach Ansicht des ADAC setzt der Einsatz von Besucherlenkung eine stärkere Digitalisierung voraus. Der ADAC sieht in unterschiedlichen Bereichen Entwicklungsbedarf in der Infrastruktur für den naturnahen Tourismus. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass Auto muss als Anreisemittel für den naturnahen Tourismus mit zu denken. Der ADAC betont die Bedeutung einer gelungenen Kundenzentrierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Vermarktung und Steuerung.

Lobbyregister-Nr.: R002184 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52211

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.

Lobbyregister-Nr.: R002184 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52211

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Ziel ist die Berücksichtigung von Mobilitätsdaten zur Förderung des Radverkehrs. Beispiele sind: Die Erfassung von Fahrradstellplätzen in Fahrradparkhäusern und öffentlichen Fahrradboxen, Mobilitätsdaten von öffentlichen Fahrradverleihsystemen und die Auslastung von Fahrradstellplätzen in Bahnfahrzeugen des Fern- und Nahverkehrs.

Lobbyregister-Nr.: R001598 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47864

Allianz pro Schiene e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das mit dem Regelungsvorhaben verbundene Ziel, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit (multimodaler) Mobilitätsdienstleistungen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings führt die Allianz pro Schiene in ihrer Stellungnahme verschiedene Kritikpunkte am Referentenentwurf des BMDV an. So lehnt der Verband etwa die vorgesehene Open-Data-Pflicht für Auslastungsdaten im Schienenpersonenverkehr ab und mahnt konkrete Pflichten für die Datennutzer an, um Verbraucher vor unvollständigen oder irreführenden Informationen zu schützen.

Lobbyregister-Nr.: R000866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47131

Amadeus IT Group, SA | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vernetzung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Etablierung von Standards für Datenschnittstellen und -formate sowie die Schaffung eines Datenkoordinators für Mobilitätsdaten.

Lobbyregister-Nr.: R004965 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32086

Bitkom e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bitkom begrüßt die grundsätzlichen Ziele der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes und schlägt hierzu Anpassungen, u. a. im Bereich des sicheren Datenzugriffs, der Beschreibung von Infrastrukturdaten, des Schutzes wettbewerbsrelevanter Auslastungsdaten, der Lizensierung und Datennutzung und der Qualitätsverbesserung vor.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

Bolt Services DE GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Es muss privaten Mobilitätsanbietern daher auch weiterhin möglich sein, über die Teilung von geschäftskritischen Daten wie Verfügbarkeitsdaten zu entscheiden.

Lobbyregister-Nr.: R003828 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44913

Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vermeidung einer generellen Open-Data-Pflicht für sämtliche Mobilitätsdaten und damit auch Geschäftsdaten eigenwirtschaftlich finanzierter physischer Mobilitätsdienste, die einen tiefen, schädlichen und unnötigen Markteingriff in den Carsharing-Markt zur Folge hätte. Stattdessen sollten differenzierte Datenlieferpflichten für Dateninhaber und auch Pflichten für Datennutzer festgeschrieben werden: Ja zu Open Data für Statische Daten Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten zur Endkunden-Beauskunftung Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten für Forschung und kommunale Verkehrsplanung Nein zu unlimitierter Weitergabe sämtlicher Verfügbarkeitsdaten an (potentielle) Wettbewerber und digitale Datendienste

Lobbyregister-Nr.: R004440 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46101

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unternehmen die Operating Leasing anbieten sollten nicht als Dateninhaber im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes gelten.

Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46166

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Lobbyregister-Nr.: R004442 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51061

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Siehe Referentenentwurf

Lobbyregister-Nr.: R000376 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51763

Bündnis F5 | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir begrüßen gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data als eine wichtige Voraussetzung zur Mehrung Freien Wissens. Im Mobilitätssektor schaffen sie zudem die Grundlage für barrierefreie intermodale Auskünfte als Beitrag zur Mobilitätswende.

Lobbyregister-Nr.: R002936 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36533

DEKRA SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für den Zugang zu Fahrzeugdaten im Sinne der Verkehrssicherheit sowie der Datenqualität und Verfügbarkeit.

Lobbyregister-Nr.: R003168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47992

Deutsche Bahn | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DB setzt sich für eine Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes ein, die rechtliche Unklarheiten vermeidet und ein Datenteilen zu fairen Bedingungen zulässt.

Lobbyregister-Nr.: R001662 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52612

Deutsches Verkehrsforum | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bereitstellung von Mobilitätsdaten u.a. durch die öffentliche Hand und Begleitung der Bereitstellung durch einen Mobilitätsdatenkoordinator vor Ort. Schutz geistigen Eigentums und wettbewerblich relevanter Daten, Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, klare Zuweisung von Eigentumsrechten, Nutzung branchenüblicher Standards für denDatenaustausch und die Speicherung.

Lobbyregister-Nr.: R000084 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51502

DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
DGA unterstützt den Kunden Waymo bei der Begleitung der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Dabei gilt es, wettbewerbsrelevante Daten zu schützen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.

Lobbyregister-Nr.: R002432 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43028

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.

Lobbyregister-Nr.: R002737 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51161

elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Mobilitätsdaten sind insbesondere im Bereich Shared-Mobility von entscheidender Bedeutung. Es geht hier darum, optimale Bedingungen mit Blick auf Nutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und unternehmerischen Initiativen auszuloten.

Lobbyregister-Nr.: R001893 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48564

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten verbessern, multimodale Reiseangebote zu vereinfachen sowie die Abdeckung sämtlicher verkehrsträgerspezifischen Mobilitätsdaten und Anwendungsfälle, insbes. bezügl. intermodalem Ticketing, zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51949

Flix SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes sollen Mobilitätsanbieter (Dateninhaber) verpflichtet werden, ihre Daten kostenlos, ohne Registrierungspflicht und sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke frei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Dateninhaber wettbewerbsrelevante, historische und dynamische Auslastungsdaten der eingesetzten Transportmittel frei zugänglich bereitstellen. Das Ziel der Interessensvertretung, das bisher im Rahmen von Stakeholderbeteiligungen sowie Verbändeanhörungen verfolgt wurde, ist es, die Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, eine Registrierungspflicht für Datennutzer, die Nutzung branchenüblicher Datenformate sowie den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten, wie beispielsweise Auslastungsdaten, zu erwirken.

Lobbyregister-Nr.: R002073 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50560

Ford-Werke GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001871 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46947

forum anders reisen e.V. - Verband für nachhaltigen Tourismus | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in ausreichend hoher Qualität ist Voraussetzung für zeitgemäße Mobilitätsdienstleistungen und deren nutzerfreundliche, effiziente und ressourcenschonende Ausgestaltung. Sie ist zugleich Grundlage für die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen im Mobilitätssektor. Die Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste wird benötigt, um national wie international anbieterübergreifende und digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R003728 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38702

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für eine Anpassung der Mobilität an neue technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen ein, insb. die Verbesserung der aktuell zerfaserten Finanzierung, Demografie und Treibhausgasreduktion. Zentrale Aspekte für den erfolgreichen Umbau bilden vernetzte und automatisierte Mobilität, moderne Ansätze im Transport- und Logistikbereich sowie eine nachhaltige Produktion in der Automobilindustrie.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine nationale gesetzliche Regelung mit einer Verpflichtung der Kfz-Hersteller zum Teilen der Daten und eine Standardisierung der Schnittstellen sollte aus Sicht der Versicherer beschlossen werden, bis eine sektorspezifische Regulierung auf EU-Ebene geschaffen ist. Die Datenhoheit der betroffenen Personen, soweit es sich um personenbezogene Daten aus vernetzten Kfz handelt, muss dabei gewährleistet werden, d.h. diese müssen entscheiden, mit wem sie ihre Daten teilen möchten.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52936

ITS mobility e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.

Lobbyregister-Nr.: R004646 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39331

ITS mobility GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.

Lobbyregister-Nr.: R004829 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39434

MILES Mobility GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen." Quelle: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/Eckpunkte-Mobilitaetsdatengesetz/eckpunkte-mobilitaetsdatengesetz_node.html MILES setzt sich im Rahmen dieses Regulierungsvorhabens dafür ein, den Gesetzentwurf im Hinblick auf die genannten fairen Bedingungen zu überarbeiten, um die Datenschutzinteressen des Unternehmens zu wahren.

Lobbyregister-Nr.: R004704 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44874

Plattform Shared Mobility | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die PSM unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Es muss privaten Mobilitätsanbietern daher auch weiterhin möglich sein, über die Teilung von geschäftskritischen Daten wie Verfügbarkeitsdaten zu entscheiden.

Lobbyregister-Nr.: R003678 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52229

Schaeffler AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der Zuliefererindustrie macht die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Mobilitätsdatengesetz keinen Sinn, da es auf europäischer Ebene dazu bereits regulatorische Bemühungen gibt. Auf EU-Ebene wird aktuell ein Gesetzentwurf zur sektorspezifischen Regelung (Fahrzeugdaten) erarbeitet. Der Bereich sollte weiterhin im Mobilitätsdatengesetz ausgeklammert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001155 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51980

Sixt SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
SIXT setzt sich für eine faire Betrachtung privater und öffentlicher Akteure im Mobilitätsmix ein. Wenn es um das Teilen von Daten zur Fahrzeugauslastung etc. geht, müssen wettbewerbliche Erwägungen berücksichtigt werden.

Lobbyregister-Nr.: R005560 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48567

Sozialhelden e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.

Lobbyregister-Nr.: R003920 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52897

Sozialverband VdK Deutschland e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.

Lobbyregister-Nr.: R001964 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52345

Stadtwerke München GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung und die Nutzung von Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP) geregelt werden.

Lobbyregister-Nr.: R000611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50281

Trainline Deutschland TLD GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.

Lobbyregister-Nr.: R005189 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48163

Uber B.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.

Lobbyregister-Nr.: R001363 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37902

Verband der Automobilindustrie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001243 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52657

Verband der internationalen Autovermieter e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
VIA setzt sich für die Ermöglichung und Verbesserung von multimodalen Reise- und Echtzeitverkehrsinformationen und die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und Datenqualität ein.

Lobbyregister-Nr.: R002308 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48509

Verband Internet Reisevertrieb e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir beziehen uns auf den Entwurf zum Mobilitätsdatengesetz, der in der Verbändeanhörung vom 27.05.2024 vorgestellt wurde. Der Entwurf sollte in den Punkten Digitale Daten, Registrierungspflicht der Datennutzer, Zwangsgelder und Nationaler Zugangspunkt angepasst werden. Ziel ist es, eine möglichst große digitale Datenbasis zur Verfügung zu stellen, in der die Luftfahrtindustrie ebenfalls integriert ist.

Lobbyregister-Nr.: R000389 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52060

Voi Technology Germany GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Teilen von Mobilitätsdaten soll privatwirtschaftlichen Unternehmen weitestgehend der eigenen freien Entscheidung unterliegen. Ein Zwang zum Teilen und geringer Einfluss auf die Verwendung durch Dritte wird abgelehnt. Der Schutz bisher getätigter Investition muss dabei im Vordergrund stehen.

Lobbyregister-Nr.: R002319 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40636

von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sorgfältiger Umgang mit Echtzeitdaten

Lobbyregister-Nr.: R002027 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52937

VTG GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
VTG vertritt gegenüber der Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes nicht dazu führen darf, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, unattraktiv werden.

Lobbyregister-Nr.: R002918 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34433

Waymo LLC | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Waymo unterstützt die Einführung eines Mobilitätsdatengesetz. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und somit den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Hierbei gilt es jedoch wettbewerbsrelevante Daten zu schützen um einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.

Lobbyregister-Nr.: R004551 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 33126

Wolfram Vogel Advisors SAS | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen, sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.

Lobbyregister-Nr.: R002439 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42872

ZF Friedrichshafen AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausnahme von Fahrzeugdaten im Mobilitätsdatengesetz zugunsten eines europäischen Regulierungsrahmen

Lobbyregister-Nr.: R001500 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52975

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13954 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:496/24
Eingang im Bundesrat:11.10.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

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BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload