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Mobilitätsdatengesetz

Das Gesetz liegt als Eckpunktepapier vor, der nächste Schritt ist die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Eckpunktepapier
Letzte Änderung:25.07.2023
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen. Das Mobilitätsdatengesetz soll dazu beitragen, dass mehr und bessere Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten zu fairen Bedingungen bereitgestellt und wiederverwendet werden.  
 
Das BMDV hat zwischen Oktober 2022 und März 2023 einen breit angelegten Stakeholder-Konsultationsprozess zu möglichen Inhalten des im Koalitionsvertrag angekündigten Mobilitätsdatengesetzes durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse der Stakeholder-Konsultation hat das BMDV Eckpunkte erarbeitet. Es wird angestrebt, den Referentenentwurf des Mobilitätsdatengesetzes bis Ende 2023 vorzulegen.“

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