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Mobilitätsdatengesetz & Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/13954 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Hinweis:Ein Eckpunktepapier zu dem Entwurf ist hier zu finden.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Verfügbarkeit, Qualität und Interoperabilität von Mobilitätsdaten in Deutschland. Dies soll durch ein Mobilitätsdatengesetz erreicht werden, welches einheitliche und klare Regeln für die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten festlegt. Die Lösung besteht in der Schaffung einer Koordinierungsstelle und einer Durchsetzungsbehörde, um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.  
 
Hintergrund:  
Der Entwurf hat seine Grundlage hauptsächlich im europäischen Recht, insbesondere in den Delegierten Verordnungen zur EU-Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme und anderen EU-Vorgaben. Es gab einen umfangreichen Stakeholder-Prozess von September 2022 bis Juni 2023, um die Notwendigkeiten und Anforderungen zu ermitteln. Das Mobilitätsdatengesetz erfüllt auch einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Jahre 2021 bis 2025.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen laufende Kosten von rund 2,36 Millionen Euro jährlich für Personalkosten an der Koordinierungsstelle der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und zusätzlich einmalige Kosten von 1,74 Millionen Euro für ein softwarebasiertes System. Weitere jährliche Kosten werden beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und für die Fachaufsicht durch das BMDV entstehen. Für die Länder und Kommunen entsteht ein jährlicher Sachkostenaufwand von 1,47 Millionen Euro. Einnahmen durch Zwangsgelder zur Förderung der Dateneinhaltung werden möglicherweise geringfügig, jedoch nicht konkret beziffert erwartet.  
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Einige Vorschriften, insbesondere die zur Durchsetzung, treten jedoch erst zum 1. Januar 2026 in Kraft.  
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist nicht besonders eilbedürftig, aber eine Evaluierung ist nach fünf Jahren vorgesehen, um die Wirksamkeit der Regelungen zu überprüfen. Das Gesetz soll zur Reduktion von Zugangshürden zu Daten beitragen und somit innovative Geschäftsmodelle fördern, ohne eine Befristung der Geltungsdauer.  
 
Maßnahmen:  
- Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes zur Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP).  
- Festlegung von Bereitstellungs- und Nutzungspflichten für Mobilitätsdaten zur Unterstützung der EU-Rechtsakte.  
- Verpflichtung zur Bereitstellung von dynamischen Auslastungsinformationen für straßen- und schienengebundene Linienverkehre.  
- Einführung von Kostenfreiheit der Mobilitätsdaten für die Nutzenden zur Förderung von Innovationen.  
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Datenbereitstellung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Dateninhabern und Datennutzern.  
- Erlass von technischen Vorgaben und Leitlinien durch die Koordinierungsstelle, um die Datenbereitstellung zu standardisieren.  
- Schaffung eines softwaregestützten Systems zur Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung von Mobilitätsdaten.  
- Das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich gemacht, inklusive der Festsetzung von Zwangsgeldern.  
 
Stellungnahmen:  
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Gesetzentwurf geprüft. Er äußert sowohl zu den Vorteilen als auch zu den Kostenfolgen des Vorhabens. Der NKR anerkennt die Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens und hebt positiv hervor, dass der Regelungsentwurf keine zusätzlichen Kosten für Bürger verursacht. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit etwa 9,1 Mio. Euro beziffert, wobei insbesondere die Bereitstellung von Auslastungsdaten und die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Datenqualität Genannt werden. Die Verwaltung hat zudem einen geschätzten Mehraufwand von etwa 4,2 Mio. Euro jährlich. Der NKR unterstützt das Projekt aufgrund seiner Rolle zur Umsetzung von EU-Recht.  
 
Der Bundesrat hat mehrere Empfehlungen abgegeben. Er begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, bittet aber um Berücksichtigung von im Fahrzeug erzeugten Daten in einer späteren Gesetzesnovelle. Der Bundesrat hebt hervor, dass diese Daten zu umfassenderen Mobilitätslösungen beitragen könnten und verlangt Ausnahmeregelungen für wettbewerbsrelevante Datensätze. Zudem wird die Sicherstellung von Leitlinien durch Einbindung der Länder gefordert. Die Bundesregierung ist der Mehrzahl der Vorschläge des Bundesrates nicht gefolgt, hebt jedoch die föderalen Strukturen und die geplante Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hervor.  
 
Die Bundesregierung reagierte auf die Stellungnahme des Bundesrates, indem sie die Mehrzahl der Änderungsanträge ablehnte, allerdings eine Prüfung bzgl. der Aufnahme von Fahrzeugdaten in einer künftigen Novelle versprach. Sie argumentiert mit den EU-Rechtspflichten, die keine Ausnahmen für betriebswirtschaftlich sensible Daten zulassen. Die Zugänglichkeit und Qualität der Datenübermittlung über den NAP soll dabei im Auge behalten werden, ohne unnötigen Doppelaufwand zu verursachen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:02.10.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen. Das Mobilitätsdatengesetz soll dazu beitragen, dass mehr und bessere Reise- und Verkehrs-Infrastrukturdaten zu fairen Bedingungen bereitgestellt und wiederverwendet werden.  
 
Das BMDV hat zwischen Oktober 2022 und März 2023 einen breit angelegten Stakeholder-Konsultationsprozess zu möglichen Inhalten des im Koalitionsvertrag angekündigten Mobilitätsdatengesetzes durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse der Stakeholder-Konsultation hat das BMDV Eckpunkte erarbeitet. Es wird angestrebt, den Referentenentwurf des Mobilitätsdatengesetzes bis Ende 2023 vorzulegen.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13954 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:496/24
Eingang im Bundesrat:11.10.2024
Erster Durchgang:22.11.2024