Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der Freizone Cuxhaven und die Anpassung weiterer zollrechtlicher Vorschriften an das Unionsrecht. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund: Aufgrund von Änderungen im europäischen Zollrecht besteht kein wirtschaftliches Bedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven. Die Betreiberin der Freizone hat daher die Aufhebung beantragt. Zudem besteht ein allgemeiner Anpassungsbedarf der nationalen Zollvorschriften.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr des Inkrafttretens Ausgaben in Höhe von 133.000 €, in den folgenden Jahren jährlich 264.000 €. Es wird in den ersten Jahren mit Mehreinnahmen in Höhe von 50.000 € und in den folgenden Jahren von jährlich 68.000 € gerechnet. Umstellungsaufwand für die öffentlichen Haushalte entsteht nicht.
Inkrafttreten: Keine Angaben.
Sonstiges: Weitere erwähnte Aspekte umfassen die Anpassung bußgeldrechtlicher Vorschriften, die Einführung neuer Regelungen zu den IT-Verfahren der Zollverwaltung und des Zollfahndungsdienstgesetzes sowie Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Eine dringliche Eilbedürftigkeit wird im Text nicht explizit erwähnt.
Maßnahmen
- Aufhebung des Freihafens Cuxhaven aufgrund wirtschaftlicher Gründe und angepasster europäischer Zollrechtsvorschriften.
- Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG trägt die Kosten für den Rückbau des Zollzauns.
- Anpassung des nationalen Zollrechts an das europäische Zollrecht, insbesondere im Rahmen von Art. 135 Abs. 1 und 5 UZK.
- Neufassung und Anpassung der Bußgeldtatbestände im Zollverwaltungsgesetz entsprechend dem europäischen Zollrecht und der Rechtschreibreform.
- Einführung elektronischer Datenverarbeitung nach Unionsrecht für den Informationsaustausch im Zollbereich.
- Redaktionelle Anpassungen an die neue deutsche Rechtschreibung und an den Wortlaut des Unionszollkodex (UZK).
- Anpassung und Zusammenfassung der Bußgeldtatbestände im Zollverwaltungsgesetz zur besseren Systematik und Bestimmtheit.
- Änderung der Regelungen für zollrechtliche Ordnungswidrigkeiten, insbesondere zur Bußgeldhöhe und Regelungen zur Verwaltungsbehörde.
- Anpassungen im Truppenzollgesetz und Zollfahndungsdienstgesetz, insbesondere hinsichtlich der Begriffsbestimmungen und Übermittlungsbefugnisse.
- Einführung und Anpassung von Übermittlungsbefugnissen im Rahmen des Zollkriminalamtes für Sicherheitsüberprüfungen.
- Anpassungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz zur Sicherstellung der Steuererklärungspflichten für inländische und ausländische Fahrzeuge sowie widerrechtlicher Benutzung.
- Bereitstellung ausreichend Zeit für organisatorische oder technische Änderungen für die betroffenen Beteiligten vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.