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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Initiator:BMFSFJ
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.04.2025
Drucksache:20/13183 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14784 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dies soll durch die gesetzliche Verankerung eines Unabhängigen Bundesbeauftragten, die Einführung einer forschungsbasierten Berichtspflicht, die Unterstützung von Betroffenen bei der Aufarbeitung und die Verbesserung der Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz erreicht werden. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf reagiert auf die konstant hohen Fallzahlen von sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 dokumentiert sind. Es wird auf die Dunkelziffer und die Notwendigkeit hingewiesen, bestehende Schutzlücken zu schließen. Der Entwurf steht im Kontext internationaler Verpflichtungen, wie der EU-Richtlinie 2011/93/EU und der UN-Kinderrechtskonvention. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2025 jährliche Mehrkosten von 4,45 Millionen Euro, die ab 2026 auf 7,4 Millionen Euro steigen. Diese umfassen Ausgaben für ein Beratungssystem, ein Forschungszentrum und ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz. Für die Länder und Kommunen erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 11,987 Millionen Euro. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Es gibt keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten, daher ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, jedoch wird die Notwendigkeit betont, die gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umzusetzen, um die Schutzlücken zu schließen und die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einrichtung eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. 
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt durch Prävention und Intervention in allen Lebensbereichen. 
- Sensibilisierung und Aufklärung von Erwachsenen sowie Qualifizierung von Fachkräften. 
- Unterstützung und Beratung für Betroffene von sexueller Gewalt, auch in strafrechtlich verjährten Fällen. 
- Förderung der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung sexueller Gewalt und Entwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz. 
- Gesetzliche Verankerung eines zentralen Beratungssystems für Betroffene. 
- Einrichtung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission zur Unterstützung der Aufarbeitung und Beratung. 
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Datenbereitstellung durch Bundesbehörden zur Unterstützung der Bundesbeauftragten. 
- Förderung von Forschungs- und Untersuchungsvorhaben zur Verbesserung der Wissensgrundlage im Bereich sexueller Gewalt. 
- Einführung von Akteneinsichts- und Auskunftsrechten für Betroffene zur Unterstützung der Aufarbeitung. 
- Sicherstellung eines telefonischen Beratungsangebots im medizinischen Kinderschutz für Fachkräfte. 
 
Stellungnahmen:  
Der Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags zielt darauf ab, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu stärken. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst: 
 
1. Einrichtung eines Unabhängigen Bundesbeauftragten: Ein unabhängiger Bundesbeauftragter wird eingesetzt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern. Diese Position ist unabhängig und dem Gesetz unterworfen, mit einem Arbeitsstab im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
2. Prävention und Intervention: Das Gesetz betont die Bedeutung von Prävention und Intervention, um sexuellen Missbrauch zu verhindern und aufzuklären. Es fordert Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung von Fachkräften sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und im digitalen Raum. 
 
3. Unterstützung für Betroffene: Ein zentrales Beratungssystem soll Betroffenen helfen, ihre Erfahrungen aufzuarbeiten und Unterstützung zu finden. Dies schließt auch die Aufarbeitung von Fällen ein, die strafrechtlich verjährt sind. 
 
4. Aufarbeitungskommission: Eine Unabhängige Aufarbeitungskommission wird eingerichtet, um Missbrauchsfälle zu untersuchen und Empfehlungen zur Verbesserung von Prävention und Intervention zu geben. 
 
5. Datenverarbeitung und Datenschutz: Das Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Arbeit des Bundesbeauftragten und der Aufarbeitungskommission, um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. 
 
6. Berichtspflicht: Der Bundesbeauftragte muss regelmäßig über das Ausmaß sexueller Gewalt und die Fortschritte bei Prävention und Intervention berichten. 
 
7. Änderungen im Sozialgesetzbuch: Es werden Anpassungen im Sozialgesetzbuch vorgenommen, um den Zugang zu relevanten Akten für Betroffene zu erleichtern und die Qualitätssicherung im Kinderschutz zu verbessern. 
 
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine umfassende Struktur für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu schaffen, indem er Prävention, Unterstützung und Aufarbeitung in den Mittelpunkt stellt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:19.06.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.  
 
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 17 Einträge zu Drucksache 368/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 18 Einträge zu Drucksache 20/13183 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.

Lobbyregister-Nr.: R003752 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46665

Athleten Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. In diesem Rahmen setzt sich Athleten Deutschland für einen Sport ein, der frei von Zwang, Missbrauch und Gewalt ist und Gefahren für Kinder und Jugendliche weder begünstigt noch duldet. Dahingehend unterstützt Athleten Deutschland die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die UBSKM, den Betroffenenrat bei der Missbrauchsbeauftragten sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Lobbyregister-Nr.: R002333 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42461

bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der bff begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen, fordert aber darüberhinausgehende Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Lobbyregister-Nr.: R001412 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52565

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.

Lobbyregister-Nr.: R001696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52143

Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung einer Überbrückungsfinanzierung für die Medizinische Kinderschutzhotline für das Jahr 2025; Klarstellung, dass sich die von den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu entwickelnden Grundsätze und Maßstäbe ausschließlich auf das „berechtige Interesse“ beschränken; Verzicht auf die veraltete Bezeichnung „Entbindungspfleger“; Änderungen bei der erforderlichen Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte und der Facharztbezeichnungen, insbesondere Verzicht auf die Regelung nach der die Tätigkeit als beratende Fachkraft an den Erwerb eines Zertifikates einer Fachgesellschaft gebunden ist.

Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833

Bundespsychotherapeutenkammer

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt dafür, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestärkt werden. Psychotherapeut*innen sollen in §4 Absatz 1 KKG explizit als Berufsgruppe genannt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233

Bundespsychotherapeutenkammer

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt dafür, dass Psychotherapeut*innen als eigene Berufsgruppe berücksichtigt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
# Gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe # Schaffung und Finanzierung bundeszentraler Strukturen zur Unterstützung und Begleitung von Schutzkonzeptentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit # Schaffung und Finanzierung eines bundesweiten Netzwerks von Beratungsstellen, die kurzfristig und kompetent bei Verdachtsfällen beraten und begleiten können # Schaffung und Finanzierung von Präventionsprogrammen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung # Stärkung der Rolle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für die Kinder- und Jugendhilfe # Vereinfachung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister durch ein durch die Träger selbst bedienbares digitales Verfahren ohne Aufwand für die in der Jugendhilfe Tätigen

Lobbyregister-Nr.: R000876 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40434

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.

Lobbyregister-Nr.: R004143 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50080

Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".

Lobbyregister-Nr.: R006368 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41944

CVJM - Gesamtverband in Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung und Unterstützung der Präventions- Interventionsarbeit sowie der Aufarbeitung im Themenfeld "Sexualisierte Gewalt und Kindesschutz" von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, bzw. Jugendarbeit. Vereinfachung und Beschleunigung der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden durch die Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit. Stärkung von Einsichts- und Auskunftsrechten auch auf und für die Trägerebene.

Lobbyregister-Nr.: R001421 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38474

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kommentierung des Referentenentwurfs

Lobbyregister-Nr.: R001135 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52539

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.

Lobbyregister-Nr.: R003598 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52734

Deutsche Sportjugend (dsj)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Hauptbestandteil im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendliche ist die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die dsj begrüßt das Vorhaben und hat angeregt an bei einigen Aspekten anzupassen: u.a. Vernetzung mit Zivilgesellschaft systematischer einplanen, regionale Strukturen und spezialisierte Fachberatungsstellen zu stärken, bestehende Förderprogramme der Kinder- und Jugendarbeit zu stärken und Bundesprogramm für Beratung und Qualifizierung für die Präventions- und Interventionsarbeit (im Sport) bis in die Vereine einzusetzen.

Lobbyregister-Nr.: R003435 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51579

Deutscher Caritasverband e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM); Betroffenenbeirat und Unabhängige Aufarbeitungskommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt; Erweiterung bei der Anwendung von Schutzkonzepten sowie Vorgabe einer verbindlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.

Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601

Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49788

DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.

Lobbyregister-Nr.: R000204 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43091

Eckiger Tisch e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.

Lobbyregister-Nr.: R005409 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44387

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Plädiert wird für einheitliche und präzise Fachtermini. Zudem sind einheitliche Anforderungen an institutionelle Kinderschutzkonzepte festzulegen. Auch sollte die Finanzierung des Kinderschutzes bundeseinheitlich gesetzt werden. Ressourcen sowohl für die gesamtgesellschaftlichen Kinderschutzmaßnahmen als auch für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe müssen entsprechend bereitgestellt sein.

Lobbyregister-Nr.: R002223 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43402

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.10.2024
Erste Beratung:11.10.2024
Abstimmung:31.01.2025
Drucksache:20/13183 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14784 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend16.10.2024Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend04.11.2024Anhörung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend29.01.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss29.01.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Rechtsausschuss und der Haushaltsausschuss beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD zugestimmt. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen unter anderem die Erweiterung der Akteneinsichtsrechte, die Verankerung eines telefonischen Beratungsangebots im medizinischen Kinderschutz und die Zusammenarbeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit der Unabhängigen Beauftragten. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf ganz andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung umfasst die gesetzliche Verankerung der Struktur der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, die Einführung einer Berichtspflicht, die Bereitstellung eines Beratungssystems zur Unterstützung Betroffener und die Erweiterung der Schutzkonzepte auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt zu stärken und die Prävention sowie die Aufarbeitung zu fördern. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Betont die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und die Bedeutung der Unabhängigen Beauftragten. Wichtig ist die Beteiligung von Kindern bei Schutzkonzepten und die Berücksichtigung des digitalen Raums. 
- CDU/CSU: Hält das Gesetz für sehr gut und betont die Notwendigkeit von Schutzkonzepten und der medizinischen Kinderschutzhotline. Das Gesetz soll die Arbeit der Institutionen verbessern. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heben die gute Zusammenarbeit hervor und betonen die Erweiterung des Gesetzes um den Bereich der Ausbeutung sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 
- FDP: Betont die Wichtigkeit der Stärkung der Unabhängigen Beauftragten und die Einbeziehung des Sports. Das Gesetz soll die Sensibilität für das Thema in der Gesellschaft stärken. 
- AfD: Unterstützt das Vorhaben, kritisiert jedoch die Vergangenheit einiger Parteien und betont die Notwendigkeit, das Thema umfassend aufzuarbeiten. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Beschlussempfehlung stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Erweiterung des Auftrags der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) um den Aspekt der Ausbeutung und die Einbindung verschiedener Institutionen und Verbände bei der Materialentwicklung. 
- Klarstellung, dass der Schutz vor sexueller Gewalt nicht nur auf Einrichtungen beschränkt ist, sondern breiter gefasst werden kann. 
- Einbindung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten in den Aufbauprozess des neuen Zentrums für Safe Sport. 
- Erweiterung der Unterstützung für Betroffene um den Kontext der Ausbeutung und Vernetzung mit Aufarbeitungs- und Fachberatungsstrukturen. 
- Vertretungsregelung für die Leitung des Arbeitsstabes der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegenüber Bundesbehörden und der Öffentlichkeit. 
- Einbeziehung des digitalen Raums in den Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. 
- Einführung eines neuen Absatzes zur Konkretisierung der Erteilung von Auskünften. 
- Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand. 
- Möglichkeit für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten, mehr als einen Bericht pro Legislaturperiode zu erstellen. 
- Erweiterung der Berichte um aktuelle Forschungserkenntnisse. 
- Erweiterung der Aufgaben der Unabhängigen Aufarbeitungskommission um den Kontext der Ausbeutung. 
- Regelung zur Verarbeitung von Daten für Forschungszwecke in pseudonymisierter Form, falls anonymisierte Daten nicht geeignet sind. 
- Ergänzung der Akteneinsichtnahme um Akten der Eingliederungshilfe und Verlängerung der Aufbewahrungsfrist auf 70 Jahre nach Vollendung des 30. Lebensjahres. 
- Klärung des berechtigten Interesses für Akteneinsichtnahme zur persönlichen Aufarbeitung. 
- Ergänzung der Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Beratungsangebot des Kinderschutzes und Sicherstellung der Erreichbarkeit des Angebots rund um die Uhr. 
- Evaluierung der Bedarfsgerechtigkeit des telefonischen Beratungsangebots bis Ende 2026.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:368/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Abstimmung:21.03.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltEnthaltungDownload