Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen |
Initiator: | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 02.10.2024 |
Drucksache: | 20/13183 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Es ist noch kein Gesetzestext vorhanden.
Datum erster Entwurf: | 16.04.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 19.06.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.“
Eingang im Bundestag: | 02.10.2024 |
Drucksache: | 20/13183 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 368/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |