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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:16.04.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.04.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.  
 
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.“

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