5. Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Offizieller Titel: | Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/12777 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Beraten |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die höherqualifizierende Berufsbildung zu stärken und die Teilnahme daran attraktiver zu machen, indem die Kosten für die Teilnehmer gesenkt werden. Maßnahmen zur Erhöhung der Förderbeträge für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück, Erhöhungen des Kinderbetreuungszuschlags und des Bestehenserlasses bei Darlehen sind vorgesehen. Zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Hintergrund: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde bereits mehrfach angepasst, zuletzt durch das Vierte Gesetz zur Änderung des AFBG und das 27. Gesetz zur Änderung des BAföG. Der Gesetzentwurf reagiert auf Preissteigerungen und den Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften. Ergänzt wird der Entwurf durch gesetzliche Klarstellungen, die aufgrund von Rechtsprechung erforderlich wurden.
Kosten: Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von insgesamt 25,8 Millionen Euro, die zu 78 Prozent vom Bund (20,2 Millionen Euro) und zu 22 Prozent von den Ländern (5,6 Millionen Euro) getragen werden. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, damit das Gesetzgebungsverfahren noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden kann.
Maßnahmen
- Klarstellung des Anwendungsbereichs
- Hochschulische Weiterbildungsabschlüsse sind nicht förderfähig, weil sie keine berufliche Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG darstellen.
- Definition des Fortbildungsträgers (§ 2a)
- Der Fortbildungsträger ist der Vertragspartner der Teilnehmer oder die Schule, an der sie angemeldet sind.
- Verantwortung für die Durchführung liegt beim Träger; dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
- Einbeziehung von Familienangehörigen (§ 8, Absatz 1)
- Familienangehörige von daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürgern können unter die Förderung fallen.
- Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) sowie deren Familienangehörige und nahestehende Personen sind ebenfalls förderberechtigt.
- Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags (§ 10)
- Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 160 Euro pro Monat und Kind angehoben.
- Erhöhung des Förderrahmens
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: von 15.000 Euro auf 18.000 Euro (§ 12).
- Meisterstück und vergleichbare Arbeiten: von 2.000 Euro auf 4.000 Euro (§ 12).
- Erhöhung des Bestehenserlasses (§ 13b)
- Auf Antrag können bei bestandener Prüfung 60 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen werden, was den Eigenanteil an den Kosten noch weiter senkt.
- Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen
- Arbeitgeberleistungen werden nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet, um Verwaltung und Bürokratie zu reduzieren (§ 10).
- Übergangsregelungen (§ 30)
- Regelungen für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wurden, um diese nach den bisherigen Bestimmungen weiter zu fördern.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 21.03.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/12777 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 16.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 06.11.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 05.11.2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.
Experten fordern Förderung beruflicher Weiterbildung
Volker Born vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte die Reformbestrebungen des AFBG als wichtiges Gesetz zur Förderung von Karriere- und Bildungsverläufen. Er hob die wirtschaftspolitische Bedeutung hervor, insbesondere im Hinblick auf die 125.000 Betriebsnachfolgen im Handwerk in den nächsten fünf Jahren. Born forderte mehr Flexibilität bei der Fortbildungsdichte und die Einführung eines zinsfreien KfW-Darlehens, da die Zahl der geförderten Personen um 23 Prozent gesunken sei.
Oliver Heikaus von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, lobte das Aufstiegs-BAföG als verlässliches Instrument zur Fachkräftesicherung. Er kritisierte jedoch, dass die finanzielle Angleichung zum Studierenden-BAföG nicht umgesetzt werde, was ein wichtiges Signal zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung gewesen wäre.
Mustafa Kalay vom Betriebsrat der Robert Rosch GmbH, auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen, regte an, eine Förderung für einen zweiten Meisterabschluss zu ermöglichen, da sich die Anforderungen im Handwerk verändert hätten. Er betonte die Notwendigkeit horizontaler Weiterbildungen, um auf Industrieänderungen zu reagieren.
Jan Krüger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), ebenfalls auf Vorschlag der SPD eingeladen, unterstrich die Bedeutung des AFBG zur Anpassung an den technologischen Wandel. Er kritisierte den Entwurf, da er hinter den Koalitionsvereinbarungen zurückbleibe, und forderte attraktivere Unterhaltsförderungen für Teilzeitfortbildungen.
Nora Sandoval von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, befürwortete die Erhöhung der Förderbeträge, forderte aber eine vollständige Digitalisierung der Antragstellung. Sie kritisierte die nicht umgesetzte Zinsbefreiung für KfW-Darlehen.
Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag, auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen, begrüßte die Verbesserungen bei Gebühren und Darlehenserlass, forderte jedoch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Antragsbearbeitung und schlug vor, Nachweise erst am Ende der Maßnahme einzufordern.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 384/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
Status Bundesrat: | Beraten |